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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 34 teilen

3.7. -21.10.2026    683 Antworten    85 Autoren 683 2026-10-21T14:19:32+02:00    28 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
711
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  sudo
21.10.2026 6:43  (#661)

zitat..
ds50 schrieb: Was heißt, dass sich an den Leistungspreisen bei höherem Anschlusswert nix ändert? Ich dachte, man zahlt Minimum 20% des Anschlusswertes. Bei 10kW Anschlusswert zahle ich also 2kW, aber bei 15kW wären das 3kW, was ich mindestens monatlich zahlen müsste. Dann zahle ich insgesamt ja mehr, wenn ich dank Energiemanagement sowieso eher nicht über die 10kW komme, oder?

Nicht in Netzebne 7.


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  •  ds50
  •   Gold-Award
21.10.2026 6:48  (#662)

zitat..
sudo schrieb: Nicht in Netzebne 7.

Echt schlimm, wenn man nur den alten Entwurf im Kopf hat... 😥

Also gibt es bei dieser höherstufungs-Aktion (Oktober und November sollten reichen) später keinen finanziellen Nachteil? Weil dann wäre es ein Nobrainer - und ich lade zur kurzen Ladeparty 🤪🔥


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
21.10.2026 6:52  (#663)

zitat..
webwude schrieb: Was hat das für einen Sinn? Ich check es echt nicht. 

Bitte für einfache Mathematiker (WallBox, Backofen mit Pyrolyse Funktion, Waschmaschine, Spülmaschine etc vorhanden).

Welchen Vorteil habe ich, die Leitung möglichst hoch zu belasten? Zumindest für 15 Minuten?

Für genau den Fall den Österreicher zwei Beiträge weiter unten beschreib (Danke übrigens dafür, gut und verständlich erklärt). Bei einem 2. Elektroauto wird die Sache dann schon sehr spannend mit 10 KW.


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  •  ck
21.10.2026 7:24  (#664)
So wie es aussieht, will sich jetzt jeder 20 kW sichern (ich hoffe ihr hab eure Wallboxen auch gemeldet 😉)...um dann nächstes Jahr mit Peakshaving eh unter 5 kW zu bleiben 🤣

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  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
21.10.2026 8:01  (#665)

zitat..
ck schrieb:

So wie es aussieht, will sich jetzt jeder 20 kW sichern (ich hoffe ihr hab eure Wallboxen auch gemeldet 😉)...um dann nächstes Jahr mit Peakshaving eh unter 5 kW zu bleiben 🤣

Anders. Wenn ich 10KW als ganz normalen Anschluss so lasse, für Haushalt und gelegentliche Spitze, dann zahle ich für die 10KW einen einheitlichen Preis von 0-10KW pro KW die ich auch wirklich in jenem Monat als 15-Min-Maxwert hatte.
Dann kann ich für beispielsweise weitere 11KW, die ich vielleicht für ein E-Auto hätte den flexiblen Tarif vereinbaren. Für jenen bekomme ich einen gänzlich anderen KW-Preis, und kWh-Preis. Dann kann es sein, dass ich dadurch nicht, wie es normal wäre, ab 10KW + 11KW die 11KW doppelt bezahlen muss. Sondern genau anders herum, weil ich die 11KW als flexibel genommen habe, und der Netzbetreiber mir das 2 mal am Tag für 2 Stunden abschalten darf, zahle ich ggf. pro KW und KWH weniger.... 
Was ich dann aber brauche sind 21KW. 10KW fix, 11KW flexibel. Andernfalls muss ich an mein normales Kontingent von 10KW abzwacken.
 
Selbst wenn man dann mit Peak Shaving bei 5KW ist, bezahlt man auch 5KW. Aber wenn wirklich ein E-Auto mit 11KW dazukäme, HABE ich die "erworbene Leistung" schon. Andernfalls bin ich bei 10KW und muss 11KW zukaufen....


