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PV-Anlagen - der flammende „Tod“

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  •  Solarbuddys
20.3.2022 - 31.7.2023
321 Antworten | 46 Autoren 321
13
334
So reisserische Überschrift - Check 
Satz geklaut aus "Das grosse Krabbeln" - Check 

Nur eine kurze Warnung und Bewusstseinserinnerung dass ihr Euch keine Wasser bzw Honigfliessanlage aufs Dach baut.

Jede Traditionelle Stringtechnik produziert IMMER Strom, egal ob der WR WR [Wechselrichter] laeuft oder Nicht. (Fuer die I-Tipfelreiter - NEIN (noch) nicht in der Nacht )

Wir kennen mittlerweile einige traditionelle Anlagen wo das Thema "heiss" wurde ... (Anlagen nicht von uns) 

Aber wir kennen keine einzige Solaredge Anlage die so ein Problem hatte, da die Optimierertechnologie neben vielen andere Punkten auch die Sicherheitstechnik auf ein anderes Level hebt und mittlerweile bei oeffentlichen Bauten auch immer oefters als Mussbedingung ins Pflichtenheft kommt.


2022/20220320921566.jpg

Billig heisst nicht immer besser und sicherer 😜- also Augen auf welche Technik verbaut wird und wer zu Euch ins Haus kommt.

Qualitaet und Service hat auch in 2022 noch seine Daseinsberechtigung 😉

Ueberall wo Menschen arbeiten und Technik verbaut wird kann immer mal was passieren. Wenn eine Technik vorhanden ist welche die Variabel Gefahr reduziert, dann machts auch oft Sinn diese zu nehmen

.... siehe Autogurt, Airbags, Schutzbrillen oder Maxicozy... 😂
 

  •  Fani
21.5.2022  (#141)
BTW, es gibt u.a. auch eine neue R6-2-2 mit 05/2022. Ich habe es jetzt nicht mit er alten Version verglichen, interessant ist aber das zb bei Nichteinhaltung des Trennungsabstandes jedenfalls zwei SPDs SPDs [Überspannungsschutzgerät, surge protective device] zu verbauen sind. Einen Verweis auf die 10m Regel gibt es in diesem Fall nicht.

1
  •  uzi10
  •   Gold-Award
21.5.2022  (#142)

zitat..
Solarbuddys schrieb:

──────
Fani schrieb:

Angeblich wurde die R11 überarbeitet, so das Leistungsoptimierer für die Erfüllung nicht mehr ausreichen.

Hat da eventuell jmd Details dazu?
───────────────

Laut Feuerüberprüfung von Donnerstag bei unserer eigenen Anlage/Lager in Frankenmarkt , die Jungs waren sehr genau aber angenehm sind Optimierer-PV-Anlagen genau wegen dem Thema bevorzugt einzusetzen

Was interessantes gelernt:
Gesetz schreibt vor das Batteriespeicher über 20kWh in einem eigenen Raum mit eigenen Brandabschnitt/Abschottung stehen müssen + ein fetter Feuerwehranschluss vorhanden sein muss. JA genau diese Monster OSCHI Direktanzapfstellen 😁

Gut dass mein 24kWh Speicher im Nebengebäude steht und ich Räusper einen großen Feuerlöscher hab. Hatten wir bis Donnerstag auch nicht gewusst.

Das gilt in Deutschland?
Egal welche Akku Type?

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  •  taliesin
  •   Gold-Award
21.5.2022  (#143)

zitat..
berhan schrieb: Eigentlich dürfen auch keine Schütz mehr verwendet werden, da in der R11 die ÖVE/ÖNORM EN 60947-3 oder ÖVE/ÖNORM EN 60947-2 dezidiert gefordert ist und der Schütz unter die ÖVE/ÖNORM
EN 60947-4-1 fällt, somit würde nur mehr ein (Last)trennschalter bzw. Leistungs(schutzs)chalter gehn.

