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Versteuern der PV-Anlage / AfA etc.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
25.2.2022 - 9.4.2023
564 Antworten | 70 Autoren 564
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609
Ich bekomm jetzt immer öfter die Frage von PV-Interessenten die "so schnell wie möglich" eine Anlage bauen wollen, wie das eigentlich mit den Einnahmen und dem Versteuern aussieht.
Der Gerüchtetopf kocht über und ich weiß leider im Detail auch zuwenig darüber.

Folgendes Szenario:

- Papa hat eine 30kWp Anlage+10kWh Speicher die im Jahr 30.000 kWh produziert im Jahr 2021 gebaut und dafür 30.000 EUR (25k PV und 5k Speicher) nach Förderung bezahlt.

- Der Strom-Marktpreis bleibt im Jahr 2022 stabil auf 25ct und Papa speist 20.000 kWh ein was einem Verkaufspreis von 5.000 EUR entspricht.

--> Von diesen 5.000 EUR darf Papa jetzt den Freibetrag (=730 EUR) abziehen und die Abschreibung der Anschaffungskosten der Anlage (jährlich 5% AfA) (=1500 EUR).

--> Bleiben 5000 - 1500 - 730 = 2770 EUR die Papa mit seinem Höchststeuersatz von 42% versteuern muss.

Dazu jetzt einige Fragen / Gerüchte:

1. Darf der Akku in die Investitionskosten für AfA eingerechnet werden oder nur die PV-Anlage als solches ?
2. Muss der Eigenverbrauch (hier 10.000 kWh) anteilig irgendwo in Abzug gebracht werden und wie wirkt sich das aus ?
3. Gibt es online Tools / Rechner um die entsprechende Steuerlast rechnen / simulieren zu können ?

lG
Gawan

  •  dynamite
  •   Gold-Award
9.4.2022  (#181)
Das läuft alles über mich - Alleinverdiener , Kindergeld - so lange sie karenzgeld bekommt darf sie eben 6k dazu verdienen (sogar mehr zurzeit - https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Karenz/Geringfuegige_Beschaeftigung_waehrend_der_Karenz.html)

Sonst müsste man die Anlage bei den pensionierten Eltern montieren lassen - da ist das dazuverdienen kein Problem. emoji

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  •  MrX84
11.4.2022  (#182)

zitat..
Baumau schrieb:

Das hängt von einigen Dingen ab, mit USt oder ohne, hab ich davor schon die Steuerfreigrenze überschritten bin ich eigentlich schon steuerpflichtig (also im VJ). Verrechnen müsste ich es dann auch. Das nachträglich so abzuwickeln, erweckt halt schon den Eindruck, dass es nur dazu gedacht ist, um die Steuern zu reduzieren. Sollte es Mal geprüft werden, hat man jedenfalls mehr Erklärungsbedarf.

Die PV ist ein knappes Jahr alt, mit den ~7ct/kWh wäre ich leicht unter den 730€, mit der USt habe ich nichts gemacht.
Gilt bei den Ausgaben auch die 800€ Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter, damit ich die Ausgabe komplett in diesem Jahr abziehen kann?
Gilt der 13% Gewinnfreibetrag auch bei der Kleinunternehmerregelung?


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
11.4.2022  (#183)

zitat..
MrX84 schrieb: Gilt bei den Ausgaben auch die 800€ Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter, damit ich die Ausgabe komplett in diesem Jahr abziehen kann?

Ja, auch beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner gilt die GWG Grenze bis Ende 2022 EUR 800,- (bei Regelbesteuerung EUR 800,- netto, ansonsten EUR 800,- brutto). Hier ist allerdings darauf zu achten, ob es sich um ein GWG handelt oder um eine Erweiterung/einen Zukauf zur bestehenden Anlage. Ein Indiz hierfür ist immer ob das Wirtschaftsgut eigenständig genutzt werden kann oder nicht.


zitat..
MrX84 schrieb: Gilt der 13% Gewinnfreibetrag auch bei der Kleinunternehmerregelung?

