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DIN 1946-6 Auslegung nach Fläche oder Personen?

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  •  Habakuck
18.9. - 29.11.2025
35 Antworten | 6 Autoren 35
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38
Hallo zusammen,

wir streiten uns gerade mit unserem Bauträger und ich möchte um eure Einschätzung bitten.

Eckdaten:
EFH 150qm, KfW 40
KWL mit Wärmerückgewinnung 

Wir erreichen nachts im Schlafzimmer (2 Erwachsene) über 1600 ppm CO2.
Lüftung läuft dabei auf Nennleistung.

Ausgelegt ist die Anlage mit 30 m3/h im Schlafzimmer.
Das erreicht sie nach Messungen vom Bauträger knapp (28 m3/h gemessen).

Der Bauträger sagt er hat die Lüftung nach DIN 1946-6 ausgelegt daher liegt kein Mangel vor.
Ich habe jetzt viel zur Norm recherchiert aber gekauft habe ich sie noch nicht. 
So wie ich das verstehe schreibt die Norm neben der flächenbezogenen Berechnung auch eine personenbezogene Berechnung vor.
Dazu finde ich Angaben von empfohlenen 30 m3/h pro Person, mindestens aber 20 m3/h pro Person.

Kann mir hier jemand bestätigen, dass ich damit richtig liege?

Ich hab natürlich wenig Lust das zu einem Anwalt zu geben daher versuche ich gerade nach Möglichkeit über die Normen zu argumentieren. Ich kaufe mir die zur Not auch und lese sie mir durch aber ich dachte ich frage hier vorher mal nach.

Viele Grüße,
Habakuck

Beste Antwort  [im Thread anzeigen]
Habe bereits eine Antwort vom FGK bekommen, die hat mich wieder schlauer macht, da ich aufgrund der zahlreichen Berechnungen, die ich bereits gesehen habe, angenommen habe, die DIN genau genug zu kennen. Wir wenden für unsere deutschen Kunden eigentlich nie die DIN an, da wir uns an den höheren Anforderungen von komfortlüftung.at orientieren und damit auch sicher die ÖNORM und die DIN Anforderungen erfüllen.

Anm.: Ich kann leider aus Gründen des Urheberrechts die maßgeblichen Tabellen insbesondere die zugehörigen Fußnoten hier nicht posten.

Die DIN berechnet die Nennlüftung (und alle anderen Stufen) in Abhängigkeit der Wohnfläche. Bei 150 m² wären das ca. 140 m³/h (siehe auch Formel, die ich oben gepostet habe). Die Aufteilung der Zuluftvolumenströme erfolgt über einen Faktor, der nur mittels der Toleranz (Klammerwert) eine Möglichkeit bietet, die raumweise Belegung geringfügig zu berücksichtigen. Diese Faktoren und Toleranzwerte sind für
Wohnzimmer...3(+/-0,5)
Schlaf-/Kinderzimmer 2(+/-1)
Ess-/Arbeits-/Gästezimmer 1,5(+/-0,5)
Nebenanforderungen: der Mindestvolumenstrom muss für jeden Zuluftraum 15 m³/h pro Person betragen.
Der Mindestvolumenstrom für die gesamte Wohneinheit muss mindestens 30 m³/h pro Person betragen, in Ausnahmefällen kann bei dicht belegten Wohnungen auf bis zu 20 m³/h reduziert werden.

Leider werden obige Toleranzwerte selten angewendet (siehe in obiger Berechnungstabelle fR_ZU). Würde man diese individuell einsetzen, könnte man die Belegungssituation in gewissen Grenzen berücksichtigen. Die Anwendung der Toleranzwerte ist sicherlich ein Streitthema, aber vermutlich hat man wenig Chancen, das rechtlich durchzusetzen.

Die eigentliche Problematik, die damit direkt zusammenhängt, ist die Auslegung der Rohrquerschnitte je Raum, da diese meist nur für eine Person ausreichen. Bei der strengen Dimensionierung nach DIN Berechnung ist der Volumenstrom für immer nach der Anzahl der Rohre begrenzt.

