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·gelöst· Erdberührte Garagenmauer auf Grundgrenze- [NÖ]

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  •  moef
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
1.5.2016 - 5.1.2017
117 Antworten | 15 Autoren 117
117
Wir haben eine 12m lange erdberührte Garagenmauer auf der Grundgrenze im Baubescheid genehmigt bekommen. Mauerhöhe 3 m, davon 2,5 m erdberührt, 0,5 m sieht der Nachbar herausragen (wie eine Gartenmauer). Bauweise 25cm Schalbeton.
Muss uns der Nachbar die Mauer errichten lassen? Die Baufirma benötigt ca. 80 cm Arbeitsgraben auf Nachbars Grund. Der Nachbar ist gar nicht begeistert - sein Argument: Da liegt ein Erdwärmekollektor. Sein Installateur: der liegt ca. in 1 m abstand von der Grenze. Baggerfahrer: ich sehe den Sand und ggf. arbeiten wir in dem Bereich händisch.
Lt. Paragraph 7 der NÖ Bauordnung muss er mich arbeiten lassen. Ich lese aber nicht heraus, ob er mich den Arbeitsgraben machen lassen muss.

???

  •  moef
3.11.2016  (#61)
Hallo Karl10,
hallo Forumsgemeinde,

es gibt eine Stellungnahme des gegnerischen Anwalts.
Ich schicke es dir per PN.

lg
moef



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  •  rabaum
3.11.2016  (#62)

zitat..
moef schrieb: es gibt eine Stellungnahme des gegnerischen Anwalts.


Willst du uns eine Kurzfassung hier reinstellen? Sonst wirds schwer dem Sachverhalt zu folgen.

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  •  moef
3.11.2016  (#63)
Überlege noch darüber öffentlich zu diskutieren. Bin kein Rechtsverdreher und könnte es nicht sein, dass die gegnerische Partei mit liest und ihre Taktik anpasst? Theoretisch möglich. Habe es einmal Karl zukommen lassen...

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  •  moef
3.11.2016  (#64)
Nur ein Absatz:

2016/20161103945941.png

Man hat noch schnell eine Steinmauer errichtet und Bäume gepflanzt....


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  •  rabaum
3.11.2016  (#65)

zitat..
moef schrieb: Man hat noch schnell eine Steinmauer errichtet und Bäume gepflanzt....


aber net wahr...?

Hast den Zustand vorher dokumentiert, was im besagten Bereich an der Grundgrenze steht? Weil dann ist die Absicht ja relativ leicht aufzeigbar, dass hier gezielt versucht wird, deinen finanziellen Mehraufwand in die Höhe zu treiben.

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  •  moef
3.11.2016  (#66)
Ja, habe zum Glück Fotos gemacht.
Wenn ich die Lage richtig verstehe, ist jetzt die Gemeinde und deren Bausachverständiger (Karl10 kennt ihn) am Zug. Kann ja sein, dass die der Stellungnahme Glauben schenken. Dann kann ich mir entweder auch einen Anwalt nehmen oder anders bauen.

1
  •  moef
4.11.2016  (#67)
Hallo Forumsgemeinde,

gerade jetzt wären Eure Meinungen sehr gefragt. Leider bekomme ich derzeit keine Rückmeldungen. Bitte noch einmal darum.

lg
moef

1
  •  stretch4u
  •   Silber-Award
5.11.2016  (#68)
Ich bin ja der Meinung, dass man auf sein Recht (sofern man im Recht ist) pochen und sich nicht einfach geschlagen geben sollte nur weil ein anderer meint er müsse die Regeln der Gesellschaft nicht einhalten. (und auch noch mit miesen Tricks arbeiten)
Und jetzt kommt das aber....
Ich denke du bist an einem Punkt angelangt, an dem du dich entscheiden musst wie weit du gehen willst und wieviel persönliche Zeit, Ärger und Geld du investieren willst. Das kann aber niemand für dich beantworten - das weißt nur du selber was es dir wert ist. Ich kann dir nur sagen wie ich mich an diesem Punkt (basierend auf deinen Informationen) entscheiden würde. Für mich wäre nach all dem hin und her der Moment gekommen an dem ich mir Alternativen suchen und den Nachbar links liegen lassen würde. Jedenfalls was die Benutzung seines Grundes betrifft. Vielleicht gibt es ja Lösungen und Möglichkeiten dein Projekt auch ohne zusätzliche massive Kosten zu errichten. (ev. das Gebäude etwas am Grund verschieben, etc. - ob da Möglichkeiten bestehen weiß ich nicht) So viel dazu.
Und jetzt nochmal zu deinem Nachbarn. Das nachbarschaftliche Verhältnis ist ja sowieso am A**** und da ich so etwas nicht vergessen würde, müsste mein Nachbar höllisch aufpassen in Zukunft alles entsprechend den gängigen Vorschriften und Regeln zu machen. Wenn da was nicht passt (und sei es nur weil er die sonntägliche Ruhezeit stört) hat er den Salat. Da mag man mir nachsagen ich sei nachtragend... aber ja, bin ich - und zwar mit Recht! Ich würde auch mal schauen ob sein Haus exakt wie bewilligt gebaut wurde etc. Ansonsten --> Man sieht sich immer zweimal im Leben. Normalerweise bin ich total für leben und leben lassen aber solche Leute die ja anscheinend aktiv die Konfrontation suchen sind mir einfach zuwider.

