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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 41 teilen

3.7. -1.11.2026    817 Antworten    98 Autoren 817 2026-11-01T20:46:15+01:00    35 Empfehlungen
            
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
852
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  ElectroPVNoob
  •   Silber-Award
31.10.2026 22:58  (#801)
Statt künstlich Lastspitzen zu provozieren, gehe ich das Thema für 2027 lieber von der anderen Seite an: Ich will herausfinden, wie weit sich die realen Peaks im Alltag tatsächlich glätten lassen, statt irrelevante Spitzen zu erzeugen, die man im Regelbetrieb sowieso nie braucht.
Dank PV und Speicher sind die Netzspitzen im Sommer seit 2025 praktisch Geschichte. Von Mai bis September lagen die 15-Minuten-Werte heuer durchgehend unter 1 kW, mit dem absoluten Tiefstwert von gerade einmal 0,10 kW im Juni. Auch beim durchschnittlichen Monats-Peak schlägt sich das deutlich nieder: Lag der Jahresschnitt 2025 noch bei 8,17 kW, sind es heuer bisher nur noch 4,46 kW (2024 liefen die Messungen erst ab Juni).
Klar, im Winter sah das mit bisher 15 bis 19 kW noch ganz anders aus. Mein Ziel für die anstehende Heizsaison ist es aber, die Peaks dauerhaft unter 8 kW zu deckeln. Genau das teste ich jetzt im echten Betrieb durch, um zu sehen, wie stabil das in der Praxis läuft, bevor die neue Verordnung greift.
(Meine 2 Höchstpeaks habe ich um zur Not auf 14kW eingestuft zu werden)


2026/2026103193402.png

1
  •  alhei
  •   Bronze-Award
31.10.2026 23:52  (#802)
Ich sehe das auch so.
Da ich bereits Leistungsmessung habe, ist das für mich auch gelebte Praxis. März-Oktober schaffe ich die 1,9kW, was derzeit 1kW ist und zukünftig 2kW (dafür etwas günstiger). Nov. und Feb. knapp 3 kW und Dez./Jän. knapp 4kW. Restbezug 3000+ kWh.

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  •  npalko
  •   Bronze-Award
1.11.2026 9:12  (#803)
Spitzen generier als Forumssport zum Sicherung ausreizen endet e mit 31.12.2026 emoji
Was ist persönlich sehe ist, das die 10KW e recht großzügig ist. Zum Spitzen generieren ohne das ich den akku mit 10kw lade und das auto mit 11 ist schon fast schwer. wenn das auto bei 4,8kw läuft und die wärmepumpe mit 2,5 + Grundlast brauchts backrohr und herd für über 10kw, persönlich mach ich mir da jetzt keine sorgen mehr, das muss schon blöd hergehen das man wirklich richtig viel bezieht, ausser man will 2 Bev's zugleich laden mit 11kw (oder seinen E-Bus @­Solarbuddys ) emoji


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
1.11.2026 9:44  (#804)

zitat..
npalko schrieb:

Spitzen generier als Forumssport zum Sicherung ausreizen endet e mit 31.12.2026

Was ist persönlich sehe ist, das die 10KW e recht großzügig ist. Zum Spitzen generieren ohne das ich den akku mit 10kw lade und das auto mit 11 ist schon fast schwer. wenn das auto bei 4,8kw läuft und die wärmepumpe mit 2,5 + Grundlast brauchts backrohr und herd für über 10kw, persönlich mach ich mir da jetzt keine sorgen mehr, das muss schon blöd hergehen das man wirklich richtig viel bezieht, ausser man will 2 Bev's zugleich laden mit 11kw (oder seinen E-Bus @­Solarbuddys )

Zusatz:
Scheinbar haben nicht alle den Zusatz "Begutachtungsentwurf" zur aktuellen Tarifverordnung gelesen. Die Verordnung ist nocht nicht final.

Je mehr Leute hier ihre kW "Höchstleistungen" posten, umso mehr steigt die Wahrscheinlichkeit, daß die finale Version der Tarifverordnung anders aussieht.

Empfehlung:
Wenn ihr glaubt, wirklich was machen zu müssen, haltet euch mit der diesbezüglichen "Öffentlichkeitsarbeit" zurück.