Sorry, dass ich vielleicht anfänglich falsche Erwartungen geweckt habe, aber ich war der Überzeugung, dass der Mindestvolumenstrom 20 m³/h pro Person raumweise gilt und nicht nur für die gesamte Wohneinheit.;
  Gesamten Beitrag im Thread anzeigen  
  •  tepee
  •   Bronze-Award
18.9.2025  (#1)
Ich würde sagen, dass Personen wichtiger sind.

Es gibt dazu auch Dokumente, die habe ich in diversen Threads hier schon mal verlinkt gesehen. Aber es melden sich bestimmt noch die Profis hier...

Was für ein KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] Gerät und Verrohrung ist bei dir verbaut?

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  •  leitwolf
  •   Gold-Award
18.9.2025  (#2)
Die DIN 1946-6 sieht 20 m³/h pro Person bei Schlafräumen vor. Jeder Raum muss die für die Belegung vorgesehene Luftrate erzielen. Nur für den Feuchteschutz ist eine Mindestluftrate bezogen auf die Kubatur des Hauses bezogen. Dabei wird die Infiltration (Undichtheiten) berücksichtigt.
Für einen CO2 Gehalt von kleiner gleich 1000 ppm sind in Schlafräumen zumindest 24 m³/h pro Person erforderlich (eine Durchschnittsperson wurde mit 70 kg Körpermasse festgelegt)
Die 20 m³/h kommen daher, da man mit dem vorherrschenden 62mm Schlauchquerschnitten nicht mehr als 20 m³/h schafft, ohne akustische Störungen zu verursachen. Für Schlafräume mit 2 Personen werden somit immer 2 Schläuche gelegt. (Wenn man es besser machen will, verwendet man keine Schläuche, sondern Rohre mit größerem Querschnitt z. B. 100 mm, alternativ 80 mm)
Die Norm orientiert sich somit an den üblichen Schlauchquerschnitten und man nimmt damit eine geringere Luftqualität in Kauf, als von Hygienikern empfohlen wird.
Somit wird im konkreten Fall mit 28 m³/h der Zielwert von 40 nicht erreicht.

Leider ist das der Regelfall bei über 90% der KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] Anlagen, wenn man sich nicht vorher mit dem Thema befasst, sondern blind vertraut. Vorausgesetzt es wurden 2 Schläuche verlegt, dann kann man eventuell mit besserer Einregulierung den Zielwert schaffen. Die Frage ist aber dann, ob es akustisch nicht störend wird.

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  •  Habakuck
19.9.2025  (#3)

zitat..
leitwolf schrieb:

Die DIN 1946-6 sieht 20 m³/h pro Person bei Schlafräumen vor. Jeder Raum muss die für die Belegung vorgesehene Luftrate erzielen. Nur für den Feuchteschutz ist eine Mindestluftrate bezogen auf die Kubatur des Hauses bezogen. Dabei wird die Infiltration (Undichtheiten) berücksichtigt.
Für einen CO2 Gehalt von kleiner gleich 1000 ppm sind in Schlafräumen zumindest 24 m³/h pro Person erforderlich (eine Durchschnittsperson wurde mit 70 kg Körpermasse festgelegt)
Die 20 m³/h kommen daher, da man mit dem vorherrschenden 62mm Schlauchquerschnitten nicht mehr als 20 m³/h schafft, ohne akustische Störungen zu verursachen. Für Schlafräume mit 2 Personen werden somit immer 2 Schläuche gelegt. (Wenn man es besser machen will, verwendet man keine Schläuche, sondern Rohre mit größerem Querschnitt z. B. 100 mm, alternativ 80 mm)
Die Norm orientiert sich somit an den üblichen Schlauchquerschnitten und man nimmt damit eine geringere Luftqualität in Kauf, als von Hygienikern empfohlen wird.
Somit wird im konkreten Fall mit 28 m³/h der Zielwert von 40 nicht erreicht.

Leider ist das der Regelfall bei über 90% der KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] Anlagen, wenn man sich nicht vorher mit dem Thema befasst, sondern blind vertraut. Vorausgesetzt es wurden 2 Schläuche verlegt, dann kann man eventuell mit besserer Einregulierung den Zielwert schaffen. Die Frage ist aber dann, ob es akustisch nicht störend wird.