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  •  felis
  •   Silber-Award
5.11.2016  (#69)
rechtlich kann ich hier leiter keinen rat abgeben, da kenn ich mich zu wenig aus wie man hier erfolgreich die gemeinde in die pflicht nehmen könnte.

ich seh es aber ähnlich wie stretch, an einem bestimmten punkt muss man eine entscheidung treffen. für mich persönlich wäre dieser punkt allerdings bereits überschritten und jetzt den schwanz einzuziehen würde mich ewig ärgern. vom typ her schätze ich den nachbarn so ein, dass er mit seinem "sieg" in der nachbarschaft sicher prahlen wird... ob man da jemals ruhe hat ist die frage.

wenn du eine rechtschutzvers.hast, nimm dir einen anwalt, wenn nicht kann man die erste rechtsauskunft auch gratis bekommen (gibts fixe termine). was wäre die nächste instanz der baubehörde? das land? könnte man vielleicht eine art rechtsgutachten in auftrag geben?

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  •  moef
5.11.2016  (#70)
Ja, danke für Eure Beiträge. Ich habe vermutlich schon den Abstand und wäge ab, ob es nicht auch andere Lösungen gibt. Im Moment liegt der Ball aber bei der Gemeinde. Der Anwalt des Nachbarn sagt, dass die Gemeinde ihn nicht zur Duldung verpflichten kann, weil... 9-seitige juristische Ausführung. Habe sonst kaum mit Juristendeutsch zu tun, aber ich habe raus gelesen, dass viel angenommen wurde, unnötig viel geschrieben wurde (nach Zeilen von der RS-Vers. bezahlt?) und man versucht es eben... Ist für eine kleine Gemeinde viel Arbeit, die der Bürgermeister durch persönliche Gespräche mit dem Nachbarn versucht hat abzuwenden. Das ist nicht gelungen, trotz anderer Gerüchte. Jetzt muss die Gemeinde entscheiden. Der Anwalt fordert weitere Unterlagen. Er sagt, dass die Unverhältnismäßigkeit (§7) nicht im Verhältnis zur Stützwand, sondern zur ganzen Garage zu sehen ist. Diese Kosten hätte ich. Laut Baumeister kostet die Wand statt ca. 12k um 32k mehr, wenn man mit einer Spundwand arbeitet. Im Verhältnis zur ganzen Garage, würden die Kosten um ca. 50% steigen.

Der 2. Angriffspunkt der gegnerischen Strategie ist, dass man behauptet, dass die Wiederherstellungskosten dargelegt werden müssen und in das Kostenverhältnis und man nimmt sie einmal mit 20-30k an. Das ist meiner Meinung nach absichtlich stark übertrieben. Man sagt zB dass der Kollektor händisch freigelegt werden muss. Es geht um einen Brauchwasserkollektor (manche sagen Absorber) mit gesamt ca. 80 m Kupferrohr, von dem ca. die Hälfte betroffen wäre und das nur theoretisch wenn man 60° anböscht. Die Baufirma hatte fast 90° gegraben, dass darf sie aber laut Arbeitsschutz nicht (eventuell würde ein Bodengutachten helfen). Wenn man schon streng nach Vorschrift baggert und den Kollektor freilegt, würde ich das Medium (Kältemittel) ablasen, das Warmwasser vorübergehend mit Direktstrom (hat jeder WW WW [Warmwasser]-Boiler) aufheizen, nicht lange händisch herumgraben, sondern gleich die 40 m Rohr wegreißen und dann neu verlegen. Das Rohr mit Verlegung und 2x Schweißen sollte mit geschätzt 1000 Euro, vielleicht 2 oder 3k, möglich sein.