PS:
10 kW sind schon eine ganze Menge. zBsp 240 kWh "Budget" am Tag,  7200 kWh/Monat, oder 87.600 kWh im Jahr emoji

1
  •  tempo85
  •   Gold-Award
1.11.2026 9:57  (#805)

zitat..
ElectroPVNoob schrieb:

Statt künstlich Lastspitzen zu provozieren, gehe ich das Thema für 2027 lieber von der anderen Seite an: Ich will herausfinden, wie weit sich die realen Peaks im Alltag tatsächlich glätten lassen, statt irrelevante Spitzen zu erzeugen, die man im Regelbetrieb sowieso nie braucht.
Dank PV und Speicher sind die Netzspitzen im Sommer seit 2025 praktisch Geschichte. Von Mai bis September lagen die 15-Minuten-Werte heuer durchgehend unter 1 kW, mit dem absoluten Tiefstwert von gerade einmal 0,10 kW im Juni. Auch beim durchschnittlichen Monats-Peak schlägt sich das deutlich nieder: Lag der Jahresschnitt 2025 noch bei 8,17 kW, sind es heuer bisher nur noch 4,46 kW (2024 liefen die Messungen erst ab Juni).
Klar, im Winter sah das mit bisher 15 bis 19 kW noch ganz anders aus. Mein Ziel für die anstehende Heizsaison ist es aber, die Peaks dauerhaft unter 8 kW zu deckeln. Genau das teste ich jetzt im echten Betrieb durch, um zu sehen, wie stabil das in der Praxis läuft, bevor die neue Verordnung greift.
(Meine 2 Höchstpeaks habe ich um zur Not auf 14kW eingestuft zu werden)

Und genau das weiß niemand ob nicht irgendwann man die zwei ,drei,vier,.. höchsten Monatsspitzen als "Jahresschnitt" zählen.

Kann auch sein das dies erst in ein paar Jahren kommt. Den mit PV und Speicher ist es keine Kunst 8 Monate unter 2kW Spitze zu bleiben und wer dann die anderen 4 Monate 20kW hat ist im schnitt noch immer unter 8kW.


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  •  g.horak
1.11.2026 10:03  (#806)
was ist eure Meinung/Interpration zu SNAP/WiNAP für EEG Teilnehmer? können diese weiter teilnehmen oder sind diese ausgenommen? siehe dazu Stellungnahme der EEG Guntramsdorf (https://eeg-guntramsdorf.at/assets/stellungnahme-2027/eeg-guntramsdorf-stellungnahme-sne-t-v-2027.pdf) und https://www.meinbezirk.at/niederoesterreich/c-lokales/neue-netzentgelte-bestrafen-energiegemeinschaften_a8986032 


2026/20261101934903.png


Durch die Anpassung der Netzentgelte schrumpft leider auch der Vorteil für eine EEG (gleicher Trafo oder regional)

  Bisher 2026 Übergang laut Entwurf Neues Leistungspreismodell
Normaler Netzstrom 6,65 ct/kWh 5,99 ct/kWh 6,11 ct/kWh
Sommer-Niedertarif 5,32 ct/kWh 4,79 ct/kWh 4,89 ct/kWh
EEG regional 4,79 ct/kWh 4,67 ct/kWh 4,77 ct/kWh
Vorteil EEG gegenüber Sommertarif 0,53 ct/kWh 0,12 ct/kWh 0,12 ct/kWh


1
  •  ElectroPVNoob
  •   Silber-Award
1.11.2026 10:15  (#807)

zitat..
tempo85 schrieb:

──────..
ElectroPVNoob schrieb:

