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Versteuern der PV-Anlage / AfA etc.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
25.2.2022 - 9.4.2023
564 Antworten | 70 Autoren 564
45
609
Ich bekomm jetzt immer öfter die Frage von PV-Interessenten die "so schnell wie möglich" eine Anlage bauen wollen, wie das eigentlich mit den Einnahmen und dem Versteuern aussieht.
Der Gerüchtetopf kocht über und ich weiß leider im Detail auch zuwenig darüber.

Folgendes Szenario:

- Papa hat eine 30kWp Anlage+10kWh Speicher die im Jahr 30.000 kWh produziert im Jahr 2021 gebaut und dafür 30.000 EUR (25k PV und 5k Speicher) nach Förderung bezahlt.

- Der Strom-Marktpreis bleibt im Jahr 2022 stabil auf 25ct und Papa speist 20.000 kWh ein was einem Verkaufspreis von 5.000 EUR entspricht.

--> Von diesen 5.000 EUR darf Papa jetzt den Freibetrag (=730 EUR) abziehen und die Abschreibung der Anschaffungskosten der Anlage (jährlich 5% AfA) (=1500 EUR).

--> Bleiben 5000 - 1500 - 730 = 2770 EUR die Papa mit seinem Höchststeuersatz von 42% versteuern muss.

Dazu jetzt einige Fragen / Gerüchte:

1. Darf der Akku in die Investitionskosten für AfA eingerechnet werden oder nur die PV-Anlage als solches ?
2. Muss der Eigenverbrauch (hier 10.000 kWh) anteilig irgendwo in Abzug gebracht werden und wie wirkt sich das aus ?
3. Gibt es online Tools / Rechner um die entsprechende Steuerlast rechnen / simulieren zu können ?

lG
Gawan

  •  Dumtidum
8.3.2022  (#61)
eh - ist drinnen - wenn du in Zelle E57 händisch 930 einträgst kommen genau 400 Euro als Steuerbasis raus

1
  •  Baumau
  •   Gold-Award
8.3.2022  (#62)

zitat..
tempo85 schrieb: Bis EUR 1.460 ist jener Betrag "doppelt steuerpflichtig" (Einschleifregelung) der zwischen EUR 730 und EUR 1.460 liegt.

zitat..
Dumtidum schrieb: eh - ist drinnen - wenn du in Zelle E57 händisch 930 einträgst kommen genau 400 Euro als Steuerbasis raus

Stimmt, ihr habt Recht.


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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
8.3.2022  (#63)

zitat..
Dumtidum schrieb:

Ich habe mir mal die Arbeit gemacht eine simple Investitionsrechnung aufzusetzen inkl. Variante USt-Option + Varianten EA EA [Energieausweis]-Rechner/Pauschalierung. 

https://1drv.ms/x/s!AvsfXQ-ChEXygaw1udjtiucAWvJKYg?e=a0vr0q

Alles natürlich ohne Gewähr. File ist selbsterklärend und kann heruntergeladen werden. Bitte aber um Verständnis, dass ich das File nicht an eure Bedürfnisse anpasse. Der Link funktioniert bis Ende der Woche.

Danke, werd ich mir gleich mal zu Gemüte führen. 
Bei mir wirds wohl dieses Jahr schlagend mit den aktuellen Einspeisetarifen... 

1
  •  Baumau
  •   Gold-Award
8.3.2022  (#64)
Auf der Suche nach weiteren Optimierungsmoglichkeiten bin ich noch auf eine Idee gekommen:

Abhängig vom Investitionsvolumen macht es evt. Sinn zuerst E/A-Rechner zu sein und dann in die Kleinunternehmerpauschalierung zu wechseln, sobald die Aufwendungen niedriger sind als die pauschalen Betriebsausgaben.

Stichwort: degressive Abschreibung
Hier ein Link zur Erläuterung dazu mit einem Beispiel:

https://www.seminaroberlaa.at/static/content/e38660/e84594/e85304/e95611/e95761/e95766/file/ger/75-77.pdf?checksum=8019b4e396befa5b45d6c5af50339d8920d25141

Bei € 20.000 netto Investition führt die degressive AFA bei 30% alleine im ersten Jahr zu einem Aufwand von € 6.000. Etwaige weitere Betriebsausgaben sind hinzuzurechnen. Dies führt höchstwahrscheinlich zu einem Verlust und reduziert die Bemessungsgrundlage für die anderen Einkunftsarten.

Das Spiel spielt man so lange wie die degressive AFA+andere Betriebsausgaben höher ist als die Betriebsausgaben aus der Kleinunternehmerpauschalierung.

Sobald sich das ändert wechselt man in die Kleinunternehmerpauschalierung.

Die Gefahr einer Liebhaberei sehe ich nicht, da man im Worst-Case keine Ertragsteuer zahlt, wobei ich glaube, dass im Betrachtungszeitraum von 20 Jahren trotzdem ein positives Ergebnis rauskommt.


