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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 42 teilen

3.7. -2.11.2026    834 Antworten    98 Autoren 834 2026-11-02T17:07:44+01:00    35 Empfehlungen
            
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
869
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  joho78
  •   Bronze-Award
2.11.2026 7:09  (#821)

zitat..
Solarbuddys schrieb:

──────..
joho78 schrieb:

Was mich aber hier interessiert: gibt es User im NetzOÖ die selbst eine mobile Wallbox anmelden konnten? 😅
───────────────

Ja gibt es !
(... dreht seine Hand und zeigt mit Finger auf sich selbst)

Dann würde mich nun interessieren, wie du das geschafft hast (anderer Service-Hotline-Kontakt? Email? Formular? Brieftaube?, etc.?)? 😅 Und sag jetzt nicht, als eingetragener Elektriker über das Meldewesen, da ich dich sonst sperre! 😜


1
  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
2.11.2026 7:15  (#822)

zitat..
joho78

Dann würde mich nun interessieren, wie du das geschafft hast (anderer Service-Hotline-Kontakt? Email? Formular? Brieftaube?, etc.?)? 😅 Und sag jetzt nicht, als eingetragener Elektriker über das Meldewesen, da ich dich sonst sperre! 😜

Als eingetragener Miteigentuemer einer Firma die einen Buddy gesagt hat er solls in einen der unzaehligen unterschiedlichen Meldewesen eintragen 

Bin also USER 😂 hab ned geschwindelt bitte nicht sperren ... zig Stunden naechtliches Babygeschrei hinter mir 
WOLLbox war genau der fruehmorgentliche Morgenhumor den ich brauchte 😊




1
  •  massiv50er
  •   Gold-Award
2.11.2026 7:38  (#823)

zitat..
joho78 schrieb:

──────..
ck schrieb:

──────..
massiv50er schrieb:

spannend salzburg netz schreibt nur von "fest installierten" Wallboxen, welche ausdrücklich durch eine Elektrofachkraft installiert und gemeldet werden können. Also müsste an jedem Standort wo ein Wattpilot kurzfristig verwendet wird, eine Meldung erfolgen, welche wiederum nur durch einen Elektriker erfolgen kann ^^
───────────────

Die TOR sagen
"Bei mobilen Ladekabeln (Ladebetriebsart 2 lt. OVE EN IEC 61851-1:2020-01-01) ist keine Bestätigung durch eine
Elektrofachkraft erforderlich. Die Meldung bzw. Bestätigung kann in diesem Fall durch den Netzbenutzer erfolgen."

Gemini sagt (betr Salzburg)

Wie du als Endkunde vorgehen kannst: Da dir die TOR das Recht einräumen, die Meldung selbst zu machen, bist du nicht verpflichtet, hunderte Euro für einen Elektriker auszugeben, nur weil das Online-Portal des Netzbetreibers dies nicht vorsieht. In einem solchen Fall reicht formal eine schriftliche Meldung (per E-Mail oder Brief) an den Netzbetreiber mit folgenden Daten:

 

Zählpunktnummer

Hinweis auf die "Meldung einer Ladeeinrichtung (Ladebetriebsart 2) gemäß TOR Verteilernetzanschluss"

Daten des Geräts (z.B. go-eCharger, 11 kW)

 

Damit hast du deiner Meldepflicht als Netzbenutzer vollständig Genüge getan, und der Ball (sowie die administrative Abwicklung) liegt beim Netzbetreiber.
───────────────

Also ich kenn mich jetzt nicht mehr aus. Nach Rückfrage beim Service von NetzOÖ (ich würde ja gerne selbst ordnungsgemäß eine Meldung machen) bekam ich nun folgende Antwort zurück:

"Auch bei einer mobilen Wollbox gehört die Anmedlung bitte direkt über den Elektriker gemacht das geht leider als Privat Person nicht."