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  •  webwude
  •   Bronze-Award
21.10.2026 8:08  (#666)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

──────..
webwude schrieb:

Was hat das für einen Sinn? Ich check es echt nicht. 

Bitte für einfache Mathematiker (WallBox, Backofen mit Pyrolyse Funktion, Waschmaschine, Spülmaschine etc vorhanden).

Welchen Vorteil habe ich, die Leitung möglichst hoch zu belasten? Zumindest für 15 Minuten?
───────────────

Wenn du nichts machst, bekommst du nächstes Jahr deinen Netzanschluss mit 10KW beziffert. Nimm dort als Beispiel die Werte von speeeedcat. Er bezahlt dann für Januar für 10KW (Preis xy pro KW / 12 Monate) + 2KW (Preis yz weil alles über 10KW einen eigenen Preis hat/ 12 Monate). Er bezahlt für Oktober 8KW (Preis xy pro KW / 12 Monate).

Nun kann es aber sein, dass der Netzbetreiber ihm im nächsten Jahr mitteilt: "Dein Anschlusswert des Hauses beträgt aber nur 10KW und du bist nun (ob einmal, zweimal oder dauerhaft, das wissen wir nicht!) zu oft über die 10KW gekommen. Du musst nun für eine Erweiterung deines Hausanschlusses bezahlen. Da du auf maximal 12KW kommst, musst du für 2KW nachzahlen." (wieviel, das wissen wir nicht; ob das passiert, wissen wir nicht) Dasselbe würde ihm dann später wieder passieren. In einigen Jahren lädt er ein zweites E-Auto mit 11KW und kommt dann auf eine Spitze von 17KW. Dann bekommt er wieder Post, und muss wieder den Netzanschluss nachbezahlen. Dann von 13KW auf 17KW. An der oben genannten monatlichen Leistungspreisen ändert sich insofern nichts. Aber an seinem Anschlusswert.

Und nun auf jetzt übertragen, es gibt eine Übergangsregelung. Wenn du beispielsweise im Oktober 15KW genutzt hast, und im November 17KW, dann wird dein Anschlusswert des Hauses auf 16KW [(15+17)/2]kostenfrei angehoben. Du bekommst also nicht 10KW sondern 16KW , als wenn du diese gekauft hättest. Diese Übergangsregelung gilt nur für 2026 auf 2027. Was danach passiert, also ob es zu solchen Nachzahlungen wie oben beschrieben kommt, wie hoch diese Nachzahlungen pro KW sind, welche Auswirkungen das auf eine vorhandene Elektroinstallation im Sicherungskasten hat, das wissen wir alles nicht. 

PS: Und das warum: 

Ich nehme an es liegt daran, dass bisher 11KW Wallboxen nur meldepflichtig waren. Die 11KW Wallbox änderte aber nichts am Anschlusswert. Will heißen, es haben bestimmt noch genug Leute einen 4KW Anschlusswert und haben da dran ihre 11KW Wallbox. Die kommen sicherlich über 10KW, alleine weil ihr Auto schon mit 11KW laden kann. Dann hätte 2027 fast jeder mit einer Wallbox mit 11KW und einem normalen 4KW Hausanschlusswert nachzahlen müssen. Um das zu verhindern werden nun die 2 höchsten Monatswerte von der Leistung her gemittelt und einfach zugestanden. Weil die paar Leute, die das so haben nicht signifikant sind. So wie die paar Leute hier im Forum nicht signifikant sind.

Danke. Verstanden. :)

Dann schauen wir mal, wie ich das eine Viertelstunde "optimiere".

Ich wüsste aktuell eh nicht, wo die Grenze meines Anschlusses liegt.


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  •  ElectroPVNoob
  •   Silber-Award
21.10.2026 8:18  (#667)
hab meine Spitzen im Jänner und März gehabt, entweder das wird angerechnet oder nicht, juckt mich sowieso nicht da ich die 8kW schon allein Preistechnisch nie überschreiten werde. 

