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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 37 teilen

3.7. -29.10.2026    738 Antworten    90 Autoren 738 2026-10-29T16:17:38+01:00    30 Empfehlungen
            
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
768
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  Berndi
  •   Gold-Award
28.10.2026 15:38  (#721)
An zwei unterschiedlichen Monaten, jeweils eine (die höchste) Viertelstundenspitze. Davon der Durchschnitt.
Ganz einfach.

1
  •  Dirm
  •   Bronze-Award
28.10.2026 16:41  (#722)

zitat..
Hausbauer2025 schrieb:

──────..
Ulairi schrieb: Wert 1 ist 1 kW für 15 Minuten, dann ist das für eine Stunde hochgerechnet 4 kW.
Wert 2 ist 3 kW für 15 Minuten, dann ist das für eine Stunde hochgerechnet 12 kW.
───────────────

Ich glaub hier werden Leistung und Energie verwechselt? Wieso soll sich die Momentanleistung vervierfachen?.
1W = 1 J/s

Der 1kWh Viertelstundenwerte ergibt mal 4 den 1kW Wert. Also wenn du in einer Viertelstunde 4kWh verbratest, dann hat das Gerät eine Last/Leistung von 4kW.

Bei Wiener Netze kann man den kW-Graph nur für die Tagesansicht hinzufügen.

Wenn das Induktionsfeld 7kW paar Sekunden Lastspitzen hat, dann wiegt das weniger, als wenn das e-Auto 15 Minuten konstant 5kW Last verursacht.

Ein Beispiel - links die Spitze ist das Kochen, aber rechts der Block ist das e-Auto. Damals noch mit 7kW geladen.
(Der Graph ist etwas schlecht, weil die kW Skala 1:4 an die kWh Skala angeglichen wird. Gelb ist kW und Rosa ist kWh.)

2026/20261028120038.jpg

1
  •  Berndi
  •   Gold-Award
28.10.2026 16:50  (#723)
Wenn man in einer Viertelstunde 4kWh verbratet, dann ziehen daran 16kW Leistung!

1
  •  webwude
  •   Bronze-Award
28.10.2026 17:13  (#724)
der Mittelwert der zwei höchsten monatlichen Viertelstundenleistungswerte des Kalenderjahres

Jeweils monatlich der Höchstwert. Also für die Top 2 Monate der Wert, davon der Durchschnitt. 

Sofern 10kW nicht erreicht werden, gilt dieser.

1
  •  joho78
  •   Bronze-Award
28.10.2026 17:41  (#725)
Der nächste, der jetzt noch einmal fragt, muss 2 Euro in die digitale Sparsau schmeissen...

1 

2
  •  Hausbauer2025
28.10.2026 21:42  (#726)

zitat..
Berndi schrieb: Wenn man in einer Viertelstunde 4kWh verbratet, dann ziehen daran 16kW Leistung!

Eben. Hier werden Leistung und Energie vermischt/verwechselt.
4kW Leistung 1h Bezug = 4kWh
1/2h Bezug = 2kWh


1
  •  ck
29.10.2026 8:02  (#727)

zitat..
Hausbauer2025 schrieb:

Eben. Hier werden Leistung und Energie vermischt/verwechselt. 
4kW Leistung 1h Bezug = 4kWh
1/2h Bezug = 2kWh

Nein, das sieht zwar auf den ersten Blick so aus, ist aber nicht so. Der Smartmeter übermittelt keine Leistungswerte (kW) sondern Energiewerte (kWh) in 15 Min Einheiten, um auf die Leistung zu kommen nimmt man daher einen 15 Min Energiewert und multipliziert diesen einfach mit dem Faktor 4.


1
  •  Casemodder
  •   Gold-Award
29.10.2026 8:28  (#728)
Hab mal mit EAuto und 9kW Heizlüfter eine 20kW Spitze erzeugt. Hab zuvor noch die Nachzählersicherung gecheckt und da sind 35A verbaut - hat mich selber gewundert. Also hab ich noch etwas Spielraum 😅.  

Aber mehr wie 20kW wird wohl unnötig sein, selbst mit 2 EAutos, weil wie oft muss man die "schnell" mit je 11kW laden...wohl nie. 

1
  •  ABERG
  •   Silber-Award
29.10.2026 8:45  (#729)

zitat..
ck schrieb:

──────..
Hausbauer2025 schrieb:

Eben. Hier werden Leistung und Energie vermischt/verwechselt. 
4kW Leistung 1h Bezug = 4kWh
1/2h Bezug = 2kWh
───────────────

Nein, das sieht zwar auf den ersten Blick so aus, ist aber nicht so. Der Smartmeter übermittelt keine Leistungswerte (kW) sondern Energiewerte (kWh) in 15 Min Einheiten, um auf die Leistung zu kommen nimmt man daher einen 15 Min Energiewert und multipliziert diesen einfach mit dem Faktor 4.

Hausbauer2025 hat aber mit seiner Rechnung auch recht. Dann würde er halt in 15min 1kWh beziehen und mal 4 ergibt wieder seine 4kW an Leistungs(spitze). Wobei ich diese Rechnerei - ohne dass man immer die Einheiten dazu schreibt - als sehr fragwürdig erachte. Da braucht man sich dann nicht wundern, wenn immer wieder kW und kWh verwechselt werden oder sogar von kW/h die Rede ist.


