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Netzgebühren fürs Einspeisen kommen - Seite 90

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
10.3. - 13.12.2025
1.840 Antworten | 169 Autoren 1840
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2252
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
11.12.2025 17:53  (#1781)

zitat..
webwude schrieb:

Einigung zwischen Regierung und Grünen. Details um 18 Uhr. Ich bin gespannt.

Die Rednerliste im Parlament

_aktuell/20251211671875.png


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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
11.12.2025 17:54  (#1782)
Danke, ja bei der KärntenNetz anscheinend auch

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  •  brabsi
11.12.2025 18:04  (#1783)
"Batteriespeicher hingegen sollen von den Netzentgelten befreit werden, wenn sie „systemdienlich“ betrieben werden."

..berichtet der orf.

Was soll das bitte heißen??




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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
11.12.2025 18:13  (#1784)
20kWh frei.... sie meint wohl 20kW frei

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
11.12.2025 18:21  (#1785)
aus der Pressekonferenz:

Tanya Graf / ÖVP:
Statt Netzentgelt eine Infrastrukturabgabe, damit es rechtssicher ist und in österr. Kontrolle bleibt.
Tanya Graf spricht von einer Freigrenze von "20 kWh" (AE: Ich vermute, daß ihr das "h"  reingerutscht ist)

SPÖ:
60 mio für Sozialtarif
62 Monate auf ElWG gewartet, in nur 9 Monaten hat diese Regierung es auf den Boden gebracht
149 Seiten und 191 Paragraphen
"Wir kämpften immer gegen die Teuerungen"
Von 240.000 - 290.000 HH auf 60 mio (600.000 Menschen) mit 6 ct (statt 14-15 ct)
Ersparnis von 300 Euro / Jahr, kommt von den Energieunternehmen, nicht dem Budget
Energieunternehmen müssen in Statuten aufnehmen, daß Gemeinwohl- und Leistbarkeit Vorrang hat
Strom und Gaspreis ist wieder unter staatlicher Kontrolle
Bedankt sich bei FPÖ (sehr konstruktiv auf Arbeitsebene ein Gespräch geführt. Kickl war dagegen)

NEOS:
15 min SmartMeter
Energiegemeinschaften, Energysharing
Kostensenkung durch Wettbewerb
Netztarife, Netzausbau "evt. überbordenend", Batteriespeicher mit Geschäftsmodell, Hybridanlagen ohne Spitzenkappung, bei Verteilnetzebene müssen Pläne abgegeben der müssen. 
Netzbetreiber evt. zusammenlegen
110kV vorranging als Erdkabel zu verlegen, wenn kostenmäßig möglich
 
Grüne:
Gesetz stellt El Wirtschaft auf neue Beine
Nicht tragbare Elemente aus Regierungsvorlage entfernt
Einspeiseentgelte weg
Ausbaugeschwindigkeit nicht bremsen
Erweiterung der Sozialen Gruppe
Palamentarische Kompromisse als schönes Beispiel
Das Gesetz wird Strom nicht morgen billiger machen, es ist ein gutes Fundament
Verbesserungen durch Grüne:
Einspeiseentgelt ist Geschichte
Alle Anlagen unter 20 kW sind ausgenommen
Die Sorgen der erneuerbare Energieerzeuger aufgenommen
Der Beitrag für große Anlagen ist 0,05 ct / kWh
Der Betrag ist fix, daher kann eControl ihn nicht erhöhen
Sozialtarif war zu knapp gefasst, ist erweitert worden
Erleichterungen für Energiegemeinschaften
 
 

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  •  sudo
11.12.2025 18:24  (#1786)

zitat..
PVAndyE schrieb: Alle Anlagen unter 20 kW sind ausgenommen

Juhuu 19.76 < 20 😅


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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
11.12.2025 18:31  (#1787)
Nicht Anlagen, 20kW Einspeiseleistung sind frei

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  •  DrShouter
  •   Gold-Award
11.12.2025 18:48  (#1788)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Der Beitrag für große Anlagen ist 0,05 ct / kWh 

Wir haben heuer 18.290kWh eingespeist - das macht 9,15€ im Jahr. 🤣

zitat..
sir0x schrieb:

Nicht Anlagen, 20kW Einspeiseleistung sind frei

Genehmigt sprich WR WR [Wechselrichter] Engpassleistung oder tatsächliche Leistung?


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  •  chris4789
  •   Bronze-Award
11.12.2025 18:54  (#1789)

zitat..
Genehmigt sprich WR WR [Wechselrichter] Engpassleistung oder tatsächliche Leistung?

