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·gelöst· Erdberührte Garagenmauer auf Grundgrenze- [NÖ]

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  •  moef
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
1.5.2016 - 5.1.2017
117 Antworten | 15 Autoren 117
117
Wir haben eine 12m lange erdberührte Garagenmauer auf der Grundgrenze im Baubescheid genehmigt bekommen. Mauerhöhe 3 m, davon 2,5 m erdberührt, 0,5 m sieht der Nachbar herausragen (wie eine Gartenmauer). Bauweise 25cm Schalbeton.
Muss uns der Nachbar die Mauer errichten lassen? Die Baufirma benötigt ca. 80 cm Arbeitsgraben auf Nachbars Grund. Der Nachbar ist gar nicht begeistert - sein Argument: Da liegt ein Erdwärmekollektor. Sein Installateur: der liegt ca. in 1 m abstand von der Grenze. Baggerfahrer: ich sehe den Sand und ggf. arbeiten wir in dem Bereich händisch.
Lt. Paragraph 7 der NÖ Bauordnung muss er mich arbeiten lassen. Ich lese aber nicht heraus, ob er mich den Arbeitsgraben machen lassen muss.

???

  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.8.2016  (#41)
Maarch hat völlig recht: in dem Schreiben haben Emotionen nichts zu suchen, da geht es nur um Fakten. Offene Rechnungen mit dem Bürgermeister musst du auf anderer Ebene austragen.
Du musst bedenken, dass dieses Schreiben z.B. im Falle einer Berufung oder Beschwerde dann in einer nächsten Instanz landet (z.B. Landesverwaltungsericht), wo man die handelnden Personen weder kennt, noch irgendwelche Hintergründe zu deuten weiß und rein nach objektivem Sachverhalt entscheidet. Da wirft für den Außenstehenden dein Schreiben kein gutes Licht auf dich.
Also zurück zu den Fakten!!
und jedenfalls solche Sätze und ähnliches weglassen:

zitat..
moef schrieb: Ein Nachbar der das in Frage stellen will und mit Drohgebärden und absoluter Uneinsichtigkeit darauf reagiert, ist kein Nachbar, der eine ganz besondere Rücksichtnahme wert wäre.

zitat..
moef schrieb: Die Baufirma sagt, wenn das so ist, dass der Plan nicht umsetzbar ist, soll ich mir einen neuen Grund suchen und alles was ich bisher investiert habe, von der Gemeinde, die die Baubewilligung ausgestellt hat, abgelten lassen. Dann bleibt ein halbfertiges Haus als Bauruine in einer schönen Neubausiedlung übrig.... Keine schlechte Idee, war ohnedies lange am Überlegen ob ich meinen Grund in der Nachbargemeinde bebaue. Vielleicht kommt es ja jetzt dazu.

zitat..
moef schrieb: eine meiner Urlaubsbeschäftigungen - "darf das Nebengebäude gebaut werden?" geht weiter.



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  •  moef
10.8.2016  (#42)
Die Geschichte geht weiter. Das oben entworfende Schreiben ging "entemotionalisert" emoji an die Gemeinde. Habe den BM danach persönlich getroffen und ihn ersucht möglichst wenig Zeit zu verlieren. Er geht heute noch ein zweites mal zum Nachbarn (fast 3 Wochen nach der Verhandlung vor Ort) und versucht den Konsens. Er sagt aber, er glaubt nicht, dass der Nachbar einlenkt. Der Nachbar hat angeblich auch ein Schreiben über seinen Anwalt an die Gemeinde gerichtet. Den Inhalt kenne ich nicht. Der BM meinte, der SV habe ihm gesagt, dass die Baugenehmigung eine Sache ist, ob der Bau umsetzbar ist (dem Nachbarn nicht zumutbar....) eine andere.
Also ich habe den BM noch einmal "aufgefordert seiner Pflicht nachzukommen" und eine Entscheidung zu treffen wie es in der Bauordnung steht. Dann warten wir auf den Einspruch des Nachbarn. Dann...

Kann ich im Moment sonst etwas machen?

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  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
10.8.2016  (#43)

zitat..
moef schrieb: ob der Bau umsetzbar ist (dem Nachbarn nicht zumutbar....) eine andere.