Auch wenn nun der Herbst eingezogen ist, möchte ich keine "Wollbox" anmelden (sorry der musste sein (1:1 Kopie der Email) ) 

Was mich aber hier interessiert: gibt es User im NetzOÖ die selbst eine mobile Wallbox anmelden konnten? 😅

Gemäß den Technischen und Organisatorischen Regeln (TOR) Verteilernetzanschluss – Niederspannung (Kapitel 4.2.1, Fußnote 33) ist bei mobilen Ladekabeln dieser Betriebsart ausdrücklich keine Bestätigung oder Einreichung durch eine Elektrofachkraft erforderlich. Das offizielle Nachweisdokument der E-Control für Ladeeinrichtungen hält hierzu explizit fest, dass keine Angaben zum Errichter erforderlich sind und die Meldung sowie Bestätigung der vertragskonformen Nutzung rechtsgültig direkt durch den Netzbenutzer erfolgen kann.


1
  •  Ulairi
  •   Bronze-Award
2.11.2026 8:30  (#824)

zitat..
derLandmann schrieb:

──────..
Ulairi schrieb: Ist das so richtig?
───────────────

Nein.

Ein Mittel der 15min Werte welche 2x/Monat auftreten.

Übergangsbestimmungen für bestehende Anschlüsse
Für Netzanschlusspunkte in Entnahmerichtung auf der Netzebene 7, die vor 01.01.2027 errichtet wurden, ist für den Zweck der Netzentgeltbestimmung der höchste der folgenden Werte maßgeblich:
- 10kW
- die per 31.12.2026 in  Entnahmerichtung vertraglich vereinbarte netzwirksame Leistung
- der Mittelwert der zwei höchsten monatlichen Viertelstundenleistungswerte des Kalenderjahres

Heißt: Samstag 13:15-13:30 und Sonntag 16:45-17:00 vollen Bezug, diese Werte werden dann zur Berechnung hergenommen.

Wie hoch deine Spitzen bis dato waren kannst du einfach herausfinden in dem du dir in deinem Netzbetreiberportal die vorhandenen Viertelstundenwerte runterlädst und in der Tabelle die höchsten Werte filterst.

Bsp. NetzOÖ:

Sorry bin nicht früher zum Schreiben gekommen.

Also bei Netz NÖ sieht man das nicht so detailiert, zumindest habe ich es nicht gefunden. Ich habe nur die Leistungsspitzen gefunden.

2024 - 7,148 kW => da haben wir die Fassade bekommen, die Leistungsspitze ist genau in dem Zeitraum
2025 - 5,130 kW
2026 - 5,997 kW

Was würde das jetzt heißen? Angenommen wir hätten schon das neue System, ich bin nie über die 10 kW gekommen.


1
  •  joho78
  •   Bronze-Award
2.11.2026 8:32  (#825)

zitat..
Solarbuddys schrieb:

──────..
joho78

Dann würde mich nun interessieren, wie du das geschafft hast (anderer Service-Hotline-Kontakt? Email? Formular? Brieftaube?, etc.?)? 😅 Und sag jetzt nicht, als eingetragener Elektriker über das Meldewesen, da ich dich sonst sperre! 😜
───────────────

Als eingetragener Miteigentuemer einer Firma die einen Buddy gesagt hat er solls in einen der unzaehligen unterschiedlichen Meldewesen eintragen 

Bin also USER 😂 hab ned geschwindelt bitte nicht sperren ... zig Stunden naechtliches Babygeschrei hinter mir 
WOLLbox war genau der fruehmorgentliche Morgenhumor den ich brauchte 😊

Du bist also schon ein "spezieller USER" mit Buddy-Connection, die ich nicht habe 😅

Wenn du nun den Nachwuchs noch eine kuschelige "Wollbox" legst, dann ist das mit dem Geschrei auch vorbei! 😜 Aber glaub's mir, so schnell kannst gar net schaun und die Kinder "schreien" auf Halloween-Parties im Haus herum (selbst am WE erlebt) 😅


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  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
2.11.2026 8:49  (#826)

zitat..
Ulairi schrieb:
Sorry bin nicht früher zum Schreiben gekommen. 
Also bei Netz NÖ sieht man das nicht so detailiert, zumindest habe ich es nicht gefunden. Ich habe nur die Leistungsspitzen gefunden. 
2024 - 7,148 kW => da haben wir die Fassade bekommen, die Leistungsspitze ist genau in dem Zeitraum
2025 - 5,130 kW
2026 - 5,997 kW

Was würde das jetzt heißen? Angenommen wir hätten schon das neue System, ich bin nie über die 10 kW gekommen.

