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Energie Graz kassiert Netzentgelte / Messleistung ? - Seite 2


Zusammenfassung
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  •  Noeldi8020
1.5. - 2.6.2026
46 Antworten | 13 Autoren 46
46
Hallo Miteinander ! 
Kann ja sein das ich was nicht mitgekriegt habe. 
Ich habe jetzt ( 29.4.!) die Abrechnung meiner Einspeisung  (37.56kWh) vom Feber erhalten. Eine neue Position taucht da auf : 

  Messleistung 01.02.2026-28.02.2026 28 Tag(e) 0,0789 EUR/Tag     2,21  EUR

Oder einfach gesagt, 10 ct für die Einspeisung und 7.8 ct für die Messleistung... 
Bleibt pro kWh genau 2,2 ct.

Oder simpel gesagt - werde ich da verarsch... ? 

Noeldi

PS: Natürlich wurde das im 2025 nicht verrechnet und genauso habe ich keine Mitteilung über diese drastische Änderung erhalten

PS2: Am Montag haben die wieder Hotline... 

  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
3.5.2026  (#21)

zitat..
Benji schrieb:

Eigentlich ist der Gesetzestext (leider) relativ klar:

§ 10.(1)Für das von Netzbenutzern zu entrichtende Entgelt für Messleistungen in der Niederspannung werden folgende Höchstpreise in Euro pro Kalendermonat und Messrichtung bestimmt: ...

Also "Messrichtung" und nicht "Messeinrichtung"

Interessant. Ich habe nachgesehen. Diese Sprachregelung wurde mit der SNE-Verordnung 2025 eingeführt. Bis 2024 galt noch die Fassung von 2022 mit folgendem Wortlaut

2026/202605035364.png


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  •  Noeldi8020
3.5.2026  (#22)

zitat..
Zwosti schrieb:

@Noeldi8020 was sind bei dir negative Einspeiskosten ab Oktober?

Messgebühr = 2,40. € pro Monat
Einspeisevergütung pro kWh = 6 ct
Grundgebühr =  1,20 € pro Monat

Bei weniger als 60 kWh (!) Einspeisung, "frisst" die Messgebühr+Grundgebühr den Einspeiseerlös auf und ich darf als Einspeiser was zahlen...

Ich hatte in den Monat Oktober 25 bis Februar 26  um die 70% bis 100% Abnahmeanteil durch die Energiegemeinschaft.  Da bin ich hoffentlich bald unter 60 kWh für die Energie Graz...  😠

Daher noch mal meine Frage: Wie ist das bei der OeMAG und anderen EVU's. Messgebühr fûr Einspeiser ja/nein

Noeldi

PS: bitte keine Kommentare a la "sind nur zusätzliche 28,80 € pro Jahr" 

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
3.5.2026  (#23)

zitat..
Noeldi8020 schrieb:
Daher noch mal meine Frage: Wie ist das bei der OeMAG und anderen EVU's. Messgebühr fûr Einspeiser ja/nein

OeMAG und andere EVU's sind keine Netzbetreiber. Messgebühren werden vom VNB vorgeschrieben. Entweder auf deren eigener Rechnung, oder wenn der EVU die Gesamtrechnung macht, dann schleift er diesen Posten durch.
Ich kann dir für die 3 Netzbetreiber (Wiener Netze, Netz Noe, Kärnten Netz) berichten, daß sie kein Messentgelt für das Einspeisen verrechnen. Bis jetzt zumindest. 


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  •  Noeldi8020
4.5.2026  (#24)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
Benji schrieb:

Eigentlich ist der Gesetzestext (leider) relativ klar:

§ 10.(1)Für das von Netzbenutzern zu entrichtende Entgelt für Messleistungen in der Niederspannung werden folgende Höchstpreise in Euro pro Kalendermonat und Messrichtung bestimmt: ...

