Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 36
3.7.
-29.10.2026
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Es war schon die Vorzählersicherung. Nachzählersicherung hätte ich jetzt keine gesehen. |
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...bestellt schon mal Ersatz Schmelzsicherungen... |
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war natürlich am we, habe jetzt eine 10er-Packung daheim mit noch 9 verwendbaren ;) kostete im jahr der leistjngsmessung übrigens keinen cent also besser 20kW haben als nicht haben ! zwecks we & worst case szenario fliegt ja nur eine phase, von daher würde ich schauen auf welcher phase kein kühlschrank hängt & dieser phase ein ruhiges we gönnen bis ersatz bereitliegt ;) (selber so gemacht) macht jetzt ein 100 kWh Speicher noch Sinn? oder lieber bei max 44 kWh bleiben. Aktuell hab ich einen lastbegrenzer der perfekt war um pv strom kombiniert mit automatisierten spotpreisladen zu nutzen & dabei den faktor frau abzusichern, um je nach bisheriger maximaler unverneidbarer kW Last die Ladung zu verringern oder komplett zu stoppen Spitzenglättung war bisher kein Thema, wie setzt ihr das um? ... vozugsweise mit loxone (byd hvm, goodwe) ... gibts spitzenglättungsbausteine bei loxone? |
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Den Sinn hinter der Aktion verstehe ich ehrlich gesagt nicht wirklich. Ok. Wenn ihr auf 20 kW eingestuft werdet habt ihr die 20 kW ersessen und müsstet sie bei mehrmaligen erreichen im nächsten Jahr nicht mehr nachkaufen nach einem Jahr. Aber ihr wisst schon wenn ihr da nächstes Jahr eine Monatliche Spitze habt mit 20kW das ihr die auch bezahlen müsst mit dem monatlichen Entgelt. Zumindest ist es jetzt so bei der Leistungsmessung bei mir. |
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Hallo PVAndyE, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) |
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Person A hat 10 kW braucht plötzlich 15kW zahlt die Last Spitze & kauft 5kW nach mit je 210,65 netto Person B hat 20 kW braucht auch mal 15 kW zahlt die Last Spitze & das wars also das war grundsätzlich weil man sowieso.zwangsumgestellf wurde in NÖ also wieso nicht das beste draus machen, außerdem hatte ich einen Spotpreis, das erste Jahr diente nur der Festlegubg ohbe das ich was zahlen mußte von daher wars egal ob ich mal 20kW Spitze habe oder das 5h laufen lasse, zb beide E Autos bei -5 cent laden ... hatte nur Vorteile |
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Diese monatliche Mehrbelastung, von der du sprichst, fällt im neuen System weg. Außerdem könnte man sich jederzeit wieder zurückstufen lassen. Ich sehe das auch so - besser vielleicht unnötig haben, als nicht haben und dann doch brauchen, aber teuer bezahlen müssen. Und 10 kW sind mit einem zukünftigen E-Auto auf dauer ziemlich sicher zu wenig. |
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Ich hatte heuer bereits ein paar Viertelstunden mit 14kW und auch 12kW, werd aber trotzdem in den restlichen Monaten nochmal aufs Maximum (17kW) gehen mit den 2 E-Autos, haben ist besser als brauchen. Für die Berechnung benötigt man glaube ich 2 Viertelstundenwerte pro Monat. |
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Weiß wer wie sich die Änderung auf die Kunden auswirkt, welche schon vor längerer Zeit auf Leistungsmessung umgestellt wurden wegen zB. PV Anlage mit über 15 oder 20kW WR WR [Wechselrichter] Leistung? Netzbereitstellung wurde damals auf 11kW hochgestellt - gibts da nochmal einen neuen Beobachtungszeitraum oder bleiben die unverändert? |
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1 oder 2 Viertelstundenwerte pro Monat für diese Einstufung? |
