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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 43 teilen

3.7. -4.11.2026    843 Antworten    100 Autoren 843 2026-11-04T06:11:38+01:00    35 Empfehlungen
            
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
878
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  Radiation7386
3.11.2026 13:17  (#841)

zitat..
tempo85 schrieb:

──────..
Oesterreicher schrieb:

Das braucht es auch nicht. Es reicht wenn die weiteren kW günstiger sind. 
Ich werde aber nicht schlau aus der Beschreibung:

§ 10. (1) Bei Vereinbarungen zwischen Netzbetreibern und Netzbenutzern für Netzanschlüsse aller
Netzebenen über flexible Entnahme wird folgendes gegenüber § 5 Abs. 1 verringertes Netznutzungsentgelt
in Cent/kW bzw. für erneuerbare Hybridanlagen zusätzlich in Cent/kWh bestimmt:
a) verringerter Leistungspreis für flexible Entnahme
Netz NÖ 65,25ct pro kW

Ist das nun der PREIS für die kW bei 65,25ct festgelegt, oder wird er um 65,25ct verringert? Wenn wir von PVAndyE ausgehen wurde immer von 75% Reduktion gesprochen. Die 65,25ct sind 25% vom Preis bis 10kW. 

Und das ist dann schon signifikant. Wer dann 21kW Anschlussleistung hätte, und 10kW fix bleibt, bucht 11kW flexibel dazu. Zahlt dann für die 11kW nicht (NÖ) 3,92€ pro kW = 43,12€; sondern 11kW zu 0,65€ = 7,15€.

Desweiteren noch fraglich ob man seinen fixen Anteil reduzieren kann. Z.B. auf 4kW fix und 11kW flexibel. Dann wären die ersten 4kW mit 2,61€ und die weiteren, flexiblen 11kW mit 0,65€ berechnet.
───────────────

Da ich mit den 4kW bei weitem auskomme, stellt sich für mich die Frage ob ich nicht all-in gehen soll, also 100% flexibel. Wobei sich dann zwei Fragen stellen ob sich der Aufwand für die ~50€ Ersparnis pro Jahr überhaupt lohnt und zweitens muss man dies Aufgrund des überschwingens vermutlich wirklich unterbrechen, also durch NA Schutz und dann stellt sich die Frage ob dies nicht andere negative Effekte hat, z.B. Lebensdauer etc.

Aber ja, sollte ich nicht 100% flexibel gehen, dann so niedrig wie möglich, laut Verordnung 4kW.


Ich würde erwarten dass hier das SmartMeter trennt bei 100% felxibel bzw. 0kW, wie aktuell bei den Unterbrechbaren Stromtarifen wo dann zb beim Nachtstrom nur von 22-6Uhr Strom vorhandne ist. Es ist auch immer daran zu denken das hier der Vertrag zur flexiblen Entnahme auf 10 Jahre abgeschlossen werden soll, also ein schnelles erhöhen ist so wie ich es verstanden habe nicht möglich. Mit 4kW kann man dann zumindest falls die eigene Technik (WR/Speicher/Ersatz- oder Notstromumschaltung) streikt noch Strom beziehen, dann halt mit der Pönale, falls über 4kW.


1
  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
4.11.2026 5:20  (#842)

zitat..
tempo85 schrieb:

Da ich mit den 4kW bei weitem auskomme, stellt sich für mich die Frage ob ich nicht all-in gehen soll, also 100% flexibel. Wobei sich dann zwei Fragen stellen ob sich der Aufwand für die ~50€ Ersparnis pro Jahr überhaupt lohnt und zweitens muss man dies Aufgrund des überschwingens vermutlich wirklich unterbrechen, also durch NA Schutz und dann stellt sich die Frage ob dies nicht andere negative Effekte hat, z.B. Lebensdauer etc.

Aber ja, sollte ich nicht 100% flexibel gehen, dann so niedrig wie möglich, laut Verordnung 4kW.

