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Netzbetreiber verweigert Einspeisung 1 Jahr nach Anmeldung der Anlage

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  •  WS007007
12.9. - 13.9.2025
38 Antworten | 14 Autoren 38
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Wir haben vor mehr als 1 Jahr eine PV Anlage angemeldet und in Betrieb genommen (12.1 kW peak; 20 kWh Speicher).
Der Netzbetreiber verweigert jetzt die Einspeisung mit Hinweis auf den notwendigen und aufwändigen Netzausbau...

Gibt es mögliche Schritte die man unternehmen kann?

Danke, WS

"... vielen Dank für Ihre Anfragen. Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts können wir wie folgt informieren:
 
Der Ausbau des Stromnetzes in der Steiermark ist mit hoher Komplexität verbunden und von der gegenseitigen Abhängigkeit einzelner Projekte sowie zahlreichen, teils externen Einflussfaktoren geprägt. Im konkreten Fall ist ein Ausbau des Ortsnetzes notwendig. Dieser ist mit besonderen technischen und organisatorischen Herausforderungen verbunden. Beispielsweise sind dafür umfangreiche Grabungsarbeiten erforderlich, die teilweise auch über Privatgrundstücke führen. In solchen Fällen müssen behördliche Genehmigungen eingeholt und Vereinbarungen mit den jeweiligen Grundstückseigentümern getroffen werden. Da die Arbeiten im betroffenen Ortsnetz bislang noch nicht umgesetzt werden konnten, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen trotz Ihres Ersuchens derzeit weder eine Freigabe erteilen noch einen konkreten Termin dafür nennen können. Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen werden wir Sie jedenfalls umgehend informieren.
 
Abschließend möchten wir uns bei Ihnen für Ihre Geduld im Zusammenhang mit dem Netzausbau bedanken. Wir arbeiten intensiv daran, die bestehenden Herausforderungen effizient zu bewältigen und den Netzausbau voranzutreiben.
..."

  •  RoterFuchs
  •   Bronze-Award
13.9.2025 11:19  (#21)
Das hier habe ich damals bekommen:

"Durch das „fist come, first served“ Prinzip kann es dazu kommen, dass die Netzzusagen zu Anträgen, die zu einem früheren Zeitpunkt gestellt wurden, anders ausfallen als Netzzusagen zu später eingelangten Anträgen am selben Leitungsabschnitt. "

"Wir möchten Sie noch darüber informieren, dass im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens das technisch begründete Erfordernis der Rückleistungsbegrenzung erhoben werden kann. Sofern es sich bestätigt, informieren wir Sie bereits jetzt, dass die Schlichtungsstelle im Verfahren nicht auf eine Kulanzlösung hinsichtlich der von Ihnen gewünschten Einspeiseleistung hinwirken kann, da der Netzbetreiber zur Gleichbehandlung aller seiner Kunden verpflichtet ist."

Alle werden gleich behandelt. Nach First Come, First Served.....   

Aber ich bin gespannt, vielleicht hast du ja Glück! Ich drück die Daumen.

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  •  Benji
  •   Gold-Award
13.9.2025 11:19  (#22)
@WS007007 Danke für die Klarstellung!

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  •  christoph1703
13.9.2025 11:20  (#23)
Viel Erfolg, wir halten die Daumen 👍
Und sind gespannt auf das Ergebnis. Hast du zu den Gesetzen vielleicht noch einen Link oder die genauen Paragraphen? Das könnte für uns auch relevant werden.

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  •  pepo83
13.9.2025 12:15  (#24)

zitat..
WS007007 schrieb:
Ich habe inzwischen herausgefunden, daß es in Ö eine Schlichtungsstelle für Probleme mit Stromanbietern und Netzbetreibern gibt und habe dort eine Beschwerde eingereicht (e-control.at/schlichtungsstelle).

=> Ich werde ggfs. berichten was sich ergeben hat...

