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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 32 teilen

3.7. -20.10.2026    630 Antworten    80 Autoren 630 2026-10-20T09:15:11+02:00    28 Empfehlungen
 
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
658
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
20.10.2026 4:23  (#621)
"Ich warte bis die VNE-T-V im Dezember veröffentlicht wird und fang dann mit dem rechnen und programmieren an. Es eilt ja nicht. "
Eben doch. Wenn es eine vorläufige Sache zur Einstufung des Netzanschlusses des Hauses ist, ob man 10KW oder 20KW Leistung "geschenkt" bekommt, dann schon. Denn wenn das vorläufige Modell 2027 nicht mehr existiert, man nun die so oder so gegebenen 10KW hat, dann weiss niemand, was dann kommt. Bisher war es so, dass man dann nachbezahlen muss, die Netzbereitstellungsentgelte. Ist das dann wie oben erwähnt wurde ca.  210,65€/kW und man überschreitet dann um 10KW wegen einem E-Auto, sind es 2106,50€ nachzuzahlen. 

Ab da an ist das erworbene maximale Leistung (ebenfalls bisher), man zahlt monatlich jedoch nach dem, was man entnimmt. 2KW zahlt man in jedem Fall. 

Da wäre warten bis Dezember letztlich zu spät. Der Tipp hier wäre es:

zitat..
PVAndyE schrieb: Die 20kW Spitzen kosten dich nach gegenwärtigen Verständnis nichts. Und wenn doch, dann gib sie zurück und reduziere dich auf den Leistungswert, der für dich passend ist.

Du zahlst auch nichts für die Hochstufung von 4KW pauschalem Anschluss den fast alle haben, auf den 10KW pauschalen Anschluss 2027. So zahlt man jetzt im Übergang ebenfalls keine Gebühren für die Hochstufung von 4KW auf beispielsweise 20KW pauschalem Anschluss 2027. Sollte es dann 2027 so sein, dass man Nachteile hat, kann man das nachträglich runterstufen. Es entgeht einem dann auch nichts, weil man keinen Cent bezahlt hat um auf 20KW zu kommen. Man gibt dann lediglich 10KW ab, landet wieder bei den 10KW und wir alle wissen mehr.

Jetzt jedoch zu warten, dann wars das mit der Übergangsregelung. Dann würde bei deinem Szenario mit dem schönen Tag in Wien (beim Bezug der Anderen, nicht Einspeisung) nur 10KW beim Anschluss vorhanden sein, auf 25KW müsste man 15KW nachzahlen, bei voller Ausschöpfung 25KW nachzahlen (als ANSCHLUSS, nicht bezogen auf das Leistungsentgelt, welches anhand der 15-Min-Werte anfallen). Ist das nun bei allen Bezugs-Teilnehmern deiner BEG kann das insgesamt teuer werden.

KANN. Wir wissen es halt nicht. Und wenn dann erst im Dezember mehr käme, dann wäre es bei einem Mittelwert von zwei Höchstbezugsmonaten vorbei, da ab 2027 schon auf jene 10KW oder eben Mittelwert der zwei höchsten Monate umgestellt wird.


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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
20.10.2026 5:32  (#622)
Also ihr behauptet, dass wenn ich auf 20kW Bezug gehe auch mein Einspeiselimit auf 20kW hochgestuft wird?

1
  •  tempo85
  •   Gold-Award
20.10.2026 7:17  (#623)

zitat..
Oesterreicher schrieb: "Ich warte bis die VNE-T-V im Dezember veröffentlicht wird und fang dann mit dem rechnen und programmieren an. Es eilt ja nicht. "
Eben doch. Wenn es eine vorläufige Sache zur Einstufung des Netzanschlusses des Hauses ist, ob man 10KW oder 20KW Leistung "geschenkt" bekommt, dann schon. Denn wenn das vorläufige Modell 2027 nicht mehr existiert, man nun die so oder so gegebenen 10KW hat, dann weiss niemand, was dann kommt. Bisher war es so, dass man dann nachbezahlen muss, die Netzbereitstellungsentgelte. Ist das dann wie oben erwähnt wurde ca. 210,65€/kW und man überschreitet dann um 10KW wegen einem E-Auto, sind es 2106,50€ nachzuzahlen.

Man kann auch noch im Dezember viel machen, zumindest soviel wie die Sicherung hergibt 🤫

Mit einer 25A Neozed (pro Phase) wären durchaus bis zu 30kW erreichbar. Vergesst nur nicht die reserve Sicherungen wenns doch nicht klappt. Ach ja und bitte nicht nachmachen,🔥... Wie ich solche Experimente lieben!⚡


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  •  Berndi
  •   Silber-Award
20.10.2026 7:33  (#624)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

"Ich warte bis die VNE-T-V im Dezember veröffentlicht wird und fang dann mit dem rechnen und programmieren an. Es eilt ja nicht. "
Eben doch. Wenn es eine vorläufige Sache zur Einstufung des Netzanschlusses des Hauses ist, ob man 10KW oder 20KW Leistung "geschenkt" bekommt, dann schon. Denn wenn das vorläufige Modell 2027 nicht mehr existiert, man nun die so oder so gegebenen 10KW hat, dann weiss niemand, was dann kommt. Bisher war es so, dass man dann nachbezahlen muss, die Netzbereitstellungsentgelte. Ist das dann wie oben erwähnt wurde ca.  210,65€/kW und man überschreitet dann um 10KW wegen einem E-Auto, sind es 2106,50€ nachzuzahlen. 

