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Was muss der Nachbar beim Bau an der Grundstücksgrenze dulden? [NÖ]

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  •  Schwarzweiss
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
22.9. - 25.9.2025
23 Antworten | 15 Autoren 23
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Hallo Leute!

Ich plane ein Nebengebäude der Grundstücksgrenze, die Baubewilligung ist erteilt. Entlang der Grundstücksgrenze verläuft ein Zaun des Nachbarn, bestehend aus einem Betonsockel mit einbetonierten Stehern und einem Maschendrahtzaun. Die vorgeschriebene Vermessung hat ergeben, dass die Grundstücksgrenze exakt an der Außenkante des Sockels liegt. Das passt also und ist unstrittig.
Lt. Baumeister ist es erforderlich, dass dieser Zaun samt Sockel entfernt wird, nach Fertigstellung kann dieser und der Zaun wiederhergestellt werden - natürlich auf meine Kosten. Nun legt sich aber der Nachbar quer, er hat mir schriftlich mittgeteilt, dass er mit der Entfernung des Sockels nicht einverstanden ist.
Mein Wissensstand ist, dass der Nachbar das dulden muss, schließlich gibt es eine Baubewilligung und lt. Baumeister ist das Gebäude in der bewilligten Form ohne die zeitweise Entfernung des Zauns inklusive Sockel nicht machbar.

Ist meine Ansicht korrekt oder gibt es tatsächlich Gründe, dass der Nachbar die Zustimmung verweigern kann?

  •  derLandmann
  •   Gold-Award
24.9.2025 15:23  (#21)
Nachdem der TE nach wie vor keine relevanten Details liefert sondern nur nach dem Gesetzestext in der Bauordnung fragt, welchen er mittlerweile sogar höchstpersönlich gelesen hat, ist jede weitere Mutmaßung der Situation und eure gut gemeinten fachlichen Tips eigentlich sinnlos... er will halt den Nachbar bis zur Grenze seiner Rechte die Stirn bieten, was dieser dann wahrscheinlich ebenso möchte und somit das Bauvorhaben in den nächsten 2 Jahren sowieso nicht umgesetzt werden kann 🙂

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  •  uhim
  •   Bronze-Award
25.9.2025 8:29  (#22)
Mein Vertrauen in eine Baufirma bei den Themen was ist wirklich erforderlich, wie schaut dann real die Nutzung aus, wann ist sie wieder beendet, und wie wird der vorherige Zustand wieder hergestellt wäre stark begrenzt. Jetzt gibt es Nachbarn bei denen mein Vertrauen so groß ist, dass mir das egal wäre. In allen anderen Fällen würde ich eine wirklich wasserdichte Vereinbarung aufsetzen und dabei schauen, dass auch die Finanzierung der Wiederherstellung sicher abgedeckt ist. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.9.2025 18:02  (#23)
Mein obiger Beitrag soll eine dienliche Info zur Frage sein, wie die aktuelle Situation (der TE will den Zaun entfernen, der Nachbar verweigert) rechtlich/gesetzlich geregelt ist. 
In meinem Beitrag steht nichts davon, was das Ergebnis ist. 
Das Eingangsposting des TE hat ja schon gezeigt, dass der TE steht nicht ganz am Anfang steht, sondern schon einiges an Wissen da ist, wie z.B.:
  • Der Nachbarzaun steht exakt an seiner Grundgrenze (Vermessung!)
  • Das geplante Nebengebäude soll ebenfalls exakt an diese Grundgrenze.
  • Ein  befugter Planer hat einen Einreichplan erstellt, eine Baubewilligung ist erteilt
  • Wenn auch Laie, so ist ihm offensichtlich auch bewußt, dass sich bei der Bauausführung unmittelbar an der Grundgrenze ein Problem mit dem Nachbarzaun auftut.
  • Der bzw. sein Baumeister gibt ihm dazu die Info, dass der Zaun während der Bauphase weg müsste.
  • Er teilt daraufhin dem Nachbarn mit, den Zaun (vorübergehend) entfernen zu wollen (mit anschließender Wiederherstellung).
  • Der Nachbar antwortet ihm (schriftlich!), dass er das kategorisch ablehnt.
  • Es ist ihm also bewußt, dass er die Entfernung des Zaunes gegen den Willen des Nachbarn erzwingen müsste, d.h. es ist ihm klar, dass da eventuell auch mit Streit, Kampf, Zeit, Kosten usw.  zu rechnen ist. Er vermeint allerdings, ein Recht darauf zu haben, ist sich aber nicht sicher.

ICH gehe bei diesen schon zu Beginn des Threads bekannten Punkten davon aus, dass sich der TE auch schon mal die Frage gestellt hat, ob die Entfernung des Zauns wirklich nötig ist und ob´s nicht auch anders geht. Er will aber auch wissen, welche Rechte er bezüglich Entfernung des Zauns hätte. Das war dann auch die konkrete Frage.   Und aus meinem Beitrag kann der TE für sich jetzt folgendes erkennen und ableiten:
  • Es steht nirgendwo eine klares "Ja" oder "Nein", auf das man sich verbindlich berufen kann,
  • nicht er selbst oder sein Baumeister oder der Nachbar treffen die Entscheidung, sondern
  • es braucht einen Antrag bei einer Behörde und ein Verfahren, (d.h. mit ein wenig Hausverstand und Lebenserfahrung ist daraus zu schließen, dass das dauern kann, dass es Kosten verursachen kann....)
  • weiters sieht er aus meinem Beitrag, dass für die Entscheidung der Behörde diverse Kriterien maßgeblich sind, die es zu beurteilen gilt: wie z.B. es wird die tatsächliche (also die objektive) "Notwendigkeit" der Entfernung des Zauns geprüft, es wird die "Verhältnismäßigkeit" geprüft - also was kostet die Entfernung und Wiederherstellung des Zauns gegenüber einer anderen Bauweise ohne Zaunentfernung....

Der TE hat damit jetzt eine Info über das gesamte Spektrum möglicher Vorgangsweisen erhalten. Er weiß, dass für die Entscheidung, ob er ein Recht auf Zaunentfernung hat, die Baubehörde zuständig ist und dass dabei verschiedene Kriterien (objektiv) geprüft werden müssen. Wie das genaus ausgeht, weiß man (noch) nicht.

Der TE weiß somit aufgrund meines Beitrages, dass er jetzt entscheiden muss, ob eine entsprechende Bauweise gewählt wird, um den Zaun zu erhalten oder ob er versuchen will, ein Recht zur Entfernung des Zaunes mit Hilfe eines nicht 100%ig abschätzbaren Behördenverfahrens zu erreichen.
Damit ist auf seinen Eingangspost hin und seine Frage zunächst mal alles gesagt.
Es läge DANN am TE, allenfalls  weitere (konkrete) Fragen zu den beiden möglichen Wegen zu stellen und dafür aber auch noch die erforderlichen Infos zu liefern......

Wollte nur mal darlegen, wie ICH meinen Zugang hier im Forum sehe.....
  

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