Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 41
3.7.
-1.11.2026
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Statt künstlich Lastspitzen zu provozieren, gehe ich das Thema für 2027 lieber von der anderen Seite an: Ich will herausfinden, wie weit sich die realen Peaks im Alltag tatsächlich glätten lassen, statt irrelevante Spitzen zu erzeugen, die man im Regelbetrieb sowieso nie braucht. Dank PV und Speicher sind die Netzspitzen im Sommer seit 2025 praktisch Geschichte. Von Mai bis September lagen die 15-Minuten-Werte heuer durchgehend unter 1 kW, mit dem absoluten Tiefstwert von gerade einmal 0,10 kW im Juni. Auch beim durchschnittlichen Monats-Peak schlägt sich das deutlich nieder: Lag der Jahresschnitt 2025 noch bei 8,17 kW, sind es heuer bisher nur noch 4,46 kW (2024 liefen die Messungen erst ab Juni). Klar, im Winter sah das mit bisher 15 bis 19 kW noch ganz anders aus. Mein Ziel für die anstehende Heizsaison ist es aber, die Peaks dauerhaft unter 8 kW zu deckeln. Genau das teste ich jetzt im echten Betrieb durch, um zu sehen, wie stabil das in der Praxis läuft, bevor die neue Verordnung greift. (Meine 2 Höchstpeaks habe ich um zur Not auf 14kW eingestuft zu werden) ![]() |
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Ich sehe das auch so. Da ich bereits Leistungsmessung habe, ist das für mich auch gelebte Praxis. März-Oktober schaffe ich die 1,9kW, was derzeit 1kW ist und zukünftig 2kW (dafür etwas günstiger). Nov. und Feb. knapp 3 kW und Dez./Jän. knapp 4kW. Restbezug 3000+ kWh. |
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Spitzen generier als Forumssport zum Sicherung ausreizen endet e mit 31.12.2026 Was ist persönlich sehe ist, das die 10KW e recht großzügig ist. Zum Spitzen generieren ohne das ich den akku mit 10kw lade und das auto mit 11 ist schon fast schwer. wenn das auto bei 4,8kw läuft und die wärmepumpe mit 2,5 + Grundlast brauchts backrohr und herd für über 10kw, persönlich mach ich mir da jetzt keine sorgen mehr, das muss schon blöd hergehen das man wirklich richtig viel bezieht, ausser man will 2 Bev's zugleich laden mit 11kw (oder seinen E-Bus @Solarbuddys ) |
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Zusatz: Scheinbar haben nicht alle den Zusatz "Begutachtungsentwurf" zur aktuellen Tarifverordnung gelesen. Die Verordnung ist nocht nicht final. Je mehr Leute hier ihre kW "Höchstleistungen" posten, umso mehr steigt die Wahrscheinlichkeit, daß die finale Version der Tarifverordnung anders aussieht. Empfehlung: Wenn ihr glaubt, wirklich was machen zu müssen, haltet euch mit der diesbezüglichen "Öffentlichkeitsarbeit" zurück. PS: 10 kW sind schon eine ganze Menge. zBsp 240 kWh "Budget" am Tag, 7200 kWh/Monat, oder 87.600 kWh im Jahr |
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Und genau das weiß niemand ob nicht irgendwann man die zwei ,drei,vier,.. höchsten Monatsspitzen als "Jahresschnitt" zählen. Kann auch sein das dies erst in ein paar Jahren kommt. Den mit PV und Speicher ist es keine Kunst 8 Monate unter 2kW Spitze zu bleiben und wer dann die anderen 4 Monate 20kW hat ist im schnitt noch immer unter 8kW. |
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was ist eure Meinung/Interpration zu SNAP/WiNAP für EEG Teilnehmer? können diese weiter teilnehmen oder sind diese ausgenommen? siehe dazu Stellungnahme der EEG Guntramsdorf (https://eeg-guntramsdorf.at/assets/stellungnahme-2027/eeg-guntramsdorf-stellungnahme-sne-t-v-2027.pdf) und https://www.meinbezirk.at/niederoesterreich/c-lokales/neue-netzentgelte-bestrafen-energiegemeinschaften_a8986032 Durch die Anpassung der Netzentgelte schrumpft leider auch der Vorteil für eine EEG (gleicher Trafo oder regional)