13% GFB gabs bis Ende 2021, ab 2022 sind 15%. Der GFB hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun, also kann man den auch geltend machen, wenn man unecht steuerbefreit (USt Kleinunternehmerregelung) ist. 

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  •  Daniel81
20.4.2022  (#184)
Vielleicht wurde es schon erläutert und ich habs überlesen....
Wenn man die Einspeisevergütung jährlich ausbezahlt bekommt (z.B. anfang 2023 für 2022), gilt dann steuerlich der Zeitpunkt des Geldeingangs (2023) oder der Zeitpunkt der LEistungserbringung (2022) ?


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  •  npalko
21.4.2022  (#185)
Sodalle, vor über 1 Woche Erklärungswechsel beantragt, heut mal nachtelefoniert, ist noch am laufen, dauert woll noch. Und wiederholt gefragt wegen UID, und 2 Finanzbeamte meinten, U15 brauchts zur vergabe der UID, auf mein nachfragen "Da passt ja von den Feldern nichts zum ankreuzen", meinten der eine "schreibens es unten dazu, das es wegen PV Überschusseinspeisen ist". Morgen nochmal fragen^^

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
22.4.2022  (#186)

zitat..
Daniel81 schrieb: Wenn man die Einspeisevergütung jährlich ausbezahlt bekommt (z.B. anfang 2023 für 2022), gilt dann steuerlich der Zeitpunkt des Geldeingangs (2023) oder der Zeitpunkt der LEistungserbringung (2022) ?

Das hängt von der Rechtsform ab und kann sowohl in 2022 als auch 2023 zu versteuern sein.

Ich gehe mal davon aus, dass die meisten Einnahmen-/Ausgabenrechner sein werden und hier ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs-/ausgangs relevant.

Zu beachten ist allerdings, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen-/Ausgaben jenem Jahr zuzurechnen sind, das sie wirtschaflich betreffen, wenn die Zahlungen innerhalb von 15 Tagen vor oder nach dem 31.12. erfolgen.

zitat..
npalko schrieb: 2 Finanzbeamte meinten, U15 brauchts zur vergabe der UID, auf mein nachfragen "Da passt ja von den Feldern nichts zum ankreuzen", meinten der eine "schreibens es unten dazu, das es wegen PV Überschusseinspeisen ist"

Leider hören die Mitarbeiter an der Hotline entweder nicht gut zu oder sie wissen es nicht besser. Wenn im beim Erklärungswechsel sowieso zur Regelbesteuerung optiere (und diese Option ist ja im Formular gegeben), ist es vollkommen unnötig das U15 nochmals auszufüllen.

Anders verhält es sich wenn ich bereits Unternehmer bin und im Nachhinein eine UID benötige. Da passt das U15 dann. 

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  •  npalko
23.4.2022  (#187)
ich packs mal besser hier rein, für die Experten:
Gebt mir mal einen Tipp, wenn ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hab beim Finanzamt (PRIVATPERSON (Verzicht auf Kleinunternehmer-Regelung)) was davon bin ich dann?^^ 


2022/20220423839624.jpg

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  •  Solarbuddys
24.4.2022  (#188)

zitat..
npalko schrieb:

ich packs mal besser hier rein, für die Experten:
Gebt mir mal einen Tipp, wenn ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hab beim Finanzamt (PRIVATPERSON (Verzicht auf Kleinunternehmer-Regelung)) was davon bin ich dann?^^

Natürliche Person, welche Ust-Optiert hat (freiwillig) 

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
24.4.2022  (#189)
Was unterscheidet eigentlich den Verkauf eines gebrauchten KFZ um 10.000 EUR vom Verkauf von Strom um 10.000 EUR ?

beim auto-verkauf zahl ich auch keine Steuern 🤷🏾‍♀️

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  •  Solarbuddys
24.4.2022  (#190)
Nennt sich "Gelegenheitsverkauf" 

Wenn du 1x ein Auto um 10000 im Jahr verkaufst, Steuerfrei
Wenn Du 2x im Jahr ein Auto um 5000 verkaufst= Steuern zahlen weil Du aufgrund der "Regelmaessigkeit" eigentlich gewerblich zu betrachten bist.

