[OÖ] Trottelplan(er): was sind die Pflichte einen Planer? [OÖ]
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Es gibt natürlich genaue vorgaben WER einen Einreichplan erstellen darf und was darauf enthalten sein muss. - Sagt aber nicht unbedingt was aus wie zb Details ausgeführt werden wie Überdämmung, Dämmung unter BoPla etc... Da die Baubewilligung schon erteilt wurde... Um was gehts den konkret? Detailausführung kannst ja unabhängig vom Einreichplan ändern, solange die Außenansichten nicht verändert werden und die Statik nicht gefährdet wird. Was steht in deinem Vertrag bezüglich Rücktrittsrecht? - ohne den Vertrag zu kennen wärs hier aber sicher empfehlenswert mit einem Juristen drüber zu reden, oder im Guten mal das Gespräch mit der Baufirma suchen? |
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ich versteh hier gar nix. der text liest sich wie von einem "schlechten" übersetzer. und wenn gegen dem professionisten so aufgetreten wird wie hier ... "trottelplaner".. na dann schon mal alles gute. wie so oft... wie man in den wald hineinruft.... |
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JoeSi schrieb: Um was gehts den konkret? Danke @JoeSi ! es geht letztendlich um kosten. Die Planungsfirma hat uns meiner Meinung nach: - optimistische bzw. unrealistische Schätzungen vorgestellt nur um die Unterschrift zu bekommen - die Randbedingungen wie Grundstücksart, Verfahren, Nebenkosten, etc.. total übersehen - detaillierte Fragen ignoriert oder nur nach Monaten und mehrere Anfrage antwortet - Jedes Thema, das ich bis jetzt selber kontrolliert habe, könnte man besser, schneller oder günstiger tun Jetzt vertraue ich nicht mehr was die Vorschlagen, und die Baubewilligung vielleicht muss sogar wieder geändert. Das heißt, wir bekommen jetzt entweder Verspätungen, oder höhere Kosten, oder beide.... Bereits erbrachte Leistungen sind zu zahlen - nur die Planung bis jetzt und die Qualität entspricht nicht meine Erwartungen. Stornokosten von 10% der Auftragssumme wenn die Kündigung innerhalb von 4 Monaten vor dem Liefertemin - und hier die haben so viel Verspätung dürch Fahrlässigkeit verursacht Stornokosten für Material und Kapazitäten - gleich, nichts bestellt bis jetzt SOWIE ICH WEISS. Also, meiner Meinung nach sollen wir eigentlich die Akonto zurückbekommen.. Ein Professionist braucht keine gute Übersetzung. Der stellt die richtigen Fragen und liefert greifbare, zuverlässige Ergebnisse - Punkt. |
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Wenn die Erstellungskosten nicht vereinbart waren, wird man über eine 'Überschreitung' kaum diskutieren können. Wenn ein Planer Monate nicht antwortet, frag ich mich, welche Zeit war denn für die Planung vereinbart. Wenn der Planer Geld und/oder Zeit wesentlich überschritten hat, warum lässt man ihn dann einreichen? |
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Irgendwie ein wirrer Thread. Wenn du konkrete Antworten haben möchtest, sollte(n) die Frage(n) möglichst konkret sein. Ob du da ohne "zusätzliche" Kosten raus kommst , wird hier niemand ohne den konkreten Vertrag gesehen zu haben sagen können. |
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So, als Zusammenfassung und Konkretisierung: @JoeSi irgendwo (wo?) ist geregelt WER darf sagen "ich bin Hausplaner, schenk mir bitte dein Geld und ich zeichne was auf ein Papierblatt". Meiner Meinung nach soll aber auch geregelt sein, was die Mindestpflichte eines Planers sind, was er tun und berücksichtigen soll. Die Frage ist wo und welche sind. Sonst hat solche "Verordnung" keinen Sinn, da jeder ab morgen sich als Hausplaner vorstellen könnte: Ziel einer Regelung wäre es, mindestens einen Standard zu garantieren. Es ist ganz einfach, nachher zu sagen: “Dies und das hättest du früher vereinbaren können" - nein, sorry: Wenn ich Laie bin und keine Juristin, auch das könnte ich GAR NICHT im Vorfeld machen. Anders gesagt, wenn ich alle die Details und Kenntnisse die nötig sind um ein Plan zu vorbereiten dann brauche ich kein Planer oder Professionist. |
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Dieser rant hilft dir halt gar nix, außer vielleicht, dass es dir danach emotional besser geht Wenn man Verträge unterzeichnet, sollte man schon wissen was die Rechte und Pflichten der beiden Seiten sind, da muss man weder Juristin noch Bauexpertin sein. |
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Also was du jetzt machen kannst: Genau den Vertrag lesen und schauen - ob alle darin enthaltenen Pflichten des Planers erfüllt sind - ob ein Rücktrittsrecht enthalten ist und was die Folgen sind Außerdem kannst du auch in die AGB schauen, sofern vorhanden. Wenn du wissen willst, welche Qualitätsstandards und Leistungen man voraussetzen kann, gibt eine Anfrage bei der Innung vielleicht Aufschluss. Aber zuerst: Hast du mit dem Planer die Probleme auch konkret und sachlich besprochen? |
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Meiner Meinung nach ist aus den recht konfusen Schilderungen sowie der Aufmachung und Wortwahl in diesem Thread recht deutlich erkennbar, dass in dieser Angelegenheit wohl auf beiden Seiten Fehler gemacht wurden. Mit Schuldzuweisungen wirst Du nicht recht viel weiter kommen, weiters weiß hier auch niemand, was genau vereinbart oder nicht vereinbart wurde, dazu musst Du selber die vorhandenen Schriftstücke und Vereinbarungen genau studieren. Mein Rat: Die bisher erbrachten Leistungen entsprechen nicht Euren Erwartungen, die Vertrauensbasis ist verloren gegangen. Beendet die Zusammenarbeit, tretet von allfälligen Verträgen zurück und zieht Eure Schlüsse fürs nächste Mal. Verbucht es als Lehrgeld. |
