Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 35
3.7.
-27.10.2026
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Wird da der pauschale Anteil des Netzanschlussentgeltes fällig ? Beispiel: Man hat 10 kW fix (ab 2027 also der Standard) Will man weitere 15 kW über den flexiblen Tarif nutzen, muß dann für diese zusätzliche 15 kW Leistung der einmalige pauschale Anteil des Netzanschlussentgeltes bezahlt werden, oder nicht (also die berühmten einmaligen ca. 250 Euro / kW)? Wenn nein: Wo steht das in der Verordnung ? |
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Ich sehe hier nichts, was sich nicht so regeln lässt, um unter 10kW zu bleiben. Am Blödesten (da träge) wird noch die (L?)WP sein, aber der Rest sollte eindeutig je nach Hausverbrauch ansteuerbar sein. Ein einphasiges Victron LV Speichersystem sollte auch um 3000€ realisierbar sein, und hilft da ungemein. Sicher besser investiert als ein paar kW Anschlusswert nachzukaufen. 😉 |
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Hallo PVAndyE, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) |
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Warum dividierst du da durch 12 (Monate)? Auch wenn du im Satz davor vom "Netzanschluss" sprichst, betrifft deine Rechnung aber offensichtlich den Leistungspreis des Netznutzungsentgelts, oder? Das ist aber eine einfache Mutliplikation: 1/4- Stunden Monatsleistungsspitze (kW) mal dem pro kW verordneten Preis. Das wird Monat für Monat unabhängig voneinander in Abhängigkeit der jeweiligen monatlichen Leistungsspitze (max. 1/4-Stundenleistung) berechnet. Wo dividiert man da dr. 12? Wo steht das? |
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Weil die Tarife für die Leistungskomponente der Netzentgelte seit jeher in ct / Jahr von der E-Control angegeben werden. Auch für den Grundpreis der nicht gemessenen Tarife (der ab 2027 wegfallen wird) Die Arbeitspreise sind in ct / kWh. Aus der aktuellen 2026 Verordnung: |
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Weil ich grad den Screenshot hier habe Kunden in Kärnten zahlen bisher einen Leistungspreis von 112,32 Euro / kW / Jahr (+ Mwst). Bei mindestens 2 kW, wäre das neue minimale Grundentgelt auf NE7 entsprechend 224,64 Euro ggü den aktuellen 54 Euro / Jahr für Anschlüsse für nicht gemessene Leistung. Das wäre ein Anstieg der neuen "Grundgebühr" von 314%. Da aber die E-Control deutlich geringere Leistungspreise in den bisherigen Veranstaltungen in Aussicht gestellt hat (zBsp 35 Euro / kW / Jahr, bzw. in der Übergangszeit noch niedriger), würden die bisherigen Kunden mit gemessener Leistung eine deutliche Vergünstigung ab 2027 erhalten. Erfreuliche Einsparungen für diese Kundengruppe, die jedoch bei anderen Kundengruppen zu einer relativen Verteuerung führen würde. Diese Quadratur der (Leistungs)preise hat aus meiner Sicht zu der Regelung geführt, daß es (niedrigere) Leistungspreise bis 10 kW geben wird und alles was darüber ist, sich eher an den aktuellen Leistungspreisen orientieren wird und gesondert in der SNE-T-V ausgewiesen wird. "Für die Netzebene 7 ist dabei ein Monatsleistungspreis in Cent/kW für den 10 kW nicht übersteigenden Anteil der verrechnungsrelevanten Leistung und ein Monatsleistungspreis in Cent/kW für den übrigen Anteil der verrechnungsrelevanten Leistung festzulegen." Die "Überschreitungspönale" kommen auf diese Leistungspreise noch anteilig obendrauf, wenn man in einem Monat über seinem erlaubten Limit Leistungsspitzen verursacht. Man kann das ganze auch positiv sehen. Wenn man über 10 kW sich nochmals 10 kW flexible Leistung nimmt, werden die 75% Nachlass von den "teuren" kW Preisen abgezogen (und sind damit in diesem Beispiel vermutlich wieder auf dem gleichen/ähnlichen Niveau, wie die kW Preise unter 10 kW ) |
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Woher hast du die 75%? Also in den neuen Verordnungen? |