Statt künstlich Lastspitzen zu provozieren, gehe ich das Thema für 2027 lieber von der anderen Seite an: Ich will herausfinden, wie weit sich die realen Peaks im Alltag tatsächlich glätten lassen, statt irrelevante Spitzen zu erzeugen, die man im Regelbetrieb sowieso nie braucht.
Dank PV und Speicher sind die Netzspitzen im Sommer seit 2025 praktisch Geschichte. Von Mai bis September lagen die 15-Minuten-Werte heuer durchgehend unter 1 kW, mit dem absoluten Tiefstwert von gerade einmal 0,10 kW im Juni. Auch beim durchschnittlichen Monats-Peak schlägt sich das deutlich nieder: Lag der Jahresschnitt 2025 noch bei 8,17 kW, sind es heuer bisher nur noch 4,46 kW (2024 liefen die Messungen erst ab Juni).
Klar, im Winter sah das mit bisher 15 bis 19 kW noch ganz anders aus. Mein Ziel für die anstehende Heizsaison ist es aber, die Peaks dauerhaft unter 8 kW zu deckeln. Genau das teste ich jetzt im echten Betrieb durch, um zu sehen, wie stabil das in der Praxis läuft, bevor die neue Verordnung greift.
(Meine 2 Höchstpeaks habe ich um zur Not auf 14kW eingestuft zu werden)
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Und genau das weiß niemand ob nicht irgendwann man die zwei ,drei,vier,.. höchsten Monatsspitzen als "Jahresschnitt" zählen.

Kann auch sein das dies erst in ein paar Jahren kommt. Den mit PV und Speicher ist es keine Kunst 8 Monate unter 2kW Spitze zu bleiben und wer dann die anderen 4 Monate 20kW hat ist im schnitt noch immer unter 8kW.

Da hast du mich falsch verstanden, denn genau das ist mein Ansatz: Ich will mir den Winter eben nicht über den Sommer schönrechnen.
Dein Rechenbeispiel mit 20 kW im Winter, die über acht Sommermonate im Schnitt auf 8 kW verwässert werden, ist genau das Gegenteil von meinem Plan. Mir geht es nicht um einen rechnerischen Papierschnitt, sondern darum, die realen Lastspitzen im tiefsten Winter physisch unter 8 kW zu deckeln.
Wenn die Messwerte im Dezember, Jänner und Februar tatsächlich nie über 8 kW klettern, ist die spätere Abrechnungsmethode völlig egal. Ob am Ende ein Zwölfmonatsschnitt herangezogen wird, nur die drei oder vier höchsten Monate zählen oder jeder Monat einzeln abgerechnet wird: Wer das gesamte Jahr über nie mehr als 8 kW zieht, steigt bei jedem dieser Modelle gleich gut aus.
Dass der Sommer mit PV und Speicher kein Problem darstellt, ist klar. Genau deshalb teste ich diesen Winter im Echtbetrieb, ob sich die Heizsaison real bei maximal 8 kW halten lässt, ohne dass der Komfort leidet.


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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
1.11.2026 10:33  (#808)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
npalko schrieb:

Spitzen generier als Forumssport zum Sicherung ausreizen endet e mit 31.12.2026

Was ist persönlich sehe ist, das die 10KW e recht großzügig ist. Zum Spitzen generieren ohne das ich den akku mit 10kw lade und das auto mit 11 ist schon fast schwer. wenn das auto bei 4,8kw läuft und die wärmepumpe mit 2,5 + Grundlast brauchts backrohr und herd für über 10kw, persönlich mach ich mir da jetzt keine sorgen mehr, das muss schon blöd hergehen das man wirklich richtig viel bezieht, ausser man will 2 Bev's zugleich laden mit 11kw (oder seinen E-Bus @­Solarbuddys )
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Zusatz:
Scheinbar haben nicht alle den Zusatz "Begutachtungsentwurf" zur aktuellen Tarifverordnung gelesen. Die Verordnung ist nocht nicht final.

Je mehr Leute hier ihre kW "Höchstleistungen" posten, umso mehr steigt die Wahrscheinlichkeit, daß die finale Version der Tarifverordnung anders aussieht.

Empfehlung:
Wenn ihr glaubt, wirklich was machen zu müssen, haltet euch mit der diesbezüglichen "Öffentlichkeitsarbeit" zurück.

PS:
10 kW sind schon eine ganze Menge. zBsp 240 kWh "Budget" am Tag,  7200 kWh/Monat, oder 87.600 kWh im Jahr

verstehe ich nicht ganz? 

was hat das Spitzen generieren mit der Tarifverordnung zu tun?

es kann sich die Tarifverordnung ändern, welche die monatlichen LP und AP regelt... aber die "ersessenen" Netzanschluss Leistungen sind davon ja unberührt?


