Netzgebühren fürs Einspeisen kommen
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Nicht wennst paar Kabeltrommeln von Haus zu Haus spannst 😁 Wenns in den Urlaubslaendern geht wie wir es alle kennen, wieso dann nicht auch in Good Old Oesireich |
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Hat dieser wortgewandte Minister die Frage nach Netzgebühren für private Überschusseinspeiser beantwortet, in dem er sagt, dass PV Strom für Eigenverbrauch nicht betroffen ist? Ich nehme an er hat die Frage richtig verstanden und hat absichtlich nicht geantwortet. Die Moderatorin hat die Antwort nicht verstanden, sonst hätte sie nachgefragt. |
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Das Problem dabei ist, dass die Problematik niemand kennt, wenn er nicht selbst damit zu tun hat. Es kann nichts Gutes dabei herauskommen, solange nicht die richtigen Fragen gestellt werden. |
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Die Politik redet von einem "Erneuerbaren Beschleunigsgesetz", wenn sie uns Investoren in PV jetzt finanziell belastet, wird das wenig beschleunigen.
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lt. Zitat "Anlage für Eigenverbrauch" - vllt ja tatsächlich eine sinnvolle Regelung mit Freigrenze und nur grob überdimensionierte müssen dann was zahlen, wäre jetzt nicht so verkehrt? |
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Der § 120 Abs. 4 lautet: "(4) Das Netznutzungsentgelt ist für teilnehmende Netzbenutzer gemäß § 61 Abs. 3, bezogen auf jenen Verbrauch, der durch zugeordnete eingespeiste Energie einer Stromerzeugungsanlage im Nahebereich gemäß § 61 Abs. 5 abgedeckt ist, in den Verordnungen gemäß § 127 Abs. 1 und 2 von der Regulierungsbehörde gesondert festzulegen. Bei der Festlegung des Entgelts sind nur die Kosten der in Anspruch genommenen Netzebenen zu berücksichtigen, wobei sich die teilnehmenden Netzbenutzer gemäß § 61 Abs. 3 angemessen an den Systemgesamtkosten zu beteiligen haben." Liege ich falsch, dass das auf EEG´s bzw. auf "Peer-to-Peer" anzuwenden ist und somit auch in solchen Fällen - reduzierte - Netz-/Systemkosten (weiterhin) anfallen?? Oder anders gefragt: Für wen gilt dieser Absatz und was bedeutet er (so dass ich es auch verstehe)? |
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Ob sie das unter "Flexibilisierung des Energiemarktes" gemeint haben ? 😀 |
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Alleine die Bezeichnung " Anlage für Eigenverbrauch" ist ja schon ein Witz. So etwas gibt es ohne genauerer Spezifikation nicht. Eigenverbrauch für Sommer? Für Winter? Übergangszeit? |
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Balkonkraftwerk? |
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Ihr meint soetwas wie in SO-Asien? ![]() Ich glaube nicht, dass das in Ö funktionieren würde. Da kommen die Buntmetalldiebe, zappzarapp und furt san die Kabeln. 🤣 <iframe src="https://www.youtube.com/embed/UxLAkabYW34?si=uFG1HTF5V7WoHv7v" title="YouTube video player" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen></iframe> |
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Das wäre mein Hoffnungsschimmer. Jahersbezugsmenge an kWh =Freigrenze für Netzgebühren Einspeisung. Aber die PK hat mal nicht so geklungen. |
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Alles nur eine Frage der Spannung 🤪 |
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Nein, sehe ich auch so. Der Entwurf ist nun auch endlich auf parlament.gv.at verfügbar inkl. Erläuterungen: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/32 Daraus heißt es auch bspws: Zu Abs. 5: Dieser Absatz regelt den Nahebereich. |
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Ich lese da raus, bei Nulleinspeisung zahlt man nichts, mehr nicht. Entweder er hat das bewusst unklar gesagt, oder er hat im Detail keine Ahnung. |
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Der Entwurf gibt mMn sicher nicht her, dass private Einspeiser keine Netzentgelte zu bezahlen hätten. (Die Antwort ist insofern geschickt, dass auf PV-Anlagen zum Eigenverbrauch eingschränkt wurde; also Nulleinspeiser? Die Weiterführung der Antwort mit "Im Gegenteil: Künftig .." ist aber absichtlich(?) verwirrend, denn lt. Entwurf können Einspeiser höchstens bei Abnahme im Nahebereich reduzierte Netzentgelte erwarten.) |
