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Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 35 teilen

3.7. -27.10.2026    702 Antworten    86 Autoren 702 2026-10-27T16:33:31+01:00    29 Empfehlungen
            
Zusammenfassung
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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
03.07.2026
731
Ich dachte, ich mache mal einen neuen Thread zur neuen SNE-G-V auf, da hier doch einige wesentlichen Änderungen auf uns alle zukommen werden und es die eine oder andere Diskussion dazu geben wird.

Hier geht es zum aktuellen Begutachtungsentwurf von Anfang Juli. Bis zum 24.7. können Stellungnahmen abgegeben werden:
https://www.e-control.at/documents/1785851/0/V+SNE+01_26+SNE-G-V+Begutachtungsentwurf+samt+Erl%C3%A4uterungen.pdf/1425ce2f-897d-bea7-b8e6-e84f67f978ab?t=1782735970283

Kontext
Mit der Verabschiedung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes im Dez 2025 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Neuorientierung der Netzentgelte gelegt. Im März gab es eine Konsultation zur neuen Entgeltverordnung und vor ein paar Tagen ist der finale Entwurf für die Begutachtung der Grundsatzverordnung veröffentlicht worden. Damit im Oktober die eigentlichen Tarife von e-Control publiziert werden können, muß die Grundsatzverordnung ebenfalls fertig und verlautbart sein. Stichtag für die Umsetzung der neuen Netzentgelte ist der 1. Jänner 2027.

Grundlegendes
Wie schon oft angekündigt, kommt jetzt für (fast) alle Verbraucher eine neue Netzentgeltstruktur auf Basis eines kombinierten monatlichen Leistungs- und Arbeitsentgeltes.

Ich habe mir den Entwurf komplett durchgelesen und fasse meine bisherigen Erkenntnisse mal hier zusammen.
Der bisher übliche Tarif „nicht gemessen“ wird ersatzlos gestrichen. Der Tarif „unterbrechbar“ wird mit einer Übergangszeit von 3 Jahren in den „flexiblen“ Tarif übergeleitet.

Statt dessen kommt ein hybrides Netzentgelt, daß aus den Komponenten Leistungspreis und Arbeitspreis besteht. Ziel ist es, innerhalb von 3 Jahren das Verhältnis auf ca. 50:50 zu bringen.

Ebenfalls sichtbar ist im Entwurf, daß in Zukunft Netzentgelte immer monatlich abgerechnet werden. Ob mehrere Monate zugleich auf einer Rechnung stehen können, ist nicht ersichtlich.

Im Detail
Alle „nicht gemessenen“ Anschlüsse (die in der Vergangenheit meistens 4 kW Bezugsrecht hatten) werden auf 10 kW umgestellt. Hatte man vor dem 1.1.2027 mehr, bleibt das natürlich erhalten.

Der höchste monatliche 15min Leistungswert wird als Basis für den Leistungspreis (LP) herangezogen. Die KW werden auf 2 Dezimalstellen gerundet (also keine Abrundung mehr wie in der Vergangenheit). Was nicht in der Verordnung steht: Dieser 15min Leistungswert in kW ist bisher die kWh Energiemenge im 15min Intervall * 4. Ich gehe davon aus, daß das so bleibt, aber drinnen stehen tut es nicht.

Der Arbeitspreis bleibt in seiner Definition bestehen. Die Summe der beiden Entgelte ist dann das neue Netzentgelt.
e-Control führt auch an, daß die Netzentgelte auf nationaler Ebene durch diese Umstellung nicht (im wesentlichen) steigen sollen. Das Ziel ist eine zukunftsträchtigere, flexiblere und verusachergerechtere Struktur zu etablieren.

Sommer und Winter - Arbeitspreis
Neben dem am 1.April 2026 eingeführten SNAP (von 10-16 Uhr) kommt ein spiegelbildlicher Winternetzarbeitspreis (WiNAP), der vom 1. Oktober bis 31. März und von 22 abends – 4 Uhr morgens gilt. Laut SNE-G-V werden die %-Sätze der Reduktion symmetrisch sein. Also bei -20% im Sommer, gibt es auch -20% im Winter. Der %-Satz wird in der Tarifverordnung veröffentlicht und kann sich vermutlich im Laufe der Jahre verändern.

Leistungspreis
Wie gesagt, jeder bestehende „nicht gemessene“ Verbrauchsanschluß wird auf zumindest 10 kW Bezugsrecht umgestellt, wer schon mehr hatte, darf das natürlich behalten. Es ist in der Verordnung keine Referenz mehr auf eine etwaige Grundgebühr, die wohl durch die 20% Regelung ersetzt wird. Also muß jeder Verbrauchsanschluß zumindest den Leistungspreis von 20% des Bezugsrechts bezahlen, als Minimalwert gilt 2 kW.