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  •  npalko
  •   Bronze-Award
1.11.2026 10:55  (#809)
Denke es geht @PVAndyE darum das hier wer mitliest der das dann im finalen Gesetz unterbinden will das es so wird.
Wobei dann würden die auch die vielen guten Tipps lesen die PVAndyE sonst als Anmerkungen hat emoji


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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
1.11.2026 11:40  (#810)

zitat..
npalko schrieb:

Denke es geht @PVAndyE darum das hier wer mitliest der das dann im finalen Gesetz unterbinden will das es so wird.
Wobei dann würden die auch die vielen guten Tipps lesen die PVAndyE sonst als Anmerkungen hat

das Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung – SNE-G-V ist beschlossen und rechtsgültig meiner Meinung nach.
Die Tarifverordnung noch nicht (welche aber meiner Meinung keine Auswirkung auf die provozierte Netzanschlussleistung haben kann). Lediglich auf LP und AP (monatliche Werte)

Eher würde mich interessieren wie das Wort "geglättet" in der SNE-G-V Erläuterungen zu verstehen ist:


2026/20261101794588.png


Kann das unsere "einmaligen" Monatsspitzen ausschließen oder ist das eher als eine Kategorisierung in ganze KW Schritte/Blöcke zu verstehen?


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
1.11.2026 11:54  (#811)

zitat..
massiv50er schrieb:
das Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung – SNE-G-V ist beschlossen und rechtsgültig meiner Meinung nach.
Die Tarifverordnung noch nicht (welche aber meiner Meinung keine Auswirkung auf die provozierte Netzanschlussleistung haben kann). Lediglich auf LP und AP (monatliche Werte)

Die Übergangsregelung ist im §34 des Begutachtungsentwurfs der Tarifverordnung beschrieben, nicht in der finalen Grundsatzverordnung. Wartet für weitere Diskussionen zu diesem Thema, bis die finale Version der Tairfverordnung veröffentlicht wurde. (in ca. 1 Monat). Ist ja (hoffentlich) nicht so schwer.

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
1.11.2026 12:09  (#812)

zitat..
ElectroPVNoob schrieb:

Statt künstlich Lastspitzen zu provozieren, gehe ich das Thema für 2027 lieber von der anderen Seite an: Ich will herausfinden, wie weit sich die realen Peaks im Alltag tatsächlich glätten lassen, statt irrelevante Spitzen zu erzeugen, die man im Regelbetrieb sowieso nie braucht.
Dank PV und Speicher sind die Netzspitzen im Sommer seit 2025 praktisch Geschichte. 

Das ist aus meiner Sicht auch der richtige Ansatz, vor allem wenn man eine PV und Batterie hat.

Der Nutzen der Batterie steigt durch dieses Netzentgeltesystem signifkant ggü. dem alten Netzentgelte System an, da die Spitzenkappung im Winter in der Vergangenheit nicht notwendig war und voll wurde sie auch nicht. Im neuen System macht es immensen Sinn, die Batterie über das Netz zu laden wenn die Kombination (Netzentgelte und Energiepreis) zusammen "optimal" sind.

Die 8 kW kann man auch anders interpretieren. 8 x 24 Std = 192 kWh möglicher Tagesbezug. Es wird wohl wenige Haushalte geben, die dieses Limit benötigen werden.

Schwieriger wird es für jene Haushalte, die PV ohne Batterie, oder weder noch haben. Hier kann die Spitzenkappung nur durch das mitgestalten der Hausbewohner erreicht werden, daß das Einschalten gewisser Stromverbraucher koordiniert werden muss.

In diesem Sinne kann man den Nutzen einer Batterie auch auf den Aspekt Lebensqualität ausweiten, denn dann müssen sich die Wohnungs-/Hausbewohner nicht mehr laufend mental mit dem Thema Energie beschäftigen.

Energie ist fraglos wichtig. Aber es gibt sicherlich Wichtigers im Leben.  

PS:
Vielleicht entsteht ein Markt der PV-losen Batterieinstallationen in Wohnungen bzw Häusern, die relativ kleine Kapazität haben, aber dafür hohe Leistungen kurzfristig abgeben können.  

