Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 34
3.7.
-21.10.2026
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Nicht in Netzebne 7. |
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Echt schlimm, wenn man nur den alten Entwurf im Kopf hat... 😥 Also gibt es bei dieser höherstufungs-Aktion (Oktober und November sollten reichen) später keinen finanziellen Nachteil? Weil dann wäre es ein Nobrainer - und ich lade zur kurzen Ladeparty 🤪🔥 |
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Für genau den Fall den Österreicher zwei Beiträge weiter unten beschreib (Danke übrigens dafür, gut und verständlich erklärt). Bei einem 2. Elektroauto wird die Sache dann schon sehr spannend mit 10 KW. |
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So wie es aussieht, will sich jetzt jeder 20 kW sichern (ich hoffe ihr hab eure Wallboxen auch gemeldet 😉)...um dann nächstes Jahr mit Peakshaving eh unter 5 kW zu bleiben 🤣 |
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Anders. Wenn ich 10KW als ganz normalen Anschluss so lasse, für Haushalt und gelegentliche Spitze, dann zahle ich für die 10KW einen einheitlichen Preis von 0-10KW pro KW die ich auch wirklich in jenem Monat als 15-Min-Maxwert hatte. Dann kann ich für beispielsweise weitere 11KW, die ich vielleicht für ein E-Auto hätte den flexiblen Tarif vereinbaren. Für jenen bekomme ich einen gänzlich anderen KW-Preis, und kWh-Preis. Dann kann es sein, dass ich dadurch nicht, wie es normal wäre, ab 10KW + 11KW die 11KW doppelt bezahlen muss. Sondern genau anders herum, weil ich die 11KW als flexibel genommen habe, und der Netzbetreiber mir das 2 mal am Tag für 2 Stunden abschalten darf, zahle ich ggf. pro KW und KWH weniger.... Was ich dann aber brauche sind 21KW. 10KW fix, 11KW flexibel. Andernfalls muss ich an mein normales Kontingent von 10KW abzwacken. Selbst wenn man dann mit Peak Shaving bei 5KW ist, bezahlt man auch 5KW. Aber wenn wirklich ein E-Auto mit 11KW dazukäme, HABE ich die "erworbene Leistung" schon. Andernfalls bin ich bei 10KW und muss 11KW zukaufen.... |
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Hallo PVAndyE, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) |
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Danke. Verstanden. :) Dann schauen wir mal, wie ich das eine Viertelstunde "optimiere". Ich wüsste aktuell eh nicht, wo die Grenze meines Anschlusses liegt. |
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hab meine Spitzen im Jänner und März gehabt, entweder das wird angerechnet oder nicht, juckt mich sowieso nicht da ich die 8kW schon allein Preistechnisch nie überschreiten werde. Bei 19kW hauts die Sicherung, 16kW (17,3kW max.) wäre noch im tolleranten Bereich, da lass ich lieber die Leitung beim Einspeisen glühen als beim Bezug^^ |
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Genau meine Rede. Ja, es ist wohl ein Nobrainer, sich heuer mit zwei Spitzen die höhere Anschlussleistung zu sichern (zumindest wenn man nicht schon Leistungsmessung hat), aber ich sehe derzeit wenig praktischen Nutzen. Eher noch, wenn ich keine PV und vor allem keine Batterie habe, weil da auch übers ganze Jahr höhere Spitzen möglich sind. Und selbst da ist es auch fragwürdig ob ich das dann auch nutzen will. Aber vielleicht kann ja jemand kurz erklären, was er dann damit vor hat. 🤷 Ich sehe momentan eher mehr Potential darin, langfristig Richtung 2kW übers Jahr runter zu kommen. da spart man sich eher mal ~300€ gegenüber der 10kW plus Variante. Zur Flexibilisierung ist für mich noch vieles offen, aber ich glaube das Beispiel, dass du hier bringst ist unrealistisch, bzw. nicht erstrebenswert, es sei denn es geht dann schon in Richtung eines Betriebes (für ein Einfamilienhaus sehe ich da kein Szenario). Außerdem glaube ich nicht das das mit der Flexibilisierung so funktioniert wie du das beschreiben hast und die Einsparungen in der Form funktionieren. Hast du PV mit Speicher? Wenn ja, wird das noch unrealistischer... Und falls das noch