Hallo Leitwolf,
vielen Dank für deine Einschätzung!
Nochmal eine Nachfrage um 100% sicher zu sein bevor ich ein Schreiben verfasse:
Schreibt die Norm die 20 m3/h pro Person explizit vor?
(Du hattest "sieht vor" geschrieben was auch als Empfehlung verstanden werden kann.)

Ich möchte halt nach Möglichkeit erstmal versuchen, das Thema mit stichhaltigen, faktenbasierter Argumentation zu lösen daher sollten meine Aussagen 100% korrekt sein.
Im zweiten Schritt würde ich einen Bausachverständigen hinzuziehen und den um ein Gutachten bitten.
Ist ein Bausachverständiger der richtige Ansprechpartner für den Fall?
Erst als letzte Option würde ich das ganze zu einem Anwalt geben aber ich hoffe, dass der Bauträger vorher einlenkt.

Mir würde es ja reichen wenn wenigstens die Norm erfüllt wird, also so wie ich das verstanden habe 40 m3/h im Schlafzimmer ankommen ohne das es super laut wird.

Wir hatten zwischenzeitlich die Anlage halt einfach hochgedreht aber das wurde echt laut und hat subjektiv zu keiner Verbesserung der Raumluftqualität geführt. Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch keine Sensoren daher kann ich es nicht mit Messdaten belegen.

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  •  leitwolf
  •   Gold-Award
21.9.2025  (#4)
Um ein Dokument in Händen zu halten, das die DIN 1946-6 Auslegung belegt, würde ich ein unabhängiges Büro beauftragen, dass so eine Berechnung durchführt und auch die raumweise Zuordnung nach DIN macht. Das kostet nicht viel und ist die Basis für das weitere Vorgehen.

Als Nennlüftung (NL) wird der größte der drei folgenden Volumenströme angesetzt:
•    Anzahl der Nutzer x 30 m³/h
•    Abhängig von der Fläche in m²: q = -0,002*A²+1,15*A+11 [m³/h] (gültig bis 210 m²)
•    Summe der für Küche, Bad, WC, HWR etc vorgegebenen Abluftvolumenströme aber max. 1,2*q
Die reduzierte Lüftung beträgt 0,7*NL, die Intensivlüftung 1,3*NL. 

Der in Abschnitt 3 "Auslegung der Anlage"  ermittelte Volumenstrom wird mit Faktoren auf die Zulufträume aufgeteilt. Da hier spezifische Nutzungen (z.B. 2 Personen im Elternschlafzimmer) nicht berücksichtigt werden, kann es vorkommen, dass empfohlene Luftqualitäten (CO2-Wert nach Pettenkofer < 1000 ppm) nicht erreicht werden. Viele Hersteller stellen deshalb zusätzlich bei der Auslegung sicher, dass zumindest in den Schlafräumen ein Volumenstrom von 20 m³/h pro Person realisiert werden kann.

In vielen Fällen ist es so, dass der Richtwert von 20 m³/h pro Person für Schlafräume eingehalten wird, aber bei manchen Konstellation könnte es auch weniger sein, wenn man sich strikt an die DIN hält.
Daher meine Empfehlung einer konkreten Berechnung durch ein sachverständiges Büro für Lüftung in Deutschland.

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  •  Habakuck
25.9.2025  (#5)
Ich danke dir leitwolf, das hat mir sehr geholfen!
Jetzt weiss ich wer mir das rechnen kann und wie ich weiterkomme. Vielen Dank!

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  •  leitwolf
  •   Gold-Award
25.9.2025  (#6)
Halte uns auf dem Laufenden! Würde mich interessieren, was dabei herauskommt.

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  •  Akani
25.9.2025  (#7)
Das würde mich rechtlich und auch rechnerisch interessieren. 

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  •  Habakuck
6.10.2025  (#8)
Ich habe mittlerweile bei bestimmt 10 Büros angefragt. Einige antworten bisher gar nicht, die meisten sagen ab mit der Begründung sie würden solche Berechnungen nur für eigene Kunden durchführen. Ein einziges Angebot habe ich. Soll 850 € kosten der Spaß. Ist das ein halbwegs angemessener Preis? Ich habe mit um die 500 € gerechnet daher erscheint es mir etwas unverhältnismäßig aber ich stecke da natürlich auch nicht im Detail drinn..

