Energie Graz kassiert Netzentgelte / Messleistung ? - Seite 2
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Interessant. Ich habe nachgesehen. Diese Sprachregelung wurde mit der SNE-Verordnung 2025 eingeführt. Bis 2024 galt noch die Fassung von 2022 mit folgendem Wortlaut ![]() |
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Messgebühr = 2,40. € pro Monat Einspeisevergütung pro kWh = 6 ct Grundgebühr = 1,20 € pro Monat Bei weniger als 60 kWh (!) Einspeisung, "frisst" die Messgebühr+Grundgebühr den Einspeiseerlös auf und ich darf als Einspeiser was zahlen... Ich hatte in den Monat Oktober 25 bis Februar 26 um die 70% bis 100% Abnahmeanteil durch die Energiegemeinschaft. Da bin ich hoffentlich bald unter 60 kWh für die Energie Graz... 😠 Daher noch mal meine Frage: Wie ist das bei der OeMAG und anderen EVU's. Messgebühr fûr Einspeiser ja/nein Noeldi PS: bitte keine Kommentare a la "sind nur zusätzliche 28,80 € pro Jahr" |
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OeMAG und andere EVU's sind keine Netzbetreiber. Messgebühren werden vom VNB vorgeschrieben. Entweder auf deren eigener Rechnung, oder wenn der EVU die Gesamtrechnung macht, dann schleift er diesen Posten durch. Ich kann dir für die 3 Netzbetreiber (Wiener Netze, Netz Noe, Kärnten Netz) berichten, daß sie kein Messentgelt für das Einspeisen verrechnen. Bis jetzt zumindest. |
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kleine Korrektur : Und damit still und leise für alle Einspeiser der Messpreis eingeführt bzw. verdoppelt... Dankeschön ! Frau Minister Margarete Schramböck (ÖVP) /s Noeldi |
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Naja, was jetzt an einer Gesetzesnovelle, die schon fast ein halbes Jahrzehnt alt ist so überraschend ist, erschließt sich mir nicht. 🤔 Bei meinem lokalen steirischen Netzbetreiber zahle ich auch schon seit der PV-Errichtung 2023 das Messentgeld für die Einspeisung. |
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Genau, Energienetze Steiermark verrechnet schon lange diese 28,8€/Jahr. Ich denke man sollte das aufs Jahr betrachten. Bei z.B. 6000kWh/Jahr ist das dann ~0,5cent/kWh. Bei mehr Einspeisung natürlich dementsprechend weniger. Bei sehr wenig Einspeisung (wegen speicher oder sehr kleiner Anlage) muss man sich natürlich überlegen ob es Sinn macht einzuspeisen. |
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Ich denke nicht, dass man damit die Gebühren für die Messleistung umgehen kann. Bei einer netzgekoppelten Anlage benötigt man einen Einspeisezählpunkt (auch bei Nulleinspeisung), damit wird das Entgelt schon fällig. |
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