Bei 19kW hauts die Sicherung, 16kW (17,3kW max.) wäre noch im tolleranten Bereich, da lass ich lieber die Leitung beim Einspeisen glühen als beim Bezug^^

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  •  alhei
  •   Bronze-Award
21.10.2026 8:22  (#668)

zitat..
ck schrieb: So wie es aussieht, will sich jetzt jeder 20 kW sichern (ich hoffe ihr hab eure Wallboxen auch gemeldet 😉)...um dann nächstes Jahr mit Peakshaving eh unter 5 kW zu bleiben 🤣


Genau meine Rede.

Ja, es ist wohl ein Nobrainer, sich heuer mit zwei Spitzen die höhere Anschlussleistung zu sichern (zumindest wenn man nicht schon Leistungsmessung hat), aber ich sehe derzeit wenig praktischen Nutzen. Eher noch, wenn ich keine PV und vor allem keine Batterie habe, weil da auch übers ganze Jahr höhere Spitzen möglich sind.
Und selbst da ist es auch fragwürdig ob ich das dann auch nutzen will. Aber vielleicht kann ja jemand kurz erklären, was er dann damit vor hat. 🤷

Ich sehe momentan eher mehr Potential darin, langfristig Richtung 2kW übers Jahr runter zu kommen. da spart man sich eher mal ~300€ gegenüber der 10kW plus Variante.

zitat..
Oesterreicher schrieb: Anders. Wenn ich 10KW als ganz normalen Anschluss so lasse, für Haushalt und gelegentliche Spitze, dann zahle ich für die 10KW einen einheitlichen Preis von 0-10KW pro KW die ich auch wirklich in jenem Monat als 15-Min-Maxwert hatte.
Dann kann ich für beispielsweise weitere 11KW, die ich vielleicht für ein E-Auto hätte den flexiblen Tarif vereinbaren. Für jenen bekomme ich einen gänzlich anderen KW-Preis, und kWh-Preis. Dann kann es sein, dass ich dadurch nicht, wie es normal wäre, ab 10KW + 11KW die 11KW doppelt bezahlen muss. Sondern genau anders herum, weil ich die 11KW als flexibel genommen habe, und der Netzbetreiber mir das 2 mal am Tag für 2 Stunden abschalten darf, zahle ich ggf. pro KW und KWH weniger....
Was ich dann aber brauche sind 21KW. 10KW fix, 11KW flexibel. Andernfalls muss ich an mein normales Kontingent von 10KW abzwacken.

Selbst wenn man dann mit Peak Shaving bei 5KW ist, bezahlt man auch 5KW. Aber wenn wirklich ein E-Auto mit 11KW dazukäme, HABE ich die "erworbene Leistung" schon. Andernfalls bin ich bei 10KW und muss 11KW zukaufen....

Zur Flexibilisierung ist für mich noch vieles offen, aber ich glaube das Beispiel, dass du hier bringst ist unrealistisch, bzw. nicht erstrebenswert, es sei denn es geht dann schon in Richtung eines Betriebes (für ein Einfamilienhaus sehe ich da kein Szenario). Außerdem glaube ich nicht das das mit der Flexibilisierung so funktioniert wie du das beschreiben hast und die Einsparungen in der Form funktionieren.
Hast du PV mit Speicher? Wenn ja, wird das noch unrealistischer...

Und falls das noch kommt: Nein, wenn man mal in dem einen oder anderen (auch deutlich) über 10kW im Monat kommt, wird man nicht gleich nachkaufen müssen. Das muss schon über eine längere Zeit so laufen und vermutlich wird das über einen Jahresdurchschnitt, wie bisher ermittelt (so läuft das zumindest bei NetzNÖ). Das steht so nicht explizit in der Vorordnung, stattdessen wird auf die ANB des Netzbetreibers verwiesen, wie das abläuft.
Und dazu noch von der KI ergänzt:
§ 93 ElWG bestimmt, dass E-Control eine Verordnung erlassen muss, welche den Inhalt der Allgemeinen Netzbedingungen für das Verteilernetz festlegt. Die Netzbetreiber dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ergänzende Bestimmungen beantragen; darüber entscheidet E-Control per Bescheid.
Das bedeutet:
Netz NÖ kann nicht einfach selbst eine beliebige „3-mal-pro-Jahr-Regel“ erfinden.


