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·gelöst· Erdberührte Garagenmauer auf Grundgrenze- [NÖ]

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  •  moef
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
1.5.2016 - 5.1.2017
117 Antworten | 15 Autoren 117
117
Wir haben eine 12m lange erdberührte Garagenmauer auf der Grundgrenze im Baubescheid genehmigt bekommen. Mauerhöhe 3 m, davon 2,5 m erdberührt, 0,5 m sieht der Nachbar herausragen (wie eine Gartenmauer). Bauweise 25cm Schalbeton.
Muss uns der Nachbar die Mauer errichten lassen? Die Baufirma benötigt ca. 80 cm Arbeitsgraben auf Nachbars Grund. Der Nachbar ist gar nicht begeistert - sein Argument: Da liegt ein Erdwärmekollektor. Sein Installateur: der liegt ca. in 1 m abstand von der Grenze. Baggerfahrer: ich sehe den Sand und ggf. arbeiten wir in dem Bereich händisch.
Lt. Paragraph 7 der NÖ Bauordnung muss er mich arbeiten lassen. Ich lese aber nicht heraus, ob er mich den Arbeitsgraben machen lassen muss.

???

  •  moef
23.7.2016  (#21)

zitat..
hausbau2011 schrieb: Deine Rechtsschutzversicherung


Ich habe keine. Habe gemeint, dass der Nachbar eventuell eine hat und er gerne prozessiert.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.7.2016  (#22)
Ich finde auch, dass du nicht zurück rücken solltest:

1. Du hast eine rechtskräftige Baubewilligung. Wenn man es genau nimmt, dann hast du keine Bewilligung, 20 cm weniger breit bzw. in anderer Lage zu bauen. Wie bescheinigt dein Bauführer die "lagerichtige Ausführung" des Bauvorhabens?? Also müsstest um diese Änderung ansuchen.....

2. Was passiert mit den 20 cm zwischen deiner Garagenwand und der Grundgrenze??? Wer pflegt den Streifen und wie?? usw. usw. - nichts als Probleme mit sowas

3. Du hast unabhängig von Pkt. 1. und 2. ganz einfach das Grundsatzrecht, deinen Grund bis zur Grenze zu bebauen - mehr gibts eigentlich nicht zu sagen. Ein Nachbar der das in Frage stellen will und mit Drohgebärden und absoluter Uneinsichtigkeit darauf reagiert, ist kein Nachbar, der eine ganz besondere Rücksichtnahme wert wäre.

4. Weiters gibt dir der § 7 der Bauordnung insoferne Recht, als der NAchbar gewisse Dinge auf seinem Grund dulden muss.
Also alles in allem eindeutige Hinweise, so zu bauen wie ursprünglich geplant.

Und nun zum Bürgermeister und seinem Sachverständigen:
Is halt leider eine typische Vorgangsweise: sie müssten beide konkret hier was tun und was machen sie? sie versuchen sich mit allen möglichen taktischen Tricks herauszuwinden.
Vom einem "Prozess" kann keine Rede sein. Damit glaubt man immer, das Volk beeindrucken zu können. Der Bürgermeister hätte einen Bescheid zu machen, dagegen könnte der NAchbar natürlich berufen und Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht erheben. Verzögerung ist also durchaus möglich. "Prozesse" gibts beim Zivilgericht, hier sind wir aber in einem Verwaltungsverfahren nach der Bauordnung.

Nach mir bisher bekanntem Sachverhalt hast du bereits beim Bürgermeister schriftlich einen Entscheidung über die Benützung des NAchbargrundes beantragt. Es wurde ihm auch die schriftliche Ablehnung des Nachbran übermittelt. Der Bürgermeister wäre jetzt verpflichtet ganz einfach zu entscheiden. Was tut er? Er kommt mit einer Verhandlung mit der Hoffnung, dass du dich mit dem NAchbarn einigst (und er keine Arbeit mehr hat). OK, soll so sein, einmal darf mans probieren.