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Er liefert das, was in deinem Vertrag mit ihm drin steht. Und das bezahlst du auch. Wenn du keine Ahnung hast, ob das, was er laut Vertrag liefert, ausreichend ist, dann musst du dich schon auch selbst schlau machen. Ich weiß immer noch nicht, ob wir hier von einem reinen Planer reden (Einreichplan) oder von einem Gesamtplaner, der den gesamten Hausbau begleitet, überwacht und unterstützt |
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+1 Hatten die selbe Situation. Damals 1,5k Lehrgeld bezahlt und den Planer gewechselt. |
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Bitte das nicht böse nehmen, sondern als (eventuell) hilfreichen Ratschlag: Du hast in diesem Thread nicht unbedingt präzise und verständlich kommuniziert. Insofern kann ich mir schon vorstellen, dass es mit dem Planer zu Missverständnissen kam. Laie hin oder her, das sind jetzt erst die ersten Schritte zum fertigen Haus, und ja, das hört heute niemand mehr gerne, aber es gibt so etwas wie Eigenverantwortung. Es liegt nicht immer nur an den anderen. Sei Dir gewahr, dass es auch mit Baumeistern und anderen Gewerken zu Diskussionen kommen kann/wird. Insofern sei genau und überleg Dir , ob Du Dir das in Summe antun willst und kannst ... |
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wenn das Vertrauensverhältnis nimmer da ist, weil gravierende Fehler gemacht wurdem, würde ich vom Vertrag zurück treten. Notfalls mit Anwaltsbrief. |
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Und was genau bringt der Anwaltsbrief? Glaubst wirklich, dass sich eine Baufirma von einem Anwaltsbrief einschüchtern lässt? Das Zetterl kannst selber auch schreiben, wenn es keine Möglichkeit gibt zurückzutreten, bringt dir der Anwalt und sein Schreiben halt auch nichts. Die Frage ist, was steht den überhaupt in dem Vertrag? Welche Leistungen wurden den überhaupt vereinbart und gibt es ein Rücktrittsrecht. Was wirft ihm der TE überhaupt vor und ist dies überhaupt fachlich falsch oder meint das nur der Stammtisch?! |
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Meinung. Würde ja im Vertrag stehen. |
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Danke für die zahlreiche Beiträge! Ich denke, wir haben uns etwas vom Thema entfernt. Es geht nicht um meinen genauen Vertrag, sondern allgemein. Die Frage ist klar im Titel formuliert: Was sind die (gesetzlichen) Pflichten eines Hausplaners in OÖ? Wenn das Antwort ist "nichts" oder "nur was vereinbart würde", passt auch. Hier ist zum Beispiel, wie ChatGPT auf diese Frage antworten würde, wenn man ihm nur vertrauen könnte: https://chatgpt.com/s/t_68dcab02497081918106016bb97b436b |
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und welchen der Punkte aus ChatGPT hat dein Planer jetzt nicht erfüllt? Ich versuche es mal mit einem vergleich: du willst ein Auto und gehst zum Audi- Verkäufer.... Du konfigurierst mit ihm "dein Wunschauto". Nach der Anzahlung stellst du fest, dass BMW aber dies und jenes hätte.... dir gefallen würde und jetz willst du den Audi garnichtmehr weil dir der BMW besser gefällt... Was ich damit sagen will: der Audiverkäufer hat dich mit seinem besten wissen und gewissen Beraten - natürlich auf Audi Linie. Hat er deswegen Hinweispflichten veröetzt!? - Nein. Er muss dir nicht sagen: bei BMW ist das soundso ausgeführt.... Wenn du jetzt im Forum fragst: welche gesetzlichen Pflichten hätte der Audi- Verkäufer gehabt... wirst genauso wenige Antworten erhalten. nicht falsch verstehen: du möchtest vom Vertrag zurücktreten - > lies im Vertrag nach ob/wie das geregelt und von dir unterzeichnet wurde. Wenn er deine Erwartung nicht erfüllt (wegen Hinweispflichten), sprich ihn mal drauf an. Bei meiner Hütte wurde auch das eine oder andere Detail während des Bauens noch angepasst. und da dein Plan schon eingereicht und bewilligt ist, sind offenbar zumindest alle Behördlich relevanten Eckpunkte bis jetzt eingehalten worden - sonst hätte die Baubehörde nicht bewilligt. |
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also man baut um zig hunderttausende/Million ein Haus und beauftragt einen Planer, der offensichtlich der Aufgabe nicht gewachsen ist. Aber um ja den Vertrag ned zu verletzen gibt man sich mit Müll zufrieden? Das könnte es für mich nie sein. Wir haben dem Architekten seinerzeit den Laufpass gegeben und den Plan bezahlt, der für die Tonne war. Niemals wäre ich in dem Haus glücklich geworden. War halt Lehrgeld. Wenn das Vertrauen hinüber ist, war es das, ganz gleich in welcher geschäftlichen oder privaten Beziehung man steht. Umgekehrt wäre es ja auch so, keiner würde sich in einem Vertragsverhältnis halten lassen, wo das Gegnüber nicht ganz beieinander ist. Der Planer schon gar nicht, das trau ich mir wetten. |
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Er muss seine Arbeit nach dem Recht ausüben und die Regeln der Technik und DIN- Normen richten. Alles andere ist frei was er treibt und wie er es ausführt. Wechsle doch einfach, ihr seit mit ihm nicht glücklich. Tut euch das nicht an. |
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