Aufpassen mit den einmal erworbenen Bezugsrecht und der monatlichen Abrechnung. Auch wenn man 10 kW Bezugsrecht hat, zahlt man in Monaten mit zBsp max 5 kW eben nur den LP von 5kW. Liegt man in einem Monat zufälligerweise mal drüber, muß nicht gleich das Bezugsrecht angepasst werden, aber der Überschuss in dem Monat muß natürlich bezahlt werden. Wenn hier zum Beispiel in einem Monat 13 kW gebraucht wurden, dann werden 10 kW mit dem Basis LP Tarif abgerechnet und die 3 kW zu einem erhöhten Tarif (der in der TarifVO als %-Satz stehen wird)
Liegt man laufend über den 10 kW, kann der VNB ein Nachkaufen vom Bezugsrecht verlangen. Steigt man dann zum Beispiel auf 15 kW, muß man einmalig 5 kW nachkaufen und hat dann in Zukunft eine neue „Grundgebühr“ von 3 kW (20% von 15 kW).

Flexibler Leistungspreis („Entgelte für flexible Entnahme“)
Das wird eine interessante Sache, vor allem für Batteriebesitzer, die Peakshaving und Zeitverschiebung umsetzen können. Als Ablöse für den eher statischen „unterbrechbaren“ Stromtarif kommt ein flexibler Tarif, wo der VNB flexibel 2 Zeitfenster definieren kann, die auf Netzebene 7 jeweils zumindest 4 Stunden haben müssen, wo die Energieanlage diese Einschränkung akzeptieren muss. Die Einschränkung kann der VNB vorgeben und darf bis zu 100% betragen.
Beispiel: Man hat insgesamt 18 kW Bezugsrecht, davon ein „normales“ 10 kW Bezugsrecht und hätte gerne in der „Nebenzeit“ nochmals 8 kW mehr, in denen man diese 2x 4 Stundenblöcke nicht benötigt. (zBsp Wallbox, Batterieaufladen, Wärmepumpe). Dann kann man die 10kW (fix) mit den 8 kW(flexibel) kombinieren. Der VNB kann statisch oder dynamisch die Einschränkung vorgeben.

Beispiel A: Für die 8 kW darf man von 6-10 Uhr und von 17-21 Uhr nichts beziehen (die 10kW bleiben bestehen)
Beispiel B: Der VNB informiert dynamisch bis 6 Uhr am Vortag, was die Einschränkung des Folgetages sein wird. Im Vertrag zur Flexibilität steht der Worstcase drinnen, aber der VNB muß den nicht laufend umsetzen.
Der Preis für flexible Leistung wird per Verordnung festgelegt. In dem Entwurf wird zum Beispiel 25% des normalen LP für den flexiblen LP genannt. Für die 10kW ist der normale LP zu zahlen.

Für das LP Grundentgelt (20%) wird nur der fixe Teil herangezogen, nicht der flexible. Minimum 2 kW bleibt.
Damit auf beiden Seiten Planungssicherheit besteht, wird der flexible Vertrag auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen, aber das normale Kündigungsrecht bleibt bestehen.

Hat man in einem Monat aber einen wesentlich höheren Bezug (zBsp 24 kW) wird das mit einem %-mäßigen Strafaufschlag der 6 kW verrechnet.

PV Anlagen:
Da ja keine Netzentgelte für Einspeiser verlangt werden dürfen, wird das einmalig zu zahlende Netzanschlussentgelt angepasst. Auch das besteht aus 2 Teilen:
1) Der Pauschalanteil (PA)
2) Dem aufwandsoientierten Anteil (AWA)
Beides wird von der eControl festlegt. Bei AWA werden „marktübliche“ Kosten vorgegeben werden (auf Basis kW)

Interessant ist, daß Anhang V vom neuen ElWG schon nach einem Jahr ungültig erklärt wird. Das war die Tabelle für die  aktuell gültigen Anschlusskosten (zBsp: 10 Euro pro kW)
Es wurde auch klargestellt, daß immer die netzwirksame Leistung in kW als Basis genommen wird.

Angedachte PV Installationen oder Erweiterungen sollten aus meiner Sicht eher zeitnah erfolgen, da das Netzanschlußentgelt ab 1. Jänner 2027 sicherlich teurer werden wird. Die Definition der Grenze ist: "Für die Bestimmung des Netzanschlussentgelts ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Zeitpunkt der Vertragsänderung relevant."

