« Baurecht  |

[OÖ] Trottelplan(er): was sind die Pflichte einen Planer? [OÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Blumenbau
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
23.9. - 25.9.2025
12 Antworten | 10 Autoren 12
12
..Und wie kann man sich von einem Auftrag zurückziehen?

Hallo Liebe Forumexperte,

Wir haben leider schon einen Auftrag gegeben, aber wir sehen jetzt, dass die Firma so viel falsch gemacht hat und schlecht geraten hat. Die Frage ist, ob es sinnvoll ist, einfach vom Auftrag zurückzutreten.
Wir haben schon die Baubewilligung bekommen und das Konto bezahlt, aber das Material wurde noch nicht gebucht.
Aber zuerst wollten wir verstehen: Was sind die gesetzlichen Pflichten eines Planers?

LG

  •  JoeSi
  •   Silber-Award
24.9.2025 8:58  (#1)
Es gibt natürlich genaue vorgaben WER einen Einreichplan erstellen darf und was darauf enthalten sein muss. - Sagt aber nicht unbedingt was  aus wie zb Details ausgeführt werden wie Überdämmung, Dämmung unter BoPla etc...  
Da die Baubewilligung schon erteilt wurde... 
Um was gehts den konkret? Detailausführung kannst ja unabhängig vom Einreichplan ändern, solange die Außenansichten nicht verändert werden und die Statik nicht gefährdet wird. 
Was steht in deinem Vertrag bezüglich Rücktrittsrecht? - ohne den Vertrag zu kennen wärs hier aber sicher empfehlenswert mit einem Juristen drüber zu reden, oder im Guten mal das Gespräch mit der Baufirma suchen? 


1
  •  rocko567
24.9.2025 13:05  (#2)
ich versteh hier gar nix. der text liest sich wie von einem "schlechten" übersetzer.
und wenn gegen dem professionisten so aufgetreten wird wie hier ... "trottelplaner".. na dann schon mal alles gute.

wie so oft... wie man in den wald hineinruft....


1
  •  Blumenbau
24.9.2025 18:34  (#3)
JoeSi schrieb: Um was gehts den konkret?
Danke @JoeSi !
es geht letztendlich um kosten.

Die Planungsfirma hat uns meiner Meinung nach:
- optimistische bzw. unrealistische Schätzungen vorgestellt nur um die Unterschrift zu bekommen 
- die Randbedingungen wie Grundstücksart, Verfahren, Nebenkosten, etc.. total übersehen
- detaillierte Fragen ignoriert oder nur nach Monaten und mehrere Anfrage antwortet
- Jedes Thema, das ich bis jetzt selber kontrolliert habe, könnte man besser, schneller oder günstiger tun

Jetzt vertraue ich nicht mehr was die Vorschlagen, und die Baubewilligung vielleicht muss sogar wieder geändert.
Das heißt, wir bekommen jetzt entweder Verspätungen, oder höhere Kosten, oder beide....


zitat..
JoeSi schrieb: Was steht in deinem Vertrag bezüglich Rücktrittsrecht?

Bereits erbrachte Leistungen sind zu zahlen - nur die Planung bis jetzt und die Qualität entspricht nicht meine Erwartungen.

Stornokosten von 10% der Auftragssumme wenn die Kündigung innerhalb von 4 Monaten vor dem Liefertemin - und hier die haben so viel Verspätung dürch Fahrlässigkeit verursacht

Stornokosten für Material und Kapazitäten - gleich, nichts bestellt bis jetzt SOWIE ICH WEISS.

Also, meiner Meinung nach sollen wir eigentlich die Akonto zurückbekommen..

zitat..
rocko567 schrieb: professionisten

Ein Professionist braucht keine gute Übersetzung.
Der stellt die richtigen Fragen und liefert greifbare, zuverlässige Ergebnisse - Punkt.




1


  •  taliesin
  •   Gold-Award
24.9.2025 20:14  (#4)
Wenn die Erstellungskosten nicht vereinbart waren, wird man über eine 'Überschreitung' kaum diskutieren können. Wenn ein Planer Monate nicht antwortet, frag ich mich, welche Zeit war denn für die Planung vereinbart. Wenn der Planer Geld und/oder Zeit wesentlich überschritten hat, warum lässt man ihn dann einreichen?

1
  •  TobiK
  •   Silber-Award
24.9.2025 23:11  (#5)
Irgendwie ein wirrer Thread. Wenn du konkrete Antworten haben möchtest, sollte(n) die Frage(n) möglichst konkret sein. Ob du da ohne "zusätzliche" Kosten raus kommst , wird hier niemand ohne den konkreten Vertrag gesehen zu haben sagen können.

1
  •  Blumenbau
25.9.2025 6:50  (#6)
So,
als Zusammenfassung und Konkretisierung:
@JoeSi
irgendwo (wo?) ist geregelt WER darf sagen "ich bin Hausplaner, schenk mir bitte dein Geld und ich zeichne was auf ein Papierblatt".