Der unterbrechbare Tarif geht nur mit eigenem Zähler. Der scheidet also aus, da ist kein Preis für kW drin.

Leider finde ich zu der 4kW Grenze nichts. Du musst 4kW mindestens flexible Leistung vereinbaren, aber ich finde nichts wo drinsteht, wie hoch dein Rest an Fixanteil sein MUSS. Ob man also bei 10kW Hausanschluss auch 10kW flexiblen Tarif für 10 Jahre vereinbaren kann, vielleicht kann da jemand Licht ins Dunkel bringen.

Und ja, da würde man statt 4*2,61€*12 = 125,28€ nur 4*0,65*12= 31,32€ bezahlen. 

Auch hier weiss ich nicht wie genau das funktioniert, denn abgerechnet werden pro Monat immer MINDESTENS 2kW. Wie aber sähe das aus, wenn man die vollen 10kW auf flexibel macht? Dann müsste man nur für 2*0,65€*12= 15,60€ bezahlen müssen. Gerade für Leute mit PV, die sowieso im Sommer noch nichtmals auf 2kW kommen sondern wenige Watt, aber 2kW bezahlen müssen interessant, sowie jene, die Peak-Shaving voll ausnutzen wollen. Zwar sind 2kW im Winter 48kWh maximal an einem Tag, da aber 2x2Std. weggeschaltet werden können hätte man 40kWh zur Verfügung um einen Akku zu laden. Wenn das nur an wenigen Tagen im Jahr passiert dann muss man rechnen, ob diese Option die Günstigste ist wegen Akkuverlusten rein/raus sowie Zyklen des Akkus. Wer nur wenig verbraucht und mit nem Akku glättet da wird es egal sein. Wer aber relativ gesehen öfter mal höhere Lasten hat, oder punktuell für einige Stunden mehr verbraucht, der kann lieber mehr Leistungspreis bezahlen als Verluste des Akkus. 

Da spielt im Winter auch die WiNAP mit. Flexibler Tarif mit 0,65€ pro kW und gleichzeitig lädt man dann in 6 Stunden den Akku mit 4kW voll. Das wären dann 24kWh. Für normale Haushalte dürfte jene Menge für einen Tag reichen. So hätte man wenig Leistungspreis und sogar weniger kWh-Preis. Ich bezweifel, dass das WiNAP-Fenster für einen der 2x2Std.-Werte hergenommen würde. WiNAP soll den Verbrauch erhöhen zu jenen Zeiten.

PS:
§10 Abs 2 b
"Auf Netzebene 7 hat der verbleibende Anteil der netzwirksamen Leistung mindestens 4 kW zu betragen, sofern nicht die gesamte netzwirksame Leistung einschränkbar ist."
Bedeutet, man KANN auch die vollen 10kW als flexible Leistung machen lassen. Wer aber nur beispielsweise bei einem 10kW Anschluss 7kW flexibel machen will, das geht nicht weil DANN bei Teilflexibilität 4kW fix bleiben MÜSSEN. 


1
  •  tempo85
  •   Gold-Award
4.11.2026 6:11  (#843)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

──────..
tempo85 schrieb:

Da ich mit den 4kW bei weitem auskomme, stellt sich für mich die Frage ob ich nicht all-in gehen soll, also 100% flexibel. Wobei sich dann zwei Fragen stellen ob sich der Aufwand für die ~50€ Ersparnis pro Jahr überhaupt lohnt und zweitens muss man dies Aufgrund des überschwingens vermutlich wirklich unterbrechen, also durch NA Schutz und dann stellt sich die Frage ob dies nicht andere negative Effekte hat, z.B. Lebensdauer etc.

Aber ja, sollte ich nicht 100% flexibel gehen, dann so niedrig wie möglich, laut Verordnung 4kW.
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Der unterbrechbare Tarif geht nur mit eigenem Zähler. Der scheidet also aus, da ist kein Preis für kW drin.