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Da hast du mich falsch verstanden, denn genau das ist mein Ansatz: Ich will mir den Winter eben nicht über den Sommer schönrechnen. Dein Rechenbeispiel mit 20 kW im Winter, die über acht Sommermonate im Schnitt auf 8 kW verwässert werden, ist genau das Gegenteil von meinem Plan. Mir geht es nicht um einen rechnerischen Papierschnitt, sondern darum, die realen Lastspitzen im tiefsten Winter physisch unter 8 kW zu deckeln. Wenn die Messwerte im Dezember, Jänner und Februar tatsächlich nie über 8 kW klettern, ist die spätere Abrechnungsmethode völlig egal. Ob am Ende ein Zwölfmonatsschnitt herangezogen wird, nur die drei oder vier höchsten Monate zählen oder jeder Monat einzeln abgerechnet wird: Wer das gesamte Jahr über nie mehr als 8 kW zieht, steigt bei jedem dieser Modelle gleich gut aus. Dass der Sommer mit PV und Speicher kein Problem darstellt, ist klar. Genau deshalb teste ich diesen Winter im Echtbetrieb, ob sich die Heizsaison real bei maximal 8 kW halten lässt, ohne dass der Komfort leidet. |
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verstehe ich nicht ganz? was hat das Spitzen generieren mit der Tarifverordnung zu tun? es kann sich die Tarifverordnung ändern, welche die monatlichen LP und AP regelt... aber die "ersessenen" Netzanschluss Leistungen sind davon ja unberührt? |
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Denke es geht @PVAndyE darum das hier wer mitliest der das dann im finalen Gesetz unterbinden will das es so wird. Wobei dann würden die auch die vielen guten Tipps lesen die PVAndyE sonst als Anmerkungen hat |
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das Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung – SNE-G-V ist beschlossen und rechtsgültig meiner Meinung nach. Die Tarifverordnung noch nicht (welche aber meiner Meinung keine Auswirkung auf die provozierte Netzanschlussleistung haben kann). Lediglich auf LP und AP (monatliche Werte) Eher würde mich interessieren wie das Wort "geglättet" in der SNE-G-V Erläuterungen zu verstehen ist: Kann das unsere "einmaligen" Monatsspitzen ausschließen oder ist das eher als eine Kategorisierung in ganze KW Schritte/Blöcke zu verstehen? |
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Die Übergangsregelung ist im §34 des Begutachtungsentwurfs der Tarifverordnung beschrieben, nicht in der finalen Grundsatzverordnung. Wartet für weitere Diskussionen zu diesem Thema, bis die finale Version der Tairfverordnung veröffentlicht wurde. (in ca. 1 Monat). Ist ja (hoffentlich) nicht so schwer. |
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Das ist aus meiner Sicht auch der richtige Ansatz, vor allem wenn man eine PV und Batterie hat. Der Nutzen der Batterie steigt durch dieses Netzentgeltesystem signifkant ggü. dem alten Netzentgelte System an, da die Spitzenkappung im Winter in der Vergangenheit nicht notwendig war und voll wurde sie auch nicht. Im neuen System macht es immensen Sinn, die Batterie über das Netz zu laden wenn die Kombination (Netzentgelte und Energiepreis) zusammen "optimal" sind. Die 8 kW kann man auch anders interpretieren. 8 x 24 Std = 192 kWh möglicher Tagesbezug. Es wird wohl wenige Haushalte geben, die dieses Limit benötigen werden. Schwieriger wird es für jene Haushalte, die PV ohne Batterie, oder weder noch haben. Hier kann die Spitzenkappung nur durch das mitgestalten der Hausbewohner erreicht werden, daß das Einschalten gewisser Stromverbraucher koordiniert werden muss. In diesem Sinne kann man den Nutzen einer Batterie auch auf den Aspekt Lebensqualität ausweiten, denn dann müssen sich die Wohnungs-/Hausbewohner nicht mehr laufend mental mit dem Thema Energie beschäftigen. Energie ist fraglos wichtig. Aber es gibt sicherlich Wichtigers im Leben. PS: Vielleicht entsteht ein Markt der PV-losen Batterieinstallationen in Wohnungen bzw Häusern, die relativ kleine Kapazität haben, aber dafür hohe Leistungen kurzfristig abgeben können. |