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  •  leitwolf
  •   Gold-Award
6.10.2025  (#9)
Im Prinzip der gleiche "Schas" wie bei der Energieausweisberechnung. Ursprünglich als Werkzeug zum Vergleich der energetischen Gebäudequalität gedacht und vor allem als Optimierungstool herbeigesehnt, hat es sich nicht so entwickelt wie erhofft, da großteils mit Defaultwerten oder ungewissenhaft gerechnet wird, das Potential nicht genutzt wird und viele den Energieausweis nur als unnötigen Kostenfaktor sehen. 

Der Nachweis nach DIN1946 wurde auch mit gutem Vorsatz eingeführt, ist aber großteils zu einem unbeliebten Verfahren geworden. Ich werde oft vor allem von deutschen Kunden gefragt, ob ich vorab eine Berechnung der Volumenströme durchführen kann und was das kostet. Prinzipiell benötigt man aber keine Volumenstromberechnung, da man jeden Raum separat betrachtet und dann die Summe bildet. Die Optimierung des Volumenstroms ist Planungssache. Man kann daher nicht alles in ein Berechnungsschema pressen, das z. B. Kaskadenlüftung oder zonenweise Klappensteuerung berücksichtigt.
Ich war letzte Woche auf einer Bauphysikertagung in Wien. Dort wurde viel über Lüftung gesprochen, da alle Bauphysiker verstanden haben, wo das Problem liegt, während andere Professionisten, die Lüftung anbieten sollten, ziemlich wenig davon verstehen.

@Habakuck
einfach die Büros damit locken, dass du sie im deutschen Haustechnikdialogforum bewerben wirst.

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  •  Habakuck
17.11.2025  (#10)
So, nach einer gefühlten Ewigkeit habe ich jetzt eine Auslegung von einem Büro für Lüftungstechnik erhalten.
Was soll ich sagen, soweit ich das beurteilen kann würden die die Lüftungsanlage genauso auslegen wie mein Bauträger. ^^
Ebenfalls 30 m3/h im Schlafzimmer.
Das war jetzt irgendwie nicht das was ich erwartet habe...
Wenn ihr die anderen Seiten des Papiers auch noch braucht sagt Bescheid, ich hab jetzt erstmal nur auf das Schlafzimmer geguckt.


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  •  leitwolf
  •   Gold-Award
18.11.2025  (#11)
@Habakuck 
Ich werde mit dieser Fragestellung an das FGK - Fachverband Gebäude Klima (habe da einen guten Kontakt) herantreten, um eine unabhängige Antwort zu bekommen. Vielleicht sind sie auch bereit eine offizielle Stellungnahme dazu abzugeben.

1
  •  Habakuck
18.11.2025  (#12)

zitat..
leitwolf schrieb:

@Habakuck 
Ich werde mit dieser Fragestellung an das FGK - Fachverband Gebäude Klima (habe da einen guten Kontakt) herantreten, um eine unabhängige Antwort zu bekommen. Vielleicht sind sie auch bereit eine offizielle Stellungnahme dazu abzugeben.

Da fehlen mir glatt die Worte. Danke Wolfgang! 🤝


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  •  leitwolf
  •   Gold-Award
20.11.2025  (#13)
Habe bereits eine Antwort vom FGK bekommen, die hat mich wieder schlauer macht, da ich aufgrund der zahlreichen Berechnungen, die ich bereits gesehen habe, angenommen habe, die DIN genau genug zu kennen. Wir wenden für unsere deutschen Kunden eigentlich nie die DIN an, da wir uns an den höheren Anforderungen von komfortlüftung.at orientieren und damit auch sicher die ÖNORM und die DIN Anforderungen erfüllen.

Anm.: Ich kann leider aus Gründen des Urheberrechts die maßgeblichen Tabellen insbesondere die zugehörigen Fußnoten hier nicht posten.

