Zaun auf eigenem Grundstück errichtet vom Nachbarn
|
|
||
Hallo! Ich würde in dem Fall und bevor ich irgendetwas unterschreibe, dringend eine Rechtsberatung einholen!!! Es geht hier ja auch noch um viele andere Fragen, wie die Frage der Ersessenheit usw. Also Achtung! |
||
|
||
Du bist nicht automatisch Eigentümer, nur weil der Zaun auf deinem Grundstück steht. Wie das die Haushaltsversicherung sieht, steht wieder auf einem anderen Blatt. Du kannst die Errichtung natürlich (schriftlich) dulden, ohne dass irgendwas ersessen wird. Ich weiß gerade nicht, ob das nur in NÖ so ist oder generell, aber wenn das Grundstück im Grenzkataster steht, kann auch gar nichts mehr ersessen werden. Das fällt mir mal dazu ein. Ich persönlich würde darauf aufpassen, dass der Zaun ordentlich gemacht wird und abgesehen davon das Nachbarschaftsverhältnis nicht unnötig strapazieren. Eine gute Nachbarschaft ist viel wert! |
||
|
||
Hallo christoph1703, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
|
||
Wofür sollst du denn haften? Du bist nicht mal verpflichtet, einen Zaun zu machen. Es reicht auch eine sehr einfache Einfriedung aus, um dem Gesetz genüge zu tun. Wie sind denn seine Pläne? Da gibt es ja auch diverse Abstufungen. Ist hier etwas zu tun, ev. lackieren oder ist es pflegeleicht und naturkonserviert (Lärche). Mein Zugang: Keinesfalls gemeinsames Eigentum aufreißen, schon gar nicht auf deinem Grund. Da hast du Dinge zu klären wie eine allfällige Rechtsnachfolge, die in eure Abmachung ja eintreten müsste. Das wird aufwändig und mühsam. Was ich mir vorstellen könnte: Wenn er schon unbedingt den Zaun machen will, dann soll er das machen und ihn euch offiziell schenken. Mit der Schenkung hast du keinerlei Verpflichtungen in der Zukunft. Wenn der Zaun in 10, 20, 30 Jahren verfällt, dann hast du immerhin einen kostenlosen Zaun gehabt. |
Liefere doch bitte ein paar präzisere Informationen. Was ist das jetzt für ein Fundament? Punktfundamente nur für die Zaunsteher? Ein Streifenfundament oder vielleicht doch ein ganzer Zaunsockel? Wie lange ist die betreffende Seite, damit wir mal ein Gefühl vom preislichen Volumen bekommen? ||
|
||
|
||
Guten Morgen! Danke für die vielen Antworten. Hier etwas mehr Details: Es handelt sich um ein ca. 18cm breites Streifenfundament, Länge ca. 22m (gesamte hintere Grundstücksseite) Momentan ein Maschendrahtzaun mit einbetonierten Stehern aus Metallprofil, ca. 50 Jahre alt. Geplant ist ein Lärchenzaun, dh. Pfosten auf Pfostenträgern, mit Betonanker o.ä. auf dem Streifenfundament verschraubt. Dazwischen Rhombusleisten quer. Höhe ca. 180-200cm. Das ganze in NÖ. Das Haus des Nachbarn steht sehr nahe an der GS-Grenze, dazwischen ist ein gepflasterter Web zum Eingang, deswegen der Wunsch mit dem Zaun nicht noch weiter nach innen zu gehen. Die Frage nach der Haftung war so gemeint: Falls ein Sturm den Zaun umreißt und auf seiner Seite Schaden entsteht (Pflanzen, Gegenstände, Gebäude), hafte ja trotzdem ich, weil der Zaun auf meinem Grundstück steht, egal wer ihn errichtet hat. |
||
|
||
Ist Sturm bei euch ein Thema? Nachdem das Grundstück im Grenzkataster ist, kann da nichts ersessen werden: https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/ersitzung-trotz-grenzkatasters/ Freu dich über den gratis Zaun! Ich sehe das so... ...er solls einfach ordentlich machen. |
