falsch typisierter eGolf, was mach wir?
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Schade, dann müssen wir wohl alle brav blechen... |
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Hab bereits ein Schreiben von meiner Versicherung: €341,46 pro Jahr (eGolf 300) |
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Hallo ehrenbuerger, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Ich habe mich jetzt auch mal beim ÖAMTC vorstellig gemacht mit dem Problem. Vielleicht geht über diese Schiene was, wenn sich möglichst viele Personen melden. |
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Nein, da wird glaub ich nix gehen, sagen's selbst bzw. haben eine Liste der "Zuständigen" veröffentlicht. An Porsche Salzburg und VW direkt wenden. |
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weil ich ein masochist bin hab ich mir grad nochmal die bisherigen kosten raus gesucht. 😢 235,69 Haftpflicht p.a. 277,66 Teilkasko p.a. und jetzt mal eben 341,46 Steuer dazu 😭 |
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Ups Zahlendreher - es sind €344,16 p.a. |
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gibts irgendwelche news bzgl. dem thema? denke ich werd da auch mal wütend an VW schreiben... |
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Hab immer wieder Kontakt mit VW, nur die wollen das Problem nicht verstehen bzw. auf die Anmerkung in der ECE R85 nicht eingehen. Hab mittlerweile eine Anfrage bei der AK laufen und diese wird voraussichtlich VW einen Brief schreiben. |
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Das habe ich grade an VW geschickt, evtl. noch nicht an die richtige Stelle, aber mal sehen: Betreff: Motorbezogene Versicherungssteuer e-Golf Für meinen e-Golf wurde mir eine jährliche motorbezogene Versicherungssteuer von 338,4€ vorgeschrieben. Durch Recherche habe ich erfahren, dass beim e-Golf die Nenndauerleistung angeblich gleich der Peakleistung (= 100kW) sein soll. Anscheinend wurde das Auto von VW so klassifiziert. Das finde ich lächerlich. So weit ich informiert bin, ist die Nenndauerleistung die 30-min Leistung die das Auto in der Realität halten kann. Dazu kann auch der Akku berücksichtigt werden. Der Akku des e-Golfs hat eine verfügbare Kapazität von 31,8 kWh, was bedeutet, dass dieser bei 100kW nach 20min leer ist. Eine 30min-Leistung von 100kW für dieses Auto ist also in der Realität völlig unmöglich. Anscheinend wurde der e-Golf bei der Einführung aus heutiger Kundensicht ungünstig klassifiziert was die Nenndauerleistung betrifft. Von einem Konzern wie VW erwarte ich mir Kundenfreundlichkeit und eine Neuklassifizierung. Vor allem auch eine Klassifizierung die der Realität entspricht (denkt man an den Diesel-Skandal, sollte dies bei VW oberste Priorität haben!) Ich bitte Sie, mein Schreiben an die dafür zuständige Stelle weiterzuleiten! Freundliche Grüße ... |
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da müssten sie den nächsten Betrug eingestehen, das passiert nicht freiwillig. |
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Das hat nichts mit Betrug zu tun, ich wäre mit solchen Unterstellungen Vorsichtig. |
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Ist kein Betrug, die ECE R85 lässt viel Spielraum. Aber eine Firma, die nicht auf Bestandskunden scheißt, würde einfach eine Korrektur durchführen. |
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Wenn der Spielraum sogar die Akkugröße übertrifft (30kWh vs. 100kW) ist es für mich Betrug und wieder ein Grund VW zu meiden^^ |
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Die Akkugrösse ist nicht Teil der Prüfung. Schuld ist der Ersteller der ECE R85, und am Ende Tages kommt es nur auf ein Wort in der ECE R85 an, ein "kann" statt einem "soll". |
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Betrug ist ein klar definierter Straftatbestand, und jemanden dessen zu bezichtigen kann mitunter auch Klagen nach sich ziehen. Man kann aber ungestraft sagen, dass man das 💩 findet. |
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Sorry, sogar nur ein "darf" statt einem "soll". |
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Natürlich ist das keine rechtliche Feststellung, sondern nur mein persönliches Empfinden. |
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Die Unterstellung von Betrug hat nichts mit persönlichem Empfinden zu tun. |
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Antwort von VW: Sehr geehrter Herr ..., vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist verständlich, dass aktuell die Leistungsangabe bei Elektrofahrzeugen Fragen aufwirft. Die Angaben zur höchsten 30-Minuten-Leistung bzw. höchsten Nennleistung des VW eGolf sind korrekt angeführt und wurden seinerzeit von der zuständigen, unabhängigen Behörde (gemäß ECE-R85) geprüft und bestätigt. Der Elektromotor im eGolf kann lt. Werksangaben, ohne Leistungsrücknahme, 30min die maximale Leistung abgeben. Somit sind die höchste 30-Minuten-Leistung und die höchste Nennleistung identisch. Das lässt darauf schließen, dass die E-Maschine im Verhältnis zur applizierten Leistung recht stark dimensioniert ist. Die aktuell neuen Elektrofahrzeuge haben eine deutlich höhere Spitzenleistung, die dann aber durch „Applikation“ z.B. ca. 20s abgegeben wird. Jedoch wird dieses Thema intern noch einmal berücksichtigt werden! |
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Gugst du Seite 3, 1:1 die gleiche dumme Antwort.... Bin dir 4-5 Antworten voraus bzw. ich bekomm schon keine Antworten mehr. |
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