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Zaun auf eigenem Grundstück errichtet vom Nachbarn

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  •  szapo
12.5. - 14.5.2025
20 Antworten | 11 Autoren 20
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Mahlzeit!
Wir haben an der Hinterseite unseres Grundstücks ein Zaunfundament zum Nachbarn hin mit einem sehr alten Maschendrahtzaun samt aufgebundenen Sichtschutzmatten. Beim Neubau vor wenigen Jahren hat die Grundstücksvermessung klar ergeben, dass sich das Fundament in unserem Besitz befindet.
Der Nachbar möchte rundherum seine Einfriedung neu bauen (Holzzaun) und hat gefragt, ob er unser Fundament benutzen kann, um auf seine Kosten einen Zaun zu errichten. 
Nachdem wir ein gutes Einvernehmen haben, wäre das auch kein Problem, allerdings stellt sich die Frage der Haftung: Was auf meinem Grundstück errichtet wird, egal von wem, dafür hafte ich als Eigentümer. Oder nicht? Der Nachbar hat angeboten ein Dokument aufzusetzen, in dem so ein Fall schriftlich geklärt wird, aber inwieweit ist der bindend? Auch im Falle, wenn jemand anderer das Grundstück (unseres oder seines) erwirbt?
Gibt es da Ausnahmeregelungen, die ich nicht kenne?

  •  evy
12.5.2025  (#1)
Hallo!

Ich würde in dem Fall und bevor ich irgendetwas unterschreibe, dringend eine Rechtsberatung einholen!!!
Es geht hier ja auch noch um viele andere Fragen, wie die Frage der Ersessenheit usw.
Also Achtung!

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  •  christoph1703
12.5.2025  (#2)
Du bist nicht automatisch Eigentümer, nur weil der Zaun auf deinem Grundstück steht. Wie das die Haushaltsversicherung sieht, steht wieder auf einem anderen Blatt. Du kannst die Errichtung natürlich (schriftlich) dulden, ohne dass irgendwas ersessen wird. Ich weiß gerade nicht, ob das nur in NÖ so ist oder generell, aber wenn das Grundstück im Grenzkataster steht, kann auch gar nichts mehr ersessen werden. Das fällt mir mal dazu ein.

Ich persönlich würde darauf aufpassen, dass der Zaun ordentlich gemacht wird und abgesehen davon das Nachbarschaftsverhältnis nicht unnötig strapazieren. Eine gute Nachbarschaft ist viel wert!

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
12.5.2025  (#3)

zitat..
szapo schrieb: unser Fundament benutzen kann

Liefere doch bitte ein paar präzisere Informationen. Was ist das jetzt für ein Fundament? Punktfundamente nur für die Zaunsteher? Ein Streifenfundament oder vielleicht doch ein ganzer Zaunsockel? Wie lange ist die betreffende Seite, damit wir mal ein Gefühl vom preislichen Volumen bekommen?

zitat..
szapo schrieb: die Frage der Haftung

Wofür sollst du denn haften? Du bist nicht mal verpflichtet, einen Zaun zu machen. Es reicht auch eine sehr einfache Einfriedung aus, um dem Gesetz genüge zu tun.

zitat..
szapo schrieb: seine Einfriedung neu bauen (Holzzaun)

Wie sind denn seine Pläne? Da gibt es ja auch diverse Abstufungen. Ist hier etwas zu tun, ev. lackieren oder ist es pflegeleicht und naturkonserviert (Lärche).

Mein Zugang: Keinesfalls gemeinsames Eigentum aufreißen, schon gar nicht auf deinem Grund. Da hast du Dinge zu klären wie eine allfällige Rechtsnachfolge, die in eure Abmachung ja eintreten müsste. Das wird aufwändig und mühsam.

Was ich mir vorstellen könnte: Wenn er schon unbedingt den Zaun machen will, dann soll er das machen und ihn euch offiziell schenken. Mit der Schenkung hast du keinerlei Verpflichtungen in der Zukunft. Wenn der Zaun in 10, 20, 30 Jahren verfällt, dann hast du immerhin einen kostenlosen Zaun gehabt.


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  •  szapo
13.5.2025 8:00  (#4)
Guten Morgen!
Danke für die vielen Antworten. Hier etwas mehr Details:
Es handelt sich um ein ca. 18cm breites Streifenfundament, Länge ca. 22m (gesamte hintere Grundstücksseite)
Momentan ein Maschendrahtzaun mit einbetonierten Stehern aus Metallprofil, ca. 50 Jahre alt.
Geplant ist ein Lärchenzaun, dh. Pfosten auf Pfostenträgern, mit Betonanker o.ä. auf dem Streifenfundament verschraubt. Dazwischen Rhombusleisten quer. Höhe ca. 180-200cm.
Das ganze in NÖ.
Das Haus des Nachbarn steht sehr nahe an der GS-Grenze, dazwischen ist ein gepflasterter Web zum Eingang, deswegen der Wunsch mit dem Zaun nicht noch weiter nach innen zu gehen.

