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Was muss der Nachbar beim Bau an der Grundstücksgrenze dulden? [NÖ]

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  •  Schwarzweiss
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
22.9. - 25.9.2025
23 Antworten | 15 Autoren 23
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Hallo Leute!

Ich plane ein Nebengebäude der Grundstücksgrenze, die Baubewilligung ist erteilt. Entlang der Grundstücksgrenze verläuft ein Zaun des Nachbarn, bestehend aus einem Betonsockel mit einbetonierten Stehern und einem Maschendrahtzaun. Die vorgeschriebene Vermessung hat ergeben, dass die Grundstücksgrenze exakt an der Außenkante des Sockels liegt. Das passt also und ist unstrittig.
Lt. Baumeister ist es erforderlich, dass dieser Zaun samt Sockel entfernt wird, nach Fertigstellung kann dieser und der Zaun wiederhergestellt werden - natürlich auf meine Kosten. Nun legt sich aber der Nachbar quer, er hat mir schriftlich mittgeteilt, dass er mit der Entfernung des Sockels nicht einverstanden ist.
Mein Wissensstand ist, dass der Nachbar das dulden muss, schließlich gibt es eine Baubewilligung und lt. Baumeister ist das Gebäude in der bewilligten Form ohne die zeitweise Entfernung des Zauns inklusive Sockel nicht machbar.

Ist meine Ansicht korrekt oder gibt es tatsächlich Gründe, dass der Nachbar die Zustimmung verweigern kann?

  •  Dirm
  •   Bronze-Award
22.9.2025  (#1)
Hi,

Was der Nachbar muss weiß ich nicht,  aber auch wenn die Baufirma sagt, sie machen das alles wieder so und keine Flurschäden... wenn du dazu dem Nachbarn etwas unterschreibst, leg mal das Geld beiseite, dass du das dann noch 2 Mal machen lassen kannst...

Hast den Nachbar schon gefragt, wieso?

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  •  newer
  •   Bronze-Award
22.9.2025  (#2)
Was ich mich eher frage: warum muss der Zaun inkl. Sockel entfernt werden?!
Wir hatten die gleiche Situation, Nachbar hat sein NG ebenfalls, wie wir unseren Zaun, an die GG gebaut und es musste nichts entfernt werden.

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  •  Schwarzweiss
22.9.2025  (#3)

zitat..
Dirm schrieb: aber auch wenn die Baufirma sagt, sie machen das alles wieder so und keine Flurschäden... wenn du dazu dem Nachbarn etwas unterschreibst, leg mal das Geld beiseite, dass du das dann noch 2 Mal machen lassen kannst...

Der Satz ist für mich unverständlich, was meinst du damit und warum Geld 2x zur Seite legen??

zitat..
Dirm schrieb: Hast den Nachbar schon gefragt, wieso?

Ja, die Antwort war: Weil er's nicht will!

zitat..
newer schrieb: warum muss der Zaun inkl. Sockel entfernt werden?

Direkt an der Grenze kommt eine Bodenplatte, darauf eine Mauer. Der Baumeister sagt, wenn er hier ausbaggert, dann fällt der Zaun des Nachbarn runter!


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  •  christoph1703
22.9.2025  (#4)
Man kanns ja mal drauf ankommen lassen und losbaggern, dann kann ja von Absicht keine Rede sein. So könnte man sich schon rausreden und im Nachhinein halt den Schaden beheben. Vorher unbedingt jeden Grashalm und jeden Stein dokumentieren, wenn das so ein Nachbar ist.
Wenn sein Zaun ordentlich fundamentiert ist und ihr nicht das ganze Fundament ausgrabt, müsste er aber eigentlich stehen bleiben. Könnte natürlich sein, dass das Fundament auf eure Seite reicht, dann habt ihr gleich eine ganz andere Ausgangsbasis.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
22.9.2025  (#5)
So ganz sehe ich nicht das Problem, kann man nicht an den Sockel dranbetonieren?

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  •  Dirm
  •   Bronze-Award
22.9.2025  (#6)

zitat..
Schwarzweiss schrieb: Der Satz ist für mich unverständlich, was meinst du damit und warum Geld 2x zur Seite legen??

Wenn der Baumeister meint, dass er den Zaun wieder aufstellt, dann musst du sicher nachbessern lassen. Der BM stellt halt einen Zaun hin.

Außerdem, sobald der Zaun weg ist, steht der Bagger drüben, die Palette Ziegel,.... weil halt Platz ist (vll auch die Beweggründe für die Ablehnung des Nachbarn.)
Der Nachbar wird dann jeden Grashalm einfordern...