Jetzt ist aber Handeln angesagt. Ich würde dem Bürgermeister schriftlich mitteilen, dass ich dabei bleiben werde, das Bauvorhaben so wie bewilligt an der Grundgrenze auszuführen. Ich würde nochmals auf die bereits übermittelte schriftliche Ablehnung des Nachbarn und auf den bereits gestellten Antrag verweisen gem. §7 Bauordnung einen Bescheid zu erlassen, mit dem er den Nachbarn dazu verpflichtet, die unvermeidbare Grundbeanspruchung zu dulden und weiters die Notwendigkeit sowie Art, Umfang und Dauer der Grundbeanspruchung festzulegen (dazu wird er fachlich seinen Sachverständigen) brauchen.


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  •  Richard3007
23.7.2016  (#23)
Bezüglich Rechtsschutz brauchst dir auch keine Gedanken machen. Diese bezahlt maximal Vertragsrechtliche Dinge bis 8k. Und so gut ist der Otto Normal Bürger nichr versichert. Er kann sich maximal eine Rechtsberatung bezahlen lassen. Wo Ihm ein guter Anwalt sagt, das er es sein lassen soll und er es sich nicht leisten würde durch alle Instanzen zu gehen, falls er über Zivilgericht gehen würde.

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  •  Richard3007
23.7.2016  (#24)
Wenn es technisch möglich wäre könntest du Ihm ja anbieten das er dir den Streifen geometrisch sinnvoll zum ortsüblichen Preis. Übernahme sämtlicher Kosten für Notar etc... Sowie sämtliche für Planänderung und erneutes Bauverfahren. Wenn er ablehnt, kannst immer noch entgegnen das Sie dir diese Kosten zumuten würden. Sie wollen ja dir Rechtslage nicht akzeptieren.

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  •  moef
23.7.2016  (#25)
Danke Karl10 für den fachkundigen und beruhigenden Beitrag.

zitat..
Karl10 schrieb: Nach mir bisher bekanntem Sachverhalt hast du bereits beim Bürgermeister schriftlich einen Entscheidung über die Benützung des NAchbargrundes beantragt.


Das Schreiben an den Nachbarn:

2016/20160723641368.PNG

Seine Ablehung ist weiter oben als Foto eingefügt.

Das Schreiben an die Gemeinde:

2016/20160723945277.PNG

Muss dazu sagen, dass der Vorschlag des BM daher kam, dass der Nachbar meint der Erdkollektor liegt ca. 80-100 cm an der Grenze. Der Baumeister sagt er benötigt 80 cm. Wenn wir 20 cm reinrücken ist die Chance größer, dass nichts passiert. Dann müsste man also ca. 60 cm rüber baggern.

Bin (leider?) auf den Kompromissvorschlag eingegangen, aber nicht schriftlich. Der BM hat den Nachbarn 2-3 Wochen Zeit gegeben, sich für den Kompromiss zu entscheiden.
Es wurde gestern nichts schriftlich festgehalten. Nach dieser Frist wollen wir wieder zusammen kommen.
Ich denke ich kann die Entscheidung der Nachbarn abwarten und dann bekannt geben, dass ich mich informiert habe und nicht reinrücke.
Eine Variante wäre noch bei den 20 cm zu bleiben und während dem Baggern und Bauen zu versuchen noch näher ranzurücken. Gefällt mir aber nicht, weil über die 20 cm sollte vorher schriftlich entschieden werden, wem was gehört und wer was macht.

Überlege jetzt die 3 Wochen abzuwarten oder mich gleich an die Gemeinde zu wenden.



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  •  Richard3007
23.7.2016  (#26)
Nein das geht nicht, wenn du 20cm weniger baust als eingereicht und bewilligt, baust du ohne Baubewilligung. Also wird dir der BM das neue absegnen und du erhälst einen neuen Bescheid. Wenn du jetzt entgegen des neuen Bescheidest breiter baust auch nur 1cm baust wieder ohne Bewilligung. Wenn der Nachbar das mit bekommt. Gibts einen Baustopp, und eine Verwaltungsstrafe und eventuell wird der Rückbau eingefordert.