kommt: Nein, wenn man mal in dem einen oder anderen (auch deutlich) über 10kW im Monat kommt, wird man nicht gleich nachkaufen müssen. Das muss schon über eine längere Zeit so laufen und vermutlich wird das über einen Jahresdurchschnitt, wie bisher ermittelt (so läuft das zumindest bei NetzNÖ). Das steht so nicht explizit in der Vorordnung, stattdessen wird auf die ANB des Netzbetreibers verwiesen, wie das abläuft. Und dazu noch von der KI ergänzt: § 93 ElWG bestimmt, dass E-Control eine Verordnung erlassen muss, welche den Inhalt der Allgemeinen Netzbedingungen für das Verteilernetz festlegt. Die Netzbetreiber dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ergänzende Bestimmungen beantragen; darüber entscheidet E-Control per Bescheid. Das bedeutet: Netz NÖ kann nicht einfach selbst eine beliebige „3-mal-pro-Jahr-Regel“ erfinden. |
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Wie bereits geschrieben, mit 3x25A schafft man ca 30kW 15min-Spitzen. 19kW gehen relativ lange. |
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anscheind bei mir nicht, eine 15min Spitze mit 19kW ging sich aus. (Grad nachgeschaut, e klar, is nur ne 20A Schmelzsicherung drinnen) In meinem Fall e wuarscht, da ich es nicht Krampfhaft brauche weils ichs nicht nutzen würde. |
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Wer es nicht nutzen würde, der muss es nicht nutzen. Der bekommt 10KW und dann ist doch gut. Es haben auch nicht alle bei Leistungsmessung damals extra ihren Verbrauch hochgesetzt um dann mehr Einspeiseleistung zu bekommen. Es gibt halt unterschiedliche Szenarien. Wir müssen im Winter Strom kaufen. Zum heizen und auch fürs E-Auto (wird mit nem Ziegel geladen) . Ich schaffe es mit der PV und Speicher den Haushaltsbedarf zu decken, für mehr reicht es jedoch nicht. Käme ein zweites E-Auto dazu, könnten wir dann bei WiNAP und flexiblen Verbrauch je nach Preise (die wie nicht kennen) sparen. Dann muss aber der Anschluss groß genug sein. Wenn er das nicht ist, müssten wir nachkaufen. Wäre er 2027 zu groß und würde das Kosten erzeugen kann man sich wieder runterstufen lassen. Aber rückwirkend 2 Monate aus 2026 herholen, das geht nunmal nicht. So selbstsicher wäre ich gerne. Ich traue jedem alles zu. Die E-Control oder der Netzbetreiber können machen wie es ihnen beliebt. Ich hingegen traue denen sofort zu, das dieses Jahr so gemacht zu haben weil es nicht anders ging für eine Einstufung, und alle ab nächstem Jahr und mehr Bezug: Ätschbätsch. |
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Ich will es auch nicht herauf beschwören - aber falls bei mir im Winter mal die WP WP [Wärmepumpe] ausfällt und stattdessen der Heizstab zum Einsatz kommt wäre es schon leicht möglich mit E-Auto laden, kochen usw. über die 10kW zu kommen, also ja - in dem Fall werde ich schauen wohl zumindest noch auf 15kW zu kommen. Aber schon klar, bei Leuten mit sehr großer PV und Akku wird man bei entsprechendem Energiemanagment wohl nie auch nur in die Nähe der 10kW Grenze kommen. |
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Ich möchte es keinem ausreden, das zu tun. Ich teile jedoch nicht die Hoffnung, dass man sich damit einen Vorteil erwirkt. Ich selbst habe auch meine Leistung bei NetzNÖ künstlich etwas hochgetrieben (10kW), aber im Nachhinein, hat das nicht viel gebracht. Vielleicht hat es mich vor dem Nachkauf von einem oder zwei kW geschützt (who knows), aber man musste ein Jahr auch diese Spitzen zahlen, weshalb ich das nicht wirklich als Gewinn sehen kann. Zudem bekommen jetzt alle 10kW, womit das wieder obsolet ist. Ich habe heute eine große PV mit großem Speicher. Selbst mit E-Auto, geht es bei mir max. um 4 Monate wo die Spitzen ein Thema sind (der Rest sind fix 2kW). Auch wenn ich da mal über 10kW komme (was ich nicht glaube und vorhabe), dann werde ich nicht nachkaufen müssen. Eher umgekeht, ich werde das Peak-Shaving verfeinern um die Lastspitzen auch da deutlich zu drücken. WiNAP und Flexibilisierung ist auch für mich ein Thema. Es kann dann sein, dass ich speziell in der Nacht den Speicher und das E-Auto wieder nachlade. Ich warte da aber mal die genauen Details ab. |