Ja, dort hab ich auch damals angerufen, als meine Anlagenfreigabe bei Netz NÖ 5 Wochen gedauert hat.
Die intervenieren dann auch beim Netztbetreiber wenn du das willst (und alle direkten Lösungsversuche gescheitert sind).
So hats mir zumindest der Herr am Telefon damals erklärt, kommt wahrscheinlich auch darauf an wem man erwischt...

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Hallo pepo83, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  cutcher
13.9.2025 13:02  (#25)
@RoterFuchs 
eu unterliegst mit deinen annahmen/aussagen sehr vielen fehlern
wenn sich alle ein e-auto kaufen + pv mit speicher --> bei 0kw einspeiselimit auch keine belastung fürs netz

Du schreibst dass alle daten vorhanden wären, weil smartmeter existieren
die meisten smartmeter (außer jene mit pv) schicken die daten 1x/tag - woher hast du dann die genauen daten?

selbst wenn jeder eine wallbox installiert in einer siedlung
- der eine fährt um 10:00 einkaufen
- der nächste geht mit kindern eine runde spazieren (schaltet dementsprechend zuhause kein backrohr/... ein)
- der nächste fährt um 12:00 zum familienessen ins gasthaus und kann sein e-auto nicht zuhause laden
- der der um 10:00 einkaufen war kommt um 12:30 zuhause an und lädt dann

--> der bezug ist NIE in vollem ausmaß gegeben

bei der einspeisung ist es aber so, dass alle pv anlagen im trafogebiet zu 99% gleich produzieren (einige wolken mögen einen kleinen unterschied ausmachen - an wolkenlosen tagen von märz-oktober aber nicht)!
einzig der eigenverbrauch ist nicht netzwirksam --> je mehr pv anlagen in betrieb desto geringer der gleichzeitigkeitsfaktor weil der eigenverbrauch anders ist (nicht weil die produktion anders ist!!)

und auswerten kannst du das als netzbetreiber NICHT
ich kenne zumindest keinen der die eigenverbrauchsdaten von Haushalten bekommt (was wäre das wieder ein großer aufschrei im Forum hier - nicht auszudenken...)

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Hallo WS007007,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Netzbetreiber verweigert Einspeisung 1 Jahr nach Anmeldung der Anlage

  •  cutcher
13.9.2025 13:05  (#26)

zitat..
WS007007 schrieb:

Die Anlage wurde regelkonform vom Elektriker errichtet und angemeldet. Dzt. sind 0 kW Einspeisung erlaubt, weil das Netz zu schwach ist... Die gesetzliche Regelung in Ö ist so, daß der Netzbetreiber die Einspeisung zunächst, wegen technischer Probleme (= zu schwaches Netz) verweigern kann. Er hat dann 1 Jahr Zeit das Problem zu beheben (diese Frist ist bei uns inzwischen abgelaufen)) und eine Einspeisung von mindestens 4 kW muß dann möglich/erlaubt sein (nach einer mehrjährigen Frist muß dann mit der ganzen Leistung eingespeist werden können)...
Ich habe inzwischen herausgefunden, daß es in Ö eine Schlichtungsstelle für Probleme mit Stromanbietern und Netzbetreibern gibt und habe dort eine Beschwerde eingereicht (e-control.at/schlichtungsstelle).

=> Ich werde ggfs. berichten was sich ergeben hat...