Wo steht irgendwas bezüglich Zumutbarkeit des Nachbarn? Nirgends! In den schon erwähnten Paragraphen geht es rein darum ob es für DICH zumutbar ist (Kosten etc.) ohne die Verwendung des Nachbargrundes zu bauen. Und wenn es dir nicht zumutbar ist, dann darfst du Nachbarsgrund verwenden. Fertig. Der Bürgermeister oder SV soll dir mal, da er es anscheinend immer wieder anführt, zeigen wo das mit der Zumutbarkeit für den Nachbarn steht?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.8.2016  (#44)

zitat..
moef schrieb: Kann ich im Moment sonst etwas machen?

Es geht jetzt um folgendes: Damit der Bürgermeister verpflichtete ist, die Sache mit Bescheid zu entscheiden, braucht es deinerseits einen Antrag dafür. Das von dir im Beitrag vom 23.7., 21:44, kopierte Schreiben, würde ich persönlich als solchen Antrag werten. Leider ist es zwar schön und nett geschrieben (bitte nicht als Vorwurf verstehen), man hätte es jedoch besser auf den (rechtlich relevanten) Punkt bringen können, und zwar mit 3 Kernaussagen (in kurzen Worten, viel mehr hätt es nicht gebraucht):
1. Um das Bauvorhaben ausführen zu können, wird Nachbarsgrund beansprucht
2. Nachbar wurde darüber verständigt, verweigert aber die Grundinanspruchnahme (beiliegend der entsprechende Schriftverkehr)
3. "Ich beantrage" daher, die Baubehörde möge unter Festsetzung von Dauer und Umfang den Nachbarn gem. § 7 der NÖ Bauordnung dazu verpflichten, die vorübergehende Beanspruchung seines Grundes zu dulden.

Wichtig bei solchen Dinge sind immer gewisse Begriffe. Da ist man immer gut beraten, die Begriffe aus dem Gesetzestext zu verwenden. Und: es muss ein ANTRAG sein, daher ist es immer gut, wenn im Text das Wort Antrag oder "ich beantrage" vorkommt.
Wichtig deshalb, weil nur Anträge eine Verpflichtung der Behörde für eine Entscheidung auslösen. Natürlich kann aus dem Sinn eines Textes ebenso ein Antragabgeleitet werden, ohne dass dieses Wort darin direkt vorkommt. Man müsste jetzt aber nicht darüber nachdenken, ob das Schreiben von oben an den Bürgermeister tatsächlich ein Antrag an die Baubehörde ist, oder nur halt ein Schreiben an den lieben Herrn Bürgermeister.
Wie schon gesagt: Ich persönlich würde das (erste) Schreiben von moef als solchen Antrag werten, das zweite Schreiben sehe ich als Ergänzung.
Damit ist eine Entscheidungspflicht des Bürgermeisters gegeben. Generell gibt es im Baurecht für die I. Instanz eine Entscheidungsfrist von 3 Monaten. Erst nach Ablauf dieser 3 Monate kannst weitere Schritte erzwingen(wegen Säumnis).

Es wäre aber vielleicht nicht schlecht herauszufinden, ob der Bürgermeister das erste Schreiben tatsächlich als "Antrag" verstanden hat??!!

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  •  moef
10.8.2016  (#45)
Hallo Karl10 und die anderen hier,

danke für die fachkundigen und netten Worte.

Habe heute lässig in der Firma mit dem BM telefoniert und habe ihm gesagt, dass ich gut informiert bin (hauptsächlich durch Karl10, habe dich nicht erwähnt) und er eben die Pflicht hat den Bescheid auszustellen, wenn der Nachbar im heutigen Gespräch nicht einlenkt. Ich denke er hat verstanden was er zu tun hat. Der BM hat noch gemeint, der Nachbar hat nicht alles richtig gebaut und er werde bei Bedarf diese Karte ausspielen....

