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Netzgebühren fürs Einspeisen kommen - Seite 92

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  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
10.3. - 13.12.2025
1.840 Antworten | 169 Autoren 1840
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  •  zmaier
12.12.2025 10:44  (#1821)
Eine Frage zur "Spitzenkappung der Einspeiseleistung".
Heißt dass, in bestehende Anlagen muss die Fernabschaltung nachgerüstet werden? 
Hier die Frage, was kostet das und wer bezahlt das? Ich hab leider auch keine freie Leitung vom Zählerkasten zum Wechselrichter :(

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
12.12.2025 10:44  (#1822)
So wie es aussieht, ist die neue Berechnungsmethode etwas anders als bisher berichtet

_aktuell/20251212693177.png
D.h. ist die Netzanschlussleistung über 20 kW, wird maximal die gesamte Einspeisung verrechnet (wird jährlich festgelegt), nicht nur der Teil, der über 20 kW pro Viertelstunde liegt.
Das ist für sehr große Anlagen irrelevant.
Für Anlagen, die knapp über der 20 kW Grenze liegen, erhöht es den Betrag, der aber insgesamt noch immer sehr klein ist.
In meinem Fall würde das maximal 9 Euro / Jahr ausmachen.
 


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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
12.12.2025 10:57  (#1823)

zitat..
PVAndyE schrieb: D.h. ist die Netzanschlussleistung über 20 kW, wird maximal die gesamte Einspeisung verrechnet (wird jährlich festgelegt), nicht nur der Teil, der über 20 kW pro Viertelstunde liegt.

Ich würde persönlich die Netzanschlussleistung, nicht direkt der netzwirksamen Leistung gleichsetzen? Die Netzanschlussleistung beschreibt mein maximum (Engpassleistung), wobei die netzwirksame Leistung meinen aktuellen Ist-Leistungsstand beschreibt....

In meinem Netzzugangsvertrag ist übrigens nur die Wechselrichterleistung sowie die Engpassleistung definiert.

Die 0,05ct/kWh sind als obere Preisgrenze zu sehen, oder? Also es wird jährlich fesetgesetzt, darf aber maximal 0,05ct/kWh betragen?


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
12.12.2025 11:23  (#1824)

zitat..
massiv50er schrieb:
Ich würde persönlich die Netzanschlussleistung, nicht direkt der netzwirksamen Leistung gleichsetzen? 

Die 0,05ct/kWh sind als obere Preisgrenze zu sehen, oder? Also es wird jährlich fesetgesetzt, darf aber maximal 0,05ct/kWh betragen?

Danke für die Präzisierung meiner unpräzisen Sprache.

Die 0,05 ct / kWh mal der jährlich eingespeisten Menge ist laut meiner Lesart ein Maximum. Ob das linear über das Jahr, oder "netzdienlich" variabel gestaltet werden kann, weiß ich nicht. Daß ist in den Händen von e-Control.

Es ist in jedem Fall ein geringer Betrag, der nicht weiter auffallen wird. Welchen Beitrag er zur Entlastung der Verbraucher leisten soll, kann ich nicht sagen.

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  •  Executer
  •   Gold-Award
12.12.2025 11:26  (#1825)
Die netzwirksame Leistung sollte jetzt bereits in der Netzzusage oder im Netz- und Betriebsführungsvertrag definiert sein. 
Es ist weder die Engpassleistung noch die Modulleistung, sondern die seitens Netzbetreiber maximal zugesagte Einspeiseleistung.

Die Fernabschaltbarkeit betrifft nur neue oder wesentlich geänderte Anlagen (wobei ein WR WR [Wechselrichter] Tausch der kein 1:1 Ersatz ist bereits eine wesentliche Änderung ist).

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  •  MPP33
12.12.2025 11:27  (#1826)
Ein Wert der "noch" nicht auffallen wird. Bis er hochgedreht wird.

Im Zusammenhang mit dem direkten Verkauf vom Strom... Gibts irgendwo eine Netzkarte wo man sieht in welcher Ebene z.B. Städte/Dörfer miteinander verbunden sind?

In der Straße kann ich mir ungefähr vorstellen wer auf welchem Trafo hängt, was drüber hinausgeht bräuchts einen Netzplan der einzelnen Ebenen.