Deren netz - deren regeln
aus jux und tollerei vergeben sie keine 0kva limits, sie sind sich der rechtlichen situation sehr wohl bewusst


viel glück dennoch (bei "druck" von außen müssen sie zumindest den ausbauplan vorlegen)👍


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  •  andreas82
  •   Bronze-Award
13.9.2025 15:36  (#27)

zitat..
christoph1703 schrieb:

Zwei Hypothesen:
- Security through obscurity
- Digitalisierung verschlafen

ich denke damit hast du ins Schwarze getroffen. Was viele hier in der Hitze des Gefechts vergessen - das Stromnetz ist schon auch immer noch "kritische Infrastruktur" (man sehe in die Ukraine). Da bin ich froh, wenn nicht alle Infos komplett einsichtig sind oder sogar ersichtlich ist in Echtzeit, wo es gerade am Limit ist -> man schaue nur mal was in Berlin grad los war. Da reichts wenn dann wer aus welcher Motivation heraus auch immer den richtigen Masten oder Trafo vandalisiert.
Und meine nächste Hypothese: wer nicht selbst grad Netztechniker ist könnte mit irgendwelchen internen PQ Parametern soviel anfangen? und va. unterstelle ich: selbst wenn es ein simples Ampelsystem wäre und das Lichterl tiefrot leuchten würde - so würden sicher nich alle sagen "oh jetzt bin ich aber besser netzdienlich und reduziere meine Einspeisung". Da würden ein paar Egomanen trotzdem noch reinpulvern weil steht ihnen ja zu. ausserdem "kann man denen ja nicht trauen, die tricksen sicher."


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  •  Benji
  •   Gold-Award
13.9.2025 16:06  (#28)

zitat..
andreas82 schrieb: Da bin ich froh, wenn nicht alle Infos komplett einsichtig sind oder sogar ersichtlich ist in Echtzeit, wo es gerade am Limit ist

Diese Einschätzung teile ich nicht - Transparenz hat immer mehr Vorteile als Nachteile

zitat..
andreas82 schrieb: man schaue nur mal was in Berlin grad los war

Das ist eine andere Größenordnung - Übertragungsebene, nicht Verteilungsebene. Mein Trafo ums Eck der grad 20 Haushalte versorgt, wird eher nicht primäres Ziel irgendwelcher Attacken sein emoji

Außerdem behaupte ich, dass Netzbetreiber ihre Daten nicht deshalb geheim halten, weil sie sich vor Angriffen fürchten, sondern weil sie ihre Schäfchen im Trockenen halten wollen. Und das ist abzustellen - sofort!


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  •  WS007007
13.9.2025 16:38  (#29)

zitat..
christoph1703 schrieb:

Viel Erfolg, wir halten die Daumen 👍
Und sind gespannt auf das Ergebnis. Hast du zu den Gesetzen vielleicht noch einen Link oder die genauen Paragraphen? Das könnte für uns auch relevant werden.

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) §34 (Link kann ich hier nicht posten, wird blockiert)


"Frist zur Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen
§ 34.
(1) Die Frist zur Inbetriebnahme beträgt
1. bei Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung bis 100 kWpeak und Erweiterungen von Photovoltaikanlagen
um eine Engpassleistung von bis zu 100 kWpeak sechs Monate,
2. bei Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von mehr als 100 kWpeak und Erweiterungen von
Photovoltaikanlagen um eine Engpassleistung von mehr als 100 kWpeak zwölf Monate
ab Veröffentlichung des Zuschlags auf der Internetseite der EAG-Förderabwicklungsstelle.
(2) Die Frist gemäß Abs. 1 Z 1 kann von der EAG-Förderabwicklungsstelle zweimal um bis zu neun Monate, die
Frist gemäß Abs. 1 Z 2 einmal um bis zu zwölf Monate verlängert werden, wenn der Bieter glaubhaft darlegt, dass die
Ursachen für die nicht-fristgerechte Inbetriebnahme nicht in seinem Einflussbereich liegen."