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Sofern ich es richtig verstanden habe, aber ich bin noch am Anfang mich in das ganze Thema einzulesen, benötigt man 2 Viertelstundenwerte die dann hochgerechnet werden. Wert 1 ist 1 kW für 15 Minuten, dann ist das für eine Stunde hochgerechnet 4 kW. Wert 2 ist 3 kW für 15 Minuten, dann ist das für eine Stunde hochgerechnet 12 kW. Und dann wird daraus der Durchschnitt ermittelt und ich hab dann für die Einstufung 8 kW. Ist das so richtig? |
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Wenn ich es richtig gelesen habe, brauchst Du zwei Viertelstundewerte von zwei unterschiedlichen Monaten. Der Durchschnitt der zwei höchsten Werte in 2026, wenn höher als 10, ergeben die Einstufung. |
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Also sollte ein 15min. Spitzenwert pro Monat reichen, nehme ich an. |
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Was hats mit der 10er Grenze auf sich? Von der hab ich e schon gelesen. Solange ich da drunter bleibe, bleibts bei meinen 4 kW Netznutzungsvertrag? Kommt ein "normaler" Haushalt ohne E-Auto überhaupt über die 10er Grenze drüber? Selbst wenn ich bei mir Wärmepumpe, Backofen, Trockner, etc aufdrehe komme ich nie über 10 kW. Da müsste ich wirklich ALLES aufdrehen im Haus. |
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Wennst eine Induktionsplatte hast und den Boost Modus für kochendes Wasser nimmst kannst kurz 7kw ziehen, also wenn's um reine Spitzen geht schafft das ein HH ohne E Auto auch |
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Ich glaub hier werden Leistung und Energie verwechselt? Wieso soll sich die Momentanleistung vervierfachen?. 1W = 1 J/s |
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So habs ich verstanden. Vielleicht hab ich das Ganze auch falsch verstanden. Deswegen ja auch meine Frage, wie soll ein normaler Haushalt über 10 kW drüberkommen. Ich kann jetzt nur von meinem Haus und meinen Geräten sprechen, mir wäre noch nie aufgefallen, dass unser Bora Kochfeld soviel zieht. Muss mir einmal die 15 Minuten Werte von vorigem Jahr und heuer anschauen. |
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Nein. Ein Mittel der 15min Werte welche 2x/Monat auftreten. Übergangsbestimmungen für bestehende Anschlüsse Für Netzanschlusspunkte in Entnahmerichtung auf der Netzebene 7, die vor 01.01.2027 errichtet wurden, ist für den Zweck der Netzentgeltbestimmung der höchste der folgenden Werte maßgeblich: - 10kW - die per 31.12.2026 in Entnahmerichtung vertraglich vereinbarte netzwirksame Leistung - der Mittelwert der zwei höchsten monatlichen Viertelstundenleistungswerte des Kalenderjahres Heißt: Samstag 13:15-13:30 und Sonntag 16:45-17:00 vollen Bezug, diese Werte werden dann zur Berechnung hergenommen. Wie hoch deine Spitzen bis dato waren kannst du einfach herausfinden in dem du dir in deinem Netzbetreiberportal die vorhandenen Viertelstundenwerte runterlädst und in der Tabelle die höchsten Werte filterst. Bsp. NetzOÖ: |
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Nein, das sehe ich nicht so. Denn die zwei höchsten monatlichen Viertelstundenleistungswerte des Kalenderjahres sind die Spitzen von 2 verschiedenen Monaten. Es gibt ja 12 höchste monatliche Vierstelstundenleistungswerte des Kalenderjahres (1 für jedes Monat), und davon werden eben die 2 höchsten genommen. Also z.B. je ein max. 15min. Fenster für Oktober und Dezember. Sehe ich das - abweichend von deiner Interpretation - richtig so? |
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Wir haben die gleiche Interpretation, ich hätte x2 dazuschreiben sollen. Ich persönlich mach einfach 2x2 😉 |
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Interpretiere ich ebenso. Diese Werte gibt's nämlich für jeden Anschluss, egal ob Opt-in oder Opt-out. |
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An zwei unterschiedlichen Monaten, jeweils eine (die höchste) Viertelstundenspitze. Davon der Durchschnitt. Ganz einfach. |
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