Dann hab ich den BM mit seinem Vize beim Nb gesehen. Hab mich zurück gezogen. Dann bin ich noch einmal auf die Baustelle und habe die Nachbarn angesprochen. "Haben wir das nötig das über Anwälte zu regeln? Gesetzlich ist das doch schon eindeutig geregelt. Klar macht Euch der Anwalt Hoffnungen" Sie waren doch nachdenklich und haben vermittelt, dass sie sich rechtlich nicht auskennen, sich und ihr Eigentum schützen wollen und sich deswegen schon mal einen Anwalt genommen haben der u.A. das "Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht" betreut. Auf jeden Fall wollen sie nicht einlenken und haben mich gefragt was sie machen sollen. Ich: "Wir machen eine Beweissicherung, damit klar geregelt ist, wer was zu bezahlen hat. Und dann sollten wir die Sache nicht in die Länge ziehen, sonst verdienen nur unsere Anwälte. Ich habe durch die Verzögerung, durch die nicht vorhandene Garage, den nicht vorhandenen Lagerraum, die Preiserhöhungen, die doppelte Baustelleneinrichtung und meinem Anwalt fällt sicher noch viel mehr ein, vielfältige Nachteile...." Er: "der BM schreibt einen neuen Termin aus und da zieht er (der Nachbar) seinen Anwalt bei"
Also Konsensversuch gescheitert. Jetzt kommt die Beweissicherung.

to be continued... wir lesen uns.



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  •  moef
11.8.2016  (#46)
Eine Frage noch: Ist es empfehlenswert zur Beweissicherung einen Anwalt kommen zu lassen? Mir widerstrebt das zwar, aber möglicherweise werde ich ausgetrickst. Die andere Partei kommt angeblich mit Anwalt.

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  •  felis
11.8.2016  (#47)
ich würd mir den karl mitnehmen ;)

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  •  moef
11.8.2016  (#48)
is er einer?emoji

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.8.2016  (#49)
Danke felis, freut mich; aber: ich bin KEIN Anwalt und auch kein Jurist. Hab mich halt Jahrzehnte sehr intensiv mit Baurecht und BAuverfahren beschäftigt/beschäftigen müssen - und das mit viel Freude und Interesse.....

Zur Frage selbst: Bei der Beweissicherung gehts um die Feststellung von technischen Gegebenheiten und Fakten. Da wird fotografiert, dokumentiert und beschrieben. Wüsste nicht was da ein Anwalt bringen sollte. Sinn würde eher ein technischer Sachverständiger machen, der dem amtlichen Sachverständigen bei der Beweissicherung "über die Schulter" schaut, vor allem damit dieser nichts übersieht und alles richtig und vollständig dokumentiert wird.

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  •  felis
11.8.2016  (#50)

zitat..
Karl10 schrieb: ich bin KEIN Anwalt und auch kein Jurist. Hab mich halt Jahrzehnte sehr intensiv mit Baurecht und BAuverfahren beschäftigt/beschäftigen müssen - und das mit viel Freude und Interesse.....


also jemanden zur seite haben, der sich so gut auskennt, kann nie schaden!
bei unserem amts-SV (gebietsbauamt KO) würd ich mir das auch oft wünschen... der hat ansichten, pffff

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  •  moef
11.8.2016  (#51)
Ja das wär was wenn karl einfach als Unabhängiger bei der Besprechung dabei sein könnte. Glaube ja nicht dran, aber fragen kann man ja....

lg
moef

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  •  moef
12.8.2016  (#52)
@Karl
Also dem Schreiben der Gemeinde das ich dir persönlich geschickt habe, entnehme ich, dass kein gesonderter Antrag mehr notwendig ist.

Heute nochmals den Bürgermeister gesprochen. Er meinte er überlegt für die anstehende Beweissicherung einen anderern SV als P... zu nehmen, weil der auch den Bau genehmigt hat.... oder der möchte nicht, weil....oder... Es wird noch dauern bis der Termin statt findet. Mein Gesuch an die Gemeinde ging am 27.6. Habe die Ladung der Gemeinde an Karl10 geschickt. Ich denke es ist kein Antrag mehr notwendig.

Der BM hat heute gemeint, dass der Satz "vorübergehende Benützung von Grundstücken und Bauwerken" nicht heißt, dass man den Garten des Nachbars 80 cm breit, 250 cm tief auf einer Länge von 15 Meter abgraben darf. Er sieht einen Unterschied im Betreten und Abgraben und hat wieder gemeint dass auch ein Zivilgericht da einen Unterschied sehen kann.

Weiß jetzt nicht ob ich das schon erwähnt habe. Der SV meinte, wenn die Sache über den Amtsweg geht, dann kann er nicht sagen, dass 80 cm rüber baggern ausreichend ist, sondern dann werden es an die 2 Meter mit den Böschungswinkeln laut Norm. Da sieht er eben das Problem, dass das für sein Gebäude schwierig werden könnte...

lg
moef


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.8.2016  (#53)

zitat..
moef schrieb: aber fragen kann man ja.