Im neuen System bedeutet das, dass du jeden Monat für was anderes bezahlst. Du bekommst als Netzanschluss 10kW. Beziehst du in einem Monat beispielsweise 4kW, zahlst du für 4kW/12Monate*Preis pro kW. Beziehst du 7,148kW, zahlst du für diesen Monat 7,148kW/12Monate*Preis pro kW.

Wenn du über 10kW kommst, (z.B. 11kW) zahlst du für beispielsweise 10kW/12Monate*Preis pro kW + 1kW/12Monate*Preis pro kW (ab 10kW eigener Preis).

Das gilt für das neue System. Aber bis zum neuen System gibt es auch ein Übergangssystem.... Dieses gilt bis der Netzbetreiber das neue System übernimmt.

Und ob du dann 10+1kW bezahlen musst, oder ob du dann 10+1kW  + Anschlussgebühr von 10 auf 11kW bezahlen musst, wissen wir nicht.


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  •  joho78
  •   Bronze-Award
2.11.2026 9:03  (#827)

zitat..
massiv50er schrieb:

Was mich aber hier interessiert: gibt es User im NetzOÖ die selbst eine mobile Wallbox anmelden konnten? 😅
───────────────

Gemäß den Technischen und Organisatorischen Regeln (TOR) Verteilernetzanschluss – Niederspannung (Kapitel 4.2.1, Fußnote 33) ist bei mobilen Ladekabeln dieser Betriebsart ausdrücklich keine Bestätigung oder Einreichung durch eine Elektrofachkraft erforderlich. Das offizielle Nachweisdokument der E-Control für Ladeeinrichtungen hält hierzu explizit fest, dass keine Angaben zum Errichter erforderlich sind und die Meldung sowie Bestätigung der vertragskonformen Nutzung rechtsgültig direkt durch den Netzbenutzer erfolgen kann.

Genau das ist auch mein Status und ich habe die TOR als Basis mitgesendet (trotzdem die erwähnte Antwort vom NetzOÖ-Service). 

Ich werd das jetzt nochmal zurückspielen. Es kann doch nicht sein, dass bei so einer (einfachen) Sache, die nun immer mehr Personen betrifft, einer der größten Netzbetreiber keine den TOR entsprechende Möglichkeit anbietet (und von mir aus sende ich eine formlose Email mit den Details; aber nicht einmal das bieten sie derzeit an)




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  •  christoph1703
2.11.2026 9:19  (#828)
Du kannst nochmal betonen, dass du mit dieser Nachricht deiner Meldepflicht nachgekommen bist. Dann sollte alles rechtssicher sein, egal was sie mit der Information machen. 

1
  •  Ulairi
  •   Bronze-Award
2.11.2026 9:33  (#829)

zitat..
Oesterreicher schrieb: Im neuen System bedeutet das, dass du jeden Monat für was anderes bezahlst. Du bekommst als Netzanschluss 10kW. Beziehst du in einem Monat beispielsweise 4kW, zahlst du für 4kW/12Monate*Preis pro kW. Beziehst du 7,148kW, zahlst du für diesen Monat 7,148kW/12Monate*Preis pro kW.

Wenn du über 10kW kommst, (z.B. 11kW) zahlst du für beispielsweise 10kW/12Monate*Preis pro kW + 1kW/12Monate*Preis pro kW (ab 10kW eigener Preis).

Das gilt für das neue System. Aber bis zum neuen System gibt es auch ein Übergangssystem.... Dieses gilt bis der Netzbetreiber das neue System übernimmt.