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Seite 29 in der SNE-G-V Verordnung und wurde bei diversen Veranstaltungen der E-Control erwähnt. Final ist es dann mit der SNE-T-V |
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Laut hier: https://www.e-control.at/documents/d/guest/v_sne_01_26__verordnung_zum_beschluss-pdf Wäre aber das anzuwenden: Netznutzungsentgelt für flexible Entnahme §10 (2) b) auf den Netzebenen 6 bis 7 statisch oder, sofern der Netzbetreiber dies technisch unterstützt und der Netzbenutzer dies verlangt, dynamisch bis 6 Uhr des Vortags, für zwei Zeiträume von jeweils zwei Stunden täglich. Auf Netzebene 7 hat der verbleibende Anteil der netzwirksamen Leistung mindestens 4 kW zu betragen, sofern nicht die gesamte netzwirksame Leistung einschränkbar ist §10 (7) In der Tarifverordnung sind je Netzbereich und Netzebene festzulegen 1. ein gesonderter Leistungspreis in Cent/kW oder Cent/MW für die flexible Entnahme, 2. ein leistungsbezogener Überschreitungsfaktor oder eine leistungsbezogene Überschreitungs- pönale Netznutzungsentgelt für Flexibilitätsleistungen §11 (2) Das Netznutzungsentgelt für Flexibilitätsleistungen ist für erbrachte Arbeit und zusätzliche Leistung für alle Netzebenen und Netzbereiche einheitlich in Cent/kWh und Cent/kW in der Tarifverordnung festzulegen. Da steht eher weniger von 75% sondern gesonderte Preise von kW und kWh bei flexibler Entnahme. Aber möglich, dass sie das auf 25% legen wie in deinen Portfolios. |
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Heute mal probiert eine Spitze zu Erzeugen, ist noch ausbaufähig aber es wird^^ |
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Brauchst an E-Bus mit 22kW 😅 |
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Ich hab jetzt auch meinen Oktober-Peak mit 18kW erzeugt. Beim ersten Versuch hab ichs übertrieben und bei 25kW hats mir eine 25A Schmelzsicherung geputzt😀 |
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irgendwie trotzdem lustig, vor kurzem hiess es noch, das netz kann nicht mehr, und es gibt nicht mehr als 4kva .....jetzt heissts 10kw für alle, wer mehr braucht kein ding, alles egal, hauptsache du zahlst dafür^^
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Hab mir auch mal zur Sicherheit einen erhöhten 15min Intervallwert gegönnt.. Vöglein zwitschern ja, dass vergangene Verbräuche als Richtwert genommen werden... Mal gucken |
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Bei mir flog auch die Vorzählersicherung. Aber bei der Phase die nicht so hoch belastet war. Aber vielleicht wurde da auch was vertauscht. |
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Stichwort: Netzdienlichkeit. Bitte redet euch zumindest hier im Forum zusammen, wann ihr nun jeweils die "Vorsorge-Peaks" erzeugt! 😜 |
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mit der 15kva regelung bei pv anlagen, hab ich mir schon vor einen jahr die 20 kw gesichert, das bleibt doch oder? ... vorzählerwichedung kanns da schonmal erwischen ;) gibts von loxone schon einen spitzenglättungsbaustein für den miniserver? |
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Ich hoffe, die Nachzählersicherung. Die sollte eigentlich vor der VZS (NH-Trenner) fliegen... |
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Der Thread lässt mich ehrlicherweise fassungslos zurück. Ich warte noch darauf, dass irgendein Spezialist sein Haus abbrennt für den Gegenwert von 500 Euro Anschlussleistung. |
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Eigentlich sind die Sicherungen genau dazu da, dass das nicht passiert 😜 |
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So dramatisch ist das ja nicht, 25A Sicherung ca 17kw Dauerlast, 50A Sicherung ca. 34kw. Da die Träge sind sollten (ohne Gewähr) auch mehr gehn "Kurzzeitig". Bei mir sind glücklicherweise 50A VZHS und 40 A NZHS. |
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Es war schon die Vorzählersicherung. Nachzählersicherung hätte ich jetzt keine gesehen. |
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