EAG-Förderung abgelehnt wegen Inbetriebnahme
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Wurde der Vertrag vor 07.03. gemacht und somit mit Nullsteuersatz oder danach? |
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Das Angebot/Vertrag zur Neuinstallation wurde am 07.02.25 unterschrieben (also noch mit Nullsteuersatz). Die Installation begann dann Ende März. Am Tag wo ich den Vertrag unterschrieben habe wurde dann auch der Antrag bei Energie Klagenfurt für Netzzugang gestellt. |
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Na dann ist die Anlage eh schon gefördert durch den Nullsteuersatz. Doppelte Förderung gibts nicht. |
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Doch, aber auch das wäre zu spät. Wir haben den Nullsteuersatz und Marktprämie. |
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"Mir war nicht bewusst, dass schon der reine Eigenverbrauch vor Antragstellung als Inbetriebnahme gilt – das wurde mir auch vom Fachbetrieb nicht gesagt. Hätte ich das gewusst, hätte ich die Anlage bis zur Antragstellung natürlich nicht eingeschaltet." Vielleicht ist nicht das das Problem, sondern dass Du schon ein paar Tage vor dem Förderantrag auch eingespeist hast? 3.6 vs. 23.6.? |
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Ganz genau. Zusammen mit der MWSt. Befreiung sind das schon 2 Gründe. |
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Ich habe der EAG mal eine Anfrage dazu geschickt - in den FAQs habe ich folgendes gefunden: ![]() Ich denke bei "Inbetriebnahme" muss man entscheiden zwischen der Inbetriebsnahmemeldung vom Netzbetreiber und dem "Einschalten" der Anlage nach der Installation. So wie ich es verstehe, hätte ich in meinen Fall nur den Zählpunkt anmelden sollen, dann die Fertigstellung verzögern bis ich den Förderantrag eingereicht (23.6.) habe und erst dann mit der Fertigstellungsmeldung beim Netzbetreiber nach dem 23.6. weitermachen sollen. Solange die Anlage eingeschaltet ist und nicht zurückspeist, kann ich mir nicht vorstellen das dies die EAG prüfen kann. Du hast recht, das war mir nicht bewusst, mein Fachbetrieb hat gesagt ich kann auch EAG zusätzlich beantragen. Ich habe mich auf diese Info verlassen. Beim Nachlesen heute auf https://www.bmluk.gv.at/themen/klima-und-umwelt/klima/energiewende/erneuerbare-energie/foerderungen-pv/foerderung2024.html war es klar, das dies nicht geht: ![]() Ich hätte mich hier selbst besser informieren sollen, aber wenn 3 unterschiedliche Fachbetriebe das gleiche sagen ("Angebot ist jetzt ohne Umsatzsteuer und zusätzlich können Sie noch an die €3500 von der ÖMAG zurückholen") muss ich mir erwarten das dies richtig ist. Naja, Schulgeld und kann man nichts machen ![]() |
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Die "Fachbetriebe" würde ich hier nennen, weil es kein Fachbetriebe sein können. Es ist bei Fachbetrieben (=befugte Elektrotechniker) seit es die MWSt.-Befreiung gibt bekannt, dass diese doppelte Förderung nicht geht. Wer auch nur am Rande mit der Thematik zu tun hat weiß das. |
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