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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 36 teilen

3.7. -29.10.2026    741 Antworten    90 Autoren 741 2026-10-29T18:08:15+01:00    30 Empfehlungen
            
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
771
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  micsch
  •   Bronze-Award
26.10.2026  (#701)

zitat..
grua schrieb:

──────..
micsch schrieb:
─────────────

Bei mir flog auch die Vorzählersicherung. Aber bei der Phase die nicht so hoch belastet war. Aber vielleicht wurde da auch was vertauscht.
───────────────

Ich hoffe, die Nachzählersicherung. Die sollte eigentlich vor der VZS (NH-Trenner) fliegen...

Es war schon die Vorzählersicherung. Nachzählersicherung hätte ich jetzt keine gesehen. 


1
  •  Casemodder
  •   Gold-Award
27.10.2026  (#702)
...bestellt schon mal Ersatz Schmelzsicherungen...

1
  •  EARL
27.10.2026 19:06  (#703)
war natürlich am we, habe jetzt eine 10er-Packung daheim mit noch 9 verwendbaren ;)
kostete im jahr der leistjngsmessung übrigens keinen cent
also besser 20kW haben als nicht haben !

zwecks we & worst case szenario
fliegt ja nur eine phase, von daher würde ich schauen auf welcher phase kein kühlschrank hängt
& dieser phase ein ruhiges we gönnen bis ersatz bereitliegt ;) (selber so gemacht)

macht jetzt ein 100 kWh Speicher noch Sinn?
oder lieber bei max 44 kWh bleiben.

Aktuell hab ich einen lastbegrenzer der perfekt war um pv strom kombiniert mit automatisierten spotpreisladen zu nutzen & dabei den faktor frau abzusichern, um je nach bisheriger maximaler unverneidbarer kW Last die Ladung zu verringern oder komplett zu stoppen

Spitzenglättung war bisher kein Thema, wie setzt ihr das um?
... vozugsweise mit loxone (byd hvm, goodwe)
... gibts spitzenglättungsbausteine bei loxone?



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  •  derdriver
28.10.2026 7:03  (#704)
Den Sinn hinter der Aktion verstehe ich ehrlich gesagt nicht wirklich.
Ok. Wenn ihr auf 20 kW eingestuft werdet habt ihr die 20 kW ersessen und müsstet sie bei mehrmaligen erreichen im nächsten Jahr nicht mehr nachkaufen nach einem Jahr. 
Aber ihr wisst schon wenn ihr da nächstes Jahr eine Monatliche Spitze habt mit 20kW das ihr die auch bezahlen müsst mit dem monatlichen Entgelt.
Zumindest ist es jetzt so bei der Leistungsmessung bei mir.

1
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Hallo PVAndyE,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027)

  •  EARL
28.10.2026 7:10  (#705)
Person A hat 10 kW
braucht plötzlich 15kW
zahlt die Last Spitze & kauft 5kW nach mit je 210,65 netto

Person B hat 20 kW
braucht auch mal 15 kW
zahlt die Last Spitze & das wars

also das war grundsätzlich weil man sowieso.zwangsumgestellf wurde in NÖ also wieso nicht das beste draus machen, außerdem hatte ich einen Spotpreis, das erste Jahr diente nur der Festlegubg ohbe das ich was zahlen mußte von daher wars egal ob ich mal 20kW Spitze habe oder das 5h laufen lasse, zb beide E Autos bei 
-5 cent laden

... hatte nur Vorteile 



1
  •  Berndi
  •   Gold-Award
28.10.2026 7:26  (#706)

zitat..
derdriver schrieb:

Den Sinn hinter der Aktion verstehe ich ehrlich gesagt nicht wirklich.
Ok. Wenn ihr auf 20 kW eingestuft werdet habt ihr die 20 kW ersessen und müsstet sie bei mehrmaligen erreichen im nächsten Jahr nicht mehr nachkaufen nach einem Jahr. 
Aber ihr wisst schon wenn ihr da nächstes Jahr eine Monatliche Spitze habt mit 20kW das ihr die auch bezahlen müsst mit dem monatlichen Entgelt.
Zumindest ist es jetzt so bei der Leistungsmessung bei mir.

Diese monatliche Mehrbelastung, von der du sprichst, fällt im neuen System weg. Außerdem könnte man sich jederzeit wieder zurückstufen lassen.
Ich sehe das auch so - besser vielleicht unnötig haben, als nicht haben und dann doch brauchen, aber teuer bezahlen müssen.
Und 10 kW sind mit einem zukünftigen E-Auto auf dauer ziemlich sicher zu wenig.


