·gelöst· Tatsächliche Umstellung auf Leistungsmessung (Netz NÖ) - Seite 21
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Mir ist schon klar wie und was der Smartmeter misst, ich wollte damit nur sagen, dass ich tatsächlich auch diese höheren Werte hatte, es aber wegen der EEG nicht gezählt hatte. |
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Ich habe in NÖ 3 PV Anlagen (mit 6 ZP). Bei allen 6 ZP wird im Smartmeter Portal der Netz NÖ die viertelstündige Leistungsangabe auf Basis des Gesamtverbrauchs in diesem Zeitraum (BEG+Rest) berechnet. Die Leistung ist immer der vierfache Verbrauchswert (15min Messintervall für die Leistung). Für den Energieversorger (EVN und Konsorten) darf nur der anteilige Leistungsmesswert zum Ansatz kommen. Die Daten der EG sieht er ja nicht. PS: Ob der Netzbetreiber hier BEG's anders behandelt als EEG's weiß ich nicht. Ich hab nur 2 eigene BEG's und bin mit 2 ZP bei einer dritten BEG dabei. |
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Das ist für EEGs dann anders. Der Verbrauch (kWh) wird zwar angezeigt (von der EEG sind das dann grüne Balken) aber die Leistung (kW) im selben Zeitraum ist 0, bzw nur die Differenz wird angezeigt und lt alhei auch so abgerechnet. |
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Danke. Zur Info: Bei der BEG kommt der SNAP zur Anwendung, bei den EEG's nicht |
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Die Leistung verrechnet aber nur der Netzbetreiber. Und der hätte ja die Daten. Ich war eben nur etwas überrascht, dass das nicht zählt, wenn es von der EEG kommt... Welche Leistungswerte siehst du bei deinen Zählpunkten mit BEG? |
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Immer die basierend auf dem Gesamtverbrauch , bzw. Einspeisung (BEG und Rest) Dabei gilt bei allen Netzbetreibern für Abrechnungszwecke: Pro 15 Minuten Intervall: "Leistung" in kW ist immer der "Verbrauch" in kWh * 4 |
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nur um das mal zu visualisieren... Die Spitze hier sind 0,894 kWh. D.h. umgerechnet ist das damit eine 3,576 kW Spitze. Da das aber alles durch die EEG abgedeckt war (grün), scheint die Spitze hier gar nicht auf: und hier noch das Gegenbespiel, wo die EEG nicht alles gedeckt hat: das sind links 0,26 kWh -> 1,04 kW Spitze was dann in der Leistungsmessung so aussieht:
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Hier das BEG Beispiel beim gleichen Netzbetreiber
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Macht es dann mehr Sinn im ersten Jahr der Leistungsmessung keiner EEG beizutreten, damit man die kW später nicht nachkaufen muss |
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Hallo alhei, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Tatsächliche Umstellung auf Leistungsmessung (Netz NÖ) |
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Gute Frage... denn eine EEG sollte dafür ja keine Relevanz haben. Ich glaube, das hat sich so keiner überlegt. |
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Jein. Im Nahbereich kann das schon was ausmachen, ob die Leistungsspitze vom Nachbarn gedeckt wird oder durch den Trafo geht. Eine BEG sollte jedenfalls nicht leistungsmindernd wirken. |
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Auch jein. Bei einer lokalen EEG könnte man das durchaus so sehen. Ich bin in einer regionalen EEG. Da ist das schon wieder mit Abstrichen zu sehen (denke ich). BEG macht keinen Unterschied (in der Regel), daher wäre ein Abzug auch nicht logisch.. Meine Antwort hat sich aber auch auf das erste Jahr mit der Einstufung der erworbenen Leistung bei NetzNÖ bezogen. >15kVA wird man ja auf Leistungsmessung umgestellt und die Spitzen des ersten Jahres im Durchschnitt (die meisten kennen die Vorgehensweise) gelten dann als erworben, d.h. die muss man dann nicht nachkaufen, falls man mal z.B. mit E-Auto dann mehr braucht. Das wäre jetzt blöd, wenn die Spitzen durch die EEG im ersten Jahr geglättet werden und in den Folgejahren steigt man dann z.B. aus und kann kräftig nachkaufen, weil mehr benötigt wird... |
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Korrekt das ist auch mein Gedanke |
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Falls von Interesse, ein weiterer Unterschied zwischen EEG und BEG. Die SNAP Netzgebührenreduktion im Sommer wird auf BEG Strom angewendet, auf EEG Strom nicht. |
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Macht irgendwie auch Sinn (für BEGs). EEGs werden dadurch ein wenig unattraktiver für Verbraucher... |
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Anbei die NetzNoe Abrechnung vom März für einen meiner Volleinspeiser. Die wurden gleich von Beginn weg auf einen Gewerbetarif mit Leistungsmessung (G0) und Teilnahme an einer EG eingeordnet - und somit Leistungsmessung. Die Mindestleistungsberechnung ist immer 1 kW (auch wenn darüber abgerundet wird). Ist quasi jetzt die Grundgebühr für den ZP. Die höchste Bezugsbelastung im Monat war 500 Watt (zwangsladung der Batterie wenn sie leer ist). Das wird extra ausgewiesen und wird großzügig aufgerundet. Bei den Volleinspeisern repräsentiert die Leistungsverrechnung der "Löwenanteil" der Netzkosten. Die beiden OBIS Codes (1.8.1 und 1.8.2) sind Nacht und Tag Werte (22-6 Uhr und 6-22 Uhr). Dafür ist das Netzentgelt niedriger (6,65 ct/kWh) Bei den Volleinspeisern kostet mich der Strom immer irgendetwas zwischen 8 und 20 Euro pro kWh . Das entspannt sehr, wenn dann mal 20 ct / kWh im Forum als "hoch" diskutiert wird |
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Spannend ist, dass das auch bei der Einspeisung so läuft: D.h. ich darf jetzt auch mehr einspeisen? 🤣 |
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Gutes Beispiel warum man Fixkosten nicht über die verbrauchten kWh rechnen sollte. Wenn du durch Speicher deinen Bezug auf 0 bringst, dann kostet dich die kWh unendlich EUR 🤣 |
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Ich arbeite daran, aber es gelingt mir nicht Trotz einer großen Batterie bei der Volleinspeiseanlage, die wir für die EG zum zeitversetzten einspeisen verwenden. Irgendwann trifft dich die Zwangsladung aus dem Netz und "versaut" dir das Jahresergebnis mit einem Bezug von 13 kWh. (Jahresproduktion 24.000 kWh) ![]() Im Dezember war es der 25.12., wo die Batterie mit 3,25 kWh aus dem Netz geladen wurde. = 25 % des Jahresverbrauchs. ![]() ![]() Da jede Volleinspeiseanlage einen zugehörigen Verbrauchszählpunkt haben muss, kommen hier ca. 150-180 Euro an jährlichen Grundkosten pro Anlage zusammen. Das wir 30% der 13 kWh aus der eigenen EG abdecken können, macht keinen Unterschied |
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Wie sagen die Amis: Gotta try harder! 😂 |
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