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  •  christoph1703
22.9.2025  (#7)

zitat..
MalcolmX schrieb:

So ganz sehe ich nicht das Problem, kann man nicht an den Sockel dranbetonieren?

Vielleicht ist der so super fundamentiert, wie der von unserer Nachbarin. Da ist der Bagger nur in die Nähe gekommen und der Zaun war schon weg.


zitat..
Dirm schrieb: sobald der Zaun weg ist, steht der Bagger drüben, die Palette Ziegel,.... weil halt Platz ist

Das war bei uns kein Thema. Wir haben den Maschendraht entfernt und sofort einen Bauzaun hingestellt, bevor der Bagger losgelegt hat. Man muss ja die Baustelle sowieso sichern, kann man auch gleich direkt hinter der Grenze machen.

Unsere Nachbarin hat sich übrigens auch lange gewehrt. Hat sich dann herausgestellt, dass sie Angst um ihre Sträucher gehabt hat. Mit dem Bauzaun und dem Versprechen, persönlich gut aufzupassen, hat sie dann schließlich ihren Sanctus erteilt.


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
22.9.2025  (#8)
Also wenn mir der Nachbar jetzt sagt, dass er meinen Zaun samt Fundament wegreißt welcher auf meinem Grund ist, nur weil er was zur Grenze bauen will, garantiere ich dir, dass sämtliche möglichen Maßnahmen ergriffen werden, es ist mein Grund und wenn der Nachbar nicht gewährleisten kann, dass mein Eigentum unbeschadet bleibt wird das Bauvorhaben eben nicht realisiert 

Stütze alles ab, grab nicht unter das Fundament und fertig oder Bau eben nicht zur Grenze, sondern halte Abstand, wieso immer die anderen alles dulden sollen ist mir schleierhaft 

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.9.2025  (#9)
Tut mir leid, das sagen zu müssen, aber da ist bisher wirklich nichts dabei, was die Eingangsfrage konkret und richtig beantwortet.

Die von @Schwarzweiss geschilderte Situation ist in der Bauordnung im § 7 geregelt. Dort steht die Antwort bzw. wie jetzt vorzugehen ist:
Abs. 1:
"Die Eigentümer müssen die vorübergehende Benützung von Grundstücken oder Bauwerken....dulden, wenn ......nur so oder anders nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten .....Bauwerke errichtet .....werden können."
Abs. 5:
"....Sind die Arbeiten abgeschlossen, ist ein Zustand, der dem bisherigen entspricht, herzustellen. Ein nicht behebbbarer Schaden ist dem Eigentümer....zu ersetzen."
Abs. 6:
"Wird die Inanspruchnahme fremden Eigentums verweigert.....hat die Baubehörde.....über Notwendigkeit, Umfang und Dauer der Inanspruchnahme ..... zu entscheiden und die Duldung oder Verpflichtung dem belasteten Eigentümer aufzutragen ."

Im konkreten Fall sind wir schon bei Abs. 6 (Nachbar verweigert definitiv die Inanspruchnahme seines Eigentums). Sollte @Schwarzweiss bzw. sein Baumeister weiterhin dieser Meinung sein:

zitat..
Schwarzweiss schrieb: Lt. Baumeister ist es erforderlich, dass dieser Zaun samt Sockel entfernt wird, nach Fertigstellung kann dieser und der Zaun wiederhergestellt werden

dann muss er bei der Baubehörde einen (schriftlichen) Antrag gem. §7 Abs. 6 NÖ Bauordnung stellen, um Notwendigkeit, Umfang und Dauer der Inanspruchnahme des Nachbareigentums mit Bescheid festzustellen und dem Nachbarn die Duldung dieser Inanspruchnahme aufzutragen. 
D.h. die Sache wird durch die Baubehörde mit einem (vollstreckbaren) Bescheid entschieden, wo genau drin steht, was, wann wie zu machen ist.

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
23.9.2025  (#10)
Ich frage mich auch, warum muss der Sockel entfernt werden, wenn du in einer Stadt in einer Baulücke baust, kannst ja auch nicht die Nachbarwände entfernen.

Also runter graben, du wirst ja nicht unterkellern und das mauwerk so wählen dass du bauen kannst, da es nur ein Sockel ist, müssen es ja keine fertig teile sein, halt xps hin und betonieren und dann auf Mauern, ist doch auch für dich günstiger oder doch beton fertig teile, schaut auch gut aus und du hast weit weniger arbeit auf seinem grund.