Leider finde ich zu der 4kW Grenze nichts. Du musst 4kW mindestens flexible Leistung vereinbaren, aber ich finde nichts wo drinsteht, wie hoch dein Rest an Fixanteil sein MUSS. Ob man also bei 10kW Hausanschluss auch 10kW flexiblen Tarif für 10 Jahre vereinbaren kann, vielleicht kann da jemand Licht ins Dunkel bringen.

Und ja, da würde man statt 4*2,61€*12 = 125,28€ nur 4*0,65*12= 31,32€ bezahlen. 

Auch hier weiss ich nicht wie genau das funktioniert, denn abgerechnet werden pro Monat immer MINDESTENS 2kW. Wie aber sähe das aus, wenn man die vollen 10kW auf flexibel macht? Dann müsste man nur für 2*0,65€*12= 15,60€ bezahlen müssen. Gerade für Leute mit PV, die sowieso im Sommer noch nichtmals auf 2kW kommen sondern wenige Watt, aber 2kW bezahlen müssen interessant, sowie jene, die Peak-Shaving voll ausnutzen wollen. Zwar sind 2kW im Winter 48kWh maximal an einem Tag, da aber 2x2Std. weggeschaltet werden können hätte man 40kWh zur Verfügung um einen Akku zu laden. Wenn das nur an wenigen Tagen im Jahr passiert dann muss man rechnen, ob diese Option die Günstigste ist wegen Akkuverlusten rein/raus sowie Zyklen des Akkus. Wer nur wenig verbraucht und mit nem Akku glättet da wird es egal sein. Wer aber relativ gesehen öfter mal höhere Lasten hat, oder punktuell für einige Stunden mehr verbraucht, der kann lieber mehr Leistungspreis bezahlen als Verluste des Akkus. 

Da spielt im Winter auch die WiNAP mit. Flexibler Tarif mit 0,65€ pro kW und gleichzeitig lädt man dann in 6 Stunden den Akku mit 4kW voll. Das wären dann 24kWh. Für normale Haushalte dürfte jene Menge für einen Tag reichen. So hätte man wenig Leistungspreis und sogar weniger kWh-Preis. Ich bezweifel, dass das WiNAP-Fenster für einen der 2x2Std.-Werte hergenommen würde. WiNAP soll den Verbrauch erhöhen zu jenen Zeiten.

PS:
§10 Abs 2 b
"Auf Netzebene 7 hat der verbleibende Anteil der netzwirksamen Leistung mindestens 4 kW zu betragen, sofern nicht die gesamte netzwirksame Leistung einschränkbar ist."

Bedeutet, man KANN auch die vollen 10kW als flexible Leistung machen lassen. Wer aber nur beispielsweise bei einem 10kW Anschluss 7kW flexibel machen will, das geht nicht weil DANN bei Teilflexibilität 4kW fix bleiben MÜSSEN.

Ja genau genau das sind auch meine Überlegungen.

Derzeit bin ich schon auf Leistungsmessung und werde wieder mit 1,9kW durch den Winter kommen.

Und ja vermutlich ist 100% flexibel es einfach nicht Wert, denn bei mir 2kW ist die Ersparniss einfach zu gering, das man sich dies antut. Und eigentlich brauche ifh dann über 4kW flexibel auch gar nicht.

Bezüglich WiNAP bei einem AP von 6,11 c/kWh macht das 1,53c/kWh Ersparnis aus bzw mit Steuer dann 1,833c/kWh aufs Monat gerechnet sind das pro kW (1kW*6h*30d*1,833c/kWh) Bezug während dem Fenster nur 3,3€ Ersparnis. Wenn dieses Fenster trotzdem für die Leistungsmessung zählt, dann stehen dem Kosten von 3,13€ pro kW Spitze gegenüber.

Daraus folgt gleichmäßige Leistung über den Tag kostet etwa das gleiche wie erhöhte während des WiNAP Fenster und dafür niedrigere am Rest des Tages (von den Cent  Beiträgen mal abgesehen.)




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