Der Smartmeter weiß deine Engpassleistung sicher nicht ...

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  •  Robert11
11.12.2025 19:00  (#1790)
Netzentgelte neu geregelt In den Verhandlungen mit den Grünen sind die Bestimmungen für die Netzentgelte noch wesentlich abgeändert worden. Der Vorschlag der Koalition sah vor, bis zu einer Einspeiseleistung von sieben Kilowatt einen Freibetrag zu machen. Ein Teil der Haushalte wäre damit nicht betroffen gewesen. Nun wird dieser Freibetrag auf Druck der Grünen deutlich auf 20 Kilowatt ausgeweitet. Dieser Betrag betrifft nur die Einspeiseleistung, die Leistung der PV-Anlage am Dach kann auch größer sein. Damit sind de facto alle typischen Photovoltaik-Anlagen ausgenommen, außer einigen Mega-Anlagen auf Dächern landwirtschaftlicher Betriebe.

gelesen im Standard


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
11.12.2025 19:02  (#1791)

zitat..
DrShouter schrieb:
Genehmigt sprich WR WR [Wechselrichter] Engpassleistung oder tatsächliche Leistung?

Die entgültige Fassung ist noch nicht veröffentlicht. Wenn es nach der Regierungsvorlage geht, dann wurden nur die Mengen, die pro 15min Intervall über der "Freibetragsgrenze" (die von 3,7 auf 7 auf jetzt 20 kW gehoben wurde) liegen, verrechnet.

Es ist in allen Fällen egal, wie hoch die Abgabe ist, da sie so gering ist.

Nochmals zur Wiederholung: Die kolportierten Netzeinspeisentgelte wurden jetzt in eine Abgabe konvertiert.

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  •  mattmein
  •   Silber-Award
11.12.2025 19:32  (#1792)
https://orf.at/stories/3414143/

zitat..
Ursprünglich war geplant, kleinere Anlagen mit einer Leistung von weniger als sieben Kilowatt (kW) von den Einspeisegebühren auszunehmen. Die Zahl wurde später auf 15 kW erhöht. Nun sind die ersten 20 Kilowattstunden kostenfrei. Danach beträgt der Preis 0,05 pro eingespeister Kilowattstunde. 

Den Artikel hat auch niemand mit technischer Ahnung Korrektur gelesen...


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  •  moef
  •   Gold-Award
11.12.2025 19:35  (#1793)
Diese Abgabe von 0,05 Cent über 20 kW soll uns Recht sein, aber was bringt so eine Mini-Abgabe? Bei sehr großen Anlagen reduziert sich bei angenommen 5 Cent Einspeisetarif der Wert  um 1% auf 4,95 Cent. Ist damit was zu holen oder ist der Verwaltungsaufwand höher als der Ertrag? 

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
11.12.2025 19:35  (#1794)

zitat..
mattmein schrieb:

https://orf.at/stories/3414143/

──────..
Ursprünglich war geplant, kleinere Anlagen mit einer Leistung von weniger als sieben Kilowatt (kW) von den Einspeisegebühren auszunehmen. Die Zahl wurde später auf 15 kW erhöht. Nun sind die ersten 20 Kilowattstunden kostenfrei. Danach beträgt der Preis 0,05 pro eingespeister Kilowattstunde. 
───────────────

Den Artikel hat auch niemand mit technischer Ahnung Korrektur gelesen...

Die 20 kWh kamen von der Energiesprecherin der ÖVP.
Sie wurde später höflich vom Energiesprecher der Grünen ausgebessert.


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
11.12.2025 19:38  (#1795)

zitat..
moef schrieb:

Diese Abgabe von 0,05 Cent über 20 kW soll uns Recht sein, aber was bringt so eine Mini-Abgabe? Bei sehr großen Anlagen reduziert sich bei angenommen 5 Cent Einspeisetarif der Wert  um 1% auf 4,95 Cent. Ist damit was zu holen oder ist der Verwaltungsaufwand höher als der Ertrag?

Zur Abgabenhöhe und "Kostenentlastung":
Wenn die kommerziellen Erzeuger die 0,05 ct/kWh als Abgabe auf ihre ca. 60 TWh Jahresproduktion bekommen, dann sind das 30 Millionen Euro / Jahr.

Zur Einordnung der Zahl:
Die Energieversorger müssen auch die 60 Millionen Euro pro Jahr für die energiearmen Haushalte berappen. (Es wurde auf der PK extra erwähnt, daß das nicht aus dem Budget kommen wird)

Die Verbraucher zahlen ca. 3,5 Mrd Euro Netzentgelte pro Jahr.
D.h. die neue Abgabe macht weniger als 1% Entlastung für die Verbraucher aus.