Bei der Bemessung der Kosten für die "netzwirksame Anschlußleistung" können erworbene Rechte in der Gegenrichtung (Verbrauch) nicht mehr wie bisher abgezogen werden. Wenn es eine Erweiterung der Einspeisung ist, wird nur die Differenz fällig, da gleiche Energieflussrichtung.
 
Speicher
Viel Platz wurde verwendet was ein netzdienlicher Speicher ist. Zusammengefasst: Nicht relevant für alle Batterien die unter 50 kW Anschlußleistung haben, also kaum einer hier. Falls jemand interessiert ist, kann ich hier weiter ausholen.

Energiegemeinschaften/Energy Sharing
Sehr erfreulich. Vereinfacht (Die Distanzen werden in Zukunft "Nahbereiche" heißen): Bei GEA gibt es keinen LP und AP für die eigene Energie. Bei lokaler und regionaler EEG gibt es normale LP, jedoch reduzierte AP wie bisher. Die Höhe der Reduktion wird von eControl in der Tarif-VO publiziert.

Rechnungen/Einmalleistungen
Die erste unterjährige Rechnung auf Kundenwunsch ist frei, öftere Rechnungen sind kostenpflichtig.

  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
21.10.2026  (#681)

zitat..
ck schrieb:
..... dazu kommt vermutlich noch das flexible Netzmodell.

Wird da der pauschale Anteil des Netzanschlussentgeltes fällig ?

Beispiel:
Man hat 10 kW fix (ab 2027 also der Standard)
Will man weitere 15 kW über den flexiblen Tarif nutzen, muß dann für diese zusätzliche 15 kW Leistung der einmalige pauschale Anteil des Netzanschlussentgeltes bezahlt werden, oder nicht (also die berühmten einmaligen ca. 250 Euro / kW)?

Wenn nein: Wo steht das in der Verordnung ?

1
  •  ds50
  •   Gold-Award
21.10.2026  (#682)

zitat..
Innuendo schrieb: Wallbox, WP, Split Klima und Begleitheizung für einige Meter Fallrohre.

Ich sehe hier nichts, was sich nicht so regeln lässt, um unter 10kW zu bleiben. Am Blödesten (da träge) wird noch die (L?)WP sein, aber der Rest sollte eindeutig je nach Hausverbrauch ansteuerbar sein.

Ein einphasiges Victron LV Speichersystem sollte auch um 3000€ realisierbar sein, und hilft da ungemein. Sicher besser investiert als ein paar kW Anschlusswert nachzukaufen. 😉

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Hallo PVAndyE,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027)

  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.10.2026  (#683)

zitat..
Oesterreicher schrieb: Er bezahlt dann für Januar für 10KW (Preis xy pro KW / 12 Monate) + 2KW (Preis yz weil alles über 10KW einen eigenen Preis hat/ 12 Monate). Er bezahlt für Oktober 8KW (Preis xy pro KW / 12 Monate).

Warum dividierst du da durch 12 (Monate)?
Auch wenn du im Satz davor vom "Netzanschluss" sprichst, betrifft deine Rechnung aber offensichtlich den Leistungspreis des Netznutzungsentgelts, oder? Das ist aber eine einfache Mutliplikation: 1/4- Stunden Monatsleistungsspitze (kW) mal dem pro kW verordneten Preis. Das wird Monat für Monat unabhängig voneinander in Abhängigkeit der jeweiligen monatlichen Leistungsspitze (max. 1/4-Stundenleistung) berechnet. Wo dividiert man da dr. 12?

zitat..
Oesterreicher schrieb: Diese Übergangsregelung gilt nur für 2026 auf 2027.

Wo steht das?
   

1
  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
21.10.2026  (#684)

zitat..
Karl10 schrieb:
Warum dividierst du da durch 12 (Monate)?

Weil die Tarife für die Leistungskomponente der Netzentgelte seit jeher in ct / Jahr von der E-Control angegeben werden. Auch für den Grundpreis der nicht gemessenen Tarife (der ab 2027 wegfallen wird)
Die Arbeitspreise sind in ct / kWh.

Aus der aktuellen 2026 Verordnung:

2026/20261021476640.png

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
21.10.2026  (#685)
Weil ich grad den Screenshot hier habe


2026/20261021172795.png

Kunden in Kärnten zahlen bisher einen Leistungspreis von 112,32 Euro / kW / Jahr (+ Mwst). Bei mindestens 2 kW, wäre das neue minimale Grundentgelt auf NE7 entsprechend 224,64 Euro ggü den aktuellen 54 Euro / Jahr für Anschlüsse für nicht gemessene Leistung. Das wäre ein Anstieg der neuen "Grundgebühr" von 314%.

