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Die Typen wollens nicht verstehen..... ________________________________________________________ Sehr geehrter Herr XXX, Die laut ECE-R 85 (= Regelung für die Genehmigung von Antriebssystemen und Motoren) durchgeführte Leistungsermittlung des E-Motors steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Akkukapazität. Dadurch kann es sein, dass z.B. ein E-Fahrzeug zwar 100 kW Nenndauerleistung hat, während der Akku „nur“ eine Kapazität von 32 kWh aufweist. Es ist keine andere Angabe der Leistung nötig, da die angegebene Leistung bei der ECE-R 85-Prüfung festgestellt wurde! Diese Prüfung wird, wie bereits erwähnt, durch eine unabhängige Behörde geleitet und genehmigt. In den anfangs übermittelten Dokumenten (COC-Papier und Einmeldebestätigung), sind korrekte Leistungsangaben angeführt! Mit freundlichen Grüßen Homologation / Typenscheine _____________________________________________________________________ meine Antwort: ![]()
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Das Problem ist das Wort "darf", also VW (Porsche) könnte (oder hätte können), muss(te) aber nicht, daher ist es auch sicht von VW (Porsche) in Ordnung. |
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Schon klar, trotzdem darf man es kritisieren und als Hersteller sollte man darauf auch reagieren. Bzw. die Möglichkeit schaffen, dass dies per Einzelgenehmigung korrigiert werden kann (keine Ahnung, durch eine Erklärung oder sonstiges, funktioniert bei Teilegutachten ja auch) Btw. Wie wäre es, wenn alle Besitzer von eGölfen hiermal bitte die gleiche Förderung an typisierung@porsche.co.at stellen. |
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Anwort von Porsche Salzburg (mittlerweile ohne Anrede ![]() _____________________________________________________ Vielen Dank für den Auszug aus der ECE. Ja, diese Passage ist uns bekannt! Eine Änderung auf den von Ihnen gewünschten Leistungswert ist herstellerseitig nicht vorgesehen! Wenn Sie anstelle des genehmigten (aus dem COC-Papier/Zulassungsschein ersichtlichen) Leistungswertes einen abweichenden Leistungswert eintragen lassen wollen, setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Kfz-Prüfstelle der Landesregierung in Verbindung. Die Kosten für die Änderung (gem. §33) sind von Ihnen zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Homologation / Typenscheine _________________________________________________________ Und meine Antwort: Hallo nochmal. glauben Sie das hätte ich nicht schon versucht????? Die KFZ-Prüfstelle verlangt dafür eine Stellungnahme des Herstellers, wenn Sie so freundlich wären und mir diese auszustellen, dann mache ich das sehr gerne so! Btw. Was heisst nicht vorgesehen? Kundenfreundlichkeit würde eine solche Korrektur beinhalten bzw. eine Lösung erarbeiten..... mfg
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Ich fürchte das wird nichts. Elektroautos sind schon eine verschwindend kleine Minderheit, der Golf noch mehr. Da interessiert sich außer den Betroffenen keine Sau dafür 😞 |
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Mit anderen Worten, VW muss nicht, hätte aber können, hat auf die Ermittlunb einer batteriebegrenzten Motorwellenhöchstleistung verzichtet und einfach die Dauerleistung des Antriebs allein eintragen lassen. Und nun fallen die Kunden deshalb bei der Besteuerung um. Ich werde das jedenfalls gleich mal in die Breite tragen... |
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Beim Dieselskandal hat auch ewig gedauert bis sie es zugegeben haben, Betrug liegt VW 🤔 |
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Nur dass dieser Fall nichts mit Betrug zu tun hat. Sie haben nach dem vorgeschriebenen Verfahren getestet und sich den Umweg mit der Akkuleistung gespart, was zum damaligen Zeitpunkt auch komplett unnötig gewesen wäre. Damals war von einer leistungsbezogenen Steuer keine Rede und es hat einfach niemanden interessiert. Jetzt wo die Steuer da ist, interessiert es plötzlich doch ein paar Leute. Aber VW nicht, für sie steht ein Riesenaufwand der Zufriedenheit von vielleicht 1% ihrer Kunden gegenüber. |
