« Photovoltaik / PV

Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 33 teilen

3.7. -20.10.2026    657 Antworten    83 Autoren 657 2026-10-20T23:01:24+02:00    28 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
 1  2 ... 3 ... 31  32  33 
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
685
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  sir0x
  •   Bronze-Award
20.10.2026 16:35  (#641)

zitat..
Notebook schrieb: auf wieviel wird man dann 2027 eingestuft? 10 kw

Wenn du im Jahr 2026 keine höheren Spitzen hast, ja auf 10kW

zitat..
Notebook schrieb: zu den spitzen: 10 kw pro stunde oder pro viertelstunde?

Weder noch, es wird die verbrauchte Energie in kWh in 15-Minuten Intervallen gemessen und auf Grund dieser die Leistung berechnet.
gemessene kWh in 15-Min x 4 = Leistung in kW

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
20.10.2026 17:07  (#642)

zitat..
Zwosti schrieb:

Also ihr behauptet, dass wenn ich auf 20kW Bezug gehe auch mein Einspeiselimit auf 20kW hochgestuft wird?

Nö, ich hoffe, daß hat keiner so geschrieben.

Der pauschale Anteil fürs Einspeisen (wenn die Anlage über 15 kW Netzanschlussleistung hat) wird empfindlich teurer als bisher. Laut Karin Emberger / eControl wird beim pauschalen Anschlussentgelt für das kW Einspeisen derselbe Betrag fällig, wie für das kW beim Bezug und dieser wird sich ggü heuer nur leicht ändern. Also einmalig ca. 250 Euro / kW. 
Ebenfalls in die Verordnung wurde aufgenommen, daß der Netzbetreiber 25% der bestehenden Netzanschlussleistung für die entgegengesetzte Richtung anrechen muß.

Beispiel:
Bestehende Netzanschlussleistung Bezug: 12 kW
Wenn man eine PV Anlage mit 16 kW anmelden möchte, dann wird eine pauschale Abgabe von 16 - (12*0,25) = 13 kW zur Verrechnung angesetzt. Also irgendwas im Größenordnungsbereich von 13 * 250 Euro = ca. 3200 Euro (tbd)

Einspeiseanlagen unter 15kW sind davon ausgenommen.

1
  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
20.10.2026 18:25  (#643)

zitat..
americium schrieb:

Ja, wenns wirklich so is wie es da überall steht und fix eingelogged wird für dein Anschluss-Leben-Lang: Ja. Was man hat hat man... ich erinnere mich an die Meinung der @­Solarbuddys : Bezugsrecht nachkaufen so lange es noch geht ... in dem Fall ... Bezugsrecht-"Nachgenerieren" solange es noch kostenlos geht... jeder der sich das nachgekauft hat wird sich ärgern... aber that's life.

@Americium
Ha was, was haben wir ueberlesen ? Was is mitn Bezugsrecht ? 
Da wird sooo viel geschrieben hier, man glaubt fast alle hier waehrend der Arbeitszeit schreibenden sind Arbeitslos oder im Urlaub 😊


1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo PVAndyE,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027)

  •  Berndi
  •   Gold-Award
20.10.2026 18:36  (#644)
...oder in der Schicht...

1
  •  joho78
  •   Bronze-Award
20.10.2026 18:51  (#645)
@ Netzbereitstellungsentgelt (wie so viele derzeit 4 kW) : etwas unbewusst (weil E-Auto neu), habe ich dieses Jahr bereits "meine zwei 15-Minuten-Spitzenwerte" absolviert: 20,39 kW im Jänner und 19,58 kW im März = 19,99 Durchschnitt => wenn ich dies richtig verstanden habe, wäre das für 2027 meine "ersessene Netzbereitsstellung"

Nun zu meiner Frage: Ich habe derzeit eine tarifrelevante Nachzählerhauptsicherung von 3 x 25 A, also max. 17,3 kW => wie groß ist hier das "Risiko", dass der Netzbetreiber (NetzOÖ) auf dieses Thema aufspringt, wenn die 15-Minutenwerte aus 2026 zwecks Basis für 2027 herangezogen werden? Kann es sein, dass man dann bei 17,3 kW "gedeckelt" wird (wenn man bei 3 x 25 A bleibt)?

1
  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
20.10.2026 19:00  (#646)

zitat..
joho78 schrieb:

@ Netzbereitstellungsentgelt (wie so viele derzeit 4 kW) : etwas unbewusst (weil E-Auto neu), habe ich dieses Jahr bereits "meine zwei 15-Minuten-Spitzenwerte" absolviert: 20,39 kW im Jänner und 19,58 kW im März = 19,99 Durchschnitt => wenn ich dies richtig verstanden habe, wäre das für 2027 meine "ersessene Netzbereitsstellung"

Nun zu meiner Frage: Ich habe derzeit eine tarifrelevante Nachzählerhauptsicherung von 3 x 25 A, also max. 17,3 kW => wie groß ist hier das "Risiko", dass der Netzbetreiber (NetzOÖ) auf dieses Thema aufspringt, wenn die 15-Minutenwerte aus 2026 zwecks Basis für 2027 herangezogen werden? Kann es sein, dass man dann bei 17,3 kW "gedeckelt" wird (wenn man bei 3 x 25 A bleibt)?