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Ich hänge mich mit meiner Situation an: Neubau, Netz NÖ, NE 7, Bezug mit 4 kW vereinbart, derzeit ohne Leistungsmessung. Demnächst wird die PV errichtet: 13,9 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], 9 kWh Speicher, Hybrid-WR mit 27,5 kVA (Einspeisung auf 4 kVA begrenzt). Der Zählpunkt für die Einspeisung ist bereits beantragt, Inbetriebnahme noch heuer geplant. Weil der WR WR [Wechselrichter] über 15 kVA liegt, werde ich ab Inbetriebnahme automatisch auf Leistungsmessung umgestellt, und laut Netzzugangsvertrag gilt dann die erste Jahresverrechnungsleistung als erworben. Ich habe extra bei der Netz NÖ nachgefragt, aber die können derzeit nichts sagen: Den Beobachtungszeitraum legt die Fachabteilung fest, und solange die Entgeltverordnung nicht veröffentlicht ist (Ende Dezember), gibt es keine Auskunft. Im Worst Case zahle ich also Netzbereitstellung nach, und das zu einem Tarif, den noch keiner kennt. Mir ist klar, dass da aktuell viel Kaffeesatzlesen dabei ist – trotzdem würde mich eure Einschätzung interessieren. Was würdet ihr mir raten? a) Noch heuer in Betrieb nehmen und gleich Leistungsspitzen erzeugen, in der Hoffnung, dass die als erworben gelten? b) Oder die Fertigstellung erst mit 1.1.2027 melden und auf die neue Regelung warten (dann pauschal 10 kW)? Danke! |
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Ich bin schon seit 2 Jahren über die 10kW Spitze. Wallbox, WP, Split Klima und Begleitheizung für einige Meter Fallrohre. Keine PV oder Speicher aber lokale EEG mit dem Bruder und riesen PV am Stadel und grosser Batterie. Ich hoffe ich krieg die 20kW gesichert aber kann aktiv kaum ein Peak Shaving betreiben. Mein Bruder wird sich aber was überlegen müssen da bei ihm gerade eine BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] im Zulauf ist. Mal sehen wie das erste Jahr aussieht und wie intelligent sich das regeln lässt. Oder ihm auch raten er soll bei den Spitzen übertreiben anfangen? Kann ja mein Auto dort auch paar mal anstecken. 😁 Wär das wirklich der no-brainer aktuell? |
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das heißt aber auch eigentlich umgekehrt, dass es für mich finanziell eher "schädlich" sein könnte, mir ein e auto zuzulegen bzw. das zuhause zu laden? weil ich dann eben über genau diese 10kw spitze komme wenn ich pech hab? |
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Ich lade 2 Autos (gesamt 40 tkm p.a.) mit maximal 5,5 kW, das ist überhaupt kein Problem (die Ladeverluste sind etwas höher) |
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Wenn du die Wallbox sinnvoll regelst, kannst du auch schneller laden und nur kurzfristig runterdrosseln, wenn andere Verbraucher eingeschaltet werden. |
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Könnte ich, aber da es nicht nötig ist hab ich das noch nie genutzt. Ich wollte damit nur sagen, dass man keine Angst davor haben muss, selbst bei 2 Autos und hohe Kilometerleistung, dazu kommt vermutlich noch das flexible Netzmodell. |
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Ich wollte eh auch nur die Möglichkeit aufzeigen - für Vielfahrer vielleicht sinnvoll. Durchschnittsverbraucher werden mit ein bissl Mitdenken auch so locker unter 10kW bleiben (wenn die WB nicht auf 11kW eingestellt ist 😉). |
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Wird da der pauschale Anteil des Netzanschlussentgeltes fällig ? Beispiel: Man hat 10 kW fix (ab 2027 also der Standard) Will man weitere 15 kW über den flexiblen Tarif nutzen, muß dann für diese zusätzliche 15 kW Leistung der einmalige pauschale Anteil des Netzanschlussentgeltes bezahlt werden, oder nicht (also die berühmten einmaligen ca. 250 Euro / kW)? Wenn nein: Wo steht das in der Verordnung ? |
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