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Die Nutzung des Akkus zum Peakshaving wird vor allem die Energielieferanten freuen, wenn sich der Strom im Kreis dreht und man durch Wechselverluste mehr Strom zukaufen wird. Detto beim Langsamladen des Autos. Die persönliche Ersparnis ist nur dann halbwegs gut, solange der Arbeitspreis niedrig ist. Je teurer der Strom wird, desto kleiner wird die Ersparnis, wenn ich mehr zukaufen muss, als eigentlich benötigt wird. Dafür ist der kommunizierte Leistungspreis pro kW für meinen Geschmack zu niedrig, ebenso das Delta vom Normarbeitspreis zum SNAP/WINAP. |
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Hallo PVAndyE, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) |
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Ohne den ganzen Thread penibel zu lesen, bitte um Antwort ob es nun sinnvoll ist das restliche Jahr hohe spitzen zu generieren? |
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Das ist leider heutzutage Unfug, das stimmte zu Zeiten zentraler Erzeugung. In Zeiten dezentraler Erzeugung und Energiegemeinschaften stimmt das nicht mal mehr annäherungsweise. |
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@massiv50er @TomF79 Zur Übergangsregel: Die steht schon in der veröffentlichten Grundsatzverordnung, BGBl. II Nr. 299/2026, § 34 „Übergangsbestimmungen für bestehende Anschlüsse“. Für Anschlüsse auf Netzebene 7, die vor 1.1.2027 errichtet oder vereinbart wurden, ist für die Netzentgeltbestimmung der höchste dieser Werte maßgeblich: 10 kW, die per 31.12.2026 vertraglich vereinbarte Leistung oder der Mittelwert der zwei höchsten monatlichen Viertelstundenwerte 2026. @TomF79: So wie ich es lese, legt § 34 fest, welche Leistung als vereinbart gilt. Den monatlichen Leistungspreis nach § 6 rechnet der Netzbetreiber aus den gemessenen Spitzen 2027. Spitzen jetzt hochzutreiben bringt also höchstens etwas, wenn du später dauerhaft mehr als 10 kW brauchst. Sicher bin ich mir bei der Auslegung nicht, die Tarifverordnung kann das noch präzisieren. |
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Wegen uns paar "Vollprofis" werden sie sicher keinen Begutachtungsentwurf ändern, weil wenn das so einfach ginge, wäre das an anderer Stelle oft vorteilhafter. 99,98% der Anschlussinhaber wird das ganze schon mal gar nicht interessieren. Vergleichen wir bitte auch nicht Äpfel mit Birnen. Nur weil ich jetzt Versuche mir möglichst viel Bezugsrecht zu "ersitzen" um mir dann bei Überschreitungen einfach keine Gedanken machen zu müssen werde ich dennoch künftig PeakShaving oder einfach optimiertere Steuerung einrichten. Das eine schließt das andere ja nicht aus. Ich wiederhole mich: Wir sind in diesem Forum bzw. in diesem Bereich da wir - so unterstelle ich es allen - optimieren zu wollen und netzdienlich unser eigenes Ziel ist und sein wird. Ich gehe so weit, dass ich überhaupt kein Problem damit hätte, wenn der VNB auf meine Wallbox per Netzbetreiber API zugreift und mir über Nacht die Ladeleistung regelt sofern ich dadurch noch mehr sparen kann. |
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