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neuer Netzzugangsvertrag bei reiner Speichernachrüstung

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
29.7. - 1.8.2025
28 Antworten | 12 Autoren 28
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Chatgpt meint dazu:
Normalfall: Speicher-Nachrüstung ohne PV-Erweiterung Wenn du nur einen Stromspeicher nachrüstest, ohne die Leistung deiner PV-Anlage zu erhöhen:
  • 🔹 Kein neuer Netzzugangsvertrag notwendig
    Dein bestehender Netzzugangsvertrag für die Einspeisung bleibt gültig. Der Speicher beeinflusst die Einspeiseleistung nicht direkt – vor allem bei DC-gekoppelten Speichern.
  • 🔹 Aber: Anmeldung bei Salzburg Netz ist trotzdem Pflicht, weil du die technische Anlage veränderst (siehe vorherige Antwort).
  • 🔹 Messkonzept bleibt in der Regel gleich, sofern du nicht z. B. ein Eigenverbrauchsmodell mit bilanzieller Überschusseinspeisung oder eine steuerbare Last (z. B. E-Auto + Speicher) kombinierst.

    Stimmt das so? Konkret geht es um Salzburg Netz. Bzgl. der geplanten Änderungen im ElWG möchte ich einen neuen Netzzugangsvertrag tunlichst vermeiden.


  •  massiv50er
  •   Gold-Award
30.7.2025 11:33  (#21)
Speichererweirtung meinst du:
A) Ein bestehender Speicher wird aufgestockt
B) PV Anlage wird erstmalig um einen Speicher "erweitert"

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
30.7.2025 11:44  (#22)
Stimmt, gute Frage, ich hab nur A) gefragt

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
30.7.2025 15:02  (#23)

zitat..
crazy schrieb:

Wurde die ursprüngliche Frage schon beantwortet?
Mich würde das grundsätzlich für die Netz OÖ auch interessieren. Aber soweit ich das gelesen habe, bedeutet eine Speichernachrüstung, dass man die WLV installieren muss.

ich hab nun eine Rückmeldung von der SBG Netz... es wird wohl auf einen neuen Netzzugangsvertrag hinauslaufen.

Ich habe mir nun den ElWG Entwurf etwas durgeschaut...
Bin ich richtig in der Annahme, dass ich kein Problem bzgl. ElWG erwarten muss, solange mein neuer Netzzugangsvertrag noch vor dem 1.6 2026 abgeschlossen wird:
Ansteuerbarkeit neuer Photovoltaikanlagen 
§ 70b. (1) Betreiber von neuen Photovoltaikanlagen mit einer netzwirksamen Leistung von 
mindestens 7 kW sind ab dem 1. Juni 2026 verpflichtet, ihre Anlagen mit einer technischen Einrichtung 
zur Steuerbarkeit auszustatten. Die technische Einrichtung hat über eine in den Sonstigen Marktregeln 
näher zu definierende standardisierte Schnittstelle zu verfügen. Die bei der Herstellung der technischen 
Steuerbarkeit anfallenden Kosten sind vom Betreiber zu tragen. 
(2) Der Netzbetreiber hat die operative Ansteuerbarkeit der Anlagen gemäß Abs. 1 längstens bis zu 
den in § 94a Abs. 3 bis 4 vorgesehenen Fristen herzustellen. Die Ansteuerbarkeit ist gegeben, wenn der 
Netzbetreiber die Anlage nachweislich im Betrieb erreichen und erfolgreich Steuerbefehle umsetzen 
kann. 