Da aber die E-Control deutlich geringere Leistungspreise in den bisherigen Veranstaltungen in Aussicht gestellt hat (zBsp 35 Euro / kW / Jahr, bzw. in der Übergangszeit noch niedriger), würden die bisherigen Kunden mit gemessener Leistung eine deutliche Vergünstigung ab 2027 erhalten. Erfreuliche Einsparungen für diese Kundengruppe, die jedoch bei anderen Kundengruppen zu einer relativen Verteuerung führen würde.

Diese Quadratur der (Leistungs)preise hat aus meiner Sicht zu der Regelung geführt, daß es (niedrigere) Leistungspreise bis 10 kW geben wird und alles was darüber ist, sich eher an den aktuellen Leistungspreisen orientieren wird und gesondert in der SNE-T-V ausgewiesen wird.

"Für die Netzebene 7 ist dabei ein Monatsleistungspreis in Cent/kW für den 10 kW nicht übersteigenden Anteil der verrechnungsrelevanten Leistung und ein Monatsleistungspreis in Cent/kW für den übrigen Anteil der verrechnungsrelevanten Leistung festzulegen."


2026/2026102114084.png

Die "Überschreitungspönale" kommen auf diese Leistungspreise noch anteilig obendrauf, wenn man in einem Monat über seinem erlaubten Limit Leistungsspitzen verursacht.

Man kann das ganze auch positiv sehen. Wenn man über 10 kW sich nochmals 10 kW flexible Leistung nimmt, werden die 75% Nachlass von den "teuren" kW Preisen abgezogen  (und sind damit in diesem Beispiel vermutlich wieder auf dem gleichen/ähnlichen Niveau, wie die kW Preise unter 10 kW ) emoji

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  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
21.10.2026  (#686)

zitat..
PVAndyE schrieb:

Man kann das ganze auch positiv sehen. Wenn man über 10 kW sich nochmals 10 kW flexible Leistung nimmt, werden die 75% Nachlass von den "teuren" kW Preisen abgezogen  (und sind damit in diesem Beispiel vermutlich wieder auf dem gleichen/ähnlichen Niveau, wie die kW Preise unter 10 kW )

Woher hast du die 75%? Also in den neuen Verordnungen?


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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
21.10.2026  (#687)

zitat..
Oesterreicher schrieb:
Woher hast du die 75%? Also in den neuen Verordnungen?

Seite 29 in der SNE-G-V Verordnung
und wurde bei diversen Veranstaltungen der E-Control erwähnt.
Final ist es dann mit der SNE-T-V
 

2026/20261021527444.png


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  •  Oesterreicher
  •   Bronze-Award
21.10.2026  (#688)
Laut hier: 
https://www.e-control.at/documents/d/guest/v_sne_01_26__verordnung_zum_beschluss-pdf
Wäre aber  das anzuwenden: 
Netznutzungsentgelt für flexible Entnahme
§10  (2) 
b) auf den Netzebenen 6 bis 7 statisch oder, sofern der Netzbetreiber dies technisch unterstützt
und der Netzbenutzer dies verlangt, dynamisch bis 6 Uhr des Vortags, für zwei Zeiträume von
jeweils zwei Stunden täglich. Auf Netzebene 7 hat der verbleibende Anteil der netzwirksamen
Leistung mindestens 4 kW zu betragen, sofern nicht die gesamte netzwirksame Leistung
einschränkbar ist

§10 (7) In der Tarifverordnung sind je Netzbereich und Netzebene festzulegen
1. ein gesonderter Leistungspreis in Cent/kW oder Cent/MW für die flexible Entnahme,
2. ein leistungsbezogener Überschreitungsfaktor oder eine leistungsbezogene Überschreitungs-
pönale

Netznutzungsentgelt für Flexibilitätsleistungen
§11
(2) Das Netznutzungsentgelt für Flexibilitätsleistungen ist für erbrachte Arbeit und zusätzliche
Leistung für alle Netzebenen und Netzbereiche einheitlich in Cent/kWh und Cent/kW in der
Tarifverordnung festzulegen.

Da steht eher weniger von 75% sondern gesonderte Preise von kW und kWh bei flexibler Entnahme. Aber möglich, dass sie das auf 25% legen wie in deinen Portfolios.