Die DIN berechnet die Nennlüftung (und alle anderen Stufen) in Abhängigkeit der Wohnfläche. Bei 150 m² wären das ca. 140 m³/h (siehe auch Formel, die ich oben gepostet habe). Die Aufteilung der Zuluftvolumenströme erfolgt über einen Faktor, der nur mittels der Toleranz (Klammerwert) eine Möglichkeit bietet, die raumweise Belegung geringfügig zu berücksichtigen. Diese Faktoren und Toleranzwerte sind für
Wohnzimmer...3(+/-0,5)
Schlaf-/Kinderzimmer 2(+/-1)
Ess-/Arbeits-/Gästezimmer 1,5(+/-0,5)
Nebenanforderungen: der Mindestvolumenstrom muss für jeden Zuluftraum 15 m³/h pro Person betragen.
Der Mindestvolumenstrom für die gesamte Wohneinheit muss mindestens 30 m³/h pro Person betragen, in Ausnahmefällen kann bei dicht belegten Wohnungen auf bis zu 20 m³/h reduziert werden.

Leider werden obige Toleranzwerte selten angewendet (siehe in obiger Berechnungstabelle fR_ZU). Würde man diese individuell einsetzen, könnte man die Belegungssituation in gewissen Grenzen berücksichtigen. Die Anwendung der Toleranzwerte ist sicherlich ein Streitthema, aber vermutlich hat man wenig Chancen, das rechtlich durchzusetzen.

Die eigentliche Problematik, die damit direkt zusammenhängt, ist die Auslegung der Rohrquerschnitte je Raum, da diese meist nur für eine Person ausreichen. Bei der strengen Dimensionierung nach DIN Berechnung ist der Volumenstrom für immer nach der Anzahl der Rohre begrenzt.

Sorry, dass ich vielleicht anfänglich falsche Erwartungen geweckt habe, aber ich war der Überzeugung, dass der Mindestvolumenstrom 20 m³/h pro Person raumweise gilt und nicht nur für die gesamte Wohneinheit.

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  •  Akani
20.11.2025  (#14)
Das klingt echt schrecklich. So wie ich das verstehe hat die DIN so viel Spielraum dass die Lüftung rein zum Gebäudeschutz ausgelegt nicht mal streitfähig ist. Somit muss der Volumenstrom pro Belegung schon schriftlich erfolgen. Traurig

1
  •  Habakuck
21.11.2025  (#15)

zitat..
leitwolf schrieb:

Habe bereits eine Antwort vom FGK bekommen, die hat mich wieder schlauer macht, da ich aufgrund der zahlreichen Berechnungen, die ich bereits gesehen habe, angenommen habe, die DIN genau genug zu kennen. Wir wenden für unsere deutschen Kunden eigentlich nie die DIN an, da wir uns an den höheren Anforderungen von komfortlüftung.at orientieren und damit auch sicher die ÖNORM und die DIN Anforderungen erfüllen.

Anm.: Ich kann leider aus Gründen des Urheberrechts die maßgeblichen Tabellen insbesondere die zugehörigen Fußnoten hier nicht posten.

Die DIN berechnet die Nennlüftung (und alle anderen Stufen) in Abhängigkeit der Wohnfläche. Bei 150 m² wären das ca. 140 m³/h (siehe auch Formel, die ich oben gepostet habe). Die Aufteilung der Zuluftvolumenströme erfolgt über einen Faktor, der nur mittels der Toleranz (Klammerwert) eine Möglichkeit bietet, die raumweise Belegung geringfügig zu berücksichtigen. Diese Faktoren und Toleranzwerte sind für
Wohnzimmer...3(+/-0,5)
Schlaf-/Kinderzimmer 2(+/-1)
Ess-/Arbeits-/Gästezimmer 1,5(+/-0,5)
Nebenanforderungen: der Mindestvolumenstrom muss für jeden Zuluftraum 15 m³/h pro Person betragen.
Der Mindestvolumenstrom für die gesamte Wohneinheit muss mindestens 30 m³/h pro Person betragen, in Ausnahmefällen kann bei dicht belegten Wohnungen auf bis zu 20 m³/h reduziert werden.

Leider werden obige Toleranzwerte selten angewendet (siehe in obiger Berechnungstabelle fR_ZU). Würde man diese individuell einsetzen, könnte man die Belegungssituation in gewissen Grenzen berücksichtigen. Die Anwendung der Toleranzwerte ist sicherlich ein Streitthema, aber vermutlich hat man wenig Chancen, das rechtlich durchzusetzen.

