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Netzbetreiber verweigert Einspeisung 1 Jahr nach Anmeldung der Anlage

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  •  WS007007
12.9. - 13.9.2025
38 Antworten | 14 Autoren 38
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Wir haben vor mehr als 1 Jahr eine PV Anlage angemeldet und in Betrieb genommen (12.1 kW peak; 20 kWh Speicher).
Der Netzbetreiber verweigert jetzt die Einspeisung mit Hinweis auf den notwendigen und aufwändigen Netzausbau...

Gibt es mögliche Schritte die man unternehmen kann?

Danke, WS

"... vielen Dank für Ihre Anfragen. Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts können wir wie folgt informieren:
 
Der Ausbau des Stromnetzes in der Steiermark ist mit hoher Komplexität verbunden und von der gegenseitigen Abhängigkeit einzelner Projekte sowie zahlreichen, teils externen Einflussfaktoren geprägt. Im konkreten Fall ist ein Ausbau des Ortsnetzes notwendig. Dieser ist mit besonderen technischen und organisatorischen Herausforderungen verbunden. Beispielsweise sind dafür umfangreiche Grabungsarbeiten erforderlich, die teilweise auch über Privatgrundstücke führen. In solchen Fällen müssen behördliche Genehmigungen eingeholt und Vereinbarungen mit den jeweiligen Grundstückseigentümern getroffen werden. Da die Arbeiten im betroffenen Ortsnetz bislang noch nicht umgesetzt werden konnten, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen trotz Ihres Ersuchens derzeit weder eine Freigabe erteilen noch einen konkreten Termin dafür nennen können. Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen werden wir Sie jedenfalls umgehend informieren.
 
Abschließend möchten wir uns bei Ihnen für Ihre Geduld im Zusammenhang mit dem Netzausbau bedanken. Wir arbeiten intensiv daran, die bestehenden Herausforderungen effizient zu bewältigen und den Netzausbau voranzutreiben.
..."

  •  bauherr79
  •   Gold-Award
12.9.2025 14:24  (#1)
Hallo,

Ist nur das Einspeisen nicht erlaubt oder generell auch nicht der Betrieb der PV-Anlage erlaubt? Da hier steht, dass keine Freigabe erteilt werden kann.
Weil die Netzbetreiber sehen es immer so, dass jederzeit eine gesteuerte Drosselung mal nicht funktionieren kann und dann plötzlich doch eingespeist wird.
Normalerweise holt man sich doch vorher den Netzzugangsvertrag und errichtet dann erst die Anlage. In dem Netzzugangsvertrag ist dann ja alles geregelt, was gemacht werden darf und wie viel eingespeist werden darf über das Netz.

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  •  cutcher
12.9.2025 14:27  (#2)
Ich verstehe den Sachverhalt noch nicht
Du schreibst PV Anlage angemeldet und in Betrieb genommen vor einem Jahr --> Mit welchem Netzzusagevertrag wurde denn die Anlage in Betrieb genommen?

0 kva einspeiselimit?

oder wurde die Anlage vor 1 jahr ohne Genehmigung des Netzbetreibers in Betrieb genommen?

die Rückmeldung beinhaltet den Passus "Trotz ihres Ansuchen"
--> Wurde ein Ansuchen auf Erhöhung der Einspeiselimitierung gestellt?

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  •  pepo83
12.9.2025 14:33  (#3)
Weiß ja nicht wie das in der Steiermark ist, aber in NÖ macht der Solateur nix bevor du nicht den Netzzugangsvertrag hast (da steht dann ja schon drinn ob und wieviel du einspeisen darfst).
Danach musst du bzw der Solateur/Elektriker dann noch die Fertigstellungsmeldung einreichen und erst wenn die überprüft/bestätigt wird, bekommst du die Anlagenfreigabe und darfst die Anlage überhaupt erst in Betrieb nehmen.

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
12.9.2025 15:26  (#4)
Mögliche Schritte ... Kabel legen ...

Bitte wo ist der Hausverstand geblieben, wenn die Leitung dafür nicht gemacht ist, geht es halt nicht ...

LG

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  •  andreas82
  •   Bronze-Award
12.9.2025 20:13  (#5)
an der Leitung an sich liegts normal nicht, aber am Trafo wo die Leitung endet. entweder mitzahlen oder halt warten bis der Ausbau soweit ist.
der Tenor hier im Forum ist ja im Moment wegen der kommenden Gebühren ja nomal eh dass alle ankündigen auf Nulleinspeisung zu gehen, so gesehen bist vorne dabei 😄

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
13.9.2025 7:01  (#6)
Machst den Speicher gleich größer und kauf dir 2 Elektroautos,  dann wird nicht mehr viel überbleiben. 