1
  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
8.3.2022  (#65)
OK, jetzt steig ich dann aus 😅 😳

Ich bleib bei Pauschal, der Rest wird mir zu hoch.
Finanz, du hast gewonnen, ich schenk dir die 1000EUR?! die ich damit vielleicht über 20 Jahre verliere:

2022/20220308679170.png

1
  •  Dumtidum
8.3.2022  (#66)
Ich bau das in einer ruhigen Minute noch in das Excel ein. Ist insb interessant wenn man am Beginn in einer hohen Progressionsstufe ist. 

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  •  Dumtidum
9.3.2022  (#67)
@Baumau : Ich würde das einarbeiten, jedoch stellt sich für mich die Frage, ob bei der degressiven AFA der Ust-Eigenverbrauch auf Basis der linearen oder degressiven AFA zu berechnen ist (ich hätte gesagt, dass das wohl die degressive sein muss).

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
9.3.2022  (#68)
Puh, das ist eine gute Frage. Gesetzlich oder per Erlass geregelt ist es meines Wissens nicht.

Auf die gesamte Nutzungsdauer gesehen, sollte das Ergebnis gleich sein, am Anfang ist die USt auf den Eigenverbrauch dann aber höher.

Hier würde ich es wohl auch nach der degressiven AFA berechnen, um konsistent zu sein.

Aber wie gesagt, geregelt ist es nicht und man könnte auch für den USt Eigenverbrauch die lineare nehmen und dann bei einer etwaigen Prüfung mit dem Prüfer diskutieren. Worst Case ist er meint der Eigenverbrauch muss auch nach der Methodik der AFA wie bei der ESt berechnet werden.

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  •  Dumtidum
10.3.2022  (#69)
Ich hab das jetzt eingebaut. Ob degressive Afa oder Pauschalierung besser ist, hängt iW von den zukünftigen Strompreisen ab.
in meinem Fall ist zb bei 15 ct die degressive AFA und dann nach 5 Jahren ein Wechsel in die Pauschalierung das Optimum. Bei 25 ct (aktueller Marktpreis) wäre die Pauschalierung immer optimal. 

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  •  MaxBie
13.3.2022  (#70)
Hab ich das so richtig verstanden? Wenn ich kein Formular ausfülle, falle ich automatisch in die Kleinunternehmerregelung und bin nicht Vorsteuerabzugsberechtigt und zahle auch keine Umsatzsteuer. Einmal jährlich muss ich meine Einkünfte bekannt geben und davon wird die Einkommensteuer berechnet - ich muss keine UID-Nummer beantragen! Wäre das somit die beste Lösung, wenn die Anlage auf meine Frau, die dzt. zuhause bei den Kindern ist, läuft? Liege ich damit richtig oder muss ich noch auf etwas achten? Vielen Dank für eure Hilfe!

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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
13.3.2022  (#71)

zitat..
MaxBie schrieb:

Hab ich das so richtig verstanden? Wenn ich kein Formular ausfülle, falle ich automatisch in die Kleinunternehmerregelung und bin nicht Vorsteuerabzugsberechtigt und zahle auch keine Umsatzsteuer. Einmal jährlich muss ich meine Einkünfte bekannt geben und davon wird die Einkommensteuer berechnet - ich muss keine UID-Nummer beantragen! Wäre das somit die beste Lösung, wenn die Anlage auf meine Frau, die dzt. zuhause bei den Kindern ist, läuft? Liege ich damit richtig oder muss ich noch auf etwas achten? Vielen Dank für eure Hilfe!

Jap, auf deine Frau muss aber auch der Netzpunkt laufen und natürlich dann auch die Rechnung zwecks Förderung. 

2
  •  uzi10
  •   Gold-Award
13.3.2022  (#72)

zitat..
Zwosti schrieb:

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MaxBie schrieb:

Hab ich das so richtig verstanden? Wenn ich kein Formular ausfülle, falle ich automatisch in die Kleinunternehmerregelung und bin nicht Vorsteuerabzugsberechtigt und zahle auch keine Umsatzsteuer. Einmal jährlich muss ich meine Einkünfte bekannt geben und davon wird die Einkommensteuer berechnet - ich muss keine UID-Nummer beantragen! Wäre das somit die beste Lösung, wenn die Anlage auf meine Frau, die dzt. zuhause bei den Kindern ist, läuft? Liege ich damit richtig oder muss ich noch auf etwas achten? Vielen Dank für eure Hilfe!
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Jap, auf deine Frau muss aber auch der Netzpunkt laufen und natürlich dann auch die Rechnung zwecks Förderung.

wäre bei mir auch so aber sie arbeitet Teilzeit. Ist das auch besser?

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
13.3.2022  (#73)
Immer mehr Frauen in Teilzeit oder Karenz, haben nebenbei PV-Unternehmen... Echt cool die Entwicklung 😁

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  •  MarkoW
  •   Silber-Award
13.3.2022  (#74)
Da wär ma wieder beim Thema: Wer ist Eigentümer der PV und bei wem ist der Gewinn zu versteuern?

Ein Netzzugang lautet ja immer nur auf eine Person, oder? Aber diese Person ist ja nicht automatisch der wirtschaftliche Eigentümer der PV ... wenn die PV zB durch einen gemeinsamen Kredit angeschafft wurde ...