Den Satz verstehe ich nicht ...

Also 'händischer' Lasttrennschalter ja und Schütz nein? Das ganze dann generatornahe? Versteh's nicht.


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  •  Solarbuddys
21.5.2022  (#144)

zitat..
uzi10 schrieb:

──────
Solarbuddys schrieb:

──────
Fani schrieb:

Angeblich wurde die R11 überarbeitet, so das Leistungsoptimierer für die Erfüllung nicht mehr ausreichen.

Hat da eventuell jmd Details dazu?
───────────────

Laut Feuerüberprüfung von Donnerstag bei unserer eigenen Anlage/Lager in Frankenmarkt , die Jungs waren sehr genau aber angenehm sind Optimierer-PV-Anlagen genau wegen dem Thema bevorzugt einzusetzen

Was interessantes gelernt:
Gesetz schreibt vor das Batteriespeicher über 20kWh in einem eigenen Raum mit eigenen Brandabschnitt/Abschottung stehen müssen + ein fetter Feuerwehranschluss vorhanden sein muss. JA genau diese Monster OSCHI Direktanzapfstellen 😁

Gut dass mein 24kWh Speicher im Nebengebäude steht und ich Räusper einen großen Feuerlöscher hab. Hatten wir bis Donnerstag auch nicht gewusst.
───────────────

Das gilt in Deutschland?
Egal welche Akku Type?

Nein Österreich - Info von der zu Prüfenden Österreichischen Firma für die Brandschutzüberprüfung 

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  •  Solarbuddys
21.5.2022  (#145)

zitat..
Fani schrieb:

──────
Solarbuddys schrieb:

──────
Fani schrieb:

Angeblich wurde die R11 überarbeitet, so das Leistungsoptimierer für die Erfüllung nicht mehr ausreichen.

Hat da eventuell jmd Details dazu?
───────────────

Laut Feuerüberprüfung von Donnerstag bei unserer eigenen Anlage/Lager in Frankenmarkt , die Jungs waren sehr genau aber angenehm sind Optimierer-PV-Anlagen genau wegen dem Thema bevorzugt einzusetzen

Was interessantes gelernt:
Gesetz schreibt vor das Batteriespeicher über 20kWh in einem eigenen Raum mit eigenen Brandabschnitt/Abschottung stehen müssen + ein fetter Feuerwehranschluss vorhanden sein muss. JA genau diese Monster OSCHI Direktanzapfstellen 😁

Gut dass mein 24kWh Speicher im Nebengebäude steht und ich Räusper einen großen Feuerlöscher hab. Hatten wir bis Donnerstag auch nicht gewusst.
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Welches Gesetz? Haben ja ein paar davon. Die Bauordnung?

Sorry Gesetz / Norm / Richtlinie ... Gesagt wurde Gesetz und Nein wir haben nicht nachgefragt weil wir halt mal die Jungs reden haben lassen weil du willst bei einer Überprüfung auch einfach mal "die Klappe halten" so guts halt geht 😂 - Hat aber eh passt - sogar der von Gebäude-aussen zugängliche Feuerwehrschalter der letztes Jahr zusätzlich gewünscht war für den Standort 
Aber wenn es jemand findet Linkgott dann DU 😁


1
  •  Solarbuddys
21.5.2022  (#146)

zitat..
Fani schrieb:

BTW, es gibt u.a. auch eine neue R6-2-2 mit 05/2022. Ich habe es jetzt nicht mit er alten Version verglichen, interessant ist aber das zb bei Nichteinhaltung des Trennungsabstandes jedenfalls zwei SPDs SPDs [Überspannungsschutzgerät, surge protective device] zu verbauen sind. Einen Verweis auf die 10m Regel gibt es in diesem Fall nicht.