Tut leid, aber für sowas steh ich leider nicht zur Verfügung

zitat..
moef schrieb: Der BM hat heute gemeint, dass der Satz "vorübergehende Benützung von Grundstücken und Bauwerken" nicht heißt, dass man den Garten des Nachbars 80 cm breit, 250 cm tief auf einer Länge von 15 Meter abgraben darf. Er sieht einen Unterschied im Betreten und Abgraben und hat wieder gemeint dass auch ein Zivilgericht da einen Unterschied sehen kann.

Da liegt der gute Herr Bürgermeister leider falsch - mehr ist dazu nicht zusagen. Und im Übrigen soll er sich nicht ständig um das Zivilrecht kümmern. Mit dem hat er nämlich absolut nichts zu tun, das ist allein deine Sache. Er soll lieber seine Aufgaben als Verwaltungsbehörde erfüllen, die sind nämlich allein seine Sache!!

zitat..
moef schrieb: Weiß jetzt nicht ob ich das schon erwähnt habe. Der SV meinte, wenn die Sache über den Amtsweg geht, dann kann er nicht sagen, dass 80 cm rüber baggern ausreichend ist, sondern dann werden es an die 2 Meter mit den Böschungswinkeln laut Norm. Da sieht er eben das Problem, dass das für sein Gebäude schwierig werden könnte...

Auch hier: der SV soll sich nicht soviel um Dinge kümmern, die nicht seine Sache sind. Er soll sagen, ob und wie du dein Bauvorhaben ausführen kannst, ohne den Nachbargrund zu beaspruchen und ob für dich dadurch unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. Wenn ja, dann soll er sagen, in welcher Art, Umfang und Dauer die Beanspruchung des NAchbargrundes dafür notwendig ist (was der NAchbar dann zu dulden hätte). Die Entscheidung, ob du das dann wirklich so machst, oder doch noch auf eine andere Variante gehst, weil dir das Risiko und allfällige Kosten beim NAchbran zu hoch werden könnten, liegt dann immer noch ganz allein bei dir.

zitat..
moef schrieb: Also dem Schreiben der Gemeinde das ich dir persönlich geschickt habe, entnehme ich, dass kein gesonderter Antrag mehr notwendig ist.

Welches Schreiben meinst da jetzt und wann soll ich das wie bekommen haben?

zitat..
moef schrieb: Habe die Ladung der Gemeinde an Karl10 geschickt.

? Hab ich da was übersehen? Hab ich glaub ich nicht erhalten!

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  •  moef
13.8.2016  (#54)

zitat..
Karl10 schrieb: Hab ich da was übersehen


heute um 21:00 an deine Email Adresse k....a.....@gmx.at mit dem Betreff "Antrag notwendig" geschickt.


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  •  moef
24.8.2016  (#55)
Gestern von der Gemeinde erhalten:

2016/20160824558330.JPG

Kann der Baumeister, der im Einreichplan als Bauführer aufscheint, für einen Teil (zB die Garage) sagen, dass er dafür nicht der Bauführer ist, wenn er keinen Auftrag dafür hat?

Werde mich mit der Baufirma abstimmen und ihnen vermutlich den Auftrag geben, was ich schon mündlich angekündigt habe.

Ist das Schreiben der Gemeinde korrekt?

Der Sachverständige P... hat zunächst versucht die angeführten Unterlagen von der Baufirma zu erhalten. Die hat mit mir gesprochen und eigentlich gesagt, dass sie die Unterlagen zusammen stellen werden.
Etwas Bauchweh macht mir die Größe der Baugrube und der Böschungswinkel. Wenn das nach ÖNORM 2205 (ich denke das ist die richtige) gemacht wird, müsste man entweder mit 60° anböschen (ergibt ca. 1,45 m horizontal oben) plus der Arbeitsgraben unten von mindestens 40 cm. In summe 1,85 m oben. Die Baufirma hätte 80 cm gemacht, was nicht den Vorschriften entspricht.
Alternativ könnten wir die Böschung stützen. Das wird aber nicht einfach und vermutlich teuer.
Die Baufirma meint man kann auch mit Hilfe eines Bodengutachtens die Böschung steiler abtragen. Das habe ich im Gesetzestext nicht gefunden. Ist das ein realistischer Weg?

Ich denke wir müssen jetzt eine der Ausführungsvarianten wählen.