Meiner Meinung nach soll aber auch geregelt sein, was die Mindestpflichte eines Planers sind, was er tun und berücksichtigen soll. Die Frage ist wo und welche sind.
Sonst hat solche "Verordnung" keinen Sinn, da jeder ab morgen sich als Hausplaner vorstellen könnte: Ziel einer Regelung wäre es, mindestens einen Standard zu garantieren.
Es ist ganz einfach, nachher zu sagen: “Dies und das hättest du früher vereinbaren können" - nein, sorry: Wenn ich Laie bin und keine Juristin, auch das könnte ich GAR NICHT im Vorfeld machen. Anders gesagt, wenn ich alle die Details und Kenntnisse die nötig sind um ein Plan zu vorbereiten dann brauche ich kein Planer oder Professionist.


1
  •  taliesin
  •   Gold-Award
25.9.2025 8:08  (#7)
Dieser rant hilft dir halt gar nix, außer vielleicht, dass es dir danach emotional besser geht emoji

Wenn man Verträge unterzeichnet, sollte man schon wissen was die Rechte und Pflichten der beiden Seiten sind, da muss man weder Juristin noch Bauexpertin sein.

1
  •  christoph1703
25.9.2025 8:18  (#8)
Also was du jetzt machen kannst: Genau den Vertrag lesen und schauen
- ob alle darin enthaltenen Pflichten des Planers erfüllt sind
- ob ein Rücktrittsrecht enthalten ist und was die Folgen sind
Außerdem kannst du auch in die AGB schauen, sofern vorhanden.

Wenn du wissen willst, welche Qualitätsstandards und Leistungen man voraussetzen kann, gibt eine Anfrage bei der Innung vielleicht Aufschluss.

Aber zuerst: Hast du mit dem Planer die Probleme auch konkret und sachlich besprochen?

1
  •  MissT
  •   Gold-Award
25.9.2025 11:15  (#9)
Meiner Meinung nach ist aus den recht konfusen Schilderungen sowie der Aufmachung und Wortwahl in diesem Thread recht deutlich erkennbar, dass in dieser Angelegenheit wohl auf beiden Seiten Fehler gemacht wurden. Mit Schuldzuweisungen wirst Du nicht recht viel weiter kommen, weiters weiß hier auch niemand, was genau vereinbart oder nicht vereinbart wurde, dazu musst Du selber die vorhandenen Schriftstücke und Vereinbarungen genau studieren. 

Mein Rat: Die bisher erbrachten Leistungen entsprechen nicht Euren Erwartungen, die Vertrauensbasis ist verloren gegangen. Beendet die Zusammenarbeit, tretet von allfälligen Verträgen zurück und zieht Eure Schlüsse fürs nächste Mal. Verbucht es als Lehrgeld.

1
  •  thohem
25.9.2025 11:57  (#10)

zitat..
Blumenbau schrieb: irgendwo (wo?) ist geregelt WER darf sagen "ich bin Hausplaner, schenk mir bitte dein Geld und ich zeichne was auf ein Papierblatt".

Meiner Meinung nach soll aber auch geregelt sein, was die Mindestpflichte eines Planers sind, was er tun und berücksichtigen soll. Die Frage ist wo und welche sind.

Er liefert das, was in deinem Vertrag mit ihm drin steht. Und das bezahlst du auch. Wenn du keine Ahnung hast, ob das, was er laut Vertrag liefert, ausreichend ist, dann musst du dich schon auch selbst schlau machen.

Ich weiß immer noch nicht, ob wir hier von einem reinen Planer reden (Einreichplan) oder von einem Gesamtplaner, der den gesamten Hausbau begleitet, überwacht und unterstützt 


1
  •  Melmar
  •   Silber-Award
25.9.2025 12:00  (#11)

zitat..
MissT schrieb: Mein Rat: Die bisher erbrachten Leistungen entsprechen nicht Euren Erwartungen, die Vertrauensbasis ist verloren gegangen. Beendet die Zusammenarbeit, tretet von allfälligen Verträgen zurück und zieht Eure Schlüsse fürs nächste Mal. Verbucht es als Lehrgeld.

+1
Hatten die selbe Situation. Damals 1,5k Lehrgeld bezahlt und den Planer gewechselt.


1
  •  MiMo2402
  •   Bronze-Award
25.9.2025 12:35  (#12)
Bitte das nicht böse nehmen, sondern als (eventuell) hilfreichen Ratschlag:

Du hast in diesem Thread nicht unbedingt präzise und verständlich kommuniziert. Insofern kann ich mir schon vorstellen, dass es mit dem Planer zu Missverständnissen kam.

Laie hin oder her, das sind jetzt erst die ersten Schritte zum fertigen Haus, und ja, das hört heute niemand mehr gerne, aber es gibt so etwas wie Eigenverantwortung. Es liegt nicht immer nur an den anderen.
Sei Dir gewahr, dass es auch mit Baumeistern und anderen Gewerken zu Diskussionen kommen kann/wird. Insofern sei genau und überleg Dir , ob Du Dir das in Summe antun willst und kannst ...

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Lichte Weite für Zufahrt?