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  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
24.7.2016  (#27)
Ich würde keine 3 Wochen abwarten. Meine Empfehlung wäre den Bürgermeister/Gemeinde schriftlich noch einmal auf die Rechtslage hinzuweisen und auf eine Entscheidung seinerseits laut §7 Ab. 6 zu bestehen. Der Bürgermeister will es sich leicht und jedem Recht machen. Ja eh - die nächste Wahl kommt bestimmt..... Dennoch hat er den Job nicht nur um sich beim Dorffest zu profilieren sondern Entscheidungen zu treffen. Und diese Entscheidung liegt nun mal in seinem Aufgabenbereich. Der soll mal gefälligst seine Arbeit machen!
Kein Wunder, dass die Politikverdrossenheit in Österreich immer größer wird, wenn schon an unterster Stelle solche Leute sitzen. (Auch wenn ich die österreichischen Bürgermeister auf keinen Fall alle über einen Kamm scheren will und voller Hoffnung bin, dass der Großteil der BM sehr wohl versucht ihren Job gut und richtig zu machen.)

Die Nachbarschaft kannst natürlich, so leid es mir tut, vergessen. Aber daran bist nicht du schuld. Das geht von deinem Nachbarn aus.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.7.2016  (#28)

zitat..
Richard3007 schrieb: Also wird dir der BM das neue absegnen und du erhälst einen neuen Bescheid. Wenn du jetzt entgegen des neuen Bescheidest breiter baust auch nur 1cm baust wieder ohne Bewilligung.

Nein, Richard, da hast du ausnahmsweise mal nicht ganz recht: Man kann sich für ein und denselben Standort parallel mehrere verschiedene Baubewilligungen einholen. Die gelten alle nebeneinander, solange nicht eines der Ansuchen ausdrücklich zurück gezogen wurde. D.h. man kann es sich dann aussuchen, welches der genehmigten Bauvorhaben man dann tatsächlich ausführt (solange die Baubewilligung zeitlich noch aufrecht ist - lt. Gesetz also 2 Jahre).
Es sind "Bewilligungen", d.h. ich DARF etwas machen, ich hab mehrere Erlaubnisse, ich muss es aber nicht. Es steht nirgendwo, dass ich eine Baubewilligung zurück ziehen muss, wenn ich an der selben Stelle ein anderes Bauvorhaben beantrage.

D.h. im konkreten Fall, moef hätte 2 Baubewilligungen, eine direkt an der Grenze und eine in 20 cm Abstand. Und die gelten zunächst mal 2 Jahre. Wenn der BAu (z.B. die Variante mit 20 cm Abstand) begonnen wurde, dann erlischt die VAriante an der Grundgrenze erst nach 2 Jahren ab Bewilligung, weil ja dann mit dieser Variante noch gar nicht/nie begonnen wurde - und das Ganze natürlich auch umgekehrt. Ganz am Ende bleibt dann natürlich nur eine einzige verbindliche Bewilligung über.

zitat..
stretch4u schrieb: Der soll mal gefälligst seine Arbeit machen!

Ganz genau! Hab da wohl noch ein bisschen zu weich formuliert.

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  •  MRu
24.7.2016  (#29)
Wir bauen auch an der Grundstücksgrenze und zwar eine Doppel-Fertiggarage ... Nachbars Grund wird nicht berührt.

Vielleicht eine "Lösung"?

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  •  moef
24.7.2016  (#30)
@MRu
An eine Fertiggarage haben wir auch schon gedacht. Grundsätzlich OK. Im ersten Vergleich sieht sie günstiger aus, im genauen Vergleich nicht entscheidend günstiger oder sogar teurer. Habe bei Zapf Garagen (= in Österreich Bangerl) nachgesehen und in unserem Fall wo eine Wand 2,5 m hoch erdberührt ist, schreibt der Hersteller vor, dass die Wand abgedichtet wird und dazu der gleiche Arbeitsgraben notwendig ist wie bei einer geschalten Wand.
Aber danke für die versuchte Hilfe.

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  •  moef
25.7.2016  (#31)
Heute den Planer gesprochen. Er arbeitet selbständig, aber fast ausschließlich für meine Baufirma. Er sagt, es wird bei Ihnen zu 90% so gemacht, dass die vom Einreichplan abweichenden baulichen Ausführungen gesammelt nachträglich eingereicht werden. Weiß jetzt nicht ob das ganz korrekt ist, aber würde mal ihm vertrauen, dass das klappt.
Er kennt die Variante nicht, dass man 2 Baubescheide parallel haben kann. Er hat auch von den Bauordnungsnovellen (2014 und/oder 2015) gesprochen.
Die Gemeinde (den angenehmen Amtsleiter) darauf angesprochen und für ihn ist das OK.