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  •  tempo85
  •   Gold-Award
21.10.2026 8:57  (#669)

zitat..
ElectroPVNoob schrieb: Bei 19kW hauts die Sicherung, 16kW (17,3kW max.) wäre noch im tolleranten Bereich, da lass ich lieber die Leitung beim Einspeisen glühen als beim Bezug^^

Wie bereits geschrieben, mit 3x25A schafft man ca 30kW 15min-Spitzen.

19kW gehen relativ lange.


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  •  ElectroPVNoob
  •   Silber-Award
21.10.2026 9:07  (#670)
anscheind bei mir nicht, eine 15min Spitze mit 19kW ging sich aus.  (Grad nachgeschaut, e klar, is nur ne 20A Schmelzsicherung drinnen)
In meinem Fall e wuarscht, da ich es nicht Krampfhaft brauche weils ichs nicht nutzen würde.

1
  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
21.10.2026 9:26  (#671)
Wer es nicht nutzen würde, der muss es nicht nutzen. Der bekommt 10KW und dann ist doch gut. Es haben auch nicht alle bei Leistungsmessung damals extra ihren Verbrauch hochgesetzt um dann mehr Einspeiseleistung zu bekommen. Es gibt halt unterschiedliche Szenarien.

Wir müssen im Winter Strom kaufen. Zum heizen und auch fürs E-Auto (wird mit nem Ziegel geladen) . Ich schaffe es mit der PV und Speicher den Haushaltsbedarf zu decken, für mehr reicht es jedoch nicht. Käme ein zweites E-Auto dazu, könnten wir dann bei WiNAP und flexiblen Verbrauch je nach Preise (die wie nicht kennen) sparen. Dann muss aber der Anschluss groß genug sein. Wenn er das nicht ist, müssten wir nachkaufen. 
Wäre er 2027 zu groß und würde das Kosten erzeugen kann man sich wieder runterstufen lassen. Aber rückwirkend 2 Monate aus 2026 herholen, das geht nunmal nicht. 


zitat..
alhei schrieb: Zur Flexibilisierung ist für mich noch vieles offen, aber ich glaube das Beispiel, dass du hier bringst ist unrealistisch, bzw. nicht erstrebenswert, es sei denn es geht dann schon in Richtung eines Betriebes (für ein Einfamilienhaus sehe ich da kein Szenario). Außerdem glaube ich nicht das das mit der Flexibilisierung so funktioniert wie du das beschreiben hast und die Einsparungen in der Form funktionieren.
Hast du PV mit Speicher? Wenn ja, wird das noch unrealistischer...

Und falls das noch kommt: Nein, wenn man mal in dem einen oder anderen (auch deutlich) über 10kW im Monat kommt, wird man nicht gleich nachkaufen müssen. Das muss schon über eine längere Zeit so laufen und vermutlich wird das über einen Jahresdurchschnitt, wie bisher ermittelt

So selbstsicher wäre ich gerne. Ich traue jedem alles zu. Die E-Control oder der Netzbetreiber können machen wie es ihnen beliebt. Ich hingegen traue denen sofort zu, das dieses Jahr so gemacht zu haben weil es nicht anders ging für eine Einstufung, und alle ab nächstem Jahr und mehr Bezug: Ätschbätsch. 




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  •  El_aurare
21.10.2026 9:33  (#672)

zitat..
ElectroPVNoob schrieb:

anscheind bei mir nicht, eine 15min Spitze mit 19kW ging sich aus.  (Grad nachgeschaut, e klar, is nur ne 20A Schmelzsicherung drinnen)
In meinem Fall e wuarscht, da ich es nicht Krampfhaft brauche weils ichs nicht nutzen würde.