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  •  WS007007
13.9.2025 16:41  (#30)

zitat..
cutcher schrieb:

──────..
WS007007 schrieb:

Die Anlage wurde regelkonform vom Elektriker errichtet und angemeldet. Dzt. sind 0 kW Einspeisung erlaubt, weil das Netz zu schwach ist... Die gesetzliche Regelung in Ö ist so, daß der Netzbetreiber die Einspeisung zunächst, wegen technischer Probleme (= zu schwaches Netz) verweigern kann. Er hat dann 1 Jahr Zeit das Problem zu beheben (diese Frist ist bei uns inzwischen abgelaufen)) und eine Einspeisung von mindestens 4 kW muß dann möglich/erlaubt sein (nach einer mehrjährigen Frist muß dann mit der ganzen Leistung eingespeist werden können)...
Ich habe inzwischen herausgefunden, daß es in Ö eine Schlichtungsstelle für Probleme mit Stromanbietern und Netzbetreibern gibt und habe dort eine Beschwerde eingereicht (e-control.at/schlichtungsstelle).

=> Ich werde ggfs. berichten was sich ergeben hat...
───────────────

Deren netz - deren regeln
aus jux und tollerei vergeben sie keine 0kva limits, sie sind sich der rechtlichen situation sehr wohl bewusst

viel glück dennoch (bei "druck" von außen müssen sie zumindest den ausbauplan vorlegen)👍

So ist es. ich fühle mich aber verarscht (1 Jahr Funkstille und dann lapidare Antwort) - das lasse ich mir nicht einfach so gefallen (bin eh in Pension und habe Zeit und meine Frau ist Juristin)... :)




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  •  tekov
13.9.2025 16:55  (#31)

zitat..
WS007007 schrieb: das lasse ich mir nicht einfach so gefallen (bin eh in Pension und habe Zeit und meine Frau ist Juristin)... :)


Viel Glück und gute Nerven :)

Als ich 2022 das okay von Netzbetreiber bekommen hab (NetzOÖ) gab's damals ein nettes Gespräch, wo es auch um die Fristen ging.

Sinn gemäß:

Wir haben nicht genug Personal um die Fristen für "alle" einhalten zu können.
Das noch größere Problem waren damals die Trafos, die Lieferzeiten lagen deutlich über einem Jahr.

 

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  •  christoph1703
13.9.2025 17:17  (#32)

zitat..
WS007007 schrieb: Frist zur Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen

Da steht ja nichts vom Netzausbau 🤔


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  •  gerhardg
13.9.2025 17:32  (#33)
Also wenn man wirklich die Leistungsdaten vom Trafo haben möchte könnte man ja mit einer Anfrage an den Netzbetreiber nach dem neuen IFG (Informations Freiheits Gesetz) probieren da ran zu kommen. Haben müssten sie diese ja eigentlich.

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  •  Benji
  •   Gold-Award
13.9.2025 17:39  (#34)

zitat..
gerhardg schrieb: Anfrage an den Netzbetreiber nach dem neuen IFG

wird nicht funktionieren, weil Netzbetreiber keine "öffentlichen Stellen" sind.

wobei wir wieder bei einem Grundproblem wären... unsere berühmten "vertikal integrierten Energieunternehmen" (die sich keiner antasten traut)

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  •  gerhardg
13.9.2025 17:44  (#35)

zitat..
Benji schrieb:

──────..
gerhardg schrieb: Anfrage an den Netzbetreiber nach dem neuen IFG
───────────────

wird nicht funktionieren, weil Netzbetreiber keine "öffentlichen Stellen" sind. 

Eine EVN oder Vwrbund vielleicht weil Börsen notiert. Wobei auch da die Mehrheit meist "dem Staat" gehört.

Bei Wien Energie und Wiener Netze,, die ja auch durch den Rechnungs Hof geprüft werden, sollte es eigentlich im "Vollanwendungsbereich" liegen.

