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DIN 1946-6 Auslegung nach Fläche oder Personen?

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  •  Habakuck
18.9. - 6.10.2025
9 Antworten | 4 Autoren 9
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Hallo zusammen,

wir streiten uns gerade mit unserem Bauträger und ich möchte um eure Einschätzung bitten.

Eckdaten:
EFH 150qm, KfW 40
KWL mit Wärmerückgewinnung 

Wir erreichen nachts im Schlafzimmer (2 Erwachsene) über 1600 ppm CO2.
Lüftung läuft dabei auf Nennleistung.

Ausgelegt ist die Anlage mit 30 m3/h im Schlafzimmer.
Das erreicht sie nach Messungen vom Bauträger knapp (28 m3/h gemessen).

Der Bauträger sagt er hat die Lüftung nach DIN 1946-6 ausgelegt daher liegt kein Mangel vor.
Ich habe jetzt viel zur Norm recherchiert aber gekauft habe ich sie noch nicht. 
So wie ich das verstehe schreibt die Norm neben der flächenbezogenen Berechnung auch eine personenbezogene Berechnung vor.
Dazu finde ich Angaben von empfohlenen 30 m3/h pro Person, mindestens aber 20 m3/h pro Person.

Kann mir hier jemand bestätigen, dass ich damit richtig liege?

Ich hab natürlich wenig Lust das zu einem Anwalt zu geben daher versuche ich gerade nach Möglichkeit über die Normen zu argumentieren. Ich kaufe mir die zur Not auch und lese sie mir durch aber ich dachte ich frage hier vorher mal nach.

Viele Grüße,
Habakuck

  •  tepee
  •   Bronze-Award
18.9.2025  (#1)
Ich würde sagen, dass Personen wichtiger sind.

Es gibt dazu auch Dokumente, die habe ich in diversen Threads hier schon mal verlinkt gesehen. Aber es melden sich bestimmt noch die Profis hier...

Was für ein KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] Gerät und Verrohrung ist bei dir verbaut?

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  •  leitwolf
  •   Gold-Award
18.9.2025  (#2)
Die DIN 1946-6 sieht 20 m³/h pro Person bei Schlafräumen vor. Jeder Raum muss die für die Belegung vorgesehene Luftrate erzielen. Nur für den Feuchteschutz ist eine Mindestluftrate bezogen auf die Kubatur des Hauses bezogen. Dabei wird die Infiltration (Undichtheiten) berücksichtigt.
Für einen CO2 Gehalt von kleiner gleich 1000 ppm sind in Schlafräumen zumindest 24 m³/h pro Person erforderlich (eine Durchschnittsperson wurde mit 70 kg Körpermasse festgelegt)
Die 20 m³/h kommen daher, da man mit dem vorherrschenden 62mm Schlauchquerschnitten nicht mehr als 20 m³/h schafft, ohne akustische Störungen zu verursachen. Für Schlafräume mit 2 Personen werden somit immer 2 Schläuche gelegt. (Wenn man es besser machen will, verwendet man keine Schläuche, sondern Rohre mit größerem Querschnitt z. B. 100 mm, alternativ 80 mm)
Die Norm orientiert sich somit an den üblichen Schlauchquerschnitten und man nimmt damit eine geringere Luftqualität in Kauf, als von Hygienikern empfohlen wird.
Somit wird im konkreten Fall mit 28 m³/h der Zielwert von 40 nicht erreicht.

Leider ist das der Regelfall bei über 90% der KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] Anlagen, wenn man sich nicht vorher mit dem Thema befasst, sondern blind vertraut. Vorausgesetzt es wurden 2 Schläuche verlegt, dann kann man eventuell mit besserer Einregulierung den Zielwert schaffen. Die Frage ist aber dann, ob es akustisch nicht störend wird.

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  •  Habakuck
19.9.2025  (#3)

zitat..
leitwolf schrieb:

Die DIN 1946-6 sieht 20 m³/h pro Person bei Schlafräumen vor. Jeder Raum muss die für die Belegung vorgesehene Luftrate erzielen. Nur für den Feuchteschutz ist eine Mindestluftrate bezogen auf die Kubatur des Hauses bezogen. Dabei wird die Infiltration (Undichtheiten) berücksichtigt.
Für einen CO2 Gehalt von kleiner gleich 1000 ppm sind in Schlafräumen zumindest 24 m³/h pro Person erforderlich (eine Durchschnittsperson wurde mit 70 kg Körpermasse festgelegt)
Die 20 m³/h kommen daher, da man mit dem vorherrschenden 62mm Schlauchquerschnitten nicht mehr als 20 m³/h schafft, ohne akustische Störungen zu verursachen. Für Schlafräume mit 2 Personen werden somit immer 2 Schläuche gelegt. (Wenn man es besser machen will, verwendet man keine Schläuche, sondern Rohre mit größerem Querschnitt z. B. 100 mm, alternativ 80 mm)
Die Norm orientiert sich somit an den üblichen Schlauchquerschnitten und man nimmt damit eine geringere Luftqualität in Kauf, als von Hygienikern empfohlen wird.
Somit wird im konkreten Fall mit 28 m³/h der Zielwert von 40 nicht erreicht.

Leider ist das der Regelfall bei über 90% der KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] Anlagen, wenn man sich nicht vorher mit dem Thema befasst, sondern blind vertraut. Vorausgesetzt es wurden 2 Schläuche verlegt, dann kann man eventuell mit besserer Einregulierung den Zielwert schaffen. Die Frage ist aber dann, ob es akustisch nicht störend wird.

Hallo Leitwolf,
vielen Dank für deine Einschätzung!
Nochmal eine Nachfrage um 100% sicher zu sein bevor ich ein Schreiben verfasse:
Schreibt die Norm die 20 m3/h pro Person explizit vor?
(Du hattest "sieht vor" geschrieben was auch als Empfehlung verstanden werden kann.)