Na im Ernst, es ist schon eher frustrierend was da abgeht.

Normal sollte man doch wenigstens die 4kW, die man Dauerleistung beziehen kann, auch einspeisen dürfen?

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  •  Puitl
  •   Silber-Award
13.9.2025 7:39  (#7)
Ich bin bei @cutcher: Verstehe den genauen Sachverhalt noch nicht... Grundlegende Infos wären mal gut was angesucht und damals vor Baubeginn als Vertrag erhalten wurde.

Hier in der Steiermark bekommen viele schon beim ersten Ansuchen nicht mal mehr die 4kW der Bezugsleistung.
Ein Solateur meinte zu mir: "Nach einem Jahr den Netzbetreiber mit E-Mails und anrufen bombardieren, dann geht's auf einmal."
Ein Kunde drohte angeblich schon innerhalb des ersten Jahres mit einer Klage und bekam sofort seine 4kW weil ihn die lt. Gesetz ja zustehen!?

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  •  andreas82
  •   Bronze-Award
13.9.2025 8:51  (#8)
"Nach einem Jahr den Netzbetreiber mit E-Mails und anrufen bombardieren"
auch die Leute im Internet so: wieso kommt man da nie durch, was machen die die ganze Zeit, arbeiten nix, warum brauchen die so viele leute in der verwaltung etc.

den Vorschlag mit am besten gleich mal klagen ist auch super. denkst die lassen die alle nicht einspeisen um sie zu ärgern? wenns die Infrastruktur grad nicht sicher hergibt dann halt erzwingen? das ist genau was ich immer meine. alle kommen scheinheilig mit "aber ich will doch eh nur netzdienlich sein aber die bösen nb...". und in wahrheit: mir doch egal ob Trafo schon am Limit ICH will jetzt einspeisen was mir zusteht. blackout ist nur für den pöbel, ich hab dann eh einen speicher.

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  •  RoterFuchs
  •   Bronze-Award
13.9.2025 9:15  (#9)
Der Trafo ist nicht überlastet wenn 11KW gezogen wird, aber der  geht vor die Hunde wenn 4KW rückwärts gehen. Mh. Kann man glauben.

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  •  andreas82
  •   Bronze-Award
13.9.2025 9:19  (#10)
ich denke Gleichzeitigkeitsfaktor etc. wurde hier im Forum schon mehrfach erklärt. wenn alle gleichzeitig zum gleichen zeitpunkt ständig 11kW ziehen würden täts auch anders ausschauen. immer wieder die selben stammtischpositionen bringen einen auch net weiter.

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  •  RoterFuchs
  •   Bronze-Award
13.9.2025 9:49  (#11)

zitat..
andreas82 schrieb:

ich denke Gleichzeitigkeitsfaktor etc. wurde hier im Forum schon mehrfach erklärt. wenn alle gleichzeitig zum gleichen zeitpunkt ständig 11kW ziehen würden täts auch anders ausschauen. immer wieder die selben stammtischpositionen bringen einen auch net weiter.

Und so ist es beim Einspeisen. Wenn alle gleichzeitig 4KW einspeisen würden... tun sie aber nicht. Ich lasse mich aber gerne von internen Lastprofilen von Trafostationen überzeugen. Smartmeter gibt es in Österreich genug aber gerechnet wird bei der e-control weiterhin mit berechneten Lastprofilen und jene werden dann von den Netzanbietern genutzt. 
Ich gucks mir also gerne an. Was ich weiss ist, in Netz NÖ kann jeder seine 11KW Wallbox melden. Nirgends steht was von Gleichzeitigkeitsfaktoren. Kann sein, dass das bei denen intern ist.

Ergo:
Gleichzeitigkeitsfaktor bei der Entnahme von 11KW: Check.
Gleichzeitigkeitsfaktor bei der Einspeisung von 4KW: Stammtischparole.