Das IFG gilt für
• alle Verwaltungsbehörden auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene
• staatsnahe Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmen, die von der öffentlichen Hand kontrolliert werden
• nicht-hoheitliche Einrichtungen, die dem Rechnungshof unterliegen

Könnte aber natürlich sein, dass:

Ausnahmen und Geheimhaltungsgründe

Auskunft kann versagt werden, wenn überwiegend berechtigte Geheimhaltungsinteressen vorliegen, etwa

• nationale Sicherheit, Landesverteidigung oder öffentliche Ordnung
• Schutz personenbezogener Daten
• Integrations- oder außenpolitische Interessen
• Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse anderer Personen

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  •  Benji
  •   Gold-Award
13.9.2025 18:33  (#36)

zitat..
gerhardg schrieb: Bei Wien Energie und Wiener Netze,, die ja auch durch den Rechnungs Hof geprüft werden, sollte es eigentlich im "Vollanwendungsbereich" liegen.

Netzbetreiber sind fast immer eigeständige Tochterunternehmen, und daher (aus meiner Sicht) ausgenommen.


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  •  cutcher
13.9.2025 20:19  (#37)

zitat..
WS007007 schrieb:

──────..
cutcher schrieb:

──────..
WS007007 schrieb:

Die Anlage wurde regelkonform vom Elektriker errichtet und angemeldet. Dzt. sind 0 kW Einspeisung erlaubt, weil das Netz zu schwach ist... Die gesetzliche Regelung in Ö ist so, daß der Netzbetreiber die Einspeisung zunächst, wegen technischer Probleme (= zu schwaches Netz) verweigern kann. Er hat dann 1 Jahr Zeit das Problem zu beheben (diese Frist ist bei uns inzwischen abgelaufen)) und eine Einspeisung von mindestens 4 kW muß dann möglich/erlaubt sein (nach einer mehrjährigen Frist muß dann mit der ganzen Leistung eingespeist werden können)...
Ich habe inzwischen herausgefunden, daß es in Ö eine Schlichtungsstelle für Probleme mit Stromanbietern und Netzbetreibern gibt und habe dort eine Beschwerde eingereicht (e-control.at/schlichtungsstelle).

=> Ich werde ggfs. berichten was sich ergeben hat...
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Deren netz - deren regeln
aus jux und tollerei vergeben sie keine 0kva limits, sie sind sich der rechtlichen situation sehr wohl bewusst

viel glück dennoch (bei "druck" von außen müssen sie zumindest den ausbauplan vorlegen)👍
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So ist es. ich fühle mich aber verarscht (1 Jahr Funkstille und dann lapidare Antwort) - das lasse ich mir nicht einfach so gefallen (bin eh in Pension und habe Zeit und meine Frau ist Juristin)... :)

Ich würde dir noch raten die frei verfügbaren netzkapazitäzen zu überprüfen (aber vermutlich steht bei dir 0):
https://www.ebutilities.at/verfuegbare-netzanschlusskapazitaeten

Und wie bereits erwähnt - sie müssen es begründen wenn sie eine einspeisung nicht zulassen, einfach unbegründet zu verweigern ist rechtswidrig
begründet haben sie es in dem schreiben das du hier gepostet hast, auch wenn dir die antwort nicht gefällt :/

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  •  bautech
  •   Gold-Award
13.9.2025 20:44  (#38)

zitat..
Benji schrieb: Netzbetreiber sind fast immer eigeständige Tochterunternehmen, und daher (aus meiner Sicht) ausgenommen.

Ich bin bei einem ähnlichen (Firmen-)Konstrukt angestellt... zwar GmbH, aber 100% im öffentlichen Eigentum.

Meines Wissens nach sind die Netzbetreiber zwar nicht in der aktiven Informationspflicht (also Veröffentlichung von fast allem auf data.gv.at) - aber in der Auskunftspflicht, sollte eine Anfrage direkt an sie gestellt werden... siehe:

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/informationsfreiheitsgesetz/das-neue-informationsfreiheitsgesetz/passive-informationspflicht-grundrecht-auf-zugang-zu-information.html

Ich würde meinen wenn die Organisation nicht börsennotiert ist sind auch die Netzbetreiber in der Auskunftsverpflichtung...


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