Ab da an ist das erworbene maximale Leistung (ebenfalls bisher), man zahlt monatlich jedoch nach dem, was man entnimmt. 2KW zahlt man in jedem Fall. 

Da wäre warten bis Dezember letztlich zu spät. Der Tipp hier wäre es:

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PVAndyE schrieb: Die 20kW Spitzen kosten dich nach gegenwärtigen Verständnis nichts. Und wenn doch, dann gib sie zurück und reduziere dich auf den Leistungswert, der für dich passend ist.
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Du zahlst auch nichts für die Hochstufung von 4KW pauschalem Anschluss den fast alle haben, auf den 10KW pauschalen Anschluss 2027. So zahlt man jetzt im Übergang ebenfalls keine Gebühren für die Hochstufung von 4KW auf beispielsweise 20KW pauschalem Anschluss 2027. Sollte es dann 2027 so sein, dass man Nachteile hat, kann man das nachträglich runterstufen. Es entgeht einem dann auch nichts, weil man keinen Cent bezahlt hat um auf 20KW zu kommen. Man gibt dann lediglich 10KW ab, landet wieder bei den 10KW und wir alle wissen mehr.

Jetzt jedoch zu warten, dann wars das mit der Übergangsregelung. Dann würde bei deinem Szenario mit dem schönen Tag in Wien (beim Bezug der Anderen, nicht Einspeisung) nur 10KW beim Anschluss vorhanden sein, auf 25KW müsste man 15KW nachzahlen, bei voller Ausschöpfung 25KW nachzahlen (als ANSCHLUSS, nicht bezogen auf das Leistungsentgelt, welches anhand der 15-Min-Werte anfallen). Ist das nun bei allen Bezugs-Teilnehmern deiner BEG kann das insgesamt teuer werden.

KANN. Wir wissen es halt nicht. Und wenn dann erst im Dezember mehr käme, dann wäre es bei einem Mittelwert von zwei Höchstbezugsmonaten vorbei, da ab 2027 schon auf jene 10KW oder eben Mittelwert der zwei höchsten Monate umgestellt wird.

Du kannst ja mal die erste Spitze fabrizieren und mit der zweiten bis Ende Dezember warten. 


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  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
20.10.2026 8:07  (#625)

zitat..
tempo85 schrieb:

Man kann auch noch im Dezember viel machen, zumindest soviel wie die Sicherung hergibt 🤫

Mit einer 25A Neozed (pro Phase) wären durchaus bis zu 30kW erreichbar. Vergesst nur nicht die reserve Sicherungen wenns doch nicht klappt. Ach ja und bitte nicht nachmachen,🔥... Wie ich solche Experimente lieben!⚡

Kann man nicht. Wenn es um den Mittelwert der 2 höchsten Monate geht, und man im November 8KW hatte und dann im Dezember 12KW bekommt man dennoch die 10KW. Ein Monat reicht nicht.

Niemand hat von Experimenten gesprochen. Wer wie was zu hause macht ist doch jedem seine Sache. War es doch vorher bei der Leistungserhöhung auch. 


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  •  americium
  •   Silber-Award
20.10.2026 8:31  (#626)

zitat..
Man kann auch noch im Dezember viel machen, zumindest soviel wie die Sicherung hergibt 🤫

Mit einer 25A Neozed (pro Phase) wären durchaus bis zu 30kW erreichbar. Vergesst nur nicht die reserve Sicherungen wenns doch nicht klappt. Ach ja und bitte nicht nachmachen,🔥... Wie ich solche Experimente lieben!⚡

30kW mit 3x25A - Leben am Limit emoji vielleicht hält sie 15 Minuten durch *hehe*

Aber nochmal:
Wenn ich 2 Spitzen pro Monat für 2 Monate (also 4 Spitzen) mit einer Dauerleistung für 15 Minuten von z.B.: 15kW heuer noch kreiere, dann wird das gelten, oder ?


Nichts leichter als das... beide E-Autos gleichzeitig wären schon 22kW emoji das packt die NEOZED für 15 Minuten emoji


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  •  Dirm
  •   Bronze-Award
20.10.2026 8:40  (#627)

zitat..
americium schrieb: 30kW mit 3x25A - Leben am Limit vielleicht hält sie 15 Minuten durch *hehe*

Gemeinsamen Termin für den ganzen Ort, dass der Netzbetreiber auch den Trafo erneuert :D Immerhin zahlt man das ja mit den neuen Gebühren ^^


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  •  americium
  •   Silber-Award
20.10.2026 8:48  (#628)

zitat..
──────..
americium schrieb: 30kW mit 3x25A - Leben am Limit vielleicht hält sie 15 Minuten durch *hehe*
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Gemeinsamen Termin für den ganzen Ort, dass der Netzbetreiber auch den Trafo erneuert :D Immerhin zahlt man das ja mit den neuen Gebühren ^^

Wir befinden uns hier in einer Bubble, welche die VNBs nicht jucken wird emoji 99,9% der Anlagenbesitzer werden das sang und klanglos vorbeiziehen lassen und einfach ihre 10kW haben emoji . 