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  •  moef
25.7.2016  (#32)
Bekannte haben vorgeschlagen die Rückseite der Wand mit einer EPDM-Folie, wie bei einem Flachdach abzudichten. Ist das eine sinnvolle Variante?

mfG
moef

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.7.2016  (#33)

zitat..
moef schrieb: Er kennt die Variante nicht, dass man 2 Baubescheide parallel haben kann.

Wissen leider viele nicht

zitat..
moef schrieb: Er hat auch von den Bauordnungsnovellen (2014 und/oder 2015) gesprochen.

Da hat sich aber bezüglich deines Problems nichts geändert!!

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  •  moef
27.7.2016  (#34)
So, mit dem Bürgermeister und der Baufirma gesprochen. Der BM besucht in den nächsten 2 Wochen den Nachbarn und versucht ihn umzustimmen. Dem BM sein Sachverständiger hat gemeint, wenn der Nachbar gegen die Gemeindeentscheidung, seinen Grund für meine Bautätgkeit verwenden zu dürfen, berufen würde und es über das Land ein Verwaltungsverfahren gibt, dann bekommt der Nachbar wahrscheinlich wegen Unzumutbarkeit Recht. Die Baufirma wurde ja bei einer fast 3 Meter hohen Böschung nur ca. 80 cm rüberbaggern (eigentlich illegal). Wenn allerdings der SV alles nach Gesetz und Norm schreibt, muss viel mehr, ich glaube mehr als 2 m rüber gebaggert werden und dann meint er, werden auf jeden Fall sein Kollektor zerstört und seine Garage ist eventuell auch gefährdet. --> Unzumutbarkeit

Der Kollektor ist dort nur für das Warmwasser und es handelt sich um ein Direktverdampfersystem (Kupferrohr). Der Preis für einen neuen Kollektor ist auch nicht das große Problem. Und während der Bauzeit kann man mit Direktstrom das Wasser wärmen. Das zahl ich auch noch.
Die Baufirma sagt, wenn das so ist, dass der Plan nicht umsetzbar ist, soll ich mir einen neuen Grund suchen und alles was ich bisher investiert habe, von der Gemeinde, die die Baubewilligung ausgestellt hat, abgelten lassen. Das wär mal radikal.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.7.2016  (#35)

zitat..
moef schrieb: dann bekommt der Nachbar wahrscheinlich wegen Unzumutbarkeit Recht.

Was is´n das für ein Blödsinn?!! Im Gesetz steht nichts davon, ob es dem Nachbarn "zumutbar" ist, sondern ob eine Bauausführung ohne Nachbarbeanspruchung für DICH mit "unverhältnismäßigen" Kosten verbunden wäre. Nur darauf kommts an.
Aber typisch Pi..... (das verstehen jetzt alle anderen nicht, tut aber nichts zur Sache)

zitat..
moef schrieb: Wenn allerdings der SV alles nach Gesetz und Norm schreibt, muss viel mehr, ich glaube mehr als 2 m rüber gebaggert werden

Das mag schon sein, wenn er es so genau nach Norm sieht (bei anderen Dingen kennt er das Gesetz aber offensichtlich nicht so genau - siehe oben). Macht aber nichts. Dann solls er es halt in sein Gutachten so schreiben. Wär sogar gut so, denn dann bist du abgesichert, wenn du doch mehr Grund benötigst. Wenn du aber weniger brauchst als angekündigt (und das machst du dir allein mit deiner BAufirma aus), dann ist es auch recht und du musst weniger Schaden begleichen und weniger instandsetzen. Das ist allein deine Sache.
Aber offensichtlich will er bloss abschrecken, um sich selbst Arbeit zu ersparen.

zitat..
moef schrieb: und seine Garage ist eventuell auch gefährdet. --> Unzumutbarkeit

wie schon gesagt: das mit der "Unzumutbarkeit" ist völliger Blödsinn

zitat..
moef schrieb: Die Baufirma sagt, wenn das so ist, dass der Plan nicht umsetzbar ist, soll ich mir einen neuen Grund suchen und alles was ich bisher investiert habe, von der Gemeinde, die die Baubewilligung ausgestellt hat, abgelten lassen. Das wär mal radikal.