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  •  andreas82
  •   Bronze-Award
13.9.2025 9:51  (#12)
"Der Gleichzeitigkeitsfaktor ist ein wesentlicher Schätzwert in der Elektrotechnik. Er beschreibt das Verhältnis der maximalen, tatsächlich gleichzeitig auftretenden Leistung zu der Summe der Nennleistungen aller angeschlossenen Verbraucher.  Da in der Praxis nie alle Geräte zur selben Zeit mit ihrer vollen Leistung laufen, liegt dieser Faktor fast immer unter 1,0. Er hilft dabei, Stromnetze, Transformatoren und Hausanschlüsse realistisch zu dimensionieren und Überlastungen zu vermeiden. Ein Wert von 1,0 bedeutet, dass alle angeschlossenen Verbraucher gleichzeitig die maximale Leistung abrufen.
Die Rolle im Stromnetz
Im Stromnetz spielt der Gleichzeitigkeitsfaktor eine zentrale Rolle für die Planung und Stabilität.
 * Verbrauch (Bezug): Nehmen wir ein Wohngebiet an. Wenn 100 Haushalte jeweils einen 11-kW-Anschluss haben, wäre die einfache Summe der maximalen Leistung 1.100 kW. Da aber nicht alle Haushalte gleichzeitig ihre Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kochfelder auf Volllast betreiben, ist die tatsächlich auftretende Spitzenlast viel geringer. Der Gleichzeitigkeitsfaktor ermöglicht es dem Netzbetreiber, einen Transformator und Leitungen zu installieren, die diese realistischere, geringere Last bewältigen können, anstatt das Netz für die theoretische Maximalbelastung auszulegen. Dies spart Kosten und Ressourcen.
 * Einspeisung: Bei der Einspeisung, insbesondere durch Photovoltaik-Anlagen (PV), ist die Situation anders. Hier haben die Erzeugungsanlagen eine hohe Gleichzeitigkeit. An einem sonnigen Tag produzieren viele PV-Anlagen in derselben Region fast zur gleichen Zeit ihre maximale Leistung. Die Spitzenlasten treten hier nicht wie beim Verbrauch verteilt auf, sondern konzentriert. Diese gebündelte Einspeisung kann die Kapazität lokaler Netzabschnitte schnell übersteigen und zu Problemen wie Überspannungen führen.
Warum 11 kW Bezug unproblematisch, 5 kW Einspeisung aber schon
Die scheinbare Paradoxie erklärt sich durch die grundlegenden Unterschiede in der Netzbelastung und -stabilität:
 * Gleichzeitigkeit: Wie oben erläutert, ist die Wahrscheinlichkeit, dass alle Haushalte gleichzeitig 11 kW Strom abrufen, extrem gering (geringer Gleichzeitigkeitsfaktor). Der Gesamtbezug ist verteilt und schwankt. Bei der Einspeisung hingegen, etwa durch PV-Anlagen, ist die Gleichzeitigkeit sehr hoch. An einem sonnigen Mittag speisen alle Anlagen in der Nachbarschaft gleichzeitig mit ihrer maximalen Leistung ein, was das lokale Netz überlasten kann.
 * Netzphysikalische Auswirkungen:
   * Bezug (Verbrauch): Strombezug führt zu einem Spannungsabfall im Netz. Das Netz ist darauf ausgelegt, diesen abzudecken und die Spannung stabil zu halten.
   * Einspeisung: Die Einspeisung von Strom in das Netz führt zu einem Spannungsanstieg. Große, gebündelte Einspeisungen an einem schwach ausgebauten Netz-Endpunkt (z.B. in einer ländlichen Wohnsiedlung) können die Spannung über die zulässigen Grenzwerte anheben. Dies ist ein direktes Stabilitätsproblem und kann zum Abschalten der Anlagen führen, um Schäden zu verhindern.
 * Netzaufbau: Historisch wurde das Stromnetz für eine zentrale Stromerzeugung (Kraftwerke) und einen dezentralen Verbrauch (Haushalte, Industrie) aufgebaut. Die Last fließt typischerweise von den Kraftwerken zu den Verbrauchern. Dezentrale Einspeisungen wie private PV-Anlagen kehren diese Richtung um, was eine zusätzliche Belastung für die Netzinfrastruktur darstellt, die ursprünglich nicht dafür ausgelegt war. Kleinere Verteilernetze sind oft nicht für diesen bidirektionalen Lastfluss und die hohen lokalen Einspeisespitzen dimensioniert."
Gemini