Also ja ich bin da bei deinem Nachbarn und so nebenbei es darf ja kein blech rüber stehen von der Dach Konstruktion, musst vielleicht nicht eh 3cm Abstand halten ....

Also wie geschrieben, siehe es als Baulücke.

LG

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  •  luxmoo
  •   Bronze-Award
23.9.2025  (#11)

zitat..
Karl10 schrieb: wenn ......nur so oder anders nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten .....Bauwerke errichtet .....werden können."

Das ist wohl der entscheidende Punkt, ob dies hier zutrifft, oder es für den Baumeister und Bauherren nur die einfachere Variante ist, mit der sich ein paar Euro sparen lassen.


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
23.9.2025  (#12)

zitat..
Karl10 schrieb:

Tut mir leid, das sagen zu müssen, aber da ist bisher wirklich nichts dabei, was die Eingangsfrage konkret und richtig beantwortet.

Die von @Schwarzweiss geschilderte Situation ist in der Bauordnung im § 7 geregelt. Dort steht die Antwort bzw. wie jetzt vorzugehen ist:
Abs. 1:
"Die Eigentümer müssen die vorübergehende Benützung von Grundstücken oder Bauwerken....dulden, wenn ......nur so oder anders nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten .....Bauwerke errichtet .....werden können."
Abs. 5:
"....Sind die Arbeiten abgeschlossen, ist ein Zustand, der dem bisherigen entspricht, herzustellen. Ein nicht behebbbarer Schaden ist dem Eigentümer....zu ersetzen."
Abs. 6:
"Wird die Inanspruchnahme fremden Eigentums verweigert.....hat die Baubehörde.....über Notwendigkeit, Umfang und Dauer der Inanspruchnahme ..... zu entscheiden und die Duldung oder Verpflichtung dem belasteten Eigentümer aufzutragen ."

Im konkreten Fall sind wir schon bei Abs. 6 (Nachbar verweigert definitiv die Inanspruchnahme seines Eigentums). Sollte @Schwarzweiss bzw. sein Baumeister weiterhin dieser Meinung sein:
──────..
Schwarzweiss schrieb: Lt. Baumeister ist es erforderlich, dass dieser Zaun samt Sockel entfernt wird, nach Fertigstellung kann dieser und der Zaun wiederhergestellt werden
───────────────

dann muss er bei der Baubehörde einen (schriftlichen) Antrag gem. §7 Abs. 6 NÖ Bauordnung stellen, um Notwendigkeit, Umfang und Dauer der Inanspruchnahme des Nachbareigentums mit Bescheid festzustellen und dem Nachbarn die Duldung dieser Inanspruchnahme aufzutragen. 
D.h. die Sache wird durch die Baubehörde mit einem (vollstreckbaren) Bescheid entschieden, wo genau drin steht, was, wann wie zu machen ist.

Stellt er den Antrag kann der Nachbar in Berufung gegen inkl aller Instanzen, sprich es dauert schonmal 2+ Jahre

Soll der BM Spundwände einschlagen wär zb mein Argument bei der Gemeinde 


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  •  Schwarzweiss
24.9.2025 8:59  (#13)
@Karl10: Vielen Dank für deine Hinweise und den Verweis auf die NÖ Bauordnung, die ich mittlerweile auch gelesen habe. Ich habe in der Zwischenzeit mit dem Bauamt, dem Nachbarn und dem Bausmeister gesprochen, demnächst soll es eine gemeinsame Besprechung geben, vielleicht finden wir eine Lösung ohne den erwähnten Abs. 6 bemühen zu müssen!

zitat..
Karl10 schrieb: da ist bisher wirklich nichts dabei, was die Eingangsfrage konkret und richtig beantwortet.

Ja, mir ist auch aufgefallen, dass hier Möglichkeiten zum Erhalt des Nachbarzaunes diskutiert wurden, was aber nicht meine Frage war! Ich bin mit dem Baumeister im Gespräch, er überlegt, ob es vielleicht auch ohne Entfernen des Zaunsockels ginge - aber wie gesagt, das war nicht die Frage!