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Sicher, dass das ein Riesenaufwand ist? Wenn es da eine Bestätigung gibt und man damit beim Land was eintragen lassen kann, ist der Kostenaufwand überschaubar und trägt sich über die geringere motorbezogene vielleicht relativ schnell!? |
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Kundenzufriedenheit ist vw blunzn (ich bezweifle den 1% übrigens ....). Jeder mit einem schummeldiesel weiß das - erst recht wenn man (wie ich) sich der sammelklage angeschlossen hat. Das würde dann (wegen anderer umstände) eine einzelklage und da merkt man dann, wie vw lieber Geld für Anwälte, als für Kunden ausgibt. Unterm Strich darf sich jeder, der Schwarz oder blau (ge)wählt (hat), mit einem schulterklopfautomaten hinstellen. |
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Welcher Riesenaufwand? Wer die Grundrechnungsarten beherrscht kann sicj die (theoretische) 30-Minuten-Dauerleistung ausrechnen. Die Frage ist auch, ob es dazu wirklich VW (mit denen ich auch im Gespräch bin) braucht, oder ob sowas nicht Porsche Salzburg auch erledigen kann. |
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Das entspricht wohl nicht dem Protokoll. Da würden sie vermutlich die ganze Prüfung wiederholen müssen und können nicht einfach nachträglich was drüberkritzeln. Bürokratie sei Dank... |
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Würd ich auf Grund der Anmerkung nicht so sehen, der Test behält ja weiterhin die Gültigkeit. Eigentlich gehört ja denen, die das ECE verfasst haben eines drüber gezogen, wer das Wort "darf" verwendet, fordert solche Probleme ja heraus. |
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Volle Zustimmung, sowas sollte eigentlich null Raum für Freiheiten lassen. |
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Kannst dann raten welche Industrie bei der Erstellung dieser Norm einen Experten entsandt hat 🤪 |
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Haben wir jetzt eine blaue Regierung, oder doch eine schwarz rot pinke? Und die grünen waren beim Budgetdefizit wohl nicht dabei. Und das wegen ein paar Euro an KFZ Steuer beim E-Golf, da werden in den nächsten Monaten noch ganz andere Kaliber auf uns zukommen. |
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Nachdem ich von Porsche Salzburg keine Antwort mehr bekommen hab, hab ich heute mal wieder dort angerufen.... Long Story Short: Sie können nix machen, haben eine Anfrage bei VW laufen und warten auf die Antwort...... |
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@sir0x zuerst mal danke für deine hartnäckigkeit. 👏 das leben könnt so einfach sein. wenn man deinen text liest und interpretiert bräucht man gar nichts "messen". wir nehmen die nettokapaziät vom akku multiplizieren sie mit 2 (30min) und haben somit in 5sek die 30min maximalleistung bestimmt. egolf (FL) 31,5kWh x 2 = 63kW mehr kann nie und nimmer in 30min abgegeben werden....thats it.... ![]() |
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Jop, aber leider steht hier "darf" und auf das berufen sich alle und sagen: "Die Vorgaben sind erfüllt, alles korrekt". Hab heute, großzügig wie ich bin, die Rechnung mit 2x32kWh=64kW vorgerechnet, und dann auch nur obigen Satz gehört. |
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Hilft evtl eine Beschwerde beim Sozialministerium / Verkehrsministerium? Ich meine, wenn jemand zu wenig Steuern zahlt, ist sofort Feuer am Dach. Zahlt man unschuldig zuviel, sind es halt bedauerliche Umstände aus der Vergangenheit... |
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ich frag mich nur warum sie es nicht einfach so gemacht habe wie ich geschrieben hab. wäre für VW ja auch einfacher gewesen...oder gings vlt. damals darum im prospekt tolle 100kW stehen zu haben. da gings ja eher noch darum die preise der auto rechtzufertigen...diese logik würd ich schon verstehen... |
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