Die eigentliche Problematik, die damit direkt zusammenhängt, ist die Auslegung der Rohrquerschnitte je Raum, da diese meist nur für eine Person ausreichen. Bei der strengen Dimensionierung nach DIN Berechnung ist der Volumenstrom für immer nach der Anzahl der Rohre begrenzt.

Sorry, dass ich vielleicht anfänglich falsche Erwartungen geweckt habe, aber ich war der Überzeugung, dass der Mindestvolumenstrom 20 m³/h pro Person raumweise gilt und nicht nur für die gesamte Wohneinheit.

Vielen Dank für diese umfangreiche Antwort Wolfgang!
Ich bin mit meiner Frage hierher gekommen um eine Einschätzung zu bekommen ob wir rechtlich etwas anfechten können oder nicht. Diese habe ich nun bekommen. Dass mir das Ergebnis nicht gefällt steht auf einem anderen Blatt Papier aber nun muss ich wenigstens nicht mit dem Gefühl leben etwas geschluckt zu haben was ich nicht hätte schlucken müssen.
Wenn der Bauträger nach Norm gearbeitet hat glaube ich nicht, dass ich Lust auf einen Rechtsstreit habe...
Ich finde es aber nach wie vor nicht fair, dass der Bauträger wirklich groß wirbt mit dem Slogan: "Immer frische Luft - Die Fenster können zu bleiben!".

Was mich zusätzlich nachhaltig verwundert ist, dass es offensichtlich so wenig Leute gibt die das stört?!
Denn unser Bauträger ist der größte in ganz Norddeutschland und einer der größten in Deutschland. Die bauen alle ihre Häuser so!
Wir haben ja sogar noch das Upgrade genommen wodurch wir Zu- und Abluft haben und nicht nur eine zentrale Abluft und die Zuluft über Außenöffnungen nachströmt.
Dafür so viel Geld in die Hand zu nehmen und dann trotzdem mit einem ungenügenden System dazustehen ist frustrierend. Dann hätten wir uns das Upgrade auch sparen können...

Vielen Dank nochmal, dass du da so viel Mühe reingesteckt hast und wir jetzt viel besser einordnen können wo wir stehen! 🙏

1
  •  luxmoo
  •   Bronze-Award
21.11.2025  (#16)
Wie sind denn die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] Rohre genau verlegt worden? Hast du einen Plan dazu?

Vielleicht lässt sich die Anlage ja auch mit vertretbarem Aufwand ertüchtigen. 

1
  •  leitwolf
  •   Gold-Award
22.11.2025  (#17)
@Habakuck
Der Grund dieses Systemversagens hat vielerlei Gründe.
Der KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] Anteil beträgt im DACH Raum derzeit ca. 20%. Daran kann man ablesen, welchen niedrigen Stellenwert dieses gesundheitlich essentielle Thema momentan hat. Die Grundproblematik dabei war schon immer, dass man Schadstoffe nicht fühlen kann und sich an schlechte Raumluft gewöhnt. Die gesundheitlichen Auswirkungen sind schleichend, aber bereits an den rasch steigenden Atemwegserkrankungen ablesbar (obwohl die Außenluftqualität steigt).
Die meisten Bauträger, FTH Anbieter, Baumeister, Zimmerer, etc. sind falsch informiert oder schieben die alleinige Verantwortung für Lüftung dem Nutzer zu.
Die HLK Branche bietet teilweise untaugliche Systeme an und die Handwerker gehen mit Skepsis und unmotiviert ans Werk, bzw. sind mit Heizung und Sanitär mehr als ausgelastet. Die explodierenden Baukosten sind dann noch der Deckel auf den Topf.
In der Normung wurde der Mindeststandards soweit zurück geschraubt, dass man vor allem im Wohnbau noch die Chance hat, halbwegs akzeptable Absatzzahlen zu erzielen. Der Mindeststandard ist Feuchteschutz und je nach Land ein niedriger Mindestluftwechsel für die gesamte Wohneinheit. Die Einhaltung von raumweisen Anforderungen muss man jedoch individuell einfordern.
Es wundert daher nicht, in welchen Raumluftbedingungen die meisten Menschen wohnen insbesondere schlafen (müssen), nämlich deutlich schlechter, als noch vor 50 Jahren. Im gleichen Maße hat sich der thermische Komfort verbessert, der wiederum die Bereitschaft zur Fensterlüftung verringert.