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  •  RoterFuchs
  •   Bronze-Award
13.9.2025 10:08  (#13)
"Gleichzeitigkeit: Wie oben erläutert, ist die Wahrscheinlichkeit, dass alle Haushalte gleichzeitig 11 kW Strom abrufen, extrem gering (geringer Gleichzeitigkeitsfaktor). Der Gesamtbezug ist verteilt und schwankt. Bei der Einspeisung hingegen, etwa durch PV-Anlagen, ist die Gleichzeitigkeit sehr hoch. An einem sonnigen Mittag speisen alle Anlagen in der Nachbarschaft gleichzeitig mit ihrer maximalen Leistung ein, was das lokale Netz überlasten kann. "

Wenn sich eine komplette Siedlung 11KW genehmigen lässt, weil sie E-Autos laden wollen, dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie gleichzeitig geladen werden. Weil die Leute fast alle arbeiten müssen. Dafür gibt es Lastprofile und die wurden früher schon gemacht, und können heute auch gemacht werden. Heute sogar noch besser, weil für diese die Smartmeter schon in den privaten Haushalten vorhanden sind. Also zeig doch mal so einen Fall von einem Ortstrafo der anhand der dort angemeldeten 4KW Einspeiseleistungsbegrenzung am Limit läuft. Was dort steht glaube ich sofort. Wenn ich es sehe. 

"Große, gebündelte Einspeisungen an einem schwach ausgebauten Netz-Endpunkt (z.B. in einer ländlichen Wohnsiedlung) können die Spannung über die zulässigen Grenzwerte anheben. Dies ist ein direktes Stabilitätsproblem und kann zum Abschalten der Anlagen führen, um Schäden zu "
Ja, große. Hier wird aber nicht von groß gesprochen, sondern 4KW. Hat man vorher zuviele Kontingente herausgegeben und der Ortstrafo kann das nicht mehr, weil Einige mit 20, 50, 100kwp ihren Strom durch den Ortstrafo leiten und nun gehen 4KW nicht mehr beim kleinen Kacker? Soviel dann zur Gleichbehandlung. 

"Dezentrale Einspeisungen wie private PV-Anlagen kehren diese Richtung um, was eine zusätzliche Belastung für die Netzinfrastruktur darstellt, die ursprünglich nicht dafür ausgelegt war. Kleinere Verteilernetze sind oft nicht für diesen bidirektionalen Lastfluss und die hohen lokalen Einspeisespitzen dimensioniert." 
Oben hieß es: Große gebündelte Einspeisung. 4KW pro Haus sind eine große gebündelte Stromeinspeisung? Oder s.o.

Aber das ist alles kein Problem. Denn weder ICH muss etwas belegen und beweisen, noch muss es der Netzbetreiber oder die e-control. Es reicht, es zu BEHAUPTEN. Trotz der Daten, die sie haben. Auch die müssen sie nicht offenlegen. Die sagen einfach: "Geht nicht." und Feierabend. Was soll man schon dagegen tun? 

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  •  andreas82
  •   Bronze-Award
13.9.2025 10:54  (#14)

zitat..
RoterFuchs schrieb:

 Es reicht, es zu BEHAUPTEN.

und genau deshalb bringen Diskussionen und Argumente hier eh nix - weil die Grundannahme ist sowieso schon "die sagen sicher nicht die Wahrheit" bzw. "sind gegen uns" , da gibts irgendwelche Mauscheleien etc.pp. schade eigentlich.


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  •  christoph1703
13.9.2025 11:02  (#15)

zitat..
RoterFuchs schrieb: Wenn sich eine komplette Siedlung 11KW genehmigen lässt, weil sie E-Autos laden wollen, dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie gleichzeitig geladen werden.

Richtig. Tun sie aber nicht. Elektroautos sind nach wie vor ein Nischenprodukt, während vielerorts auf jedem zweiten Haus eine PV-Anlage pickt.
Deswegen ist das beim Bezug noch kein Problem (und wird mit Leistungsmessung für alle auch keins werden).

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  •  RoterFuchs
  •   Bronze-Award
13.9.2025 11:07  (#16)
Es ist andersherum. Die Daten wären da, und man könnte sie transparent darstellen, das wird nicht gemacht, und deswegen kommt es zu Spekulationen. Würde man die Daten einfach offenlegen kann sich jeder selbst ein Bild machen. So aber muss man glauben. Ich muss denen glauben.  Warum sollte ich ihnen glauben? Ich glaube auch den EVUs nicht. Weil die unfassbare Gewinne machen. Ich glaube den Netzbetreibern nicht, weil die verflochten mit den EVUs sind. Und ich glaube auch der e-control in dieser Hinsicht nicht, weil sie im Interesse dessen handeln, der es ihnen vorschreibt. Dem Minister. 