Die Frage nach der Haftung war so gemeint: Falls ein Sturm den Zaun umreißt und auf seiner Seite Schaden entsteht (Pflanzen, Gegenstände, Gebäude), hafte ja trotzdem ich, weil der Zaun auf meinem Grundstück steht, egal wer ihn errichtet hat.


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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
13.5.2025 8:17  (#5)

zitat..
szapo schrieb: Die Frage nach der Haftung war so gemeint: Falls ein Sturm den Zaun umreißt und auf seiner Seite Schaden entsteht (Pflanzen, Gegenstände, Gebäude), hafte ja trotzdem ich, weil der Zaun auf meinem Grundstück steht, egal wer ihn errichtet hat.

Ist Sturm bei euch ein Thema?

Nachdem das Grundstück im Grenzkataster ist, kann da nichts ersessen werden:
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/ersitzung-trotz-grenzkatasters/

Freu dich über den gratis Zaun! Ich sehe das so...

zitat..
christoph1703 schrieb: Ich persönlich würde darauf aufpassen, dass der Zaun ordentlich gemacht wird und abgesehen davon das Nachbarschaftsverhältnis nicht unnötig strapazieren. Eine gute Nachbarschaft ist viel wert!

...er solls einfach ordentlich machen.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
13.5.2025 8:17  (#6)

zitat..
szapo schrieb: Falls ein Sturm den Zaun umreißt

zitat..
szapo schrieb: hafte ja trotzdem ich

Eben nicht, außer du hast ihn schuldhaft gebaut, im Sinne es war klar, dass es ihn bei einem Lüfterl umwirft.

Wer sich vor Sturm schützen will, muss sich gegen das Elementarrisiko Sturm versichern. Gilt ebenso für Bäume, die augenscheinlich gesund sind.


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  •  Juxta
13.5.2025 10:22  (#7)
Alternativ verpachte/ vermiete Ihm das Grundstück bis Ende Fundamentgrenze auf die nächsten 30 Jahre oder bis zu seinem Lebensende. Ein Cent sollte genügen und Du hast Ruhe mit dem Nachbarn und einen feschen Zaun.

Lg

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  •  Bembel
  •   Bronze-Award
13.5.2025 10:49  (#8)
szapo schrieb: 

zitat..

Das Haus des Nachbarn steht sehr nahe an der GS-Grenze, dazwischen ist ein gepflasterter Web zum Eingang, deswegen der Wunsch mit dem Zaun nicht noch weiter nach innen zu gehen. 

…und stattdessen den Grund des Nachbarn zu benutzen.

Aus Sicht des Nachbarn sicher verständlich, aber er macht hier sein Problem zu deinem. Es ist deine Entscheidung, ob du das zulassen möchtest.

Mir sind bei solchen Geschichten klare Verhältnisse lieber als irgendwelche Abmachungen, an die sich Jahre später niemand mehr erinnern möchte. Als der Geometer festgestellt hat, dass Gemeinde und Nachbar stellenweise Straße und Zaun auf unserem Grund gebaut haben, habe ich deshalb auf den Rückbau bestanden.

Wie weit auf deinem Grund befindet sich das Fundament eigentlich?

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  •  HelmutG
13.5.2025 10:59  (#9)
Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du einen Maschendrahtzaun. Dieser gefällt dem Nachbar nicht und er hat dir Angeboten einen Holzzaun zu errichten, auf seine kosten.
Du bist damit einverstanden.
Nachdem ihr so gute Nachbarn seid, hilfst du bei der Errichtung mit, siehst somit auch gleich das es ordentlich ausgeführt wird und alles ist gut.
Ich sehe das Problem nicht. Er möchte dir einen Zaun bauen weil er mit dem anderen nicht zufrieden ist, und du bist einverstanden. 
Nachdem dein Zaun auf deinem Grundtstück ersetzt wird, ist es dann auch dein Zaun. Schön wenn er ihn dir finanziert.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
13.5.2025 11:17  (#10)
Es gibt ja auch normalerweise eine Regel, welcher Zaun auf welches Grundstück gehört. Also "dein Zaun" und "mein Zaun" ist nicht wirklich so einfach wie "es steht auf deinem oder meinem Grund).

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  •  HelmutG
13.5.2025 11:54  (#11)

zitat..
MalcolmX schrieb:

Es gibt ja auch normalerweise eine Regel, welcher Zaun auf welches Grundstück gehört. Also "dein Zaun" und "mein Zaun" ist nicht wirklich so einfach wie "es steht auf deinem oder meinem Grund).

In welchem Gesetz ist den das geregelt? 




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  •  rabaum
  •   Gold-Award
13.5.2025 11:58  (#12)
ABGB
https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/858

Regelt aber nur eine simple Abgrenzung, auf der rechten Seite vom Haupteingang gesehen, also eine praktisch ziemlich irrelevante Regelung.

Es gibt im Umkehrschluss keine Pflicht, einen Zaun zu errichten.