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  •  MaxBie
13.3.2022  (#75)

zitat..
Zwosti schrieb:

──────
MaxBie schrieb:

Hab ich das so richtig verstanden? Wenn ich kein Formular ausfülle, falle ich automatisch in die Kleinunternehmerregelung und bin nicht Vorsteuerabzugsberechtigt und zahle auch keine Umsatzsteuer. Einmal jährlich muss ich meine Einkünfte bekannt geben und davon wird die Einkommensteuer berechnet - ich muss keine UID-Nummer beantragen! Wäre das somit die beste Lösung, wenn die Anlage auf meine Frau, die dzt. zuhause bei den Kindern ist, läuft? Liege ich damit richtig oder muss ich noch auf etwas achten? Vielen Dank für eure Hilfe!
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Jap, auf deine Frau muss aber auch der Netzpunkt laufen und natürlich dann auch die Rechnung zwecks Förderung.

Habe alles auf sie angemeldet, sehr schön, danke für die rasche Antwort!

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  •  uzi10
  •   Gold-Award
13.3.2022  (#76)

zitat..
Pedaaa schrieb:

Immer mehr Frauen in Teilzeit oder Karenz, haben nebenbei PV-Unternehmen... Echt cool die Entwicklung 😁

Und dann solls heissen, zu wenig Frauen sind in den Führungsebenen :D hahaha...

zitat..
MarkoW schrieb: Ein Netzzugang lautet ja immer nur auf eine Person, oder? Aber diese Person ist ja nicht automatisch der wirtschaftliche Eigentümer der PV ... wenn die PV zB durch einen gemeinsamen Kredit angeschafft wurde ...


Gute Frage. Und vor allem, wie ist es dann, wenn man dann heiratet?

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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
13.3.2022  (#77)

zitat..
uzi10 schrieb:

──────
Pedaaa schrieb:

Immer mehr Frauen in Teilzeit oder Karenz, haben nebenbei PV-Unternehmen... Echt cool die Entwicklung 😁
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Und dann solls heissen, zu wenig Frauen sind in den Führungsebenen :D hahaha...

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MarkoW schrieb: Ein Netzzugang lautet ja immer nur auf eine Person, oder? Aber diese Person ist ja nicht automatisch der wirtschaftliche Eigentümer der PV ... wenn die PV zB durch einen gemeinsamen Kredit angeschafft wurde ...
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Gute Frage. Und vor allem, wie ist es dann, wenn man dann heiratet?

Habe ich bei der Steuerberatung schon geklärt, wenn alles auf die Frau läuft und auch von ihrem Konto bezahlt wurde, dann geht auch der ganze Gewinn auf sie. Heirat sollte egal sein, gehört ja ihr und Sie erwirtschaftet damit Gewinne, also muss auch Sie versteuern wenn da etwas anfallen sollte.

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  •  uzi10
  •   Gold-Award
14.3.2022  (#78)
Dann wars gut, dass sie damals die Anmeldung gmacht hat 😂

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
15.3.2022  (#79)
Wenn keine VSt geltend gemacht wurden, spielt es nicht so eine große Rolle wie die Rechnungen ausgestellt sind.

Sollte der Gewinn aus der PV unter EUR 1.460,- (2x 730,-) würde ich vorschlagen, dass die Anlage beiden zugeordnet wird. 1) spart ihr euch die Einkommensteuererklärung und 2) geht meines Wissens die Rückerstattung der SV-Beiträge (Negativsteuer) verloren, wenn ihr in die BV wechselt.

Macht euch nicht soviele Gedanken auf wen die Rechnung ausgestellt ist bzw. auf wen der Vertrag läuft, wenn ihr nicht zur USt optiert habt. Es kann hier nämlich auch, zu eurem Vorteil, anders zugeordnet werden.

Bei der USt ist es problematisch, weil die formellen Voraussetzung (Rechnungsmerkmale) nicht erfüllt sind und der VSt-Abzug versagt werden kann.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
15.3.2022  (#80)

zitat..
Pedaaa schrieb:

OK, jetzt steig ich dann aus 😅 😳

Ich bleib bei Pauschal, der Rest wird mir zu hoch.
Finanz, du hast gewonnen, ich schenk dir die 1000EUR?! die ich damit vielleicht über 20 Jahre verliere:

Ich hab mich jetzt auch dazu entschieden denen einfach die Hälfte des erwirtschafteten Betrags jenseits der 2000 EUR zu überweisen.
reduziert die aktuell 25ct Marktpreis auf 17ct aber jede Stunde die ich mich mit dem ganzen Schmarrn beschäftige ist massivst vergeudete Lebenszeit 😂😂

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
16.3.2022  (#81)
So ... neue Info ... wie ist denn das eigentlich wenn ich einen pauschalen Anbieter habe wie aWattar der mir am Ende des Jahres EINE Gesamtrechnung stellt ?

Durch Bezug im Winter und Lieferung im Sommer komm ich ja auf einen WESENTLICH geringeren Betrag (egal ob + oder - ) als wenn ich den Strom ausschließlich an die OEMAG verkaufe ?
Ändert sich da dann an dem Betrag den ich versteuern muss etwas ?

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