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PV & Speicher - Vorsteuerabzug

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  •  csae37
16.10.2025
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Liebes Forum,

ich hab mich etwas in das Thema eingelesen, hab allerdings noch Fragen und hoffe auf Eure Unterstützung. 

Zur Ausgangslage: ich habe vor 2 Jahren eine PV-Anlage (8,5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]) errichtet. Damals leider ohne Vorsteuerabzug (also Privatperson mit Kleinunternehmerregelung). Jetzt erweitere ich meine Anlage (Erweiterung um ca. 5,5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]) und errichte einen Speicher (ca. 18 kwh). Das Ganze wird inkl. MWST ca. € 16.000 (inkl. Notstrom) ausmachen. Soweit, so gut.

Jetzt überlege ich für meine Erweiterung (und den Speicher) den Verzicht auf Kleinunternehmer-Regelung, um mir auch die Vorsteuer abholen zu können. Ob das bei einem Speicher möglich ist, wird ja immer wieder diskutiert - ich würde es jedenfalls versuchen (Argumentation: Einspeisen zu Zeiten, in denen höhere Erträge möglich sind). Ich werde, nach der Erweiterung, ca. 50 % der geschätzten Gesamtproduktion (ca. 13.000 kwh) selber benötigen, den Rest einspeisen.

- Die Vorsteuerersparnis würde ca. € 2.700 ausmachen.
- die PV-Anlage (und der Speicher) kann auf 20 (? ist das richtig) Jahre abgeschrieben werden; das wären also nach Abzug der Bundesförderung ca. € 10.000 / 20= € 500
- auf den Eigenstromverbrauch ist dann noch USt. fällig. Das wären also rund (€ 6.500 x ca. 0,9c) € 585 pro Jahr.
- jährlich wären damit ca. € 85 an das Finanzamt abzuführen (€ 585 abzüglich Afa € 500 = € 85); und das für mind. 5 Jahre (anschließend kann man, soweit ich informiert bin, die Kleinunternehmerregelung wieder in Anspruch nehmen). 
- in Summe, sollte das so funktionieren, würde ich mir € 2.700 - 5 x € 85 = € 2.275 an Kosten ersparen.

Habe ich da einen Denkfehler bzw. schätze ich das falsch ein?

Danke für eure Unterstützung!

  •  derdriver
16.10.2025 12:40  (#1)
Bei mir hat es damals von meiner Steuerberaterin geheißen das das mit dem Vorsteuerabzug erst ab gut 22-25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] angenommen wird da damit die Absicht da ist Gewinn zu machen. Inwieweit das korrekt ist weiß ich nicht.
Ich glaube deine Anlage ist sicher zu klein - das mit dem Speicher würe auch abgeklärt werden müssen- aber frag beim Finanzamt oder Steuerberater am besten.
Wenn du eine Antwort hast würden wir uns freuen wenn du sie hier preisgibst emoji

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  •  gerhardg
16.10.2025 13:35  (#2)
Am besten mit dem Steuerberater abklären.

An sich muss eine Gewinnabsicht da sein. Die wird im allgemeinen auf ca. 20 Jahre durchgerechnet.

Bist Du nach 20 Jahren im Plus: Super
Bist Du nach 20 Jahren nicht im Plus und ist auch kein Pius absehbar: Liebhaberei und alles nachversteuern.

Aber nochmals: Am besten direkt mit dem Steuerbertaer abklären!!

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