Fragen:
1. Ist die Unverhältnismäßigkeit nach §7 wirklich im Verhältnis zu den Gesamtkosten zu sehen? Der Anwalt beruft sich auf "Hauer/Zaussinger, NÖ Baureicht & Auflage zu §7 NÖ Bauordnung Stand 1.1.2001 Anmerkung 3 zu §7)

2. Der Nachbar hat, nachdem ich den Antrag auf Benutzung seines Grundes gestellt habe und den Großteil gebaggert habe, eine Steinmauer in ca. 50 cm Abstand in einem Teilbereich errichtet. Bin nicht sicher ob man diese teilweise abtragen muss. Vermutlich einen kleinen Teil, der auch keine tausende Euro kostet. Mich hätte interessiert ob es relevant ist, wann die Steinmauer errichtet wurde, weil man kann ja nicht schnell um es zu verhindern teure Sachen einbauen um die Kosten der Wiederherstellung in die Höhe zu treiben und damit die Unverhältnismäßigkeit zu unterschreiten.
3. Wenn der Nachbar eine RS-Vers. hat, zahlt die in seinem Fall? Auch in nächster Instanz?
4. Ich habe keine RS-Vers. Würde die zahlen? Bis zu welcher Instanz?

Werde wieder mit der Gemeinde das Gespräch suchen und mich abstimmen. Denke entscheidend ist der Sachverständige. Werde ihn kontaktieren.

Würde mich freuen auch von Karl10 zu lesen.

lg
moef

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.11.2016  (#71)
Tut leid für die späte Reaktion, aber derzeit viel zu tun...

Zur Stellungnahme des Nachbarn per Rechtsanwalt (hab von moef die gesamte Stellungnahme erhalten):

Ich finde, das ist - abgesehen vom offensichtlich unvermeidbaren Juristendeutsch - durchaus seriös und sachlich geschrieben, keinesfalls reißerisch, unterschwellig oder dergleichen.
Ist halt eine Stellungnahme im Verfahren, in der man halt versucht, seine Interessen darzulegen und durchzubringen (was an sich ja legitim ist). Ausdrücklich wird in der Stellungnhame darauf hingewiesen, dass der Bausachverständige die Berechnungen der Fa. A.....zu prüfen haben wird und dass die Baubehörde die ganze Sache zu entscheiden haben wird - daran kann jetzt nichts ausgesetz werden.
Ein wesentlicher inhaltlicher Aufhänger in der Stellungnahme sind die Kalkulationen der Fa. A.... Diese kenn ich zwar nicht, sie dürften aber tatsächlich unvollständig sein. Kann mir nicht vorstellen, dass man das so schreiben kann, wenn da überhaupt nichts davon zutrifft. Übrigens ist mein Vertrauen bezügl. Fa. A.... nicht übermäßig, und ich kann mir gut vorstellen, dass es da die diversen Lücken in den Berechnungen gibt.
Für mich persönlich scheint es klar, dass natürlich sämtliche Kosten der Wiederherstellung auf dem Nachbargrund in diese Variante einzubeziehen sind. Da muss man dem Nachbarn glaub ich Recht geben und sind die Berechnungen zu ergänzen.
Die zweite Streitfrage, ob die Gegenüberstellung der Kosten und somit die Beurteilung der "Unverhältnismäßigkeit" auf das gesamte Bauvorhaben (Garage)oder nur auf die MAuer an der Grundgrenze zu beziehen ist, wage ich nicht zu beurteilen. Das Zitat von "Hauer-Zaussinger" (Kommentar zur NÖ BAuordnung) in der Stellungnahme ist korrekt. Ähnliches findet sich auch noch in der Auflage 8 aus dem JAhr 2012. Zu dieser Rechtsmeinung passen auch noch folgende Entscheidungen aus NÖ:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Lvwg&Dokumentnummer=LVWGT_NI_20160729_LVwG_AV_531_001_2016_00&ResultFunctionToken=efe5a673-dc7d-4ff1-8b73-cd2186ac6f1d&Position=1&Entscheidungsart=Undefined&Bundesland=Nieder%c3%b6sterreich&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=LVwG-AV-531%2f001-2016&VonDatum=01.01.2014&BisDatum=06.11.2016&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

sowie

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2003050039_20050524X00&ResultFunctionToken=4d83087d-1484-410a-a7b0-9b705e576c1b&Position=1&Entscheidungsart=Undefined&Sammlungsnummer=&Index=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=False&SucheNachText=True&GZ=2003%2f05%2f0039&VonDatum=&BisDatum=06.11.2016&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

