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Energie Graz kassiert Netzentgelte / Messleistung ? - Seite 2

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  •  Noeldi8020
1.5. - 4.5.2026
27 Antworten | 11 Autoren 27
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Hallo Miteinander ! 
Kann ja sein das ich was nicht mitgekriegt habe. 
Ich habe jetzt ( 29.4.!) die Abrechnung meiner Einspeisung  (37.56kWh) vom Feber erhalten. Eine neue Position taucht da auf : 

  Messleistung 01.02.2026-28.02.2026 28 Tag(e) 0,0789 EUR/Tag     2,21  EUR

Oder einfach gesagt, 10 ct für die Einspeisung und 7.8 ct für die Messleistung... 
Bleibt pro kWh genau 2,2 ct.

Oder simpel gesagt - werde ich da verarsch... ? 

Noeldi

PS: Natürlich wurde das im 2025 nicht verrechnet und genauso habe ich keine Mitteilung über diese drastische Änderung erhalten

PS2: Am Montag haben die wieder Hotline... 

  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
3.5.2026 21:52  (#21)

zitat..
Benji schrieb:

Eigentlich ist der Gesetzestext (leider) relativ klar:

§ 10.(1)Für das von Netzbenutzern zu entrichtende Entgelt für Messleistungen in der Niederspannung werden folgende Höchstpreise in Euro pro Kalendermonat und Messrichtung bestimmt: ...

Also "Messrichtung" und nicht "Messeinrichtung"

Interessant. Ich habe nachgesehen. Diese Sprachregelung wurde mit der SNE-Verordnung 2025 eingeführt. Bis 2024 galt noch die Fassung von 2022 mit folgendem Wortlaut

_aktuell/202605035364.png



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  •  Noeldi8020
3.5.2026 23:17  (#22)

zitat..
Zwosti schrieb:

@Noeldi8020 was sind bei dir negative Einspeiskosten ab Oktober?

Messgebühr = 2,40. € pro Monat
Einspeisevergütung pro kWh = 6 ct
Grundgebühr =  1,20 € pro Monat

Bei weniger als 60 kWh (!) Einspeisung, "frisst" die Messgebühr+Grundgebühr den Einspeiseerlös auf und ich darf als Einspeiser was zahlen...

Ich hatte in den Monat Oktober 25 bis Februar 26  um die 70% bis 100% Abnahmeanteil durch die Energiegemeinschaft.  Da bin ich hoffentlich bald unter 60 kWh für die Energie Graz...  😠

Daher noch mal meine Frage: Wie ist das bei der OeMAG und anderen EVU's. Messgebühr fûr Einspeiser ja/nein

Noeldi

PS: bitte keine Kommentare a la "sind nur zusätzliche 28,80 € pro Jahr" 

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
3.5.2026 23:50  (#23)

zitat..
Noeldi8020 schrieb:
Daher noch mal meine Frage: Wie ist das bei der OeMAG und anderen EVU's. Messgebühr fûr Einspeiser ja/nein

OeMAG und andere EVU's sind keine Netzbetreiber. Messgebühren werden vom VNB vorgeschrieben. Entweder auf deren eigener Rechnung, oder wenn der EVU die Gesamtrechnung macht, dann schleift er diesen Posten durch.
Ich kann dir für die 3 Netzbetreiber (Wiener Netze, Netz Noe, Kärnten Netz) berichten, daß sie kein Messentgelt für das Einspeisen verrechnen. Bis jetzt zumindest. 


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  •  Noeldi8020
4.5.2026 0:07  (#24)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
Benji schrieb:

Eigentlich ist der Gesetzestext (leider) relativ klar:

§ 10.(1)Für das von Netzbenutzern zu entrichtende Entgelt für Messleistungen in der Niederspannung werden folgende Höchstpreise in Euro pro Kalendermonat und Messrichtung bestimmt: ...

Also "Messrichtung" und nicht "Messeinrichtung"
───────────────

Interessant. Ich habe nachgesehen. Diese Sprachregelung wurde mit der SNE-Verordnung 2025 eingeführt. Bis 2024 galt noch die Fassung von 2022 mit folgendem Wortlaut

kleine Korrektur : 

zitat..
In der Novelle 2022 (BGBl. II Nr. 558/2021) findet sich folgende Änderung:

8. In § 10 Abs. 1 wird nach dem Wort „Kalendermonat“ die Wortfolge „und Messrichtung“ eingefügt.

Damit wird der Begriff „Messrichtung“ erstmals in die SNE‑V 2018 aufgenommen.

Und damit still und leise für alle Einspeiser der Messpreis eingeführt bzw. verdoppelt... 

Dankeschön  !  Frau Minister Margarete Schramböck  (ÖVP) 

/s

Noeldi 




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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
4.5.2026 11:23  (#25)
Naja, was jetzt an einer Gesetzesnovelle, die schon fast ein halbes Jahrzehnt alt ist so überraschend ist, erschließt sich mir nicht.  🤔
Bei meinem lokalen steirischen Netzbetreiber zahle ich auch schon seit der PV-Errichtung 2023 das Messentgeld für die Einspeisung. 

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  •  CCMM
4.5.2026 14:45  (#26)
Genau, Energienetze Steiermark verrechnet schon lange diese 28,8€/Jahr.
Ich denke man sollte das aufs Jahr betrachten. Bei z.B. 6000kWh/Jahr ist das dann ~0,5cent/kWh. Bei mehr Einspeisung natürlich dementsprechend weniger. Bei sehr wenig Einspeisung (wegen speicher oder sehr kleiner Anlage) muss man sich natürlich überlegen ob es Sinn macht einzuspeisen.

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  •  ck
4.5.2026 14:49  (#27)

zitat..
CCMM schrieb: Bei sehr wenig Einspeisung (wegen speicher oder sehr kleiner Anlage) muss man sich natürlich überlegen ob es Sinn macht einzuspeisen.

Ich denke nicht, dass man damit die Gebühren für die Messleistung umgehen kann. Bei einer netzgekoppelten Anlage benötigt man einen Einspeisezählpunkt (auch bei Nulleinspeisung), damit wird das Entgelt schon fällig.


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