Diese Ansteuerbarkeit hat ja direkte Auswirkung auf die Spitzenkappung (§ 94a. (2) ): 
(2) Im Fall eines neuen oder geänderten Netzzugangs einer Photovoltaikanlage oder nach Ablauf des 
Zeitraums gemäß § 96 Abs. 2 hat der Netzbetreiber nach Maßgabe der Abs. 3 bis 6 das Recht, die 
netzwirksame Leistung dauerhaft statisch oder dynamisch zu begrenzen, wobei die netzwirksame 
Leistung in diesem Fall 60% der Modulspitzenleistung nicht unterschreiten darf. Sobald die 
Ansteuerbarkeit hergestellt ist, hat der Netzbetreiber die netzwirksame Leistung von Photovoltaikanlagen 
unter Berücksichtigung des Maximierungsgebots gemäß Abs. 4 dynamisch vorzugeben. 
(3) Der Netzbetreiber hat die Ansteuerbarkeit spätestens bis zum 
 1. 1. Juni 2028 für Photovoltaikanlagen mit einer netzwirksamen Leistung von mehr als 25 kW, 
 2. 1. Juni 2029 für Photovoltaikanlagen mit einer netzwirksamen Leistung von mehr als 7 kW bis 
einschließlich 25 kW sowie 
 3. 1. Jänner 2030 für Photovoltaikanlagen mit einer netzwirksamen Leistung von mehr als 0,8 kW 
bis einschließlich 7 kW auf Verlangen des Anlagenbetreibers, sofern diese mit einer technischen 
Einrichtung zur Steuerbarkeit gemäß § 70b ausgestattet sind, 
herzustellen. Im Fall von Anlagen mit einer netzwirksamen Leistung von mehr als 7 kW ist die 
Ansteuerbarkeit nach Herstellung des Netzanschlusses oder nach Ablauf des Zeitraums gemäß § 96 
Abs. 2 herzustellen. Hat der Netzbetreiber eine Fristverzögerung zu vertreten, hat er für jedes 
angefangene Jahr des Verzugs ein Pönale in Höhe von 100 Euro zu entrichten, das den zu 
vereinnahmenden Systemnutzungsentgelten hinzuzurechnen ist. 
(4) Im Fall der dynamischen Vorgabe der netzwirksamen Lei

Oder kommt die Steuerung/Spitzenkappung ohnehin für alle bis 2029, ungeachtet von dem Datum am Netzzugangsvertrag?
@PVAndyE wie siehst du das mit deinem tiefen Wissen ? :)




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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
31.7.2025 10:06  (#24)
 

zitat..
massiv50er schrieb:
Oder kommt die Steuerung/Spitzenkappung ohnehin für alle bis 2029, ungeachtet von dem Datum am Netzzugangsvertrag?
@PVAndyE wie siehst du das mit deinem tiefen Wissen ? :)

Hab kein tiefes Wissen dazu. Nicht einmal ein flaches emoji
Das steht derzeit im Entwurf zum ElWG
§90

_aktuell/20250731144940.png
§91

_aktuell/2025073170452.png
§96

_aktuell/20250731474676.png
 


1
  •  massiv50er
  •   Gold-Award
31.7.2025 17:07  (#25)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
derLandmann schrieb:
──────..
PVAndyE schrieb: Ist die HVB schon lieferbar ?
───────────────
Nein, vorraussichtlich ab September werden die ersten kommen, vorbestellen kann man in manchen Shops schon.
───────────────

Hier die Preise von den 3 Batterieserien HVB, HVM, HVS bei einem Händler

https://www.solarvie.at/products/byd-battery-box-hv-speicher-5-9-29-6-kwh

spannend beim HVB wäre die längere Garantie mit 15 Jahren (zumindest laut Krannich und diesem Datenblatt):
https://www.solarmarkt.ch/herstimg/50-Speichersysteme/BYD/DB_DE_BYD_B-Box-Premium_HVB_V1.1.pdf

Mir würde der HVB etwas teurer kommen als HVS/HVM... aber mit der längeren Garantielaufzeit wäre es eventuell eine Überlegung wert...


zitat..
PVAndyE schrieb: Hab kein tiefes Wissen dazu. Nicht einmal ein flaches

und ich bleib bei "tief" ;) Danke für die Auszüge :)




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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
31.7.2025 17:23  (#26)

zitat..
massiv50er schrieb: spannend beim HVB wäre die längere Garantie mit 15 Jahren (zumindest laut Krannich und diesem Datenblatt):

HVB 15 Jahre Garantie auf 60% Leistung oder ca 4000 Zyklen
HVM/HVS 10 Jahre Garantie auf 80% Leistung oder ca 2450 Zyklen




1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
31.7.2025 17:48  (#27)

zitat..
massiv50er schrieb:
spannend beim HVB wäre die längere Garantie mit 15 Jahren

Ja, die HVB wäre interessant, da kompakter, leichter, größer und man auch bei den großen kann man 3 Stk parallel an einen Gen24 anhängen. Leider gibt es sie noch nicht.
Ich hab letzte Woche zwei Fronius Reserva bekommen und schau mir an wie die ggü den bestehenden HVMs "performen". Mal sehen. 


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  •  Noeldi8020
1.8.2025 1:11  (#28)

zitat..
massiv50er schrieb:

──────..
massiv50er schrieb: spannend beim HVB wäre die längere Garantie mit 15 Jahren (zumindest laut Krannich und diesem Datenblatt):
───────────────

HVB 15 Jahre Garantie auf 60% Leistung oder ca 4000 Zyklen
HVM/HVS 10 Jahre Garantie auf 80% Leistung oder ca 2450 Zyklen

War da nicht was das die 80% NUR in Deutschland gelten ?


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