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  •  Seppl82
  •   Bronze-Award
1.11.2026 13:20  (#813)
Die Nutzung des Akkus zum Peakshaving wird vor allem die Energielieferanten freuen, wenn sich der Strom im Kreis dreht und man durch Wechselverluste mehr Strom zukaufen wird. Detto beim Langsamladen des Autos. Die persönliche Ersparnis ist nur dann halbwegs gut, solange der Arbeitspreis niedrig ist. Je teurer der Strom wird, desto kleiner wird die Ersparnis, wenn ich mehr zukaufen muss, als eigentlich benötigt wird. Dafür ist der kommunizierte Leistungspreis pro kW für meinen Geschmack zu niedrig, ebenso das Delta vom Normarbeitspreis zum SNAP/WINAP.

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Hallo PVAndyE,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027)

  •  TomF79
  •   Bronze-Award
1.11.2026 16:27  (#814)
Ohne den ganzen Thread penibel zu lesen, bitte um Antwort ob es nun sinnvoll ist das restliche Jahr hohe spitzen zu generieren?

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  •  berndti
1.11.2026 16:41  (#815)

zitat..
Benji schrieb:
Die höchste Viertelstunden-Durchschnittsleistung ist natürlich kein exaktes Abbild der tatsächlichen Netzbelastung. Aber sie ist ein praktikabler, objektiv bestimmbarer und bereits verfügbarer Näherungswert.

Das ist leider heutzutage Unfug, das stimmte zu Zeiten zentraler Erzeugung.

In Zeiten dezentraler Erzeugung und Energiegemeinschaften stimmt das nicht mal mehr annäherungsweise.

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  •  roakin
1.11.2026 19:09  (#816)
@massiv50er @TomF79
Zur Übergangsregel: Die steht schon in der veröffentlichten Grundsatzverordnung, BGBl. II Nr. 299/2026, § 34 „Übergangsbestimmungen für bestehende Anschlüsse“. Für Anschlüsse auf Netzebene 7, die vor 1.1.2027 errichtet oder vereinbart wurden, ist für die Netzentgeltbestimmung der höchste dieser Werte maßgeblich: 10 kW, die per 31.12.2026 vertraglich vereinbarte Leistung oder der Mittelwert der zwei höchsten monatlichen Viertelstundenwerte 2026.
@TomF79: So wie ich es lese, legt § 34 fest, welche Leistung als vereinbart gilt. Den monatlichen Leistungspreis nach § 6 rechnet der Netzbetreiber aus den gemessenen Spitzen 2027. Spitzen jetzt hochzutreiben bringt also höchstens etwas, wenn du später dauerhaft mehr als 10 kW brauchst. Sicher bin ich mir bei der Auslegung nicht, die Tarifverordnung kann das noch präzisieren.


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  •  americium
  •   Silber-Award
1.11.2026 20:46  (#817)

zitat..
Je mehr Leute hier ihre kW "Höchstleistungen" posten, umso mehr steigt die Wahrscheinlichkeit, daß die finale Version der Tarifverordnung anders aussieht.

Empfehlung:
Wenn ihr glaubt, wirklich was machen zu müssen, haltet euch mit der diesbezüglichen "Öffentlichkeitsarbeit" zurück.

PS:
10 kW sind schon eine ganze Menge. zBsp 240 kWh "Budget" am Tag,  7200 kWh/Monat, oder 87.600 kWh im Jahr

Wegen uns paar "Vollprofis" werden sie sicher keinen Begutachtungsentwurf ändern, weil wenn das so einfach ginge, wäre das an anderer Stelle oft vorteilhafter. 99,98% der Anschlussinhaber wird das ganze schon mal gar nicht interessieren.

Vergleichen wir bitte auch nicht Äpfel mit Birnen. Nur weil ich jetzt Versuche mir möglichst viel Bezugsrecht zu "ersitzen" um mir dann bei Überschreitungen einfach keine Gedanken machen zu müssen werde ich dennoch künftig PeakShaving oder einfach optimiertere Steuerung einrichten. Das eine schließt das andere ja nicht aus.

Ich wiederhole mich: Wir sind in diesem Forum bzw. in diesem Bereich da wir - so unterstelle ich es allen - optimieren zu wollen und netzdienlich unser eigenes Ziel ist und sein wird. 

Ich gehe so weit, dass ich überhaupt kein Problem damit hätte, wenn der VNB auf meine Wallbox per Netzbetreiber API zugreift und mir über Nacht die Ladeleistung regelt sofern ich dadurch noch mehr sparen kann. 


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