Radikal sicher und sicher auch ein nicht ganz abwegiger Gedanke. Praktisch aber doch ein wenig unrealistisch, oder?? Ich denke das geht auch anders, und zwar genau so wie es § 7 der BAuordnung vorsieht.

PS. wer hat eigentlich das Projekt bei der Bewilligung begutachtet?? eh der Herr Pi.....?? Warum hat er damals nicht schon darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Projektes für den ANchbarn "unzumutbar" sei??? Frag ihn das mal?

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  •  bautech
  •   Gold-Award
28.7.2016  (#36)
Mal ein anderer AnsatzSchon eine Spundwand als verlorene Schalung angedacht?
Mit ner Ramme an der Grundgrenze in den Boden getrieben, auf deinem Grund abgebaggert und bene... alternativ evtl abschnittsweise betonieren?

ng

bautech

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  •  moef
28.7.2016  (#37)

zitat..
bautech schrieb: Schon eine Spundwand als verlorene Schalung angedacht?


Der Bauleiter schon und den Gedanken gleich wieder verworfen, weil der Aufwand hoch ist.

Abschnittsweise betonieren kenne ich noch nicht. Treffe den Bauleiter heute. Muss man da nicht auch hinter der Mauer abdichten?

Noch einmal das Bild.

2016/20160728126613.JPG
Es geht um die Erdwand unter dem grauen Haus. Derzeit noch auf meiner Seite angeböscht...


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  •  moef
29.7.2016  (#38)
Nachdem mein Fall hier schon öffentlich ist und mich alle im Recht sehen, stelle ich hier meinen Entwurf des Schreibens an den Bürgermeister rein. Großteils aufgrund der Aussagen von Karl10. Änderungsvorschläge und Kommentare dieses Entwurfs sind ausdrücklich erwünscht. Möchte den Brief ca. am 1. August wegschicken.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

eine meiner Urlaubsbeschäftigungen - "darf das Nebengebäude gebaut werden?" geht weiter.

Die Ergebnisse der baurechtlichen Beratung

1. Es gibt eine rechtskräftige Baubewilligung. Wenn man es genau nimmt, dann gibt es keine Bewilligung 20 cm weniger breit bzw. in anderer Lage zu bauen. Wie bescheinigt der Bauführer die "lagerichtige Ausführung" des Bauvorhabens? Also müsste man um diese Änderung ansuchen.....

2. Was passiert mit den 20 cm zwischen Wand und der Grundgrenze??? Wer pflegt den Streifen und wie?? usw. usw. - nichts als Probleme mit sowas. Obendrein kommen dabei Kosten auf uns zu: neuer Einreichplan, Bewilligungskosten für die Gemeinde, mehr Kosten für die Baustelleneinrichtung,.... Wer übernimmt diese?

3. Es gibt unabhängig von Pkt. 1. und 2. ganz einfach das Grundsatzrecht den Grund bis zur Grenze zu bebauen - mehr gibt es eigentlich nicht zu sagen. Ein Nachbar der das in Frage stellen will und mit Drohgebärden und absoluter Uneinsichtigkeit darauf reagiert, ist kein Nachbar, der eine ganz besondere Rücksichtnahme wert wäre.

4. Weiters sagt der § 7 der Bauordnung, dass der Nachbar gewisse Dinge auf seinem Grund dulden muss. Wir haben immer gesagt dass wir sämtliche Kosten für die Wiederherstellung des nachbarlichen Grundstücks tragen - obwohl uns durch die Uneinsichtigkeit der Nachbarn jetzt noch zusätzliche Kosten entstanden sind (Aufbau der Steinmauer - obwohl wir ersucht haben damit zu warten). Ganz zu schweigen von den zusätzlichen Kosten die uns wahrscheinlich durch den verzögerten Bau entstehen.

