neuer Netzzugangsvertrag bei reiner Speichernachrüstung
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Speichererweirtung meinst du: A) Ein bestehender Speicher wird aufgestockt B) PV Anlage wird erstmalig um einen Speicher "erweitert" |
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Stimmt, gute Frage, ich hab nur A) gefragt |
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ich hab nun eine Rückmeldung von der SBG Netz... es wird wohl auf einen neuen Netzzugangsvertrag hinauslaufen. Ich habe mir nun den ElWG Entwurf etwas durgeschaut... Bin ich richtig in der Annahme, dass ich kein Problem bzgl. ElWG erwarten muss, solange mein neuer Netzzugangsvertrag noch vor dem 1.6 2026 abgeschlossen wird: Ansteuerbarkeit neuer Photovoltaikanlagen § 70b. (1) Betreiber von neuen Photovoltaikanlagen mit einer netzwirksamen Leistung von mindestens 7 kW sind ab dem 1. Juni 2026 verpflichtet, ihre Anlagen mit einer technischen Einrichtung zur Steuerbarkeit auszustatten. Die technische Einrichtung hat über eine in den Sonstigen Marktregeln näher zu definierende standardisierte Schnittstelle zu verfügen. Die bei der Herstellung der technischen Steuerbarkeit anfallenden Kosten sind vom Betreiber zu tragen. (2) Der Netzbetreiber hat die operative Ansteuerbarkeit der Anlagen gemäß Abs. 1 längstens bis zu den in § 94a Abs. 3 bis 4 vorgesehenen Fristen herzustellen. Die Ansteuerbarkeit ist gegeben, wenn der Netzbetreiber die Anlage nachweislich im Betrieb erreichen und erfolgreich Steuerbefehle umsetzen kann. Diese Ansteuerbarkeit hat ja direkte Auswirkung auf die Spitzenkappung (§ 94a. (2) ): (2) Im Fall eines neuen oder geänderten Netzzugangs einer Photovoltaikanlage oder nach Ablauf des Zeitraums gemäß § 96 Abs. 2 hat der Netzbetreiber nach Maßgabe der Abs. 3 bis 6 das Recht, die netzwirksame Leistung dauerhaft statisch oder dynamisch zu begrenzen, wobei die netzwirksame Leistung in diesem Fall 60% der Modulspitzenleistung nicht unterschreiten darf. Sobald die Ansteuerbarkeit hergestellt ist, hat der Netzbetreiber die netzwirksame Leistung von Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung des Maximierungsgebots gemäß Abs. 4 dynamisch vorzugeben. (3) Der Netzbetreiber hat die Ansteuerbarkeit spätestens bis zum 1. 1. Juni 2028 für Photovoltaikanlagen mit einer netzwirksamen Leistung von mehr als 25 kW, 2. 1. Juni 2029 für Photovoltaikanlagen mit einer netzwirksamen Leistung von mehr als 7 kW bis einschließlich 25 kW sowie 3. 1. Jänner 2030 für Photovoltaikanlagen mit einer netzwirksamen Leistung von mehr als 0,8 kW bis einschließlich 7 kW auf Verlangen des Anlagenbetreibers, sofern diese mit einer technischen Einrichtung zur Steuerbarkeit gemäß § 70b ausgestattet sind, herzustellen. Im Fall von Anlagen mit einer netzwirksamen Leistung von mehr als 7 kW ist die Ansteuerbarkeit nach Herstellung des Netzanschlusses oder nach Ablauf des Zeitraums gemäß § 96 Abs. 2 herzustellen. Hat der Netzbetreiber eine Fristverzögerung zu vertreten, hat er für jedes angefangene Jahr des Verzugs ein Pönale in Höhe von 100 Euro zu entrichten, das den zu vereinnahmenden Systemnutzungsentgelten hinzuzurechnen ist. (4) Im Fall der dynamischen Vorgabe der netzwirksamen Lei Oder kommt die Steuerung/Spitzenkappung ohnehin für alle bis 2029, ungeachtet von dem Datum am Netzzugangsvertrag? @PVAndyE wie siehst du das mit deinem tiefen Wissen ? :) |
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Hab kein tiefes Wissen dazu. Nicht einmal ein flaches ![]() Das steht derzeit im Entwurf zum ElWG §90 ![]() §91 ![]() §96 ![]() |
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spannend beim HVB wäre die längere Garantie mit 15 Jahren (zumindest laut Krannich und diesem Datenblatt): https://www.solarmarkt.ch/herstimg/50-Speichersysteme/BYD/DB_DE_BYD_B-Box-Premium_HVB_V1.1.pdf Mir würde der HVB etwas teurer kommen als HVS/HVM... aber mit der längeren Garantielaufzeit wäre es eventuell eine Überlegung wert... und ich bleib bei "tief" ;) Danke für die Auszüge :) |
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HVB 15 Jahre Garantie auf 60% Leistung oder ca 4000 Zyklen HVM/HVS 10 Jahre Garantie auf 80% Leistung oder ca 2450 Zyklen |
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Ja, die HVB wäre interessant, da kompakter, leichter, größer und man auch bei den großen kann man 3 Stk parallel an einen Gen24 anhängen. Leider gibt es sie noch nicht. Ich hab letzte Woche zwei Fronius Reserva bekommen und schau mir an wie die ggü den bestehenden HVMs "performen". Mal sehen. |
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War da nicht was das die 80% NUR in Deutschland gelten ? |
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Ja der Vergleich würde mich auch interessieren ob du da Unterschiede feststellen kannst 🙂 Seit gestern werkelt der HVB vor sich hin ohne Auffälligkeiten... der Größenunterschied zum HVM ist schon extrem ^^ |
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es ist das offiziele byd Garanty doc... also denke das bezieht sich auf den gesamten EU Raum. Livefoto wär toll ;) gerne auch per PN |
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Von der Intersolar: HVB: ![]() Links 14,9kW, Rechts 26,7kW - 29,7kW wären möglich pro Turm. ![]() ![]() HVE: ![]() |
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![]() Bin derzeit gerade beschäftigt, daß ganze Haus auf 2 Wärmepumpen umzubauen (Heizung + WW getrennt). Zumindest das WW WW [Warmwasser] geht schon ![]() |
Ich kann nur mit 12 Schachteln auf einer Palette als Foto dienen, da ich sie noch nicht aufgestellt habe. ||
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kennst du zufällig die Lade/Entladeleistungen beim HVB in Kombination mit Gen24 10kw? Finde dazu noch keine Dos im Netz. |
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nö leider nicht |
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Batteriespannung (abhängig von der Modulzahl) mal 22A (dem Limit des WR WR [Wechselrichter]) |
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Ah danke... die 22A kannte ich nicht beim gen24. Also ist der hvb ähnlich dem hvm bei lade/entladeleistung |
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Beim Fronius Verto plus gehen die vollen 50A, die die HVM Batterien können. Somit max 20 kW Lade/Entladeleistung der HVM Batterie. Die Fronius Reserva hat max 35A, somit genug für die Gen24, aber beim Verto wird die Batterie zum Engpass. Die HVB kann in den Topmodellen (9+10 Module) mehr Spannung als die HVM 22.1 (max 409V). Damit gehen mit der HVB dann auch max. 512V, so wie bei der HVS 12.8. Mit dieser Spannung und 22A gehen theoretisch 12 kW, die aber der Gen24 10.0 nicht kann. Der Gen24 12.0SC kann 12 kWs (deshalb tausche ich einen 10er gegen einen 12er bei der Froniusbatterie, um die voll nutzen zu können) |
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