Fraglich ist, ob diese beiden Entscheidungen für den Fall von moef wirklich typisch und richtungsweisend sind. Aber sowohl der Kommentar von HAuer-Zaussinger als auch diese beiden Entscheidungen können durchaus eine weitere Entscheidung beeinflussen.

Anders und völlig klar dagegen eine Entscheidung aus OÖ (allerdings nicht mit völlig identem Gesetztext); hier ist nur der BAuteil an der Grenze und nicht das gesamte Bauvorhaben gegenüberzustellen.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_1994050188_19940920X00&ResultFunctionToken=88b81d56-a85d-4d54-8d7a-ee5d81b7cca5&Position=1&Entscheidungsart=Undefined&Sammlungsnummer=&Index=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=94%2f05%2f0188&VonDatum=&BisDatum=06.11.2016&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

Ich bin jedefalls nicht in der Lage, seriös abzuschätzen, wie eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes bzw. des Verwaltungsgerichtshofes im Falle von moef zur Frage, welchen Kosten gegenüberzustellen ist, ausgeht.


Und noch ein paar Details:

zitat..
moef schrieb: Der 2. Angriffspunkt der gegnerischen Strategie ist, dass man behauptet, dass die Wiederherstellungskosten dargelegt werden müssen und in das Kostenverhältnis und man nimmt sie einmal mit 20-30k an. Das ist meiner Meinung nach absichtlich stark übertrieben.

Deine "Meinung" in Ehren, aber welche Kosten hat die Fa. A... in ihrer Aufstellung dafür veranschlagt??

zitat..
moef schrieb: Wenn man schon streng nach Vorschrift baggert und den Kollektor freilegt, würde ich das Medium (Kältemittel) ablasen, das Warmwasser vorübergehend mit Direktstrom (hat jeder WW WW [Warmwasser]-Boiler) aufheizen, nicht lange händisch herumgraben, sondern gleich die 40 m Rohr wegreißen und dann neu verlegen. Das Rohr mit Verlegung und 2x Schweißen sollte mit geschätzt 1000 Euro, vielleicht 2 oder 3k, möglich sein.

Auch hier: Deine Meinung, schön und gut; aber steht das auch in der Maßnahmenbeschreibung und Kostenkalkualtion der Fa. A.....???

Was die "Steinmauer" betrifft, ist die Frage, wie das Ding genau ausschaut? Braucht man dafür eine Bewilligung und wenn ja, gibt es eine solche??
Ansonsten kann ich der Meinung von stretch4u gleich oben sehr viel abgewinnen.




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  •  moef
6.11.2016  (#72)
Danke Karl10 für deine Sichtweise.

Weitere Infos zum tieferen Verständnis:

Karl10, ich schicke dir auf deine email Adresse die Kalkulation der Firma A...

Der Bausachverständige hat selbst ein Offert für die Variante Spundwand eingeholt. Das beläuft sich auf 22.370,40. Bei A waren das 30.000,- + 2750,- mehr für die erforderliche einseitige Schalung. A... hat hinterfragt ob die schwierige Situation zum Ziehen der Spundwände berücksichtigt wurde. Ich weiß es nicht. Das muss der SV beurteilen, was ich der Gemeinde auch gesagt habe.
Die Gemeinde hat ja mich dazu aufgefordert ein komplettes Konzept für die verschiedenen Bauvarianten zu erstellen. Mir hat das A... Punkt für Punkt gemacht. Die Wiederherstellung haben sie auch gefordert. Habe erst heute gesehen, dass dieser Punkt nicht an die Gemeinde geliefert wurde. Aber, Karl10 hat doch gesagt, dass müsste sich die Gemeinde alles selbst machen?!