Wir haben Angebotsmässig schon umgestellt vor einigen Wochen da wir eigentlich fast immer die 10m zum Generator haben. Aktuell kann ich das noch lesen, lieber 1e mehr , als gar keine oder eine zu wenig 

Selbige Diskussionen mit eigenem FI für den WR WR [Wechselrichter] - JA/Nein. Gibts auch immer Diskussionen - Wir bauen IMMER einen ein, erst heute wieder besprochen.

1
  •  Fani
21.5.2022  (#147)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LTI40044345/Anl._2_OIB-RL_2_Brandschutz.pdf
Wie vermutet wurde nur die Hälfte erzählt. 

2
  •  Solarbuddys
21.5.2022  (#148)

zitat..
Fani schrieb:

Zu Hoerensagen suche ich keine Links, es gibt ja eh die R20. 

Es ist dann halt doch ein Unterschied ob Gesetz, Norm, Empfehlung oder Bauernkalender. Zumindest in der R20 sind die Bestimmungen zum Brandschutz sehr allgemein gehalten, eine 20kWh Grenze ist mir da gar nicht aufgefallen.

Vielleicht steht dazu etwas in der R11, die haben ja andere Nutzer hier....

Dann musst du auf das gesagte Wort vertrauen oder es einfach vergessen - nicht jeder will sich immer Gesetze / Richtlinien / Normen ständig reinziehen :o) 


Und da wir nur 1en haben mit 24kWh (ICH), alle anderen um die 16-20kWh wars halt bis dato auch nicht interessant - aber halt ein AHA Effekt. Es tut sich teilweise so viel in so vielen Bereichen dass du schwer mit den Informationen mithalten kannst. 

Beim nächsten mal wo nicht WIR geprüft werden frag ich gerne die Person Löcher in den Bauch - da triffts uns dann nicht 😂 Aber wenn Du etwas findest, bitte mitteilen, Schwarmintelligenz is nie verkehrt - keiner kann alles wissen.

PS. Ich find jeden Bauernkalender besser als jede Norm 😂 - aber jeder steht halt auf andere Inhalte gg


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  •  Fani
21.5.2022  (#149)

zitat..
Solarbuddys schrieb:

──────
Fani schrieb:

Zu Hoerensagen suche ich keine Links, es gibt ja eh die R20. 

Es ist dann halt doch ein Unterschied ob Gesetz, Norm, Empfehlung oder Bauernkalender. Zumindest in der R20 sind die Bestimmungen zum Brandschutz sehr allgemein gehalten, eine 20kWh Grenze ist mir da gar nicht aufgefallen.

Vielleicht steht dazu etwas in der R11, die haben ja andere Nutzer hier....
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Dann musst du auf das gesagte Wort vertrauen oder es einfach vergessen - nicht jeder will sich immer Gesetze / Richtlinien / Normen ständig reinziehen :o) 

Und da wir nur 1en haben mit 24kWh (ICH), alle anderen um die 16-20kWh wars halt bis dato auch nicht interessant - aber halt ein AHA Effekt. Es tut sich teilweise so viel in so vielen Bereichen dass du schwer mit den Informationen mithalten kannst. 

Beim nächsten mal wo nicht WIR geprüft werden frag ich gerne die Person Löcher in den Bauch - da triffts uns dann nicht 😂 Aber wenn Du etwas findest, bitte mitteilen, Schwarmintelligenz is nie verkehrt - keiner kann alles wissen.

PS. Ich find jeden Bauernkalender besser als jede Norm 😂 - aber jeder steht halt auf andere Inhalte gg

Hab's eh gefunden siehe oben. OIB Richtlinie und damit Teil der Bautechnik Verordnung des entsprechenden Landes. Aber die Details sind halt wichtig, und die kann man ja oben nachlesen.

Da zumindest in NÖ ein Batteriespeicher in der Bauordnung melde-, anzeigen- und bewilligungsfrei ist, muss jeder für sich die Einhaltung der Verordnung verantworten (auch bei Auswahl der Zellentechnologie). Es wird sich vermutlich erst wieder die Versicherung dafür interessieren, wenn es schon geschehen ist.