2
  •  leitwolf
  •   Gold-Award
22.11.2025  (#18)

zitat..
luxmoo schrieb: Vielleicht lässt sich die Anlage ja auch mit vertretbarem Aufwand ertüchtigen.

30m³/h im Schlafzimmer für 2 Personen sind eine wesentliche Verbesserung verglichen mit einem Schlafzimmer ohne Lüftung. Natürlich ist man verärgert, wenn man etwas bezahlt und mehr erwartet hat. Vor allem, da es ohne großen Mehraufwand möglich gewesen wäre, den wichtigsten Raum des Hauses besser zu versorgen.

Ich wohne selbst mit meiner Lebensgefährtin in einer Wohnung, wo Wohnzimmer und die beiden Zimmer nur mit je einem 75er Schlauch angespeist werden (max. 26 m³/h sind gerade noch akustisch möglich nach Wechsel des Luftdurchlasses und ein paar Tricks, Gesamtvolumenstrom ca. 60 m³/h bei Stufe "0", Stufe "1" hat ca. 90 m³/h, ist aber akustisch nachts nicht möglich). Wir schlafen bei offener Schlafzimmertür und das ist ein Kompromiss, der nicht in jeder Wohnsituation möglich ist. Ich weiß, dass es schon eine Gnade ist, in einer Wohnung mit Lüftungsanlage wohnen zu können, daher beklage ich mich nicht. 


1
  •  Habakuck
25.11.2025  (#19)

zitat..
luxmoo schrieb:

Wie sind denn die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] Rohre genau verlegt worden? Hast du einen Plan dazu?

Vielleicht lässt sich die Anlage ja auch mit vertretbarem Aufwand ertüchtigen.

Den Plan habe ich angefragt, poste ich hier sobald ich ihn habe.

Ich kann mir da aber keine einfache Lösung vorstellen muss ich gestehen denn an die Schläuche kommt man ja nicht mehr ran.
Ist zwar Trockenbau aber den gesamten Leitungsweg aufzumachen ist ja trotzdem ein riesen Aufwand.

Worüber ich momentan nachdenke:

Ich könnte während der Nacht in zwei anderen Räumen abdrehen um dadurch mehr Luft ins Schlafzimmer zu bekommen.
So wie ich den Techniker vom Bauherren verstanden habe gibt es einen Verteiler für das OG und einen für das UG.
Wenn ich im OG von 4 Räumen 2 zudrehe müsste im Schlafzimmer mehr ankommen.
Ich habe das gestern mal ausprobiert und subjektiv habe ich danach mehr Luftstrom im Schlafzimmer gehabt.
Ich habe kein Aerometer daher kann ich momentan nicht messen was das bringt.

Dazu eine Frage: Damit ich die Ventile nicht händisch zudrehen muss, gibt es solche Ventile auch elektrisch und am besten irgendwie smart ansteuerbar?

Zusätzliche Frage: Ich kann ja auch die Nennleistung der Anlage noch nach oben schrauben. Das hatten wir mal testweise gemacht von 140 auf 160 m^3/h aber dann wird die Anlage sehr laut.
Dabei stört uns allerdings NICHT das Geräusch der schneller strömenden Luft sondern man hört durch die Schläuche den Motor bzw. das Gebläse dann viel stärker.
Ich habe keine Ahnung ob bei uns ein Schalldämpfer verbaut ist oder nicht aber könnte man da evtl. einen nachrüsten?


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  •  Akani
25.11.2025  (#20)
Du könntest auch Luftblasen wenn Platz ist nachrüsten. So könntest du das EG für nachts weg schalten.
Nur so als überlegung

1
  •  Habakuck
25.11.2025  (#21)

zitat..
Akani schrieb:

Du könntest auch Luftblasen wenn Platz ist nachrüsten. So könntest du das EG für nachts weg schalten.
Nur so als überlegung

Ich bin für jede Idee dankbar!

Was ist eine "Luftblase" dazu finde ich bei Google nichts und kann mir auch nichts daraunter vorstellen..


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