1
  •  derLandmann
  •   Gold-Award
28.10.2026 8:22  (#707)
Ich hatte heuer bereits ein paar Viertelstunden mit 14kW und auch 12kW, werd aber trotzdem in den restlichen Monaten nochmal aufs Maximum (17kW) gehen mit den 2 E-Autos, haben ist besser als brauchen. Für die Berechnung benötigt man glaube ich 2 Viertelstundenwerte pro Monat.

1
  •  zeki
28.10.2026 9:41  (#708)
Weiß wer wie sich die Änderung auf die Kunden auswirkt, welche schon vor längerer Zeit auf Leistungsmessung umgestellt wurden wegen zB. PV Anlage mit über 15 oder 20kW WR WR [Wechselrichter] Leistung? 
Netzbereitstellung wurde damals auf 11kW hochgestellt - gibts da nochmal einen neuen Beobachtungszeitraum oder bleiben die unverändert?

1
  •  ds50
  •   Gold-Award
28.10.2026 10:23  (#709)

zitat..
derLandmann schrieb: Für die Berechnung benötigt man glaube ich 2 Viertelstundenwerte pro Monat.

1 oder 2 Viertelstundenwerte pro Monat für diese Einstufung?

1
  •  Ulairi
  •   Bronze-Award
28.10.2026 11:16  (#710)

zitat..
ds50 schrieb: 1 oder 2 Viertelstundenwerte pro Monat für diese Einstufung?

Sofern ich es richtig verstanden habe, aber ich bin noch am Anfang mich in das ganze Thema einzulesen, benötigt man 2 Viertelstundenwerte die dann hochgerechnet werden.

Wert 1 ist 1 kW für 15 Minuten, dann ist das für eine Stunde hochgerechnet 4 kW.
Wert 2 ist 3 kW für 15 Minuten, dann ist das für eine Stunde hochgerechnet 12 kW.

Und dann wird daraus der Durchschnitt ermittelt und ich hab dann für die Einstufung 8 kW.

Ist das so richtig?


1
  •  webwude
  •   Bronze-Award
28.10.2026 12:02  (#711)
Wenn ich es richtig gelesen habe, brauchst Du zwei Viertelstundewerte von zwei unterschiedlichen Monaten. Der Durchschnitt der zwei höchsten Werte in 2026, wenn höher als 10, ergeben die Einstufung.

1
  •  ds50
  •   Gold-Award
28.10.2026 12:05  (#712)

zitat..
webwude schrieb:

Wenn ich es richtig gelesen habe, brauchst Du zwei Viertelstundewerte von zwei unterschiedlichen Monaten. Der Durchschnitt der zwei höchsten Werte in 2026, wenn höher als 10, ergeben die Einstufung.

Also sollte ein 15min. Spitzenwert pro Monat reichen, nehme ich an.


1
  •  Ulairi
  •   Bronze-Award
28.10.2026 12:20  (#713)

zitat..
webwude schrieb: wenn höher als 10, ergeben die Einstufung

Was hats mit der 10er Grenze auf sich? Von der hab ich e schon gelesen.

Solange ich da drunter bleibe, bleibts bei meinen 4 kW Netznutzungsvertrag?

Kommt ein "normaler" Haushalt ohne E-Auto überhaupt über die 10er Grenze drüber? Selbst wenn ich bei mir Wärmepumpe, Backofen, Trockner, etc aufdrehe komme ich nie über 10 kW. Da müsste ich wirklich ALLES aufdrehen im Haus.


1
  •  Lu1994
  •   Silber-Award
28.10.2026 12:27  (#714)

zitat..
Ulairi schrieb:

──────..
webwude schrieb: wenn höher als 10, ergeben die Einstufung
───────────────

Was hats mit der 10er Grenze auf sich? Von der hab ich e schon gelesen.

Solange ich da drunter bleibe, bleibts bei meinen 4 kW Netznutzungsvertrag?

Kommt ein "normaler" Haushalt ohne E-Auto überhaupt über die 10er Grenze drüber? Selbst wenn ich bei mir Wärmepumpe, Backofen, Trockner, etc aufdrehe komme ich nie über 10 kW. Da müsste ich wirklich ALLES aufdrehen im Haus.

Wennst eine Induktionsplatte hast und den Boost Modus für kochendes Wasser nimmst kannst kurz 7kw ziehen, also wenn's um reine Spitzen geht schafft das ein HH ohne E Auto auch


1
  •  Hausbauer2025
28.10.2026 12:29  (#715)

zitat..
Ulairi schrieb: Wert 1 ist 1 kW für 15 Minuten, dann ist das für eine Stunde hochgerechnet 4 kW.
Wert 2 ist 3 kW für 15 Minuten, dann ist das für eine Stunde hochgerechnet 12 kW.