Du verkaufst deinen Strom regelmaessig, somit "gewerbliche Betrachtung" somit Steuern zahlen 

Wieso glaubst gibt keiner mehr Namen/Adresse an wennst mal ein Gebrauchthandy auf Will-Holen kaufst. Es is schrecklich, grad erst letzte Woche bin ich mir wieder vorgekommen als wuerd ich ne Stange "KOOX" beim Dealer meines NichtVertrauens abholen 😂


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
24.4.2022  (#191)

zitat..
Solarbuddys schrieb: Natürliche Person, welche Ust-Optiert hat (freiwillig)

Ich würde eher sagen, dass die Rechtsform ein Einzelunternehmen ist. Ich weiß nicht was hier der Begriff natürliche Person verloren hat, denn das ist keine österr. Rechtsform.

@ Gawan
Solarbuddys hat's eh beschrieben, wobei auch ein einmaliger Verkauf eines Guts schon steuerpflichtig sein kann. Das wird aber kaum von jemandem nachweisbar sein.

Das Versteuern der PV Erträge hat auch etwas mit Steuergerechtigkeit zu tun. Überspitzt formuliert, verdienen eh nur Leute Geld mit der PV die eh genug davon haben. Die Vollzeit Reinigungskraft oder die Kassiererin zahlen auch ihre Beiträge, also sehe ichs persönlich auch als fair an, dass man für die Erträge aus der PV was zahlt.


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  •  npalko
27.4.2022  (#192)
Heute mal "meine" Sachbearbeiterin erwischt, hast recht Baumau, die UID kommt bei U12 automatisch mit.

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
29.4.2022  (#193)
Ich wurde von einem anderen Thread hierher verwiesen ;)....

kann mir nur jemand bestätigen, ob meine Rechnung so stimmt? Ich hab schon soviel bei PVaustria als auch dem ausführlichen Thread gelesen, aber bin mir trotzdem nicht sicher, ob das so stimmt.
Anschaffung 10kwp Anlage, Netto=12850,- Abzüglich Förderungen bleiben 8903 Euro Netto übrig.
Erwartete Produktion 11000 kWh, davon 3000 kWh Eigenverbrauch.

Vergütung wird mit 25ct angenommen:
Gewinnermittlung:

8000kWh * 25ct= 2000 Euro
Afa (8903 Euro auf 20 Jahre und davon 73% (weil 27% Eigenvebrauch=3000kWh) =234,99,-
ergibt eine Zwischensumme von 1675€

Davon ziehe ich meine 13% Gewinnfreibetrag ab, ergibt=1457 €

Ich bin Arbeitnehmer ohne zusätzliche Nebeneinkünfte. Das heist ich würd (1457-730)*2=1454 € versteuern müssen. Mit meinen 48% (Lohnsteuer), ergibt das eine Steuerschuld von 697,92€  (von den 2000€ Erlösen aus der Einspeisung).


Stimmt das so, oder hab ich wo einen Fehler?

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
29.4.2022  (#194)
Na ja, sehr genau kannst nicht gelesen haben.

GFB sind 15% ab 2022
Degressive Afa in den ersten Jahren nutzen Dann Kleinunternehmerpauschalierung

Da fährst du deutlich besser.

Ich werde in den nächsten Wochen, wenn's bei mir Mal wieder ruhiger ist nen Thread mit FAQs zu den Steuerthemen erstellen.

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  •  Empire
30.4.2022  (#195)

zitat..
massiv50er schrieb:
Das heist ich würd (1457-730)*2=1454 € versteuern müssen.