5. Im Gesetz steht nichts davon, ob es dem Nachbarn "zumutbar" ist, sondern ob eine Bauausführung ohne Nachbarbeanspruchung mit "unverhältnismäßigen" Kosten verbunden wäre. Nur darauf kommt es an. Wenn Zumutbarkeit eine Frage wäre, muss man fragen, warum hat der Sachverständige (war das Herr Pilwax?) nicht schon bei der Einreichung darauf hingewiesen hat, dass die Umsetzung des Projektes für den Nachbarn "unzumutbar" ist.

Die Baufirma sagt, wenn das so ist, dass der Plan nicht umsetzbar ist, soll ich mir einen neuen Grund suchen und alles was ich bisher investiert habe, von der Gemeinde, die die Baubewilligung ausgestellt hat, abgelten lassen. Dann bleibt ein halbfertiges Haus als Bauruine in einer schönen Neubausiedlung übrig.... Keine schlechte Idee, war ohnedies lange am Überlegen ob ich meinen Grund in der Nachbargemeinde bebaue. Vielleicht kommt es ja jetzt dazu.

Mit freundlichen Grüßen

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  •  Maarch
29.7.2016  (#39)
Hab bisher nur mitgelesen, kann deinen großen Ärger sehr, sehr gut verstehen!
Aus meiner Sicht enthält dieser Briefentwurf viel zu viel Emotion und Ärger. All diese Emotion und Ärger würd ich maximal persönlich und telefonisch anbringen. Wenns jedoch was Schriftliches & damit "Bleibendes" ist, würd ich das viel neutraler formulieren - so als ob ein SV oder Karl10 das in offizieller Mission schreiben würd, wenn du verstehst was ich mein. ;)
Auf jeden Fall alles Gute & viel Glück mit der Sache. Hoffe ihr kriegt das hin!

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  •  moef
29.7.2016  (#40)
@Maarch

guter Tipp. Muss dazu sagen dass ich den BM seit 20 Jahren beruflich kenne und er selbst auch ein Mann der Emotionen ist. Da darf man selbst auch. Man kann schon nur sachlich sein, würde ich auch bei einer "unbekannten" Person, aber in diesen Fall ist es eine Überlegung Wert durch Emotion dem ganzen Nachdruck zu verleihen. Es ist für mich auch ein Versuch mich persönlich zu rehabilitieren, weil er mich in der Vergangenheit (vor über 10 Jahren) des öfteren übergangen und benutzt hat...
werde noch einen Entwurf mit weniger Emotion schreiben.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.8.2016  (#41)
Maarch hat völlig recht: in dem Schreiben haben Emotionen nichts zu suchen, da geht es nur um Fakten. Offene Rechnungen mit dem Bürgermeister musst du auf anderer Ebene austragen.
Du musst bedenken, dass dieses Schreiben z.B. im Falle einer Berufung oder Beschwerde dann in einer nächsten Instanz landet (z.B. Landesverwaltungsericht), wo man die handelnden Personen weder kennt, noch irgendwelche Hintergründe zu deuten weiß und rein nach objektivem Sachverhalt entscheidet. Da wirft für den Außenstehenden dein Schreiben kein gutes Licht auf dich.
Also zurück zu den Fakten!!
und jedenfalls solche Sätze und ähnliches weglassen:

zitat..
moef schrieb: Ein Nachbar der das in Frage stellen will und mit Drohgebärden und absoluter Uneinsichtigkeit darauf reagiert, ist kein Nachbar, der eine ganz besondere Rücksichtnahme wert wäre.

zitat..
moef schrieb: Die Baufirma sagt, wenn das so ist, dass der Plan nicht umsetzbar ist, soll ich mir einen neuen Grund suchen und alles was ich bisher investiert habe, von der Gemeinde, die die Baubewilligung ausgestellt hat, abgelten lassen. Dann bleibt ein halbfertiges Haus als Bauruine in einer schönen Neubausiedlung übrig.... Keine schlechte Idee, war ohnedies lange am Überlegen ob ich meinen Grund in der Nachbargemeinde bebaue. Vielleicht kommt es ja jetzt dazu.

zitat..
moef schrieb: eine meiner Urlaubsbeschäftigungen - "darf das Nebengebäude gebaut werden?" geht weiter.



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