Du könntest sie mit den eigenen Waffen schlagen und mit dem Gleichzeitigkeitsfaktor kommen... 
Ist aber ebenfalls eine gute Frage. Vor allen Dingen könnten die dann mit Umbau des Zählerschranks kommen etc. pp. Zum Glück hab ich schon nen 3x35A SLS drin.... Puh.


1
  •  christoph1703
20.10.2026 19:04  (#647)
Woher kommt eigentlich die Info, dass die Sicherungen tarifrelevant sind? Die wären ja im Fall des Falles einfach auszutauschen, ohne dass der VNB was davon mitkriegt.
Der Netztechniker, der uns angeschlossen hat, hat sinngemäß gesagt: Heute bauen eh schon alle 50A ein, drum wird draußen entsprechend höher abgesichert.
Oder ist das wieder unterschiedlich je nach VNB? 

1
  •  joho78
  •   Bronze-Award
20.10.2026 19:31  (#648)

zitat..
christoph1703 schrieb:

Woher kommt eigentlich die Info, dass die Sicherungen tarifrelevant sind? Die wären ja im Fall des Falles einfach auszutauschen, ohne dass der VNB was davon mitkriegt.
Der Netztechniker, der uns angeschlossen hat, hat sinngemäß gesagt: Heute bauen eh schon alle 50A ein, drum wird draußen entsprechend höher abgesichert.
Oder ist das wieder unterschiedlich je nach VNB?


Also ich habe mich hier an dem Posting von americum orientiert, dass sehr überzeugend geklungen hat... emoji

zitat..
americium schrieb:

@pvst:

Netz OÖ, das wird bei allen aber gleich sein. Man hat eine Nachzählerhauptsicherung, z.B.: 3x25A die is tariflich relevant weil diese hast du als Bezugsrecht eingekauft. Wenn du 3x35A willst dann zahlst (bei uns aktuell noch) ca. 1300 Euro einmalig drauf. Darum ist der Bereich (oder der Tarifwahlschalter) auch verplompt.








1
  •  joho78
  •   Bronze-Award
20.10.2026 19:44  (#649)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

Du könntest sie mit den eigenen Waffen schlagen und mit dem Gleichzeitigkeitsfaktor kommen... 

Ist aber ebenfalls eine gute Frage. Vor allen Dingen könnten die dann mit Umbau des Zählerschranks kommen etc. pp. Zum Glück hab ich schon nen 3x35A SLS drin.... Puh.

War bei mir auch schon mal in Diskussion (ich glaube im Zuge des Abbaues des separaten Zählers für die Wärmepumpe). Hat bis dato aber super gepasst und nachdem nächstes Jahr ab 10 kW der Leistungspreis ja signifikant teurer wird, werd ich mich da ohnehin mehr zusammenreissen emoji Wenn man es beachtet (was bis dato ja relativ wurscht war), ist es ja kein Problem. Abfahrtstimer beim Auto und gemütlich 3-phasig und 6 A mit ca. 4 kW dahinladen. Ich fahr fast nur Kurzstrecke und sollte es sich ausnahmsweise mal nicht ausgehen, macht es möglicherweise sogar Sinn, für die paar fehlenden kWh zu einem Schnelllader zu fahren, anstelle eine Spitze zu haben und dann das ganze Monat den hohen Tarif zu zahlen. 


1
  •  tempo85
  •   Gold-Award
20.10.2026 19:48  (#650)
Ja ist je nach VNB.

Bei mir wurde z.b. von 25A (17,25kW) auf 50A (34,5A) geändert (stand so im Vertrag) als ich meine 30kVA wegen der PV bekommen habe.

zitat..
joho78 schrieb: Nun zu meiner Frage: Ich habe derzeit eine tarifrelevante Nachzählerhauptsicherung von 3 x 25 A, also max. 17,3 kW => wie groß ist hier das "Risiko", dass der Netzbetreiber (NetzOÖ) auf dieses Thema aufspringt, wenn die 15-Minutenwerte aus 2026 zwecks Basis für 2027 herangezogen werden? Kann es sein, dass man dann bei 17,3 kW "gedeckelt" wird (wenn man bei 3 x 25 A bleibt)?

Vermutung (eher 1 vielleicht 2):
1) Du bekommst die 20kW und sonst ändert sich nichts.
2) Du bekommst die 20kW und sie schreiben dir eine größere Sicherung vor.


1
  •  joho78
  •   Bronze-Award
20.10.2026 20:44  (#651)

zitat..
tempo85 schrieb:

Ja ist je nach VNB.