Hallo, 
das verstehe ich nicht... warum *2 ?
Und nicht: 1457 - 730 = 727 


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
30.4.2022  (#196)
Siehe: Lohnsteuerrichtlinien 2002 RZ 912e

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
1.5.2022  (#197)

zitat..
Baumau schrieb: Na ja, sehr genau kannst nicht gelesen haben.

GFB sind 15% ab 2022

die 13% sind mir wohl reingerutscht, weil ich mich mit meiner Rechnung an das Beispiel von PV Austria Leitfaden orentiert hab.

Die Rechnung würd bis auf den GFB so stimmen (auch unter dem Wissen, dass man mit anderen Varianten steuerlich besser aussteigen würde?)

zitat..
Baumau schrieb:
Degressive Afa in den ersten Jahren nutzen Dann Kleinunternehmerpauschalierung

bei degressive Afa steig ich ehrlich gesagt aus.

zitat..
Baumau schrieb:
Ich werde in den nächsten Wochen, wenn's bei mir Mal wieder ruhiger ist nen Thread mit FAQs zu den Steuerthemen erstellen.

das wär super :) Vielen Dank dafür im Voraus.

zitat..
Empire schrieb:

──────
massiv50er schrieb:
Das heist ich würd (1457-730)*2=1454 € versteuern müssen.
───────────────

Hallo, 
das verstehe ich nicht... warum *2 ?
Und nicht: 1457 - 730 = 727

Einschleifregelung... alles über 730 bis 1460 wird so gerechnet.


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
1.5.2022  (#198)
Würde stimmen, aber du verschenkst unnötig Geld.

Bei der degressiven AFA, verminderst du den Buchwert immer um max. 30% und das ist die AFA. Also bei EUR 8.903 Investitionskosten ist die deg. AFA im ersten Jahr EUR 2.670,90 und im zweiten Jahr dann EUR 1.869,63 und so weiter. Den Eigenverbrauchsanteil musst du noch wegrechnen.

Die AFA ist hier in den Anfangsjahren deutlich höher als bei der linearen. Wenn die AFA , dann nimmst höher ist, wechselst du zur Kleinunternehmerpauschalierung. Da sind die pauschalen Betriebsausgaben bei den EUR 2.000,- Umsatz und 40% Pauschale EUR 800.

Also da fährst auch sowieso schon besser als bei der linearen.

Wenn ihr euch bei sowas schwertut, holt euch bitte Hilfe. Es kostet euch weniger als was ihr euch spart und wenn es euch Mal erklärt wird bzw. für euch gemacht wird, könnt ihr es ja in den Folgejahren selbst machen.

1
  •  Gawan
  •   Gold-Award
1.5.2022  (#199)
Gibts da nicht irgendwo ein / zwei allgemein verständliche Formeln mit denen der 08/15 PV-Betreiber ohne kaufmännischen Hintergrund sich seine (vielleicht nicht auf den Cent optimierte, aber dennoch brauchbare) Steuerlast ausrechnen kann ?
Ich würde ja echt gerne "fair" versteuern, aber ich will dazu weder studieren müssen noch ein paar Tausender bei einem Steuerberater versenken.

Da lass ichs dann lieber ganz und lass es drauf ankommen ob das Finanzamt überhaupt merkt dass ich eine PV hab 😜

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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
1.5.2022  (#200)
Also recht viel mehr als 1h pro Jahr wirst da nicht brauchen beim Steuerberater... 

1
  •  Gawan
  •   Gold-Award
1.5.2022  (#201)

zitat..
Muehl4tler schrieb:

Also recht viel mehr als 1h pro Jahr wirst da nicht brauchen beim Steuerberater...

Mit der Berufsgruppe hatte ich bisher keine Berührungspunkte - bucht man da eine Stunde, lässt sich alles erklären und das wars ?
Ist das halbwegs leistbar ?


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