Mein Tipp:
Die 90 Millionen werden direkt oder auf Umwegen, über kurz oder lang, in den Energiepreisen der Verbraucher wiederzufinden sein.

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  •  Daheimerdinger
11.12.2025 21:06  (#1796)
§94a: wenn ich das richtig verstehe müssen bis 2030 alle PV-Anlage ab 0.8kW über eine fernsteuerbare Regeleinrichtung verfügen oder fix auf 60% Modulspitzenleistung limitiert werden sofern es der Netzbetreiber verlangt. Das wird ein teurer Spaß für alle Anlagenbesitzer.

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/ME/32/fname_1699696.pdf

Spitzenkappung
§ 94a. (1) Im Fall eines neuen oder geänderten Netzzugangs einer Windkraftanlage oder nach
Ablauf des Zeitraums gemäß § 96 Abs. 2 hat der Netzbetreiber nach Maßgabe der Abs. 5 und 6 das
Recht, die netzwirksame Leistung dauerhaft dynamisch zu begrenzen (Spitzenkappung). Das Ausmaß der
Spitzenkappung darf nicht mehr als 2% der von einer mit Verordnung des Bundesministers für
Wirtschaft, Energie und Tourismus festzulegenden Referenzanlage mit vollem Netzzugang erzeugten
Jahresenergiemenge betragen und 15% der netzwirksamen Leistung der Referenzanlage nicht
überschreiten. Die Referenzanlage ist auf Basis eines oder mehrerer Gutachten zu bestimmen, wobei die
Grundsätze des § 47 Abs. 2 EAG sinngemäß anzuwenden sind und standortbedingten unterschiedlichen
Stromerträgen Rechnung zu tragen ist.
(2) Im Fall eines neuen oder geänderten Netzzugangs einer Photovoltaikanlage oder nach Ablauf des
Zeitraums gemäß § 96 Abs. 2 hat der Netzbetreiber nach Maßgabe der Abs. 3 bis 6 das Recht, die
netzwirksame Leistung dauerhaft statisch oder dynamisch zu begrenzen, wobei die netzwirksame
Leistung in diesem Fall 60% der Modulspitzenleistung nicht unterschreiten darf. Sobald die
Ansteuerbarkeit hergestellt ist, hat der Netzbetreiber die netzwirksame Leistung von Photovoltaikanlagen
unter Berücksichtigung des Maximierungsgebots gemäß Abs. 4 dynamisch vorzugeben.
(3) Der Netzbetreiber hat die Ansteuerbarkeit spätestens bis zum
 1. 1. Juni 2028 für Photovoltaikanlagen mit einer netzwirksamen Leistung von mehr als 25 kW,
 2. 1. Juni 2029 für Photovoltaikanlagen mit einer netzwirksamen Leistung von mehr als 7 kW bis
einschließlich 25 kW sowie
 3. 1. Jänner 2030 für Photovoltaikanlagen mit einer netzwirksamen Leistung von mehr als 0,8 kW
bis einschließlich 7 kW auf Verlangen des Anlagenbetreibers, sofern diese mit einer technischen
Einrichtung zur Steuerbarkeit gemäß § 70b ausgestattet sind,
herzustellen. Im Fall von Anlagen mit einer netzwirksamen Leistung von mehr als 7 kW ist die
Ansteuerbarkeit nach Herstellung des Netzanschlusses oder nach Ablauf des Zeitraums gemäß § 96
Abs. 2 herzustellen. Hat der Netzbetreiber eine Fristverzögerung zu vertreten, hat er für jedes
angefangene Jahr des Verzugs ein Pönale in Höhe von 100 Euro zu entrichten, das den zu
vereinnahmenden Systemnutzungsentgelten hinzuzurechnen ist.
(4) Im Fall der dynamischen Vorgabe der netzwirksamen Leistung hat der Netzbetreiber die
Leistungsvorgabe so auszugestalten, dass nach Maßgabe der erwarteten Netzsituationen die bestehenden
Netzkapazitäten unter Berücksichtigung geltender Sicherheitsanforderungen maximal genutzt werden.
(5) Das Recht auf Spitzenkappung gemäß Abs. 1 und 2 besteht nicht, wenn der einspeisende
Netzbenutzer
 1. für die Kosten zur Herstellung eines unbeschränkten Netzanschlusses aufgekommen ist (§ 91
Abs. 4 und § 97 Abs. 3), oder
 2. zusätzlich zum Anschluss an das öffentliche Netz auch an eine Direktleitung angeschlossen ist,
über die er Strom abgibt.
(6) Im Fall einer absehbaren Spitzenkappung gemäß Abs. 1 und 2 hat der Netzbetreiber den
betroffenen einspeisenden Netzbenutzer zum frühestmöglichen Zeitpunkt in einem einheitlichen,
elektronischen und maschinenlesbaren Format nachvollziehbar über die Notwendigkeit der Begrenzung
zu informieren. Dem einspeisenden Netzbenutzer ist jedenfalls einmal jährlich eine Aufstellung über die
erfolgten Begrenzungen samt einer Information über die Netzauslastung zur Verfügung zu stellen. Eine
zusammenfassende Analyse darüber hat die Regulierungsbehörde in ihren jährlichen Tätigkeitsbericht
gemäß § 28 Abs. 1 E-ControlG aufzunehmen.
(7) Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus hat die Spitzenkappung gemäß
Abs. 1 und 2, den flexiblen Netzzugang gemäß § 96 und den begrenzten oder beschränkten Netzzugang
im Übertragungsnetz gemäß § 97 unter Heranziehung externer Fachexpertinnen und Fachexperten zwei
Jahre nach deren Inkrafttreten zu evaluieren. Der Bericht über die Ergebnisse der Evaluierung ist vom
Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Die EAGFörderabwicklungsstelle und die Regulierungsbehörde haben dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie
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www.parlament.gv.at
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und Tourismus sowie den beigezogenen Fachexpertinnen und Fachexperten die zu diesem Zweck
notwendigen Daten zu übermitteln. Im Zuge der Evaluierung sind insbesondere die Wirkung der
Bestimmungen im Hinblick auf die Integration und Kostenentwicklung von Stromerzeugungsanlagen zu
prüfen und allfällige Verbesserungspotentiale aufzuzeigen.