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  •  taliesin
  •   Gold-Award
21.5.2022  (#150)
Können die Wissenden nochmal etwas zur Generatortrennung sagen?

Jetzt mit Kurzschlussschalter im GAK GAK [Generatoranschlusskasten]?
Ganz blöd finde ich die Idee eigentlich nicht: Mit Optimierer schalten die sich eh ab, also fließt auch kein Strom.

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  •  Solarbuddys
21.5.2022  (#151)

zitat..
Fani schrieb:

──────
Solarbuddys schrieb:

──────
Fani schrieb:

Zu Hoerensagen suche ich keine Links, es gibt ja eh die R20. 

Es ist dann halt doch ein Unterschied ob Gesetz, Norm, Empfehlung oder Bauernkalender. Zumindest in der R20 sind die Bestimmungen zum Brandschutz sehr allgemein gehalten, eine 20kWh Grenze ist mir da gar nicht aufgefallen.

Vielleicht steht dazu etwas in der R11, die haben ja andere Nutzer hier....
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Dann musst du auf das gesagte Wort vertrauen oder es einfach vergessen - nicht jeder will sich immer Gesetze / Richtlinien / Normen ständig reinziehen :o) 

Und da wir nur 1en haben mit 24kWh (ICH), alle anderen um die 16-20kWh wars halt bis dato auch nicht interessant - aber halt ein AHA Effekt. Es tut sich teilweise so viel in so vielen Bereichen dass du schwer mit den Informationen mithalten kannst. 

Beim nächsten mal wo nicht WIR geprüft werden frag ich gerne die Person Löcher in den Bauch - da triffts uns dann nicht 😂 Aber wenn Du etwas findest, bitte mitteilen, Schwarmintelligenz is nie verkehrt - keiner kann alles wissen.

PS. Ich find jeden Bauernkalender besser als jede Norm 😂 - aber jeder steht halt auf andere Inhalte gg
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Hab's eh gefunden siehe oben. OIB Richtlinie und damit Teil der Bautechnik Verordnung des entsprechenden Landes. Aber die Details sind halt wichtig, und die kann man ja oben nachlesen.

Da zumindest in NÖ ein Batteriespeicher in der Bauordnung melde-, anzeigen- und bewilligungsfrei ist, muss jeder für sich die Einhaltung der Verordnung verantworten (auch bei Auswahl der Zellentechnologie). Es wird sich vermutlich erst wieder die Versicherung dafür interessieren, wenn es schon geschehen ist.

Linkgott in seiner vollen Pracht 👍👍 - du findest echt alles. 

Snaechste mal wann ich meine Schluessel im Kuehlschrank verlier dann meld ich mich bei Dir 😉


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  •  Solarbuddys
21.5.2022  (#152)

zitat..
taliesin schrieb:

Können die Wissenden nochmal etwas zur Generatortrennung sagen?

Jetzt mit Kurzschlussschalter im GAK GAK [Generatoranschlusskasten]?
Ganz blöd finde ich die Idee eigentlich nicht: Mit Optimierer schalten die sich eh ab, also fließt auch kein Strom.

Optimierer schliesst ja das Modul kurz 🤔 - kein Strom, kein flammender Tod

"98%" der restlichen String-Anlagen sehen da dann schon sehr alt aus bei dem Thema

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  •  taliesin
  •   Gold-Award
21.5.2022  (#153)

zitat..
Solarbuddys schrieb: Optimierer schliesst ja das Modul kurz

Ich schätze mal er wird's in den Leerlauf schalten, aber hast du den Beitrag von Fani und berhan gelesen ... von wegen 'Optimierer nicht ausreichend' lt. neuer R11?.

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  •  berhan
  •   Gold-Award
22.5.2022  (#154)

zitat..
taliesin schrieb: Also 'händischer' Lasttrennschalter ja und Schütz nein? Das ganze dann generatornahe? Versteh's nicht.