BTW: Der Trafo hinterm Haus wurde vor 2 Jahren neu gebaut, damit wäre die Einspeiseleistung höher möglich gewesen.
Funfact: Er summt und brummt derzeit ohne Verbraucher, das geplante Wohnprojekt wurde nicht realisiert. Wir wurden auf den neuen Trafo umgehängt allerdings ist dieser nicht mit PLC versorgt, sprich er ist dumm und spricht mit keinen Smart-Meter und wir haben uns wieder auf den alten Trafo zurückschalten lassen emoji
Weird world...

1
  •  grua
  •   Gold-Award
20.10.2026 8:52  (#629)

zitat..
americium schrieb:

Aber nochmal:
Wenn ich 2 Spitzen pro Monat für 2 Monate (also 4 Spitzen) mit einer Dauerleistung für 15 Minuten von z.B.: 15kW heuer noch kreiere, dann wird das gelten, oder ?

Wieso 2 Spitzen pro Monat? Soweit ich das jetzt verstanden habe, reicht eine Spitze (15 min Durchschnitt) jeweils einmal in 2 Monaten. Also insgesamt 2 statt 4 Spitzen, verteilt auf 2 Monate.


1
  •  tempo85
  •   Gold-Award
20.10.2026 8:58  (#630)

zitat..
Oesterreicher schrieb:

──────..
tempo85 schrieb:

Man kann auch noch im Dezember viel machen, zumindest soviel wie die Sicherung hergibt 🤫

Mit einer 25A Neozed (pro Phase) wären durchaus bis zu 30kW erreichbar. Vergesst nur nicht die reserve Sicherungen wenns doch nicht klappt. Ach ja und bitte nicht nachmachen,🔥... Wie ich solche Experimente lieben!⚡
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Kann man nicht. Wenn es um den Mittelwert der 2 höchsten Monate geht, und man im November 8KW hatte und dann im Dezember 12KW bekommt man dennoch die 10KW. Ein Monat reicht nicht.

Niemand hat von Experimenten gesprochen. Wer wie was zu hause macht ist doch jedem seine Sache. War es doch vorher bei der Leistungserhöhung auch.


Du hast Falsch gerechnet:
November 8kW
Dezember 30kW

=> 19kW

zitat..
americium schrieb:

──────..
Man kann auch noch im Dezember viel machen, zumindest soviel wie die Sicherung hergibt 🤫

Mit einer 25A Neozed (pro Phase) wären durchaus bis zu 30kW erreichbar. Vergesst nur nicht die reserve Sicherungen wenns doch nicht klappt. Ach ja und bitte nicht nachmachen,🔥... Wie ich solche Experimente lieben!⚡
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30kW mit 3x25A - Leben am Limit vielleicht hält sie 15 Minuten durch *hehe*

Aber nochmal:
Wenn ich 2 Spitzen pro Monat für 2 Monate (also 4 Spitzen) mit einer Dauerleistung für 15 Minuten von z.B.: 15kW heuer noch kreiere, dann wird das gelten, oder ?

Nichts leichter als das... beide E-Autos gleichzeitig wären schon 22kW das packt die NEOZED für 15 Minuten

Ich habe natürlich die Kennlinie kurz betrachtet und ja mit hoher Warscheinlichkeit hält sie das aus.

"der Mittelwert der zwei höchsten monatlichen Viertelstundenleistungswerte des Kalenderjahres 2026"

Nein es zählt nur der höchste Viertelstundenleistungswerte eines Monats, also nur eine Spitze pro Monat.

zitat..
Dirm schrieb:

──────..
americium schrieb: 30kW mit 3x25A - Leben am Limit vielleicht hält sie 15 Minuten durch *hehe*
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Gemeinsamen Termin für den ganzen Ort, dass der Netzbetreiber auch den Trafo erneuert :D Immerhin zahlt man das ja mit den neuen Gebühren ^^

Motiviere mich nicht, bin schon am überlegen wie man so ein Dorffest organisieren kann,...


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  •  christoph1703
20.10.2026 9:15  (#631)

zitat..
tempo85 schrieb: Motiviere mich nicht, bin schon am überlegen wie man so ein Dorffest organisieren kann,...

Pass auf, da könntest du dich strafbar machen.

Einerseits wissen wir alle, dass hohe Bezugsleistung in Zukunft teuer wird. Andererseits produzieren wir jetzt noch möglichst hohe Spitzen, um uns ein hohes Bezugsrecht zu sichern. Verrückte Welt 🙃


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