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  •  S1lver
11.12.2025 22:01  (#1797)
Sind es tatsächlich 0,05 Cent oder 0,05 €?
Steht das im Gesetz?

Bei 0,05 Cent lohnt sich der Aufwand für die Verwaltung überhaupt nicht. 

Wir soll die Befreiung vom Netzentgelt für systemdienliche Speicher umgesetzt werden? Ob ich Mittags meinen Pool heize oder meinen Speicher lade, kann von Netzbetreiber doch gar nicht gemessen werden.

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
11.12.2025 22:10  (#1798)

zitat..
S1lver schrieb:

Sind es tatsächlich 0,05 Cent oder 0,05 €?
Steht das im Gesetz?

Bei 0,05 Cent lohnt sich der Aufwand für die Verwaltung überhaupt nicht. 

Wir soll die Befreiung vom Netzentgelt für systemdienliche Speicher umgesetzt werden? Ob ich Mittags meinen Pool heize oder meinen Speicher lade, kann von Netzbetreiber doch gar nicht gemessen werden.

1) 0,05 cent

2) Der Aufwand war nicht Teil der Verhandlungen

3) Aufpassen:
Systemdienlich = netzdienlich und/oder marktdienlich

Das ist für große BESS Systeme relevant, die an den diversen Strombörsen handeln wollen. Würden sie Netzgebühren zahlen müssen, dann rechnet sich der Handel auf den Spotmärkten nicht mehr.

Das Risiko ist, daß bei einem BESS das am falschen Netzwerk Standort installiert wird, die Netzbelastung erhöht wird und nicht sinkt. Dem BESS Betreiber ist das egal, da er nur auf das Strompreissignal der Börsen schaut, nicht auf die aktuelle Netzbelastung. Das Strompreissignal ist in Österreich über das ganze Netz einheitlich. 

D.h. es kann passieren, daß die Verbraucher den Netzausbau für diese Betreiber mitfinanzieren müssen.

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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
11.12.2025 22:15  (#1799)
Habe 22 KW WR WR [Wechselrichter] und 11kW Einspeisebgrenzung, betrifft mich daher nicht das Gesetz oder.

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  •  El_aurare
11.12.2025 22:18  (#1800)
Also ich hab mir die entsprechenden Paragrafen auch durchgelesen - aber mmn gilt dies nur für Neuanlagen und Änderungen bestehender Anlagen.

Die Netzbetreiber müssen es eben nur für diese Anlagen bis zu den angegebenen Fristen umsetzen - womit die Netz-NÖ ja schon seit längerem begonnen hat, also zumindest mal mit dem zusätzlichen Verbindungskabel...


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  •  alex1289
  •   Bronze-Award
12.12.2025 7:27  (#1801)
Wie lange wird es dauern bis man P2P, also Strom teilen unter Privaten umsetzen kann?

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