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  •  npalko
  •   Bronze-Award
24.10.2026  (#689)
Heute mal probiert eine Spitze zu Erzeugen, ist noch ausbaufähig aber es wird^^

2026/20261024730557.png

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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
24.10.2026  (#690)

zitat..
npalko schrieb:

Heute mal probiert eine Spitze zu Erzeugen, ist noch ausbaufähig aber es wird^^

Brauchst an E-Bus mit 22kW 😅


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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
24.10.2026  (#691)
Ich hab jetzt auch meinen Oktober-Peak mit 18kW erzeugt. Beim ersten Versuch hab ichs übertrieben und bei 25kW hats mir eine 25A Schmelzsicherung geputzt😀

1
  •  npalko
  •   Bronze-Award
24.10.2026  (#692)
irgendwie trotzdem lustig, vor kurzem hiess es noch, das netz kann nicht mehr, und es gibt nicht mehr als 4kva .....jetzt heissts 10kw für alle, wer mehr braucht kein ding, alles egal, hauptsache du zahlst dafür^^

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  •  CytochromP450
  •   Bronze-Award
24.10.2026  (#693)


2026/20261024822525.png
Hab mir auch mal zur Sicherheit einen erhöhten 15min Intervallwert gegönnt.. Vöglein zwitschern ja, dass vergangene Verbräuche als Richtwert genommen werden... Mal gucken


2026/20261024968907.gif

1
  •  micsch
  •   Bronze-Award
24.10.2026  (#694)

zitat..
heislplaner schrieb:

Ich hab jetzt auch meinen Oktober-Peak mit 18kW erzeugt. Beim ersten Versuch hab ichs übertrieben und bei 25kW hats mir eine 25A Schmelzsicherung geputzt😀

Bei mir flog auch die Vorzählersicherung. Aber bei der Phase die nicht so hoch belastet war. Aber vielleicht wurde da auch was vertauscht. 


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  •  joho78
  •   Bronze-Award
24.10.2026  (#695)
Stichwort: Netzdienlichkeit. Bitte redet euch zumindest hier im Forum zusammen, wann ihr nun jeweils die "Vorsorge-Peaks" erzeugt! 😜

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  •  EARL
24.10.2026  (#696)
mit der 15kva regelung bei pv anlagen, hab ich  mir schon vor einen jahr die 20 kw gesichert, das bleibt doch oder? ... vorzählerwichedung kanns da schonmal erwischen ;)

gibts von loxone schon einen spitzenglättungsbaustein für den miniserver?

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  •  grua
  •   Gold-Award
24.10.2026  (#697)

zitat..
micsch schrieb:
─────────────

Bei mir flog auch die Vorzählersicherung. Aber bei der Phase die nicht so hoch belastet war. Aber vielleicht wurde da auch was vertauscht.

Ich hoffe, die Nachzählersicherung. Die sollte eigentlich vor der VZS (NH-Trenner) fliegen...


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  •  FranzGrande
  •   Silber-Award
25.10.2026  (#698)
Der Thread lässt mich ehrlicherweise fassungslos zurück. Ich warte noch darauf, dass irgendein Spezialist sein Haus abbrennt für den Gegenwert von 500 Euro Anschlussleistung.

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  •  sir0x
  •   Bronze-Award
25.10.2026  (#699)

zitat..
FranzGrande schrieb:

Der Thread lässt mich ehrlicherweise fassungslos zurück. Ich warte noch darauf, dass irgendein Spezialist sein Haus abbrennt für den Gegenwert von 500 Euro Anschlussleistung.

Eigentlich sind die Sicherungen genau dazu da, dass das nicht passiert 😜


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  •  npalko
  •   Bronze-Award
25.10.2026  (#700)
So dramatisch ist das ja nicht, 25A Sicherung ca 17kw Dauerlast, 50A Sicherung ca. 34kw. Da die Träge sind sollten (ohne Gewähr) auch mehr gehn "Kurzzeitig". Bei mir sind glücklicherweise 50A VZHS und 40 A NZHS.

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  •  micsch
  •   Bronze-Award
26.10.2026 22:00  (#701)

zitat..
grua schrieb:

──────..
micsch schrieb:
─────────────

Bei mir flog auch die Vorzählersicherung. Aber bei der Phase die nicht so hoch belastet war. Aber vielleicht wurde da auch was vertauscht.
───────────────

Ich hoffe, die Nachzählersicherung. Die sollte eigentlich vor der VZS (NH-Trenner) fliegen...

Es war schon die Vorzählersicherung. Nachzählersicherung hätte ich jetzt keine gesehen. 


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