PV & Speicher - Vorsteuerabzug
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Bei mir hat es damals von meiner Steuerberaterin geheißen das das mit dem Vorsteuerabzug erst ab gut 22-25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] angenommen wird da damit die Absicht da ist Gewinn zu machen. Inwieweit das korrekt ist weiß ich nicht. Ich glaube deine Anlage ist sicher zu klein - das mit dem Speicher würe auch abgeklärt werden müssen- aber frag beim Finanzamt oder Steuerberater am besten. Wenn du eine Antwort hast würden wir uns freuen wenn du sie hier preisgibst ![]() |
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Am besten mit dem Steuerberater abklären. An sich muss eine Gewinnabsicht da sein. Die wird im allgemeinen auf ca. 20 Jahre durchgerechnet. Bist Du nach 20 Jahren im Plus: Super Bist Du nach 20 Jahren nicht im Plus und ist auch kein Pius absehbar: Liebhaberei und alles nachversteuern. Aber nochmals: Am besten direkt mit dem Steuerbertaer abklären!! |
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