Ich möchte halt nach Möglichkeit erstmal versuchen, das Thema mit stichhaltigen, faktenbasierter Argumentation zu lösen daher sollten meine Aussagen 100% korrekt sein.
Im zweiten Schritt würde ich einen Bausachverständigen hinzuziehen und den um ein Gutachten bitten.
Ist ein Bausachverständiger der richtige Ansprechpartner für den Fall?
Erst als letzte Option würde ich das ganze zu einem Anwalt geben aber ich hoffe, dass der Bauträger vorher einlenkt.

Mir würde es ja reichen wenn wenigstens die Norm erfüllt wird, also so wie ich das verstanden habe 40 m3/h im Schlafzimmer ankommen ohne das es super laut wird.

Wir hatten zwischenzeitlich die Anlage halt einfach hochgedreht aber das wurde echt laut und hat subjektiv zu keiner Verbesserung der Raumluftqualität geführt. Zu dem Zeitpunkt hatte ich noch keine Sensoren daher kann ich es nicht mit Messdaten belegen.

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  •  leitwolf
  •   Gold-Award
21.9.2025  (#4)
Um ein Dokument in Händen zu halten, das die DIN 1946-6 Auslegung belegt, würde ich ein unabhängiges Büro beauftragen, dass so eine Berechnung durchführt und auch die raumweise Zuordnung nach DIN macht. Das kostet nicht viel und ist die Basis für das weitere Vorgehen.

Als Nennlüftung (NL) wird der größte der drei folgenden Volumenströme angesetzt:
•    Anzahl der Nutzer x 30 m³/h
•    Abhängig von der Fläche in m²: q = -0,002*A²+1,15*A+11 [m³/h] (gültig bis 210 m²)
•    Summe der für Küche, Bad, WC, HWR etc vorgegebenen Abluftvolumenströme aber max. 1,2*q
Die reduzierte Lüftung beträgt 0,7*NL, die Intensivlüftung 1,3*NL. 

Der in Abschnitt 3 "Auslegung der Anlage"  ermittelte Volumenstrom wird mit Faktoren auf die Zulufträume aufgeteilt. Da hier spezifische Nutzungen (z.B. 2 Personen im Elternschlafzimmer) nicht berücksichtigt werden, kann es vorkommen, dass empfohlene Luftqualitäten (CO2-Wert nach Pettenkofer < 1000 ppm) nicht erreicht werden. Viele Hersteller stellen deshalb zusätzlich bei der Auslegung sicher, dass zumindest in den Schlafräumen ein Volumenstrom von 20 m³/h pro Person realisiert werden kann.

In vielen Fällen ist es so, dass der Richtwert von 20 m³/h pro Person für Schlafräume eingehalten wird, aber bei manchen Konstellation könnte es auch weniger sein, wenn man sich strikt an die DIN hält.
Daher meine Empfehlung einer konkreten Berechnung durch ein sachverständiges Büro für Lüftung in Deutschland.

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  •  Habakuck
25.9.2025  (#5)
Ich danke dir leitwolf, das hat mir sehr geholfen!
Jetzt weiss ich wer mir das rechnen kann und wie ich weiterkomme. Vielen Dank!

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  •  leitwolf
  •   Gold-Award
25.9.2025  (#6)
Halte uns auf dem Laufenden! Würde mich interessieren, was dabei herauskommt.

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  •  Akani
25.9.2025  (#7)
Das würde mich rechtlich und auch rechnerisch interessieren. 

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  •  Habakuck
6.10.2025  (#8)
Ich habe mittlerweile bei bestimmt 10 Büros angefragt. Einige antworten bisher gar nicht, die meisten sagen ab mit der Begründung sie würden solche Berechnungen nur für eigene Kunden durchführen. Ein einziges Angebot habe ich. Soll 850 € kosten der Spaß. Ist das ein halbwegs angemessener Preis? Ich habe mit um die 500 € gerechnet daher erscheint es mir etwas unverhältnismäßig aber ich stecke da natürlich auch nicht im Detail drinn..

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  •  leitwolf
  •   Gold-Award
6.10.2025  (#9)
Im Prinzip der gleiche "Schas" wie bei der Energieausweisberechnung. Ursprünglich als Werkzeug zum Vergleich der energetischen Gebäudequalität gedacht und vor allem als Optimierungstool herbeigesehnt, hat es sich nicht so entwickelt wie erhofft, da großteils mit Defaultwerten oder ungewissenhaft gerechnet wird, das Potential nicht genutzt wird und viele den Energieausweis nur als unnötigen Kostenfaktor sehen. 

Der Nachweis nach DIN1946 wurde auch mit gutem Vorsatz eingeführt, ist aber großteils zu einem unbeliebten Verfahren geworden. Ich werde oft vor allem von deutschen Kunden gefragt, ob ich vorab eine Berechnung der Volumenströme durchführen kann und was das kostet. Prinzipiell benötigt man aber keine Volumenstromberechnung, da man jeden Raum separat betrachtet und dann die Summe bildet. Die Optimierung des Volumenstroms ist Planungssache. Man kann daher nicht alles in ein Berechnungsschema pressen, das z. B. Kaskadenlüftung oder zonenweise Klappensteuerung berücksichtigt.
Ich war letzte Woche auf einer Bauphysikertagung in Wien. Dort wurde viel über Lüftung gesprochen, da alle Bauphysiker verstanden haben, wo das Problem liegt, während andere Professionisten, die Lüftung anbieten sollten, ziemlich wenig davon verstehen.

@Habakuck
einfach die Büros damit locken, dass du sie im deutschen Haustechnikdialogforum bewerben wirst.

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