Ich will es auch nicht herauf beschwören - aber falls bei mir im Winter mal die WP WP [Wärmepumpe] ausfällt und stattdessen der Heizstab zum Einsatz kommt wäre es schon leicht möglich mit E-Auto laden, kochen usw. über die 10kW zu kommen, also ja - in dem Fall werde ich schauen wohl zumindest noch auf 15kW zu kommen.

Aber schon klar, bei Leuten mit sehr großer PV und Akku wird man bei entsprechendem Energiemanagment wohl nie auch nur in die Nähe der 10kW Grenze kommen.


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  •  alhei
  •   Bronze-Award
21.10.2026 10:26  (#673)
Ich möchte es keinem ausreden, das zu tun. Ich teile jedoch nicht die Hoffnung, dass man sich damit einen Vorteil erwirkt.
Ich selbst habe auch meine Leistung bei NetzNÖ künstlich etwas hochgetrieben (10kW), aber im Nachhinein, hat das nicht viel gebracht. Vielleicht hat es mich vor dem Nachkauf von einem oder zwei kW geschützt (who knows), aber man musste ein Jahr auch diese Spitzen zahlen, weshalb ich das nicht wirklich als Gewinn sehen kann.
Zudem bekommen jetzt alle 10kW, womit das wieder obsolet ist.
Ich habe heute eine große PV mit großem Speicher. Selbst mit E-Auto, geht es bei mir max. um 4 Monate wo die Spitzen ein Thema sind (der Rest sind fix 2kW). Auch wenn ich da mal über 10kW komme (was ich nicht glaube und vorhabe), dann werde ich nicht nachkaufen müssen. Eher umgekeht, ich werde das Peak-Shaving verfeinern um die Lastspitzen auch da deutlich zu drücken.
WiNAP und  Flexibilisierung ist auch für mich ein Thema. Es kann dann sein, dass ich speziell in der Nacht den Speicher und das E-Auto wieder nachlade. Ich warte da aber mal die genauen Details ab.


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  •  BudgetBuilder
21.10.2026 10:31  (#674)
Ich hänge mich mit meiner Situation an:
Neubau, Netz NÖ, NE 7, Bezug mit 4 kW vereinbart, derzeit ohne Leistungsmessung. Demnächst wird die PV errichtet: 13,9 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung], 9 kWh Speicher, Hybrid-WR mit 27,5 kVA (Einspeisung auf 4 kVA begrenzt). Der Zählpunkt für die Einspeisung ist bereits beantragt, Inbetriebnahme noch heuer geplant. Weil der WR WR [Wechselrichter] über 15 kVA liegt, werde ich ab Inbetriebnahme automatisch auf Leistungsmessung umgestellt, und laut Netzzugangsvertrag gilt dann die erste Jahresverrechnungsleistung als erworben.
Ich habe extra bei der Netz NÖ nachgefragt, aber die können derzeit nichts sagen: Den Beobachtungszeitraum legt die Fachabteilung fest, und solange die Entgeltverordnung nicht veröffentlicht ist (Ende Dezember), gibt es keine Auskunft. Im Worst Case zahle ich also Netzbereitstellung nach, und das zu einem Tarif, den noch keiner kennt.
Mir ist klar, dass da aktuell viel Kaffeesatzlesen dabei ist – trotzdem würde mich eure Einschätzung interessieren. Was würdet ihr mir raten?
a) Noch heuer in Betrieb nehmen und gleich Leistungsspitzen erzeugen, in der Hoffnung, dass die als erworben gelten?
b) Oder die Fertigstellung erst mit 1.1.2027 melden und auf die neue Regelung warten (dann pauschal 10 kW)?
Danke!