Bei mir wurde z.b. von 25A (17,25kW) auf 50A (34,5A) geändert (stand so im Vertrag) als ich meine 30kVA wegen der PV bekommen habe.

──────..
joho78 schrieb: Nun zu meiner Frage: Ich habe derzeit eine tarifrelevante Nachzählerhauptsicherung von 3 x 25 A, also max. 17,3 kW => wie groß ist hier das "Risiko", dass der Netzbetreiber (NetzOÖ) auf dieses Thema aufspringt, wenn die 15-Minutenwerte aus 2026 zwecks Basis für 2027 herangezogen werden? Kann es sein, dass man dann bei 17,3 kW "gedeckelt" wird (wenn man bei 3 x 25 A bleibt)?
───────────────

Vermutung (eher 1 vielleicht 2):
1) Du bekommst die 20kW und sonst ändert sich nichts.
2) Du bekommst die 20kW und sie schreiben dir eine größere Sicherung vor.

Ja, ich hoffe auch auf 1) 😅

Wenn aber 2) Inwieweit könnte es eine Rolle spielen, dass der Wärmepumpentarif mit 3 x 35A abgesichert war (und dieser ja nicht mehr in Verwendung ist)? 


1
  •  tempo85
  •   Gold-Award
20.10.2026 21:25  (#652)

zitat..
joho78 schrieb: Ja, ich hoffe auch auf 1) 😅

Wenn aber 2) Inwieweit könnte es eine Rolle spielen, dass der Wärmepumpentarif mit 3 x 35A abgesichert war (und dieser ja nicht mehr in Verwendung ist)?

Ich glaub das dies mit den Sicherungen nicht mehr so streng sein wird. Eine Idee von den Sicherungen war es die Leistung für jene ohne Leistungsmessung mit 25A zu begrenzen, dies war bei Netz NÖ auch die Begründung warum man mit über 15kW PV-WR die Leistungsmessung bekommt, weil es dann eine stärkere Sicherung braucht und dies dann auch beim Bezug mehr Leistung ermöglicht. Aber dabei ist jeder Netzbetreiber anders und oft ändern sich die Regeln/Vorgehsweisen mit der Zeit.

Meine Vermutung es wird eher in die Richtung alle (auf Netzebene 7) 50A und mit der Leistungsmessung, wird dann einfach gezahlt pro kW. Wobei dies auch ein Prozess über viele Jahre sein kann bzw auch wieder von den Netzbetreibern unterschiedlich gehandhabt werden wird.


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
20.10.2026 21:29  (#653)


2026/20261020348270.jpg
In meinem Fall müsste ich somit nochmal eine möglichst hohe Leistungsspitze generieren, damit dieses Monat mit dem Jänner gemittelt wird?
Wie lange muss die Leistung bezogen werden? Also wie lange muss E-Auto mit 11 kW geladen, E-Herd, Backrohr und Wasserkocher zeitgleich aktiv sein, um hier safe eine dementsprechende Leistungsspitze zu produzieren?

1
  •  christoph1703
20.10.2026 21:42  (#654)

zitat..
speeeedcat schrieb: Also wie lange muss E-Auto mit 11 kW geladen, E-Herd, Backrohr und Wasserkocher zeitgleich aktiv sein, um hier safe eine dementsprechende Leistungsspitze zu produzieren?

Über ein volles Viertelstundenfenster. Abgesehen vom Auto wirst du tricksen müssen, damit du die Leistung auch wirklich so lange ziehst. Wasserkocher ständig neu mit kaltem Wasser füttern, Backrohr offen lassen, am Herd große Töpfe mit Wasser aufstellen.
Einfacher wärs, wenn du noch aus dem Bekanntenkreis ein zweites Auto zum Laden organisierst.


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
20.10.2026 22:01  (#655)
Danke. Hab aber nur eine Wallbox.
Muss diese Viertelstunde zu einer gewissen Zeit eingehalten werden, also zum Beispiel von genau 09:00 bis 09.15? Oder reichen einfach 15 Minuten Vollgas?

1
  •  gschnasl
20.10.2026 22:26  (#656)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Danke. Hab aber nur eine Wallbox.
Muss diese Viertelstunde zu einer gewissen Zeit eingehalten werden, also zum Beispiel von genau 09:00 bis 09.15? Oder reichen einfach 15 Minuten Vollgas?

09:00-09:15 oder 09:15-09:30, ...


1
  •  webwude
  •   Bronze-Award
20.10.2026 23:01  (#657)
Was hat das für einen Sinn? Ich check es echt nicht. 

Bitte für einfache Mathematiker (WallBox, Backofen mit Pyrolyse Funktion, Waschmaschine, Spülmaschine etc vorhanden).

Welchen Vorteil habe ich, die Leitung möglichst hoch zu belasten? Zumindest für 15 Minuten?

1


Beitrag schreiben / Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Fronius Backup Controller 3PN oder 3P