Die Wiederherstellungskosten sind entscheidend. Bin selbst Techniker und habe mich heuer intensiv mit Hilfe dieses Forums (dyarne!!) mit Erdwärme (Ringgrabenkollektor) beschäftigt und so eine Anlage ausgelegt und in Eigenregie errichtet. Materialkosten ca. 700 Euro, Baggerkosten ca. 500 Euro für 600 m PE-RC Rohr in ca. 1,8 m Tiefe. Werde mir selbst Kosten für die Wiederherstellung des Kollektors des Nachbarn einholen. Es geht um 40 m Kupferrohr für Direktverdampfer-Brauchwasserwärmepumpe. Weiß jemand ob und wie aufwändig das Schweißen von Kupferrohr ist?

zitat..
Karl10 schrieb: Kann mir nicht vorstellen, dass man das so schreiben kann, wenn da überhaupt nichts davon zutrifft.


Was meinst du damit?

A... hat gemeint, dass sehr häufig in erster Instanz mit Anwälten gearbeitet wird, weil die RS-Vers. zahlt und ab der 2. Instanz oft aufgegeben wird. Richtig?

Muss sagen man lernt hier Einiges (juristisch und menschlich emoji )

lg
moef

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.11.2016  (#73)
Ich schrieb am 31.8.:

zitat..
Karl10 schrieb: Ich würde die geforderten Unterlagen nicht liefern und unter Hinweis auf einen möglichen Devolutionsantrag auf eine Entscheidung drängen!!


moef schrieb am 14.9.:

zitat..
moef schrieb: Hab der Gemeinde mit Hilfe der Baufirma brav die Unterlagen zusammen gestellt (so zu sagen eine Fleißaufgabe)


Du hast dich also mehr oder weniger freiwillig auf das Liefern von Unterlagen eingelassen!!
Und jetzt beklagst du dich:

zitat..
moef schrieb: Habe erst heute gesehen, dass dieser Punkt nicht an die Gemeinde geliefert wurde. Aber, Karl10 hat doch gesagt, dass müsste sich die Gemeinde alles selbst machen?!


Ich denke du hast dich nunmal auf das Liefern der Unterlagen eingelassen, jetzt wirst du schwer argumentieren können, dass die Unvollständigkeit eh wurscht ist, da du ja nichts liefrn hättest müssen.

Ansonsten würde mir die Aufstellung der Fa. A.... auch nicht genügen und hat sich mein Eindruck aus der Stellungnhame der Nachbarn bestätigt (d.h. sie haben das nicht irgendwie an den Haaren herbeigezogen, sondern das hat einen konkreten Hintergrund (das war damit gemeint!)

Nur ein kleiner Auszug als Beispiel:
A.... schreibt: "...alleine die zusätzlichen Kosten für die Betonpfähle zur Sicherung mit ca. 20,000-40,000€ stehen in keinem Verhältnis zur Bausumme der Garage..."
Was soll das sein?? Eine Spanne von 100%?!! Damit kann niemand was anfangen.
Dann wiederum steht: "....Die geschätzten Kosten für die Pfähle betragen ca. 30.000,-- Euro...."
Also was jetzt? 20-40.000 oder doch (geschätzte)30.000? So geht das sicher nicht!!

Und: A..... bezieht sich hier auch auf die Bausumme "der Garage" - also auf die Gesamtbaukosten. Er nennt bzw. berechnet aber nirgendwo die Gesamtbaukosten, denen man nun die Zusatzkosten gegenüberstellen könnte, um die Unverhältnismäßigkeit zu beurteilen.
Und noch einmal: die Wiederherstellung wurde überhaupt nicht kalkuliert.

Ja, nochwas auf die Schnelle: der Arbeitsgraben mit Abböschung wird mit rd. 13.000-14.000.- kalkuliert. Den muss ich aber bei der Alternative mit Betonpfählen wieder in Abzug bringen, da ich dann ja keinen Arbeitsgraben brauche. D.h. wenn ich bei den geschätzten Kosten (20.000-40.000) ganz unten ansetze und 14.000 abziehe bleiben bloß 6.000.- Mehrkosten über. DAvon noch die Widerherstellungskosten usw. weg, dann bin ich schon bei Kostengleichheit - ich stell das mal nur so hin, als Nachbar würd ich jedenfalls so argumentieren, oder wer nicht?

Alles in allem: derzeit liegen offensichtlich keine konkreten, nachvollziehbaren und vor allem vollständigen Kostengegenüberstellungen vor.