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Ich denke es sind auf Eigenverbrauch ausgerichtete Anlagen gemeint. Dh, zb die klassischen Überschusseinspeiser mit Anlagengrößen unter 10 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] auf Einfamilienhäusern. Ich les das zwar so auch nicht explizit raus, aber es wäre eine gute Regelung und würde wahrscheinlich die Chance daß die Grünen zustimmen erhöhen. Was ich nicht ganz verstehe: Ziel des Ganzen sollen gesamt niedrigere Strompreise sein, aber die variablen Nettgebühren werden Strom für den arbeitenden Durchschnittsmensch der nicht dauernd Homeoffice hat eher teurer machen, weil die ja gezwungen sind zu den teuren Zeiten zu duschen, zu kochen etc. Ja ich weiß schon, Peak shaving und Anreiz zu netzdienlichem Verhalten, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß man wegen dieser Maßnahme die Netze so viel weniger ausbauen müsste daß da gesamt eine Reduktion rauskäme die die teureren Netzkosten für Arbeitende wesentlich übersteigen würde |
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woher kommen die 10kwp zur definition für eigengebrauch - sind die gewürfelt? ich finde es viel spannender wenn am selben trafo zB ein großes/energieintensives unternehmen hängt - da ist auch der netzbetreiber für jede eingespeiste pv kwh eines privaten froh - egal ob von einer 5/15/25kwp anlage --> es kann nur der netzbetreiber im netzzugangsvertrag festlegen ob/wieviel eingespeist werden darf und was "netzdienlich" bedeutet das bräuchte dann aber auch eine periodische Evaluierung was sicher nicht kommen wird (als argument der bestehenden vertragsnutzer: die können mir ja nicht 1 jahr später was wegnehmen was sie mir schon zugesagt haben...) um wirklich netzdienlich agieren zu können sind wir weit entfernt, die steuerung kann nur der netzbetreiber selbst übernehmen (und wird das für dezentrale speicher womöglich auch gerne übernehmen, aber sicher nicht fürs einschalten von waschmaschine, LWP, poolheizung,...) |
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Eins wird mich dann auch noch interessieren... Ich betreibe eine 2. PV Anlage auf einem anderen Grundstück, 100% Überschusseinspeiser bei der ÖMAG gemeldet mit Vergütung zum Marktpreis. Zu diesem Zählpunkt gibt es keinen Verbrauch, in der Unterverteilung nach Hausanschluss hängt rein die PV Anlage mit einem 15kVA WR WR [Wechselrichter] laut Vertrag alles genehmigt. Dort kann ich gar nichts verbrauchen - der blödeste Fall wäre, wenn die Ömag weiterhin brav 5cent bezahlt, und die Einspeiseentgelte belaufen sich auf kA - 4cent? Da bin ich sehr gespannt was mit dieser Anlage in Zukunft passieren wird. 😳 |
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das ergibt bei uns aber keine gute ausgangssitutation - 18kwp anlage mit der wir 12.000kwh im jahr einspeisen - 1.600kwh war in der letzten abrechnungsperiode der netzbezug (WP daher während der heizsaison) früher hatten wir 6.500kwh verbrauch pro abrechnungsperiode und der hr. minister hat im interview eh ganz klar gesagt - "....es kann nicht sein, so wie gestern nachmittag, dass die wasserkraftwerke vom netz genommen werden müssen, weil die pv-anlagen soviel, zuviel, produzieren" ja, eh klar - die gewinne schwinden bei allen kraftwerksbetreibern |
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genau das hab ich mir auch gedacht... |
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Mich hat interessiert, was die Spitzenleistungen der einzelnen PV Erzeuger sind (Engpassleistung), da dies ja derzeit ein ganz heißes Thema ist. Die Werte sind die Engpasswerte der jeweiligen PV Anlagegrößen - so wie sie im Anlagenregister der e-Control enthalten sind. Also quasi der worst-case aus Netzbetreiber Sicht. Ich habe die PV Anlagen in 3 Kategorien aufgeteilt: bis 25 kW, von 25-100 kW und über 100 kW. Zusätzlich habe ich in Blau noch die Werte für Anlagen bis 7 kW und von 7-20 kW (Grenzen im ElWG) extra eingefügt. Sowie über 1MW (Anlagen, die üblicherweise nur von Energieunternehmen betrieben werden) ![]()
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