ich habe heute eine Ablehnung meines EAG-Förderantrags bekommen und ärgere mich gerade ziemlich – vielleicht kennt jemand von euch diese Situation oder hat Tipps, was ich jetzt noch tun kann.
Zur Situation:
Die Installation meiner 10,56 kWp PV-Anlage war Mitte April 2025 abgeschlossen.
Seitdem war die Anlage eingeschaltet und hat zur Eigenversorgung Strom produziert – aber ohne Netzeinspeisung (Nulleinspeisung).
Die Netzfreigabe zur Einspeisung durch Energie Klagenfurt erfolgte erst am 03.06.2025. An dem Tag habe ich auch die Einspeisung aktiviert.
Den EAG-Förderantrag habe ich am 23.06.2025 um 17:00 gestellt – also nach Netzfreigabe.
Heute kam die Ablehnung durch die EAG-Abwicklungsstelle mit dem Hinweis: ".... aus folgendem Grund kann diese leider nicht berücksichtigt werden: Inbetriebnahme vor Antragstellung: Bei der Prüfung Ihres Antrages haben wir festgestellt, dass Ihre Anlage bereits vor Erstantragsstellung in Betrieb gegangen ist. Gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom muss der erstmalig gültiger Antrag auf Förderung jedenfalls vor Inbetriebnahme der zu fördernde Maßnahme eingebracht werden. Der Anspruch auf die mit Vertrag über die Gewährung eines Investitionszuschusses zugesicherte Förderung erlischt somit gemäß § 15 Abs 1 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom."
Mir war nicht bewusst, dass schon der reine Eigenverbrauch vor Antragstellung als Inbetriebnahme gilt – das wurde mir auch vom Fachbetrieb nicht gesagt. Hätte ich das gewusst, hätte ich die Anlage bis zur Antragstellung natürlich nicht eingeschaltet.
Bin ehrlich gesagt ziemlich enttäuscht – alles war sauber geplant und umgesetzt, aber dieser eine Punkt (Anlage nicht aktivieren vor Antrag) wurde mir zum Verhängnis und hat mir auch niemand gesagt. Bevor ich jetzt auf die EAG zurückgehe, hat hier jemand Rat oder ähnliches erlebt?
Für mich ist es ungewöhnlich das man eine Anlage neu installiert, dann warten sollte bis der Fördercall kommt, dann für die Förderung einreichen und warten bis diese genehmigt ist und erst dann die Genehmigung für die Inbetriebnahme vom Netzbetreiber holen, d.h. das man eine Anlage für mehrere Monate ausgeschalten rumstehen hat wenn man die Förderung haben will - dies macht für mich keinen Sinn.
Wurde der Vertrag vor 07.03. gemacht und somit mit Nullsteuersatz oder danach?
Das Angebot/Vertrag zur Neuinstallation wurde am 07.02.25 unterschrieben (also noch mit Nullsteuersatz). Die Installation begann dann Ende März. Am Tag wo ich den Vertrag unterschrieben habe wurde dann auch der Antrag bei Energie Klagenfurt für Netzzugang gestellt.
"Mir war nicht bewusst, dass schon der reine Eigenverbrauch vor Antragstellung als Inbetriebnahme gilt – das wurde mir auch vom Fachbetrieb nicht gesagt. Hätte ich das gewusst, hätte ich die Anlage bis zur Antragstellung natürlich nicht eingeschaltet."
Vielleicht ist nicht das das Problem, sondern dass Du schon ein paar Tage vor dem Förderantrag auch eingespeist hast? 3.6 vs. 23.6.?