Wenn das jetzt schon so begonnen wurde, dann macht mal eine Aufstellung, was der BAu MIT Inanspruchnahme des Nachbragrundes unterm Strich kostet und was er OHNE Inanspruchnahme kostet (natürlich mit Detailpositionen und natürlich MIT der kompletten Wiederherstellung)

Du kannst natürlich versuchen, diese Gegenüberstellung zunächst mal nur auf den Bauteil "Wand" an der Grundgrenze zu beschränken und abwarten, was die Baubehörde dazu rechtlich sagt. Alternativ würd ich mir aber auch schon einen Überblick darüber machen, wie diese Gegenüberstellung auf Basis der Gesamtbaukosten der Garage aussieht und ob da dann auch noch eine Unverhältnismäßigkeit in Frage kommen könnte. Wenn das zutreffen sollte, dann kanns ja egal sein, worauf man sich bezieht, dann brauchst diesen Rechtsstreit gar nicht erst zu führen.

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  •  moef
7.11.2016  (#74)
Wir sind auf dem Stand der vorläufigen Beweissicherung. Vermutlich werden jetzt noch durch die Gemeinde und den Sachverständigen noch weitere Kosten eingeholt?
Der SV hat was gesagt, dass er so und so viel pro Stunde kostet. Er ist nicht bei der Gemeinde angestellt, sonder selbständig
Wer bezahlt seinen Aufwand

zitat..
Karl10 schrieb: a, nochwas auf die Schnelle: der Arbeitsgraben mit Abböschung wird mit rd. 13.000-14.000.- kalkuliert. Den muss ich aber bei der Alternative mit Betonpfählen wieder in Abzug bringen, da ich dann ja keinen Arbeitsgraben brauche. D.h. wenn ich bei den geschätzten Kosten (20.000-40.000) ganz unten ansetze und 14.000 abziehe bleiben bloß 6.000.- Mehrkosten über. DAvon noch die Widerherstellungskosten usw. weg, dann bin ich schon bei Kostengleichheit - ich stell das mal nur so hin, als Nachbar würd ich jedenfalls so argumentieren, oder wer nicht?

du verwechselt hier etwas. Nicht der Arbeitsgraben, sondern die Mauer kostet 12.200,- netto.

Weiters, es war gar nicht möglich die Wiederherstellungskosten zu bewerten, weil nicht bekannt war wo welcher Kollektor begraben ist. Ich kann das schon realistisch einschätzen und ich schätze, dass die Mehrkosten bei 15.000,- bis 25.000,- liegen werden. Sicher eine vage Prognose, aber nur um für mich abzuwiegen, ob es sich auszahlt in diese Variante weiter Zeit, Energie und Nerven zu investieren. Mir ist schon klar, dass ein Außenstehender die Kostensituation schwer einschätzen kann, aber es kommen hier immer wieder wertvolle Hinweise und wir alle lernen daraus...

Inzwischen habe ich von einer anderen Wärmepumpenfirma erfahren, dass die Wiederherstellung in der Regel ein Aufwand von unter einer Stunde ist und das Material für die 40 m bei 150,- Euro liegt. Noch deutlich weniger als ich gehofft habe. Werde dieses Angebot der Gemeinde zukommen lassen....

lg
moef

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.11.2016  (#75)

zitat..
moef schrieb: du verwechselt hier etwas. Nicht der Arbeitsgraben, sondern die Mauer kostet 12.200,- netto.

OK, da hab ich zu schnell drüber gelesen. Dann fehlen in der Kalkulation aber die Kosten für die Herstellung des Arbeitsgrabens!!

zitat..
moef schrieb: Der SV hat was gesagt, dass er so und so viel pro Stunde kostet. Er ist nicht bei der Gemeinde angestellt, sonder selbständig
Wer bezahlt seinen Aufwand