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  •  Executer
  •   Gold-Award
12.12.2025 11:29  (#1827)
Es gibt hier kein übergeordnetes Tool, die NetzOÖ hat hier sehr vorbildlich das Netto-Tool entwickelt wo man sieht welche Anschlüsse von welcher Trafostation/UW versorgt werden.

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  •  americium
  •   Silber-Award
12.12.2025 11:38  (#1828)
Die einen schreiben 20kWp, die anderen Einspeiseleistung 20kWp die nächsten Engpassleistung 20kWp.... wieso diese ständige Begriffsverwirrung?

20kWp heißt für mich, die Anlage schafft 20kWp aufgrund der Modulleistung.

Ich würde sagen und hoffen die meinen einfach 20kW Einspeiseleistung, das werden fast keine privaten haben.


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  •  berndti
12.12.2025 11:41  (#1829)
Du brauchst nicht's zu hoffen, man kann einfach den verlinkten Entwurf plus Abänderungsantrag lesen.
Ausschlaggebend ist die maximale Einspeiseleistung laut Netzzugangsvertrag in kW.


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  •  cutcher
12.12.2025 11:43  (#1830)

zitat..
americium schrieb:

Die einen schreiben 20kWp, die anderen Einspeiseleistung 20kWp die nächsten Engpassleistung 20kWp.... wieso diese ständige Begriffsverwirrung?

20kWp heißt für mich, die Anlage schafft 20kWp aufgrund der Modulleistung.

Ich würde sagen und hoffen die meinen einfach 20kW Einspeiseleistung, das werden fast keine privaten haben.

Mit 20kwp wirst du viel haben - aber 20kwp schafft "die anlage" deswegen trotzdem nicht weil "die anlage" keine kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] schaffen kann (das ist modulleistungskapazität)


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  •  berndti
12.12.2025 11:53  (#1831)

zitat..
MPP33 schrieb:

Ein Wert der "noch" nicht auffallen wird. Bis er hochgedreht wird.

Nein, die 0,05 ct/kWh sind gerade erst mühsam nach 5+ Jahren an Verhandlungen mit 2/3 Mehrheit im Parlament direkt im Gesetzestext beschlossen worden. 

Der Betrag ist ziemlich einbetoniert.

Mehr einbetoniert geht eigentlich kaum.


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  •  melly210
  •   Gold-Award
12.12.2025 13:00  (#1832)

zitat..
MPP33 schrieb:

Ein Wert der "noch" nicht auffallen wird. Bis er hochgedreht wird.

Im Zusammenhang mit dem direkten Verkauf vom Strom... Gibts irgendwo eine Netzkarte wo man sieht in welcher Ebene z.B. Städte/Dörfer miteinander verbunden sind?

In der Straße kann ich mir ungefähr vorstellen wer auf welchem Trafo hängt, was drüber hinausgeht bräuchts einen Netzplan der einzelnen Ebenen.

Dazu bräuchte es erneut eine 2/3 Mehrheit. Illusorisch.


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  •  Executer
  •   Gold-Award
12.12.2025 15:10  (#1833)
In Summe eine leider klassisch Österreichische Lösung, welche in das aktuell vorherrschende Regime passt:

- Endlich müssen auch Einspeiser zahlen, damit entlasten wir die Verbraucher (nicht!)
- Die kleinen PVs werden ausgenommen um die Stimmung nicht kippen zu lassen
- Einspeiserbelastung wird auf den Verbrauchspreis umgelegt, es zahlen doch wieder die Bezieher
- Die heimischen Kraftwerke verlieren an Wettbewerbsfähigkeit ggü dem Ausland
- Es gibt einen Sozialtarif den auch die restlichen Bezieher finanzieren werden - eine zusätzliche Umverteilung ist geschaffen
- Der Verwaltungsaufwand steigt, der Apparat wird aufgebläht - zahlt der Steuerzahler - und die gesamte Volkswirtschaft wird geschwächt

Wir sind soweit weg von schlanken, effizienten Reformen - traurig traurig

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
12.12.2025 15:42  (#1834)
ich hab genau 20kW Einspeisebegrenzung bei 23,5kWp und 20er WR WR [Wechselrichter].
Mal schauen was kommt.

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  •  Magnum2
  •   Silber-Award
12.12.2025 16:56  (#1835)
https://orf.at/av/audio/126962

"ursprünglich war vorgesehen, dass die E-Control einen Beitrag festlegt und jährlich anpasst.." 🤡

🖕

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  •  brabsi
12.12.2025 17:55  (#1836)
Die "verkaufen" das ja tatsächlich so, dass man ja viel Geld sparen kann, wenn man regelmäßig seinen Anbieter wechselt?!?

