Chatgpt meint dazu:
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Normalfall: Speicher-Nachrüstung ohne PV-Erweiterung
Wenn du
nur einen Stromspeicher nachrüstest, ohne die Leistung deiner PV-Anlage zu erhöhen:
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🔹 Kein neuer Netzzugangsvertrag notwendig
Dein bestehender Netzzugangsvertrag für die Einspeisung bleibt gültig. Der Speicher beeinflusst die Einspeiseleistung nicht direkt – vor allem bei DC-gekoppelten Speichern.
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🔹 Aber: Anmeldung bei Salzburg Netz ist trotzdem Pflicht, weil du die technische Anlage veränderst (siehe vorherige Antwort).
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🔹 Messkonzept bleibt in der Regel gleich, sofern du nicht z. B. ein Eigenverbrauchsmodell mit bilanzieller Überschusseinspeisung oder eine steuerbare Last (z. B. E-Auto + Speicher) kombinierst.
Stimmt das so? Konkret geht es um Salzburg Netz. Bzgl. der geplanten Änderungen im ElWG möchte ich einen neuen Netzzugangsvertrag tunlichst vermeiden.
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In einer Diskussion über Netzanschlussverträge und Speichererweiterungen bei einer PV-Anlage wurde festgestellt, dass bei der Installation eines neuen Speichers ein neuer oder aktualisierter Netzzugangsvertrag erforderlich ist, auch wenn die PV-Leistung unverändert bleibt. Änderungen am Messkonzept erfordern ebenfalls eine Anpassung des Vertrags. Teilnehmer der Diskussion äußerten Bedenken und Fragestellungen zu den Auswirkungen von Speichererweiterungen auf die Netzanschlussbedingungen und die dementsprechenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere in Bezug auf anstehende Regelungen zur Ansteuerbarkeit von Photovoltaikanlagen.
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