Also "Messrichtung" und nicht "Messeinrichtung"
───────────────

Interessant. Ich habe nachgesehen. Diese Sprachregelung wurde mit der SNE-Verordnung 2025 eingeführt. Bis 2024 galt noch die Fassung von 2022 mit folgendem Wortlaut

kleine Korrektur : 

zitat..
In der Novelle 2022 (BGBl. II Nr. 558/2021) findet sich folgende Änderung:

8. In § 10 Abs. 1 wird nach dem Wort „Kalendermonat“ die Wortfolge „und Messrichtung“ eingefügt.

Damit wird der Begriff „Messrichtung“ erstmals in die SNE‑V 2018 aufgenommen.

Und damit still und leise für alle Einspeiser der Messpreis eingeführt bzw. verdoppelt... 

Dankeschön  !  Frau Minister Margarete Schramböck  (ÖVP) 

/s

Noeldi 




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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
4.5.2026  (#25)
Naja, was jetzt an einer Gesetzesnovelle, die schon fast ein halbes Jahrzehnt alt ist so überraschend ist, erschließt sich mir nicht.  🤔
Bei meinem lokalen steirischen Netzbetreiber zahle ich auch schon seit der PV-Errichtung 2023 das Messentgeld für die Einspeisung. 

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  •  CCMM
4.5.2026  (#26)
Genau, Energienetze Steiermark verrechnet schon lange diese 28,8€/Jahr.
Ich denke man sollte das aufs Jahr betrachten. Bei z.B. 6000kWh/Jahr ist das dann ~0,5cent/kWh. Bei mehr Einspeisung natürlich dementsprechend weniger. Bei sehr wenig Einspeisung (wegen speicher oder sehr kleiner Anlage) muss man sich natürlich überlegen ob es Sinn macht einzuspeisen.

1
  •  ck
4.5.2026  (#27)

zitat..
CCMM schrieb: Bei sehr wenig Einspeisung (wegen speicher oder sehr kleiner Anlage) muss man sich natürlich überlegen ob es Sinn macht einzuspeisen.

Ich denke nicht, dass man damit die Gebühren für die Messleistung umgehen kann. Bei einer netzgekoppelten Anlage benötigt man einen Einspeisezählpunkt (auch bei Nulleinspeisung), damit wird das Entgelt schon fällig.


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  •  Noeldi8020
17.5.2026  (#28)

zitat..
CCMM schrieb:

Ich denke man sollte das aufs Jahr betrachten. Bei z.B. 6000kWh/Jahr ist das dann ~0,5cent/kWh. Bei mehr Einspeisung natürlich dementsprechend weniger. 

Es geht nicht um den Betrag von 34,56 € pro Jahr, sondern um die Unverschämtheit. Ich werde damit mal ein paar Leute beschäftigen: 


Sehr geehrte Damen und Herren !
Mit Interesse habe ich festgestellt das Sie bzw. Ihr Netzbetreiber ab dem Jänner d. Jahres auch für das Einspeisung von Energie aus einer PV Anlage eine Zählergebühr einhebt und diese als neue Position auf Ihrer Einspeise-Rechnung aufscheint.
Ich habe sehr wohl Verständnis das für die Bereitstellung und den Betrieb der Messeinrichtung ein Betrag gemäß Systemnutzungsentgelte-Verordnung erhoben wird. Wofür ich aber kein Verständnis habe ist, das allein für das Messen der Einspeisung mittels demselben (!) Messgerät die VOLLE Gebühr einheben. Sie behandeln also das Messen der Einspeisung mit einem vorhandenen, „bezahlten“ Smart Meter kostenmäßig wie ein zweites Smartmeter. Obwohl Ihnen keine Kosten wie Bereitstellung, Eichung, Inbetriebnahme etc. entstehen.
Ich würde meinen das ist gleich, wie wenn ich bei einem Auto für die Nutzung des Rückwärtgangs nochmal die gesamten, vollen Anschaffungskosten des Autos zu bezahlen hätte.
Darf ich Sie bitten mir eine Stellungsnahme zu diesem Thema zu geben ?  Besten Dank !
Mit freundlichen Grüßen
 





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  •  gerhardg
17.5.2026  (#29)
Ich persönlich würde da jetzt nochmals eine Rechtschreib- und Grammatikprüfung vor dem Versand durchführen (lassen) 😉

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  •  ck
17.5.2026  (#30)

zitat..
Noeldi8020 schrieb: Ich werde damit mal ein paar Leute beschäftigen

Wozu, es wird nichts ändern.


