Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 29
3.7.
-17.10.2026
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Das würde mich jetzt auch interessieren, ob 2 spitzen (a 15 Minuten) innerhalb 1 Monats reichen, oder das Ganze Jahr als durchschnitt dient? Hatte ich noch nirgends eindeutig gelesen / oder überlesen. LG |
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Also ein kW nachkaufen kostet dann einmalig wieviel? |
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Hallo PVAndyE, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) |
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Ich glaub wieviel später einen erweiterten Zugang nachkaufen kosten wird ist noch unklar, aber jedenfalls zahlt man über 10 kw das Doppelte. Jetzt irgendeine Spitze produzieren mag sich für wen lohnen der in Kürze noch ein 2. E-Auto kaufen will oder so, aber sonst bringt das nichts. |
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Ich mach das vorerst mal unter dem Motto "Hüfts ned, schods ned" |
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Die frage ist halt, ob man dann zb mit 15kw eingestuft wird und dann auch für 15kw zahlen muss, auch wenn man die nicht braucht?! |
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Die neuen Tarife werden erst festgelegt. Aktuell bei NetzNÖ 210, 65/kw netto. https://netz-noe.at/getContentAsset/514ea02f-7393-40f3-bcd9-dd6f77b47719/0ee16eb8-9692-4f25-b8a4-d007b35915a4/B410_Systemnutzungstarife-Strom_WCAG.pdf?language=de |
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Ich kann mich in meiner Ansicht der Gesetzeslage ja komplett täuschen oder ich missverstehe den Sinn der ganzen Forumseinträge aber ich denke viele laufen hier mit provozierten Leistungsspitzen einer zukünftig rein fiktiven Grenze (zB. 15kW Einstufung) nach. Nach meinem Verständnis gibt es zukünftig im Bestand im Grunde keinen Nachkauf von Bezugsrechten mehr, dh. man darf theoretisch immer das ziehen, was die eigene physikalische Leitung / Hausabsicherung bzw der Tarifschalter hergibt. Vom bisherigen Tarif- und Verständnismodell sollte man sich weitgehend verabschieden. Wenn ich zukünftig standardmäßig mit dem 10kW Sockel starte (weil hier halt die Tarifschwelle billig/teurer eingezogen wurde) und trotzdem öfters 15kW ziehe, dann zahle ich einfach für kW 10-15 die doppelte Netzgebühr im jeweiligen Monat, sonst passiert gar nichts... Es wird niemand kommen und verlangen, dass ich Netzbezugsrechte nachkaufe. Das Überschreiten der 10 kW ist kein „Verstoß“ mehr und löst keinen Kaufzwang für Bezugsrechte aus. Ich denke man wird im Bestand erst dann wieder zusätzlich einmalige Netzanschlussentgelte bezahlen müssen, wenn Leitungen verstärkt oder Sicherungen erhöht werden müssen, zB wenn mehrere Wallboxen installiert werden. Evtl glauben manche, dass man mit einer provozierten Einstufung auf zB 15kW dann bis 15kW nur den niedrigeren kW Leistungspreis bezahlen müsste. Ich denke der Staffelpreis gilt ausnahmslos immer, egal welche Einstufung man hat. Wofür gibt es die höhere kW-Einstufung dann überhaupt? Gute Frage, sie ist mMn ein rein rechtlicher Besitzstandsschutz im Netzzugangsvertrag und sichert diese Kapazität am Trafo ab, ohne dass der Netzbetreiber dafür je einen einmaligen Baukostenzuschuss nachverrechnen kann. Auf die künftigen Monatsrechnungen hat das aber Null Einfluss. Im Gegenteil, der Mindestleistungspreis wird wohl 20% von dieser garantierten Leistung sein, d.h. bei 15kW "Einstufung" wird es teurer, wenn man im Sommer durch PV/Akku gar keine Leistungsspitzen hat. Wer künftig wirklich regelmäßig mehr Leistung braucht (z. B. für die Wallbox), fährt ab 2027 ohnehin besser mit der steuerbaren 'flexiblen Entnahme' (§ 10 SNE-G-V), für die es deutliche Rabatte auf den Leistungspreis gibt. Wobei ich nicht weiß, wie das technisch konkret umgesetzt werden würde. Derzeit werden ja nur Kabelvorbereitungen vorgeschrieben aber was damit dann passiert, ist eher noch unausgegoren. |
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