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  •  MissT
  •   Gold-Award
24.9.2025 9:12  (#14)
Auch wenn es nicht die Frage war, so stellt der Erhalt des Zauns samt Sockel einen guten Lösungsvorschlag dar - in dem Sinne, dass es dann gar kein Problem zu lösen gäbe. Niemand hier kennt die genauen Gegebenheiten bei Dir vor Ort, aber es müssen schon sehr spezielle sein. Dass ein Bauwerk an der Grundgrenze errichtet wird und auf der anderen Seite dieser Grenze bereits ein Zaunsockel etc. steht, ist absolut nichts Ungewöhnliches. Dass ein Baumeister meint, diesen für den Bau wegreißen zu müssen um ihn später neu zu errichten, aber schon. Ich würde an Deiner Stelle mal erfragen, was für spezielle Gründe das aus seiner Sicht unbedingt notwendig bzw. zur bevorzugten Lösung machen. Mich und auch sicher einige andere hier würden diese sehr ebenfalls interessieren. Hoffentlich ist es nicht bloß seine Bequemlichkeit, die Dir gleich von Anfang an einige Scherereien mit dem Nachbarn und dem Bauamt verursachen.

In einem Forum kannst Du Meinungen und Erfahrungswerte einholen, aber idR keine tragfähige juristische Beratung. Dass Du durch Karl10, der vom Fach ist, hier entsprechende Auskünfte bekommst, weil er noch gelegentlich hier vorbeischaut, ist Dein großes Glück. 

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
24.9.2025 12:46  (#15)

zitat..
Karl10 schrieb: Die von @Schwarzweiss geschilderte Situation ist in der Bauordnung im § 7 geregelt. Dort steht die Antwort bzw. wie jetzt vorzugehen ist:
Abs. 1:
"Die Eigentümer müssen die vorübergehende Benützung von Grundstücken oder Bauwerken....dulden,

Wirklich @Karl10  ?

Du meinst ernsthaft ein Abbruch und Wiederaufbau fällt unter vorübergehende Benützung?



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  •  HelmutG
24.9.2025 13:15  (#16)
Hat man sich hier schon mal die Meinung von einem anderen Baumeister geholt?
Für mich klingt das irgenwie nach Arbeitsbeschaffung.

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  •  ds50
  •   Gold-Award
24.9.2025 13:25  (#17)

zitat..
Hobbyplaner schrieb:

──────..
Karl10 schrieb: Die von @Schwarzweiss geschilderte Situation ist in der Bauordnung im § 7 geregelt. Dort steht die Antwort bzw. wie jetzt vorzugehen ist:
Abs. 1:
"Die Eigentümer müssen die vorübergehende Benützung von Grundstücken oder Bauwerken....dulden,
───────────────

Wirklich @Karl10  ?

Du meinst ernsthaft ein Abbruch und Wiederaufbau fällt unter vorübergehende Benützung?

Was denn sonst? Was ist, wenn der Bagger z.B. nur von dieser Seite kommen kann und sonst zu wenig Platz hätte?


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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
24.9.2025 13:40  (#18)

zitat..
ds50 schrieb: Was denn sonst?

Das sind alles Probleme die man in 99,9% der Fälle anders lösen kann.

Was ist, wenn dein Wohnzimmer daneben steht? Soll das auch mit behördlichen Auftrag abgebrochen werden, nur damit sich der Nachbar die Baugrubensicherung erspart?

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
24.9.2025 15:05  (#19)

zitat..
ds50 schrieb:

──────..
Hobbyplaner schrieb:

──────..
Karl10 schrieb: Die von @Schwarzweiss geschilderte Situation ist in der Bauordnung im § 7 geregelt. Dort steht die Antwort bzw. wie jetzt vorzugehen ist:
Abs. 1:
"Die Eigentümer müssen die vorübergehende Benützung von Grundstücken oder Bauwerken....dulden,
───────────────

Wirklich @Karl10  ?

Du meinst ernsthaft ein Abbruch und Wiederaufbau fällt unter vorübergehende Benützung?
───────────────

Was denn sonst? Was ist, wenn der Bagger z.B. nur von dieser Seite kommen kann und sonst zu wenig Platz hätte?

Dann gibt's sowas das nennt sich Handschachtung...


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
24.9.2025 15:17  (#20)
Wenn da ein ganzes Nebengebäude hinsoll,  wie wahrscheinlich ist es das absolut kein Bagger hinkommt? Eher sehr unwahrscheinlich oder?

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
24.9.2025 15:23  (#21)
Nachdem der TE nach wie vor keine relevanten Details liefert sondern nur nach dem Gesetzestext in der Bauordnung fragt, welchen er mittlerweile sogar höchstpersönlich gelesen hat, ist jede weitere Mutmaßung der Situation und eure gut gemeinten fachlichen Tips eigentlich sinnlos... er will halt den Nachbar bis zur Grenze seiner Rechte die Stirn bieten, was dieser dann wahrscheinlich ebenso möchte und somit das Bauvorhaben in den nächsten 2 Jahren sowieso nicht umgesetzt werden kann 🙂

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