Das war doch schon immer so und was soll das mit dem neuen Gesetz zu tun haben.

Diese Selbstbeweihräucherung is sensationell 😂

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Hallo Pedaaa,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Netzgebühren fürs Einspeisen kommen

  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
12.12.2025 18:47  (#1837)

zitat..
Executer schrieb:
- Die heimischen Kraftwerke verlieren an Wettbewerbsfähigkeit ggü dem Ausland

Aus der Einleitung der gestrigen Änderungsvorschläge:

_aktuell/20251212696711.png
 


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  •  andi102
  •   Gold-Award
12.12.2025 20:58  (#1838)
Also für mich übersteigen die Kosten den Nutzen. Auf für die PV-Anlagenbetreiber wird es ein Pyrrhussieg werden. Die Landesenergieversorger werden noch weniger für den PV Strom zahlen, die Leute wechseln noch mehr zur Ömag, die rutscht noch mehr ins Minus und wird die Vergütung z.B. um 1 Cent reduzieren. Dann haben wir auch 1 Cent Abgabe, ohne dass es einen Aufschrei geben wird.

Den Sozialtarif finde ich super. Den zahlen dann nämlich die Strombezieher, die zu faul sind, vom Landesenergieversorger wegzuwechseln :)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.12.2025 11:01  (#1839)
In der heutigen PRESSE steht:
"Die ersten 20 kW an netzwirksamer Eigenleistung sind bei allen Kraftwerksbetreibern mit keinen Netzkosten verbunden..... Erst wenn eine Anlage mit mehr als 20 kW Leistung ins Netz einspeist, greift die Gebühr für die Mengen, die darüber hinaus anfallen".
 Das stimmt doch so nicht, oder?

Im beschlossenen Gesetz steht:
"Einspeiser mit einer netzwirksamen Leistung bis inklusive
20 kW sind von der Entrichtung des Versorgungsinfrastrukturbeitrags befreit."
Und die Defintion lt. Gesetz für „netzwirksame Leistung“:
das ist "die im Vertrag über Netzanschluss und Netzzugang vereinbarte
maximale Leistung in Einspeise- oder Bezugsrichtung am Netzanschlusspunkt...." 

Für mich ist das doch eindeutig: 
Es zählt nicht meine jeweilige "Leistung", die grad am Netz anliegt, sondern die vertraglich mit dem Netzbetreiber vereinbarte maximale Leistung, um zwischen Zahler und Nichtzahler zu unterscheiden. 
Hab ich also einen Vertrag, in dem max. 20 kW stehen, dann gibt es generell keine Einspeisegebühr.
Lautet der Vertrag auf mehr als 20 kW, dann zahlt man die max. 0,05ct für jede eingespeiste kWh. Und nicht erst für jene Kilowattstunden, die aus einer Leistungsabgabe von mehr als 20 kW erzeugt werden (so wie es in der PRESSE steht)? Eine derartige Differenzierung lässt sich aus dem Gesetzestext in keiner Weise ableiten. Das hätte man dann ja ganz anders formulieren müssen.
Heißt aber andererseits: bei einem Vertrag bis 20 kW zahlt man gar nichts, bei einem Vertrag mit 21 kW zahlt man für JEDE eingespeiste Kilowattstunde (also ab der ersten).

Noch eine Frage (bin da technisch nicht so versiert): im Gesetz steht die Leistung mit "kW". im Netzzugangsvertrag mit NÖ-Netze stehen "kVA". Bedeutet jetzt was?

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  •  Benji
  •   Gold-Award
13.12.2025 11:09  (#1840)

zitat..
Karl10 schrieb: Noch eine Frage (bin da technisch nicht so versiert): im Gesetz steht die Leistung mit "kW". im Netzzugangsvertrag mit NÖ-Netze stehen "kVA". Bedeutet jetzt was?

Guter Punkt!

Entscheidend für die Auslegung und die Verluste des Netzes ist eigentlich der fließende Strom, nicht die Leistung. Und der Strom hängt von der Scheinleistung ab, nicht von der Wirkleistung. Daher macht die Angabe von kVA (VoltAmpere) durchaus Sinn.

Unterschied wirds bei PV nur wenig machen, eher bei kapazitiven oder induktiven Verbrauchern-


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