Bitte um Eure Meinungen.

Freundliche Grüße
moef

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  •  moef
31.8.2016  (#56)
Die Baufirma stellt jetzt die Unterlagen zusammen. Habt ihr dazu Empfehlungen?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.8.2016  (#57)
Hab das posting vom 24.8. leider übersehen:
Ist ganz typisch wie in vielen Fällen: es wird alles auf andere abgeputzt! Nur ja nicht zuviel machen - lieber alles die anderen machen lassen.
Alle Punkte, die die Gemeinde da fordert - ich betone: ALLE - sind übers Ziel geschossen bzw. müsste die Baubehörde von sich aus und von Amts wegen in diesem Verfahren selbst klären und beantworten.
Da ja bereits seit längerem gebaut wird, muss es bei der Baubehörde ja einen gemeldeten BAuführer geben. Wozu also nochmal einen BAuführer bekanntgeben! Du bist ohnehin verpflichtet bei einem allfälligen BAuführerwechsel, dies sofort bekanntzugeben.
Alle anderen Punkte in dem geforderten "Konzept" sind Sache der Baubehörde! Es gibt ein genehmigtes Projekt, in welchem das Bauvorhaben dargestellt ist. Die Baubehörde hat jetzt darüber zu entscheiden, ob die Realisierung dieses Projektes ohne Beanspruchung von Nachbargrund unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht oder nicht: Und wenn ja, dann muss sie entscheiden welcher Art, welchen Ausmaßes und welcher Dauer die Beanspruchung ist. Und das war´s.

Ich würde die geforderten Unterlagen nicht liefern und unter Hinweis auf einen möglichen Devolutionsantrag auf eine Entscheidung drängen!!

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  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
13.9.2016  (#58)
Hi gibt's schon was neues.
Würde mich interessieren wie es weitergegangen ist.

LG, Stretch

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  •  moef
14.9.2016  (#59)
Hallo stretch4u,

na noch nicht viel. Hab der Gemeinde mit Hilfe der Baufirma brav die Unterlagen zusammen gestellt (so zu sagen eine Fleißaufgabe) und sie am 7.Sept besucht. Mit dem Amtsleiter kann man noch relativ gut reden. Hab ihm sinngemäß (ohne negative Emotion) gesagt, was Karl oben geschrieben hat. Jetzt dürfte der Ball beim SV liegen. Es soll in Bälde einen neuen offiziellen Termin mit Beweissicherung geben.
In den Unterlagen sind die 60° Böschungswinkel eingezeichnet. Der Amtsleiter hat gemeint, dass es schwierig werden könnte, wenn man sooo weit rüber baggert. Habe ihn gefragt wo im Gesetz steht wie weit man Baggern darf. Er hat Verständnis gezeigt. "Aber da kommt man ja bis zum Kollektor." Mein Frage: "Und?" Er: "Mhm"... die haben echt keine Ahnung.

Falls der Nachbar, was ich hoffe, bald die Anweisung zur Duldung bekommt, wir sich die Baufirma hoffentlich trauen, weniger als 60° zu baggern. Haben das immer gesagt.
Frage mich ob ein Bodengutachter Sinn macht. Die Baufirma hat von der Möglichkeit gesprochen, aber gemeint, man sollte das nicht im Schreiben an die Gemeinde erwähnen.

lg
moefti

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  •  moef
22.10.2016  (#60)
Update:

Die Gemeinde hat mir den Grundstücksplan des Nachbarn mit den Einbauten (Kollektorrohre in 1m Abstand zur Grenze) übermittelt und dem Anwalt des Nachbarn wurde mein Konzept bzw. das meiner Baufirma geschickt. Zur Besichtigung gab es eine 14-tägige Frist. Der Anwalt des Nachbarn hat die Gemeinde ersucht die Frist zu verlängern (vermutlich kann er seinem Klienten bzw. seiner Rechtsschutzversicherung mehr verrechnen). Der Bürgermeister hat eine 7-tägige Verlängerung genehmigt. Dann sollte die Gemeinde einen Termin für eine Beweissicherung ausschreiben....

Echt langwierig.

lg
moef

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Hallo moef, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  moef
3.11.2016  (#61)
Hallo Karl10,
hallo Forumsgemeinde,

es gibt eine Stellungnahme des gegnerischen Anwalts.
Ich schicke es dir per PN.

lg
moef



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