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  •  pred
  •   Bronze-Award
17.5.2026  (#31)
Was ist die Erwartungshaltung von einer Antwort?
Der Lieferant wird sagen - er verrechnet das nur weiter und wird auf den Netzbetreiber verweisen.
Der Netzbetreiber wird auf die Novelle verweisen dass er das darf und dann? (Vom Netz trennen und nichts mehr einspeisen?)
Doppelte Arbeit hat der Netzbetreiber ja im prinzip dadurch, schließlich muss er die Daten vom Zähler von beiden Richtungen erfassen, speichern und weiterleiten.


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  •  Noeldi8020
18.5.2026  (#32)

zitat..
pred schrieb:

Doppelte Arbeit hat der Netzbetreiber ja im prinzip dadurch, schließlich muss er die Daten vom Zähler von beiden Richtungen erfassen, speichern und weiterleiten.

Aber er muss nicht zwei Zähler kaufen und installieren, wofür die Messgebühr ja gedacht ist.

Abgesehen davon kommt dieses "Messrichtung" m.M.  aus der Zeit der Ferraris-Zähler wo man betonen wollte, das tatsächlich zwei Messeinrichtungen/Geräte bei PV  - pro einzelnen Netz-Anschluss -  notwendig waren. 


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  •  ck
18.5.2026  (#33)

zitat..
Noeldi8020 schrieb: Aber er muss nicht zwei Zähler kaufen und installieren, wofür die Messgebühr ja gedacht ist.

Wofür die Messgebühr verrechnet werden darf ist gesetzlich geregelt, nämlich für jede "Messrichtung".


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
18.5.2026  (#34)

zitat..
pred schrieb:
Doppelte Arbeit hat der Netzbetreiber ja im prinzip dadurch, schließlich muss er die Daten vom Zähler von beiden Richtungen erfassen, speichern und weiterleiten.

Es steht zwar in der Verordnung, daß für jede Messrichtung eine Messgebühr verlangt werden kann, aber die wirtschaftliche Grundlage daß sie gleich hoch berechnet wird ist (bei der e-Control) hinterfragwürdig.

Das physische Smartmeterkastl mit seinem TCO Aufwand (Kauf, Abschreibung, Eichen, Tausch, Datenübertragung, ....) wird ja schon in der normalen Messgebühr für den Verbrauch berücksichtigt.

Die digitale Serviceleistung für den zweiten Zählpunkt am gleichen Kastl hat für den Netzbetreiber Grenzkosten von Null. (Basic 101 know-how in der digitalen Wirtschaft)

Solange e-Control das in der SNE-VO nicht berücksichtigt, werden die Netzbetreiber diese "hohe" Messgebühr gerne einheben. Vielleicht kommt das mal, daß der zweite ZP am gleichen SM billiger wird als der erste ZP - ( als Zeichen der "Verursachergerechtigkeit" emoji )

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  •  stefan4713
1.6.2026  (#35)
hab jetzt die abrechnung energie stmk bekommen und bin auch angefressen, wenn da so stimmt
einspeisen bei ömag - dh von der STEG kommt jährlich die rechnung messleistung 2,4€ pro monat
aber
die energie steiermark verrechnet natürlich auch ihre grundgebühr und die verbrauchten kwh lt. tarfi

2026/20260601629935.png
und
durch die BEG die eigentlich mehr spielerei fürs wochenendhaus ist, kommen zusätzlich kosten dazu
und dass sind keine 0,5 cent sondern da stehen 8 oder 9 cent pro kwh, also herschenken für jemanden der zu unserer BEG dazugeht ist da obligatorisch