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  •  Ferlin
13.5.2025 14:50  (#13)
Hmm ich wäre doch froh über einen schönen (gratis) Zaun, aber vlt seh ich dass noch etwas altmodisch. 

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  •  szapo
14.5.2025 11:34  (#14)
Ich danke für die vielen Antworten. Bin jetzt allerdings auch nicht gescheiter geworden emoji

Und wie bereits eingangs erwähnt, es geht NICHT um die derzeitigen Besitzer, sondern um allfällige Besitzänderungen der Grundstücke in Zukunft. Da habe ich in der Verwandtschaft leider auch schon schlechte Erfahrungen bei anderen Liegenschaften gemacht, wo die Urstrumpftante vor zig Jahren mit dem Huber Karli irgendwas ausgemacht hat, im Sinne von "jojo, wird scho passen".
Wenn ich dem Nachbarn jetzt mein Einverständis gebe (was ich gerne machen würde), und der Nachbar verkauft seinen Grund in 5 Jahren, wem gehört der Zaun dann?

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
14.5.2025 11:44  (#15)
Deshalb, damit alles klar ist, soll er ihn dir schenken, sofern du das willst. Wenn er das nicht will, soll er sich selbst einen Zaun bauen auf seinem Grund. Wenn du das nicht willst, rührst du keinen Finger. Sache geklärt.

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  •  christoph1703
14.5.2025 13:35  (#16)

zitat..
szapo schrieb: Wenn ich dem Nachbarn jetzt mein Einverständis gebe (was ich gerne machen würde), und der Nachbar verkauft seinen Grund in 5 Jahren, wem gehört der Zaun dann?

Immer noch ihm, wenn er ihn nicht explizit mitverkauft. Potenzielle Käufer werden wohl auch nicht auf die Idee kommen, dass ein Zaun auf deinem Grundstück ihnen gehören könnte. Und wenn, was sollen sie machen? Im schlimmsten Fall könnten sie ihn abmontieren. Einen neuen (für dich schlechteren) Zaun können sie ohne dein Einverständnis nicht auf deiner Seite aufstellen.
Also ich würd mir da echt nicht zu viel denken und den Nachbarn einfach machen lassen, wenns für dich eh ok ist. Es geht ja nur um einen Holzzaun und nicht um ein Hochhaus.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
14.5.2025 13:43  (#17)

zitat..
christoph1703 schrieb: Immer noch ihm, wenn er ihn nicht explizit mitverkauft.

Dem Nachbarn gehört er dann in keinem Fall!

Wenn du auf Superädifikat anspielst ist das auf einen Zaun kaum anwendbar, da es kein Gebäude ist. Der Aufwand dafür wäre außerdem unverhältnismäßig hoch.


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  •  christoph1703
14.5.2025 13:57  (#18)

zitat..
rabaum schrieb: Dem Nachbarn gehört er dann in keinem Fall!

Wenn du auf Superädifikat anspielst ist das auf einen Zaun kaum anwendbar, da es kein Gebäude ist.

Wieder ein neues Wort (und die Bedeutung) gelernt 🙂 Also du meinst das Eigentum geht sofort auf den Grundeigentümer über? Mangels Eigentumsnachweis wird man davon in der Praxis wohl ausgehen.

So oder so - ich kann mir nichts schlimmes vorstellen was passieren könnte, egal wem der Zaun gehört.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
14.5.2025 19:15  (#19)
Alles, was mit dem Grund niet- und nagelfest verbunden ist, gehört eben zu diesem.

Der Zaun kann praktisch nur dem gehören, auf dessen Grund er steht. Im Zuge des Errichtens könnte man aber das Material schenken, dass es transparent ins andere Eigentum übergeht.

Eben damit am Ende niemand sagt, aber ich hab mir gedacht der Zaun gehört eh uns...

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
14.5.2025 19:32  (#20)

zitat..
christoph1703 schrieb:

Du bist nicht automatisch Eigentümer, nur weil der Zaun auf deinem Grundstück steht. Wie das die Haushaltsversicherung sieht, steht wieder auf einem anderen Blatt. Du kannst die Errichtung natürlich (schriftlich) dulden, ohne dass irgendwas ersessen wird. Ich weiß gerade nicht, ob das nur in NÖ so ist oder generell, aber wenn das Grundstück im Grenzkataster steht, kann auch gar nichts mehr ersessen werden. Das fällt mir mal dazu ein.

Ich persönlich würde darauf aufpassen, dass der Zaun ordentlich gemacht wird und abgesehen davon das Nachbarschaftsverhältnis nicht unnötig strapazieren. Eine gute Nachbarschaft ist viel wert!

Wenn's vermessen und in den Grenzkataster eingetragen wurde ist er sehr wohl automatisch Eigentümer, bei der Verhandlung konnte jeder Anrainer Einspruch erheben bzw hat unterschrieben dass es passt 

Und wenn's im Grenzkataster steht ist eine Ersitzung nahezu unmöglich, dafür ist er ja da


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