Lasttrennschalter halt mit Motor betrieben, wird eh von einigen Anbietern seit Jahren so gemacht. Werde im Laufe des Tages Mal den genauen Wortlaut aus der R11 zitieren und dann jenen der 8101. Ist alles ein bisschen Schwammig, vor allem da man den Abschnitt des Feuerwehrschalters aus der EN nicht in die OVE 8101 übernommen hat.


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  •  Solarbuddys
22.5.2022  (#155)
Danke fuers checken  Berhan👍

Schwammig ist doch bei jeder Norm das Ziel, damit man es ja nach Anwendung so oder so hindrehen kann und man immer der Trottel ist wenn ein SV da ist um Fehler zu finden 😉

Wenn alles immer exakt nach "Norm", also nach Punkt und Text gebaut werden wuerde - gaebs ganz wenig Haeuser / Projekte. 
Normierung werden von Menschen wie wir gemacht, bzw "Experten" aber dahinter stehen immer Kompromisse um auf den groesstmöglichen gemeinsamen Nenner zu kommen.Eine sind klarer, viele sind breit geschrieben, Juristen brauchen ja auch einen Job 😂

Andere Branche (Extrusion-Maschinenbau zb) hatten wir das staendig, die eine Norm schliesst die andere aus - war immer super beim Konstruieren. Mensch darf nicht in Maschine greifen vs Mensch soll einfach in Maschine greifen (Haltung etc)

Gottseidank gibts keine Norm zum Kindermachen, die Menschheit wuerde wegst Buero-Normokratie aussterben.
 


1
  •  berhan
  •   Gold-Award
22.5.2022  (#156)
Ich zitiere Mal ein paar Punkte aus der R11.
 
5.2.3 Kurzschließeinrichtungen Die Kurzschließeinrichtung muss einen definierten dauerhaften Kurzschluss unter vernachlässigbarer Impedanz sicherstellen. Im kurzgeschlossenen Zustand der Anlage muss daher sichergestellt sein, dass die Spannung über alle in Reihe geschalteten Kurzschließeinrichtungen nicht größer als 90 V rms werden kann.

Hat sich hinsichtlich der Spannung geändert, in der alten Norm 120 Volt DC.

5.2.4 Einrichtung zum Trennen
...
Die Einrichtung zum Trennen muss die Anforderungen an ein Schaltgerät nach ÖVE/ÖNORM EN 60947-3 oder nach ÖVE/ÖNORM EN 60947-2 erfüllen. Bei der Auswahl ist OVE E 8101:2019 Unterabschnitt 537.2 zu beachten. Der maximal zu erwartende Strom muss durch die Einrichtung zum Trennen wiederholt störungsfrei geschaltet werden können. 

Allfällige Neuentwicklungen welche auf Modulebene die Trennung umsetzen, müssen diese Anforderungen erfüllen. Dabei ist OVE E 8101:2019 Unterabschnitt 134.1.8 zu beachten. 

Und dazu die OVE E 8101
537.2 Einrichtungen zum Trennen 
537.2.1 Zum Trennen müssen Einrichtungen ausgewählt werden, für die entsprechend der zutreffenden Produktnorm die Trennfunktion ausdrücklich ausgewiesen wird. 
Geräte mit Trennfunktion müssen gemäß Anhang 537.A ausgewählt werden. 
537.2.2 Halbleiterbauelemente dürfen nicht zum Trennen eingesetzt werden. 
537.2.3 Geräte, die zum Trennen geeignet sind, müssen auf Basis der Anforderungen entsprechend den an ihrem Einbauort anzuwendenden Überspannungskategorien ausgewählt werden.
537.A

2022/20220522591486.png
Und vielleicht auch ganz interessant.

2022/20220522860054.png
134.1.8 In Fällen, in denen eine Anlage unter Verwendung von neuen Materialien, Erfindungen oder Methoden errichtet wird, die eine Abweichung von den Bestimmungen von OVE E 8101 darstellen, darf der resultierende Sicherheitsgrad der Anlage nicht geringer sein als die bei Erfüllen von OVE E 8101 erreichte Sicherheit.