Ich glaub hier werden Leistung und Energie verwechselt? Wieso soll sich die Momentanleistung vervierfachen?.
1W = 1 J/s


1
  •  Ulairi
  •   Bronze-Award
28.10.2026 12:43  (#716)

zitat..
Hausbauer2025 schrieb: Ich glaub hier werden Leistung und Energie verwechselt? Wieso soll sich die Momentanleistung vervierfachen?.
1W = 1 J/s

So habs ich verstanden. Vielleicht hab ich das Ganze auch falsch verstanden.

Deswegen ja auch meine Frage, wie soll ein normaler Haushalt über 10 kW drüberkommen.

zitat..
Lu1994 schrieb: Wennst eine Induktionsplatte hast und den Boost Modus für kochendes Wasser nimmst kannst kurz 7kw ziehen, also wenn's um reine Spitzen geht schafft das ein HH ohne E Auto auch

Ich kann jetzt nur von meinem Haus und meinen Geräten sprechen, mir wäre noch nie aufgefallen, dass unser Bora Kochfeld soviel zieht.

Muss mir einmal die 15 Minuten Werte von vorigem Jahr und heuer anschauen.

1
  •  derLandmann
  •   Gold-Award
28.10.2026 13:25  (#717)

zitat..
Ulairi schrieb: Ist das so richtig?

Nein.

Ein Mittel der 15min Werte welche 2x/Monat auftreten.

Übergangsbestimmungen für bestehende Anschlüsse
Für Netzanschlusspunkte in Entnahmerichtung auf der Netzebene 7, die vor 01.01.2027 errichtet wurden, ist für den Zweck der Netzentgeltbestimmung der höchste der folgenden Werte maßgeblich:
- 10kW
- die per 31.12.2026 in  Entnahmerichtung vertraglich vereinbarte netzwirksame Leistung
- der Mittelwert der zwei höchsten monatlichen Viertelstundenleistungswerte des Kalenderjahres

Heißt: Samstag 13:15-13:30 und Sonntag 16:45-17:00 vollen Bezug, diese Werte werden dann zur Berechnung hergenommen.

Wie hoch deine Spitzen bis dato waren kannst du einfach herausfinden in dem du dir in deinem Netzbetreiberportal die vorhandenen Viertelstundenwerte runterlädst und in der Tabelle die höchsten Werte filterst.

Bsp. NetzOÖ:

2026/20261028730364.png


1
  •  ds50
  •   Gold-Award
28.10.2026 13:33  (#718)

zitat..
derLandmann schrieb: - der Mittelwert der zwei höchsten monatlichen Viertelstundenleistungswerte des Kalenderjahres

Heißt: Samstag 13:15-13:30 und Sonntag 16:45-17:00 vollen Bezug, diese Werte werden dann zur Berechnung hergenommen.

Nein, das sehe ich nicht so.

Denn die zwei höchsten monatlichen Viertelstundenleistungswerte des Kalenderjahres sind die Spitzen von 2 verschiedenen Monaten. Es gibt ja 12 höchste monatliche Vierstelstundenleistungswerte des Kalenderjahres (1 für jedes Monat), und davon werden eben die 2 höchsten genommen. Also z.B. je ein max. 15min. Fenster für Oktober und Dezember.

Sehe ich das - abweichend von deiner Interpretation - richtig so?


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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
28.10.2026 14:01  (#719)
Wir haben die gleiche Interpretation, ich hätte x2 dazuschreiben sollen. Ich persönlich mach einfach 2x2 😉


1
  •  berndti
28.10.2026 14:26  (#720)

zitat..
ds50 schrieb:

Denn die zwei höchsten monatlichen Viertelstundenleistungswerte des Kalenderjahres sind die Spitzen von 2 verschiedenen Monaten. Es gibt ja 12 höchste monatliche Vierstelstundenleistungswerte des Kalenderjahres (1 für jedes Monat), und davon werden eben die 2 höchsten genommen. Also z.B. je ein max. 15min. Fenster für Oktober und Dezember.


Interpretiere ich ebenso.
Diese Werte gibt's nämlich für jeden Anschluss, egal ob Opt-in oder Opt-out.


1
  •  Berndi
  •   Gold-Award
28.10.2026 15:38  (#721)
An zwei unterschiedlichen Monaten, jeweils eine (die höchste) Viertelstundenspitze. Davon der Durchschnitt.
Ganz einfach.

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