Mein pers. Misstrauen wäre mit hinreichend Material durchaus geringer. So aber nur größer in der Art von: Warum werden die Daten nicht transparent dargelegt und genutzt? 

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  •  RoterFuchs
  •   Bronze-Award
13.9.2025 11:09  (#17)

zitat..
christoph1703 schrieb:

Richtig. Tun sie aber nicht. Elektroautos sind nach wie vor ein Nischenprodukt, während vielerorts auf jedem zweiten Haus eine PV-Anlage pickt.
Deswegen ist das beim Bezug noch kein Problem (und wird mit Leistungsmessung für alle auch keins werden).

So wie PV ein Nischenprodukt war. Für jene, die ein Haus haben. Wer kauft sich jetzt E-Autos? Hm. Achja, meistens die, die ein Haus haben.  
Was nur bedeutet, dass es viele PV-Anlagen gibt. Sind die auf 4KW reduziert gibt es bestimmt auch kein Problem. Aber "bestimmt" und "ist noch kein Problem", alles Prognosen und Theorie. Was einem der gesunde Menschenverstand sagt. Leider können wir alle, inkl. dem Netzbetreiber, davon eben nichts beweisen. 


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  •  christoph1703
13.9.2025 11:09  (#18)

zitat..
RoterFuchs schrieb: Warum werden die Daten nicht transparent dargelegt und genutzt? 

Zwei Hypothesen:
- Security through obscurity
- Digitalisierung verschlafen


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  •  RoterFuchs
  •   Bronze-Award
13.9.2025 11:10  (#19)

zitat..
christoph1703 schrieb:

Zwei Hypothesen:
- Security through obscurity
- Digitalisierung verschlafen

Die Smartmeter sind doch vorhanden. Was gibts da zu verschlafen? Aber selbst wenn, das ist kein Argument Leute ungleich zu behandeln, und das wäre genau das wenn der Themenersteller 0 einspeisen darf, irgendwo am selben Trafo jedoch auch nur ein Männeken es darf. 

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  •  WS007007
13.9.2025 11:14  (#20)
Die Anlage wurde regelkonform vom Elektriker errichtet und angemeldet. Dzt. sind 0 kW Einspeisung erlaubt, weil das Netz zu schwach ist... Die gesetzliche Regelung in Ö ist so, daß der Netzbetreiber die Einspeisung zunächst, wegen technischer Probleme (= zu schwaches Netz) verweigern kann. Er hat dann 1 Jahr Zeit das Problem zu beheben (diese Frist ist bei uns inzwischen abgelaufen)) und eine Einspeisung von mindestens 4 kW muß dann möglich/erlaubt sein (nach einer mehrjährigen Frist muß dann mit der ganzen Leistung eingespeist werden können)...
Ich habe inzwischen herausgefunden, daß es in Ö eine Schlichtungsstelle für Probleme mit Stromanbietern und Netzbetreibern gibt und habe dort eine Beschwerde eingereicht (e-control.at/schlichtungsstelle).

=> Ich werde ggfs. berichten was sich ergeben hat...

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  •  RoterFuchs
  •   Bronze-Award
13.9.2025 11:19  (#21)
Das hier habe ich damals bekommen:

"Durch das „fist come, first served“ Prinzip kann es dazu kommen, dass die Netzzusagen zu Anträgen, die zu einem früheren Zeitpunkt gestellt wurden, anders ausfallen als Netzzusagen zu später eingelangten Anträgen am selben Leitungsabschnitt. "

"Wir möchten Sie noch darüber informieren, dass im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens das technisch begründete Erfordernis der Rückleistungsbegrenzung erhoben werden kann. Sofern es sich bestätigt, informieren wir Sie bereits jetzt, dass die Schlichtungsstelle im Verfahren nicht auf eine Kulanzlösung hinsichtlich der von Ihnen gewünschten Einspeiseleistung hinwirken kann, da der Netzbetreiber zur Gleichbehandlung aller seiner Kunden verpflichtet ist."

Alle werden gleich behandelt. Nach First Come, First Served.....   

Aber ich bin gespannt, vielleicht hast du ja Glück! Ich drück die Daumen.

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