1
  •  Innuendo
  •   Gold-Award
21.10.2026 10:35  (#675)
Ich bin schon seit 2 Jahren über die 10kW Spitze. Wallbox, WP, Split Klima und Begleitheizung für einige Meter Fallrohre. Keine PV oder Speicher aber lokale EEG mit dem Bruder und riesen PV am Stadel und grosser Batterie.
Ich hoffe ich krieg die 20kW gesichert aber kann aktiv kaum ein Peak Shaving betreiben.

Mein Bruder wird sich aber was überlegen müssen da bei ihm gerade eine BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] im Zulauf ist. Mal sehen wie das erste Jahr aussieht und wie intelligent sich das regeln lässt. Oder ihm auch raten er soll bei den Spitzen übertreiben anfangen? Kann ja mein Auto dort auch paar mal anstecken. 😁 Wär das wirklich der no-brainer aktuell? 

1
  •  Thuata
  •   Bronze-Award
21.10.2026 10:38  (#676)
das heißt aber auch eigentlich umgekehrt, dass es für mich finanziell eher "schädlich" sein könnte, mir ein e auto zuzulegen bzw. das zuhause zu laden? weil ich dann eben über genau diese 10kw spitze komme wenn ich pech hab? 

1
  •  ck
21.10.2026 10:43  (#677)

zitat..
Thuata schrieb:

das heißt aber auch eigentlich umgekehrt, dass es für mich finanziell eher "schädlich" sein könnte, mir ein e auto zuzulegen bzw. das zuhause zu laden? weil ich dann eben über genau diese 10kw spitze komme wenn ich pech hab?

Ich lade 2 Autos (gesamt 40 tkm p.a.) mit maximal 5,5 kW, das ist überhaupt kein Problem (die Ladeverluste sind etwas höher)

1
  •  christoph1703
21.10.2026 10:46  (#678)

zitat..
ck schrieb:

──────..
Thuata schrieb:

das heißt aber auch eigentlich umgekehrt, dass es für mich finanziell eher "schädlich" sein könnte, mir ein e auto zuzulegen bzw. das zuhause zu laden? weil ich dann eben über genau diese 10kw spitze komme wenn ich pech hab?
───────────────

Ich lade 2 Autos (gesamt 40 tkm p.a.) mit maximal 5,5 kW, das ist überhaupt kein Problem (die Ladeverluste sind etwas höher)

Wenn du die Wallbox sinnvoll regelst, kannst du auch schneller laden und nur kurzfristig runterdrosseln, wenn andere Verbraucher eingeschaltet werden.


1
  •  ck
21.10.2026 10:47  (#679)

zitat..
christoph1703 schrieb:

Wenn du die Wallbox sinnvoll regelst, kannst du auch schneller laden und nur kurzfristig runterdrosseln, wenn andere Verbraucher eingeschaltet werden.

Könnte ich, aber da es nicht nötig ist hab ich das noch nie genutzt. Ich wollte damit nur sagen, dass man keine Angst davor haben muss, selbst bei 2 Autos und hohe Kilometerleistung, dazu kommt vermutlich noch das flexible Netzmodell.

1
  •  christoph1703
21.10.2026 10:53  (#680)
Ich wollte eh auch nur die Möglichkeit aufzeigen - für Vielfahrer vielleicht sinnvoll. Durchschnittsverbraucher werden mit ein bissl Mitdenken auch so locker unter 10kW bleiben (wenn die WB nicht auf 11kW eingestellt ist 😉).

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
21.10.2026 11:55  (#681)

zitat..
ck schrieb:
..... dazu kommt vermutlich noch das flexible Netzmodell.

Wird da der pauschale Anteil des Netzanschlussentgeltes fällig ?

Beispiel:
Man hat 10 kW fix (ab 2027 also der Standard)
Will man weitere 15 kW über den flexiblen Tarif nutzen, muß dann für diese zusätzliche 15 kW Leistung der einmalige pauschale Anteil des Netzanschlussentgeltes bezahlt werden, oder nicht (also die berühmten einmaligen ca. 250 Euro / kW)?

Wenn nein: Wo steht das in der Verordnung ?

1


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