1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
29.10.2026 9:04  (#730)

zitat..
Casemodder schrieb: Aber mehr wie 20kW wird wohl unnötig sein, selbst mit 2 EAutos, weil wie oft muss man die "schnell" mit je 11kW laden...wohl nie. 

Wirst genau nie machen, weil extern DC laden dann günstiger ist.


1
  •  tempo85
  •   Gold-Award
29.10.2026 12:12  (#731)

zitat..
ABERG schrieb:

──────..
ck schrieb:

──────..
Hausbauer2025 schrieb:

Eben. Hier werden Leistung und Energie vermischt/verwechselt. 
4kW Leistung 1h Bezug = 4kWh
1/2h Bezug = 2kWh
───────────────

Nein, das sieht zwar auf den ersten Blick so aus, ist aber nicht so. Der Smartmeter übermittelt keine Leistungswerte (kW) sondern Energiewerte (kWh) in 15 Min Einheiten, um auf die Leistung zu kommen nimmt man daher einen 15 Min Energiewert und multipliziert diesen einfach mit dem Faktor 4.
───────────────

Hausbauer2025 hat aber mit seiner Rechnung auch recht. Dann würde er halt in 15min 1kWh beziehen und mal 4 ergibt wieder seine 4kW an Leistungs(spitze). Wobei ich diese Rechnerei - ohne dass man immer die Einheiten dazu schreibt - als sehr fragwürdig erachte. Da braucht man sich dann nicht wundern, wenn immer wieder kW und kWh verwechselt werden oder sogar von kW/h die Rede ist.

Du hast die Kelvin Watt (KW) vergesse.


1
  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
29.10.2026 13:45  (#732)

zitat..
Casemodder schrieb:

Aber mehr wie 20kW wird wohl unnötig sein, selbst mit 2 EAutos, weil wie oft muss man die "schnell" mit je 11kW laden...wohl nie.

Oft :o))) - KEINER brauch auch Reichweiten mit realen 500km, selten , paar mal im Jahr - trotzdem will jeder a E-AUTO mit mindestens dieser Reichweite, weil sonst kannst du es ja vergessen :o)) 
11kW is eh ned schnell - ich lad schon den ganzen Tag die langsame Tesla Gurke mit 11kW - mei Bus kann wenigstens ordentliche 22kW wie es sich gehört fürn Mann 😂


1
  •  massiv50er
  •   Gold-Award
29.10.2026 14:35  (#733)

zitat..
ck schrieb:

So wie es aussieht, will sich jetzt jeder 20 kW sichern (ich hoffe ihr hab eure Wallboxen auch gemeldet 😉)...um dann nächstes Jahr mit Peakshaving eh unter 5 kW zu bleiben 🤣

mobile Wallboxen aka Wattpilot Go sind meines Wissen nach nicht meldepflichtig ;)


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  •  christoph1703
29.10.2026 14:44  (#734)

zitat..
massiv50er schrieb: mobile Wallboxen aka Wattpilot Go sind meines Wissen nach nicht meldepflichtig ;)

Zumindest bei Netz NÖ sind sie meldepflichtig. 


1
  •  ck
29.10.2026 14:45  (#735)

zitat..
massiv50er schrieb: mobile Wallboxen aka Wattpilot Go sind meines Wissen nach nicht meldepflichtig ;)

Eigentlich schon, zumindest sehen das die Netzbetreiber so 😉
Hier zB NÖ

2026/20261029781927.png


https://netz-noe.at/getContentAsset/d17dd626-cf92-41f6-a790-235e5666559a/0ee16eb8-9692-4f25-b8a4-d007b35915a4/NetzNOe_Emob_Laden_Meldepflicht_A4_RZ.pdf?language=de#:~:text=Fall%20Typisches%20Beispiel%20Muss%20ich%20melden%3F%20Was,ggf.%20Netzzu-%20gangsvertrag%20oder%20Leistungserh%C3%B6-%20hung%20n%C3%B6tig.


1
  •  berndti
29.10.2026 15:11  (#736)
Ich setz die KI auf um den Netz NÖ vorsichtshalber eine Meldung zu Schreiben für jede Adresse die ich im Tesla Navi eingebe, weil das Kabel ist ja immer mit 🤣

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  •  ck
29.10.2026 15:18  (#737)

zitat..
christoph1703 schrieb:

Zumindest bei Netz NÖ sind sie meldepflichtig.

Und es spricht auch nichts dagegen es zu melden, es kostet nichts und man kann es selber machen. Dürfte bei vielen Netzbetreibern so laufen, nur "Wien ist anders"


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  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
29.10.2026 16:17  (#738)
Ich bin gespannt was mit den Anschlüssen passiert, die jetzt mit 4KW Anschlussleistung vorhanden sind, und dort eine 11KW Wallbox gemeldet ist. Da werden die Leute per se über die 10KW kommen und daher dann aufgestuft werden. Blöd wirds, wenn als Spitze dieses Jahr 12KW (ja, 2 mal, ich weiss) sind und nächstes Jahr 12KW der Anschlusswert ist, und man dann auf eine 15KW Spitze kommt. Dann muss man Anschlussleistung nachzahlen (weiss keiner was eine KW kostet). [es geht nicht um die monatlichen Gebühren!]

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