Und ob du dann 10+1kW bezahlen musst, oder ob du dann 10+1kW + Anschlussgebühr von 10 auf 11kW bezahlen musst, wissen wir nicht.

Halleluja.

Mir ist schon klar man weiß noch nicht alles zu 100 %, aber in Wirklichkeit kann ich es ja nur soweit beeinflussen, dass ich schaue, dass die Hauptverbraucher nicht gleichzeitig laufen.

Ist in der Realität aber halt auch schwierig zu sagen, "Gerät X darf jetzt nicht laufen, weil es läuft ja schon Gerät Y".

Dann kann man ja eigentlich zum Rechnen anfangen, ob ein PV Speicher sich rechnet.


1
  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
2.11.2026 9:56  (#830)

zitat..
Ulairi schrieb:
Mir ist schon klar man weiß noch nicht alles zu 100 %, aber in Wirklichkeit kann ich es ja nur soweit beeinflussen, dass ich schaue, dass die Hauptverbraucher nicht gleichzeitig laufen.
Ist in der Realität aber halt auch schwierig zu sagen, "Gerät X darf jetzt nicht laufen, weil es läuft ja schon Gerät Y".
Dann kann man ja eigentlich zum Rechnen anfangen, ob ein PV Speicher sich rechnet.

Naja du kannst auch andere Geräte austauschen oder ersetzen oder verändern. Desweiteren wird es noch den abschaltbaren Tarif geben. Also du kannst mit dem Netzbetreiber eine Leistung ausmachen, die er 2x am Tag für 2 Std. abschalten darf. Dafür ist in den restlichen Zeiten der Arbeitspreis pro kWh und pro kW anders. PVAndyE spricht immer von 75%, weil das auf vielen Portfolios einsehbar der e-control. Aber letztlich wird auch da jeder Netzbetreiber was machen können. 

Beispielhaft hast du dann deine 10kW normaler Hausanschluss und dann vereinbarst du 11kW für dein E-Auto als flexiblen Tarif. Kann sein, dass du mit dem flexiblen Tarif weniger bezahlen musst, als du mit deinem Haupttarif bis 10kW bezahlen musst.... 

Und weil das alles so komplex ist, und weil es noch nicht alle Preise gibt, und weil noch Vieles so unklar ist, stochern wir hier alle im Nebel.


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  •  npalko
  •   Bronze-Award
2.11.2026 10:01  (#831)
Wie alles genau werden wird, werden wir ja noch sehen, aber eine höhere Netzbereitstellung zu ersitzen kann trotzdem nicht schaden, war ja im NetzNÖ Gebiet auch üblich bei der Umstellung auf Leistungsmessung?

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
2.11.2026 10:17  (#832)

zitat..
Ulairi schrieb:
Was würde das jetzt heißen? Angenommen wir hätten schon das neue System, ich bin nie über die 10 kW gekommen.

Hier habe ich es Dir grafisch als ein Beispiel aufbereitet.

Mit deinen aktuellen Werten bist du im "grünen Bereich", so wie es sich die E-Control vorgestellt hat.


2026/2026110223244.png


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  •  Ulairi
  •   Bronze-Award
2.11.2026 11:19  (#833)

zitat..
PVAndyE schrieb:

──────..
Ulairi schrieb:
Was würde das jetzt heißen? Angenommen wir hätten schon das neue System, ich bin nie über die 10 kW gekommen.
───────────────

Hier habe ich es Dir grafisch als ein Beispiel aufbereitet.

Mit deinen aktuellen Werten bist du im "grünen Bereich", so wie es sich die E-Control vorgestellt hat.

Vielen Dank.

Jetzt weiß ich mal ein bisschen mehr wie das Ganze vielleicht funktionieren soll.


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  •  ElectroPVNoob
  •   Silber-Award
2.11.2026 17:07  (#834)
Vl. hilft das auch noch dem ein oder anderen.
Hab den Rechner mal mit den neuesten Daten von der Verordnung gefüttert.


https://leistungsmessung2027.grok.me/og.jpgBildquelle: https://leistungsmessung2027.grok.me/og.jpg

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