Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) - Seite 28
3.7.
-17.10.2026
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Bis die Sicherung glüht. (dumm nur wenn man keine hohen Verbraucher wie zB Wallbox gemeldet hat, dann kommt man eventuell in Erklärungsnot...falls der Netzbetreiber genauer analysiert) Ja, aber nur 2026, außer man hat noch keinen Smartmeter, oder nicht eh schon 1-10/2026 ausreichende Spitzen produziert. |
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Ok verstehe. Also auch klugerweise so, wie der SLS ist. Oder die Hauptsicherungen ausgelegt sind. Sonst müsste man den Sicherungskasten erneuern... Ich hatte vorher mit der Idee gespielt 2 Zähler zusammenlegen zu lassen. Dumme Idee. Würden wir das machen, und 20KW benötigen, würden wir bei 2x10KW nur den Normalpreis zahlen. Würden wir das aber über einen Zähler laufen lassen und 20KW benötigen, zahlen wir 10KW normal und 10KW doppelt, also für 30KW.... Daher: 21KW scheint für mich eine tolle magische Grenze zu sein. Das bedeutet 10KW fix und 11KW flexibel. So könnte man seine 11KW Wallbox direkt flexibel melden später und den fixen Anteil bei 10KW lassen. Puh, muss ich mir ja was ausleihen was richtig aus der Leitung zieht. Aus der CEE16 mit 11KW und der Rest wird schon so klappen. Nein, leider habe ich keinen Nachbarn der sein E-Auto laden könnte... |
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Heizlüfter sind da sehr praktikabel. Und den Akku aus dem Netz laden... |
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Für mich ist die Frage, was ihr damit bezwecken wollt. Ist ja prinzipiell gut, wenn man jetzt z.B. 20kW im Vertrag stehen hat und damit keine unmittelbaren Mehrkosten hat und sich gegen Zukauf über 10 kW schützt. Aber zumindest wenn man eine Batterie hat und damit viele Monate gar keinen Strom bezieht, sind selbst deutliche Überschreitungen von 10kW (bis auf den doppelten LP) kein Problem, weil ja der Jahresdurchschnitt herangezogen wird, oder? Ich habe z.B. zumindest von März bis Oktober die 2 kW Mindestleistung. Damit ich dann übers ganze Jahr drüber komme, müsste ich November bis inkl. Februar durchschnittlich 26kW Spitze erreichen um die 10kW Jahresschnitt zu knacken. Das ist eher ein unrealistischer Fall. Ich hatte zuletzt in November/Februar 3kW und Dezember/Jänner 4kW. Wohlgemerkt: große PV, großer Speicher, WP, noch kein E-Auto. Aber selbst wenn E-Autos dazukommen, sehe ich da keinen signifikanten Unterschied, weil ich Peak-Shaving betreibe. |
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Weiß nicht ob in dem Thread schon irgendwo dieser Rechner verlinkt ist ? https://grid.opententacle.com/ Obs wirklich genau so kommt weiß man natürlich noch nicht, aber wenigstens kann man mal die eigenen Viertelstundenwerte recht einfach ca ermitteln. |
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Wo legt man dann den statischen und flexiblen Teil fest? |
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Wenn ich über 10kW habe, dann könnte ich diese z.B. im Winter nutzen, ohne nachkaufen zu müssen. Ob ich es je nützen werde, steht auf einem anderen Blatt.... Mit BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] ist es aber schon vorgekommen, dass ich um 23:00 Uhr heim gekommen bin und am nächsten Tag um 05:00Uhr wieder los musste, da muss ich dann zwar die paar Euros für das Monat zahlen, aber nicht Leistung nachkaufen. |
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Hallo PVAndyE, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Systemnutzungsentgelte - Grundsatzverordnung (ab Jan 2027) |
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Das sollte aber egal sein, wenn du nur im Winter drüber kommst. Relevant ist ja nur die Jahresdurchschnittsleistung |
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Weil du dann, wenn du dir beispielsweise ein zweites E-Auto kaufst, den Nachkauf von weiteren 11KW sparen kannst. Zudem kann dann auch nicht abgelehnt werden, weil der Trafo und die Leitungen und alles werden für jene KW ausgelegt und reserviert. Egal ob du es nutzt oder nicht. Andernfalls kommt dasselbe Argument wie immer: "Wir haben Sie auf 10KW gestuft, der Trafo gibt nicht mehr her" etc. pp. Kein Unterschied. Ja, bei dir. |
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Nicht der Durchschnitt, sondern ob ich dann alles über 10kW nachkaufen muss (Nutzungsrecht) |
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Verstehe ich trotzdem nicht ganz, aber vielleicht stehe ich auf der Leitung. Angenommen ich will nächstes Jahr eine Wallbox 11kW anmelden. Müsste ich demnach etwas nachkaufen, wenn ich nur 10kW habe? Anmerkung: ich habe bereits Leistungsmessung NetzNÖ und 20kW Einspeisung |