712.420.101 Vorbeugender Brandschutz für PV-Anlagen 
ANMERKUNG Siehe nationale oder örtliche Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz wie zB Technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz, OVE-Richtlinie R 11-1, baurechtliche Bestimmungen.


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  •  berhan
  •   Gold-Award
22.5.2022  (#157)

zitat..
Solarbuddys schrieb: Optimierer schliesst ja das Modul kurz 🤔 - kein Strom, kein flammender Tod

Ich glaube auch, das Solaredge eine Trenneinrichtung und keine Kurzschlusseinrichtung verwendet, da sich Solaredge auf das Kapitel 5.1.4 Abschalteinrichtung in der alten R11 bezieht und das wäre nach neuer R11 die Trenneinrichtung.

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  •  Fani
22.5.2022  (#158)

zitat..
berhan schrieb:

──────
Solarbuddys schrieb: Optimierer schliesst ja das Modul kurz 🤔 - kein Strom, kein flammender Tod
───────────────

Ich glaube auch, das Solaredge eine Trenneinrichtung und keine Kurzschlusseinrichtung verwendet, da sich Solaredge auf das Kapitel 5.1.4 Abschalteinrichtung in der alten R11 bezieht und das wäre nach neuer R11 die Trenneinrichtung.

Wenn SE aber Halbleiterbauelemente zum Trennen verwendet, wäre diese Trennung jetzt icht mehr zulässig oder doch noch?

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  •  Solarbuddys
22.5.2022  (#159)
Ich werds die nächste Tage bei Solaredge erkundschaften sofern ich nicht anders beschäftigt bin :o)

1
  •  taliesin
  •   Gold-Award
22.5.2022  (#160)
Eigentlich ist das mit dem Kurzschluss Augenauswascherei. Wenn Anlagenteile brennen können auch Kabel durchschmelzen (Kupfer bei gut 1000°C) und dann wäre der Kurzschluss wieder offen und die Anlage nicht mehr spannungsfrei.

Mit den Optimierern wird die Funktion (auch der Abschalteinrichtung) kontinuierlich überprüft, ob der Feuerwehrschalter tut, weiß man erst im Brandfall. Nebenbei ist die Kontrollfunktion auf eine große Fläche verteilt, jeder lokale Fehler (Brand) führt zur automatischen Abschaltung der Anlage, selbst wenn ein Optimierer im Brandfall einen Kurzschluss zum Modul machen sollte, kann das System das erkennen und abschalten (keine Ahnung ob das wirklich passiert).

Heutzutage wird 'safety' in der Automatisierungstechnik nur mit Halbleitern gespielt, keine Ahnung warum das hier nicht reichen sollte.

Aber die Buddies, bzw. SolarEdge werden uns aufklären.

1
  •  berhan
  •   Gold-Award
22.5.2022  (#161)

zitat..
taliesin schrieb: Heutzutage wird 'safety' in der Automatisierungstechnik nur mit Halbleitern gespielt, keine Ahnung warum das hier nicht reichen sollte.

Naja sie legen diesen eh die Rutsche, müssen halt nur nachweisen das es funktioniert.

zitat..
berhan schrieb: Allfällige Neuentwicklungen welche auf Modulebene die Trennung umsetzen, müssen diese Anforderungen erfüllen. Dabei ist OVE E 8101:2019 Unterabschnitt 134.1.8 zu beachten. 

 

zitat..
berhan schrieb: 134.1.8 In Fällen, in denen eine Anlage unter Verwendung von neuen Materialien, Erfindungen oder Methoden errichtet wird, die eine Abweichung von den Bestimmungen von OVE E 8101 darstellen, darf der resultierende Sicherheitsgrad der Anlage nicht geringer sein als die bei Erfüllen von OVE E 8101 erreichte Sicherheit.




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