Zu der Frage gibts schon irgendwo einen Thread, wo ich das ausführlich erkläre.
Ganz kurz hier nochmal: Grundsätzlich hat die Baubehörde Amtssachverständige beizuziehen, wenn solche verfügbar sind. Bautechnische Amtssachverständige gibt es bei den NÖ Gebietsbauämtern; die stehen in der Regel "zur Verfügung" und für solche Amtssachverständige gilt die Kommissionsgebührenverordnung (müsste jetzt nachschauen, aber ich glaub in der Gegend von € 10.- pro angefangener halber Stunde). Die Gebietsbauämter verlangen von den Gemeinden jedoch deutlich mehr (ca. 110.-). Die Differenz müsste die Gemeinde zahlen.
Der Herr Pi.... ist als Privatsachverständiger tätig. Seinen persönlichen Tarif kenn ich nicht. Den musst du nur dann voll bezahlen, wenn kein Amtssachverständiger zur Verfügung steht. D.h. die Gemeinde müsste (nachweislich) beim Gebietsbauamt nachfragen, ob ein bautechnischer Amtssachverständiger für diese Angelegenheit zur Verfügung steht. Wenn von dort ein "Ja" kommt, dann bist du gesetzlich in jedem Fall nur zur gesetzlichen Kommissionsgebühr verpflichtet (egal, wer das Gutachten dann tatsächlich macht): Wenn vom Gebietsbauamt ein "Nein" kommt, dann zahlst du das Privathonorar von Herrn Pi....

1
  •  moef
8.11.2016  (#76)
@Karl10
Vor einigen Wochen wurde ich von der Gemeinde aufgefordert vollständige Konzepte für verschiedene Bauvarianten zusammen zu stellen. Du hattest mir gesagt, dass das Aufgabe der Gemeinde ist. Mir hat das dann die Baufirma gemacht, aber leider nicht vollständig - was der Anwalt zurecht bekritelt.
Habe eben mit der Gemeinde telefoniert und wir haben vereinbart, dass ich noch einmal Konzepte(e) erstelle und selbst so viele und gute Offerte wie möglich einhole. Werde so viele Offerte einholen bis der SV sagt dass sie "vollständig" sind und bis ich der Meinung bin, dem gegnerischen Anwalt keine entscheidenden Angriffspunkte mehr zu bieten.
Ich hoffe jetzt auf ein Bodengutachten, das es uns ermöglicht steiler als 60° abzuböschen. Wenn das alles nicht geht, werde ich vermutlich die Mauer der Erdfeuchte aussetzen oder noch baulich umplanen (Carport + Abstellraum).

Wenn das der SV machen würde, werden ca. 120,-/ Stunde fällig. Ein Amtssachverständiger vom Gebietsbauamt steht nicht zur Verfügung....

Spricht etwas gegen diese Vorgangsweise?

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.11.2016  (#77)

zitat..
moef schrieb: Ein Amtssachverständiger vom Gebietsbauamt steht nicht zur Verfügung....

Gibts das vom Gebietsbauamt schriftlich??

zitat..
moef schrieb: Spricht etwas gegen diese Vorgangsweise?

Nein, der Weg ist ja schon lange in diese Richtung eingeschlagen. Ein Zurück ist da eh nicht mehr umsetzbar.
Ein entsprechendes Konzept zu erstellen find ich an sich nicht schwierig. Ist das selbe wie die Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlages mit allen einzelnen Positionen. Die müssen halt vollständig und in sich stimmig sein.
Interessant wär nur, wie die Gemeinde das sieht, ob die Gegenüberstellung zwecks Prüfung der Unverhältnismäßigkeit auf die Gesamtbaukosten der Garage zu beziehen ist, oder nur auf die Grenzmauer? Je nachdem sind es ja grundverschiedene Kostenkalkulationen, die da im Konzept gegenüberzustellen sind.
Welche Variante wirst also jetzt machen? Oder bietest beide an??

1
  •  felis
  •   Silber-Award
8.11.2016  (#78)
@karl - warum muss eigentlich moef den SV zahlen und nicht der nachbar?

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  •  michiaustirol
  •   Gold-Award
8.11.2016  (#79)
felis: siehs mal aus Sicht des Nachbarn, wieso soll der zahlen?
Zahlen soll doch der "Verursacher" und das ist wohl moef, würde er dort nicht SO bauen wollen, gäbs ja kein Problem
moef: ich hätte an deiner Stelle schon längst umgeplant, außer ich könnte gar nicht mit der anderen Lösung leben

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  •  felis
  •   Silber-Award
8.11.2016  (#80)
aber hat nicht moef eine gültige baubewilligung und der nachbar hat bei der gemeinde angegeben, dass er moef so nicht bauen lässt? aus meiner sicht ist der nachbar der verursacher 😯

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  •  michiaustirol
  •   Gold-Award
8.11.2016  (#81)
er will ihn ja nur nicht so bauen lassen, weil er seinen grund benutzen will/muss


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