2026/20260601194590.png

nochmal die steuern welche jetzt eh nur 50€ auf der jahresrechnung ausmachen

2026/20260601954724.png

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
1.6.2026  (#36)

zitat..
stefan4713 schrieb:

hab jetzt die abrechnung energie stmk bekommen und bin auch angefressen, wenn da so stimmt
einspeisen bei ömag - dh von der STEG kommt jährlich die rechnung messleistung 2,4€ pro monat
aber
die energie steiermark verrechnet natürlich auch ihre grundgebühr und die verbrauchten kwh lt. tarfi

und
durch die BEG die eigentlich mehr spielerei fürs wochenendhaus ist, kommen zusätzlich kosten dazu
und dass sind keine 0,5 cent sondern da stehen 8 oder 9 cent pro kwh, also herschenken für jemanden der zu unserer BEG dazugeht ist da obligatorisch

nochmal die steuern welche jetzt eh nur 50€ auf der jahresrechnung ausmachen

Die Abrechnung der BEG ist ok.
Die Screenshots sind nur vom VerbrauchsZP


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  •  ck
1.6.2026  (#37)

zitat..
stefan4713 schrieb: die energie steiermark verrechnet natürlich auch ihre grundgebühr und die verbrauchten kwh lt. tarfi

was denn sonst?


zitat..
stefan4713 schrieb: durch die BEG die eigentlich mehr spielerei fürs wochenendhaus ist, kommen zusätzlich kosten dazu
und dass sind keine 0,5 cent sondern da stehen 8 oder 9 cent pro kwh, also herschenken für jemanden der zu unserer BEG dazugeht ist da obligatorisch

für die BEG fallen ganz normale Netzgebühren an, nicht mehr, nicht weniger


zitat..
stefan4713 schrieb: nochmal die steuern welche jetzt eh nur 50€ auf der jahresrechnung ausmachen

auch nichts auffälliges




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  •  stefan4713
1.6.2026  (#38)


zitat..
ck schrieb: was denn sonst?

das hab ich eh nicht moniert - natürlich war nicht sarkastisch gemeint

zitat..
ck schrieb: für die BEG fallen ganz normale Netzgebühren an, nicht mehr, nicht weniger

aber, für 8 oder 9 cent je kwh - die gebühren kommen dann beim PeerToPeer auch und da kannst dir das eigentlich sparen, wenn der tarif bei den großen wie verbund auf 11cent gesenkt wird

zitat..
ck schrieb: auch nichts auffälliges

auch hier hab ich nicht sarkastisch - eh nur geschrieben, das gabs eh immer schon

aber 2021 haben wir auch netezgebühren bezahlt - aber eben nicht in diesem ausmaß
mein kritikpunkt ist das liefern an eine BEG - wenn das bei der EEG auch so ist in gleicher höhe, wozu dann noch an eine EEG liefern?


2026/20260601774065.png

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  •  ElectroPVNoob
  •   Silber-Award
1.6.2026  (#39)
Ist jezt im Großen und Ganzen nicht so schlimm.


2026/20260601665762.jpg

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
1.6.2026  (#40)

zitat..
stefan4713 schrieb:
mein kritikpunkt ist das liefern an eine BEG - wenn das bei der EEG auch so ist in gleicher höhe, wozu dann noch an eine EEG liefern?

Deine Daten haben nur Verbrauchsdaten dargestellt, keine Einspeisedaten.
Wieviel hat deine BEG von deiner gesamten Einspeisemenge abgenommen ?

Dann vergleiche halt die Einspeisevergütung der BEG ggü deinem regulären Stromabnehmer? Falls du noch einen alten Vertrag hast wie zBsp WienEnergie, dann bekommt man dort mehr als bei einer BEG/EEG.

Allerdings gibt es diese nicht mehr neu. Oder in Oberösterreich gibt es bei Neuverträgen von der EnergieAG ca. 0 ct im Sommer. Da macht eine BEG/EEG (meistens) Sinn.

Info: Wenn man etwas mehr plant und sich drum kümmert, geht mehr.
Meine BEG Einspeisemenge im Mai 2026 (noch nicht final, der 31.5. fehlt noch)

2026/20260601440854.png

1
  •  ck
1.6.2026  (#41)

zitat..
stefan4713 schrieb: mein kritikpunkt ist das liefern an eine BEG

Warum sollte man bei einer BEG niedrigere Netzgebüren haben?
Was hat das mit dem Thema "Messentgelte" zu tun?


zitat..
stefan4713 schrieb: wenn das bei der EEG auch so ist in gleicher höhe, wozu dann noch an eine EEG liefern?

Bei einer EEG hat -im Gegensatz zur BEG- reduzierte Netzentgelte.




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