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Bei der Einspeisung ändert sich dann aber nichts wenn man 10KW bekommt bleibt es dennoch bei den z.b 4KW zugesagten? |
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Ich verorte hier sehr viel Halbwissen tbh. |
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Es ist kompliziert weil wir alle im Nebel stochern. Bisher hatten die meisten einen 4KW Pauschalen Anschluss. Wenn du dann eine 11KW Wallbox hast einbauen wollen wurde die nur gemeldet. Eine 22KW Wallbox musste genehmigt werden. Wenn nächstes Jahr die Anschlüsse auf pauschal 10KW gestellt werden, und man kommt über diesen Wert muss man von 0-10KW Leistungspreis bezahlen und für das was drüber geht doppelt soviel. Hast du aber beispielsweise 21KW Netzzutritt dann ist das deine vertraglich vereinbarten Leistung. Du zahlst also für 0-21KW den normalen Leistungspreis und erst wenn du darüber kommst doppelt. Das ist ja eine "Strafzahlung" wenn du über die vertragliche Leistung kommst. Daher wäre es möglicherweise sinnvoll jetzt an zwei Monaten einen 15-Minuten-Wert nach oben zu drücken falls man mal überlegt eine 11KW-Wallbox installieren zu wollen. Man muss später keinen neuen Netzzutritt mit mehr KW ansuchen und Netzzutrittsentgelt nachzahlen. Und man hätte mehr Spielraum mit normalem Leistungspreis gegenüber der "Strafzahlung" bei Überschreitung der vereinbarten Leistung. |
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D.h. Ihr hofft, das es ggf. etwas bringt, wisst es aber auch nicht. |
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Wo steht das? Ich hätte es so verstanden, dass der normale Preis immer nur bis 10kW gilt und alles darüber teurer/verdoppelt wird, unabhängig von deinem Bezugsrechtes. Meine Anmerkung zielt darauf ab, dass wenn ich 10kW Bezugsrecht habe, dann aber 15kW ziehe, nicht nur den teureren/doppelten Preis/kW für 5kW zahlen muss, sondern auch 5kW Bezugsrecht nachkaufen muss. |
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Hast recht. Da steht in §6 Abs 2 dass bis 10KW der eine Preis pro KW und ab 10KW der andere Preis pro KW berechnet wird. Noch nicht wirklich ersichtlich ist es, ob man auch bei flexiblen Verträgen Leistung nachkaufen muss oder nicht, und wie das alles verrechnet wird. Wenn man nun die beispielhaft zusätzlichen 11KW für die Wallbox als flexibel nimmt gibt es für jenen Vertrag so oder so einen eigenen KW und kWh Preis. Hat man nun aber nur 10KW normalen Anschluss, wer weiss ob man dafür das Bezugsrecht nachkaufen müsste. |
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Das ist ja mal eindeutig, das heißt wir müssen Leistungsspitzen produzieren. Dann müssten ja 2 x 15 Minuten reichen, oder? Keine Nachverrechnungen beim Netzanschluss Für besehende Kund:innen wird es durch die Umstellung zu keinen Nachverrechnungen kommen. Zunächst wird allen Kund:innen 10 kW netzwirksame Leistung für den Bezug zugeordnet. Da die bisherige vertragliche Bezugsleistung vielfach 4 kW beträgt entsteht eine weitreichende Übergangsregelung, um Nachkäufe von Bezugsleistung zu verhindern. Auch wenn Kund:innen im Jahr 2026 tatsächlich höhere Bezugs-Leistungswerte als 10 kW hatten, müssen sie dafür nicht nachzahlen. Wer also beispielsweise im Jahr 2026 Leistungsspitzen von 15 kW hatte, muss für die 5 kW, die die vorgesehenen 10 kW überschreiten, nicht extra bezahlen, bekommt diese 5 kW durch die Regelungen in der Verordnung kostenlos zugestanden. |
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Aber all das macht ja nur dann Sinn, wenn du übers ganze Jahr realistischerweise über 10kW kommts. D.h. jeden Leistungswert der 12 Monate zusammengezählt und durch 12. Wenn dann ein Wert über 11 rauskommt. dann musst du ein oder mehrere kW nachkaufen (was halt über 10 liegt). So läuft das jetzt auch bei der Leistungsmessung (z.B. NetzNÖ). Ich glaube nicht, dass dieses Prinzip komplett geändert wird und schon eine einzelne Spitze (oder 2 von mir aus) im Jahr einem zum nachkaufen zwingt. Am ehesten ist das noch für Haushalte interessant, die ein E-Auto haben aber keine PV+Speicher. Da würde ich auch schauen, dass ich mal auf 15+ komme. |
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Es hängt aber auch die monatl. Strafzahlung von deinem Netzzugangskontingent ab. |
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Das würde mich jetzt auch interessieren, ob 2 spitzen (a 15 Minuten) innerhalb 1 Monats reichen, oder das Ganze Jahr als durchschnitt dient? Hatte ich noch nirgends eindeutig gelesen / oder überlesen. LG |
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