||
|
||
Eben nicht, außer du hast ihn schuldhaft gebaut, im Sinne es war klar, dass es ihn bei einem Lüfterl umwirft. Wer sich vor Sturm schützen will, muss sich gegen das Elementarrisiko Sturm versichern. Gilt ebenso für Bäume, die augenscheinlich gesund sind. |
||
|
||
Alternativ verpachte/ vermiete Ihm das Grundstück bis Ende Fundamentgrenze auf die nächsten 30 Jahre oder bis zu seinem Lebensende. Ein Cent sollte genügen und Du hast Ruhe mit dem Nachbarn und einen feschen Zaun. Lg |
||
|
||
szapo schrieb: …und stattdessen den Grund des Nachbarn zu benutzen. Aus Sicht des Nachbarn sicher verständlich, aber er macht hier sein Problem zu deinem. Es ist deine Entscheidung, ob du das zulassen möchtest. Mir sind bei solchen Geschichten klare Verhältnisse lieber als irgendwelche Abmachungen, an die sich Jahre später niemand mehr erinnern möchte. Als der Geometer festgestellt hat, dass Gemeinde und Nachbar stellenweise Straße und Zaun auf unserem Grund gebaut haben, habe ich deshalb auf den Rückbau bestanden. Wie weit auf deinem Grund befindet sich das Fundament eigentlich? |
||
|
||
Wenn ich das richtig verstanden habe, hast du einen Maschendrahtzaun. Dieser gefällt dem Nachbar nicht und er hat dir Angeboten einen Holzzaun zu errichten, auf seine kosten. Du bist damit einverstanden. Nachdem ihr so gute Nachbarn seid, hilfst du bei der Errichtung mit, siehst somit auch gleich das es ordentlich ausgeführt wird und alles ist gut. Ich sehe das Problem nicht. Er möchte dir einen Zaun bauen weil er mit dem anderen nicht zufrieden ist, und du bist einverstanden. Nachdem dein Zaun auf deinem Grundtstück ersetzt wird, ist es dann auch dein Zaun. Schön wenn er ihn dir finanziert. |
||
|
||
Es gibt ja auch normalerweise eine Regel, welcher Zaun auf welches Grundstück gehört. Also "dein Zaun" und "mein Zaun" ist nicht wirklich so einfach wie "es steht auf deinem oder meinem Grund). |
||
|
||
In welchem Gesetz ist den das geregelt? |
||
|
||
ABGB https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/858 Regelt aber nur eine simple Abgrenzung, auf der rechten Seite vom Haupteingang gesehen, also eine praktisch ziemlich irrelevante Regelung. Es gibt im Umkehrschluss keine Pflicht, einen Zaun zu errichten. |
||
|
||
Hmm ich wäre doch froh über einen schönen (gratis) Zaun, aber vlt seh ich dass noch etwas altmodisch. |
||
|
||
Ich danke für die vielen Antworten. Bin jetzt allerdings auch nicht gescheiter geworden ![]() Und wie bereits eingangs erwähnt, es geht NICHT um die derzeitigen Besitzer, sondern um allfällige Besitzänderungen der Grundstücke in Zukunft. Da habe ich in der Verwandtschaft leider auch schon schlechte Erfahrungen bei anderen Liegenschaften gemacht, wo die Urstrumpftante vor zig Jahren mit dem Huber Karli irgendwas ausgemacht hat, im Sinne von "jojo, wird scho passen". Wenn ich dem Nachbarn jetzt mein Einverständis gebe (was ich gerne machen würde), und der Nachbar verkauft seinen Grund in 5 Jahren, wem gehört der Zaun dann? |
||
|
||
Deshalb, damit alles klar ist, soll er ihn dir schenken, sofern du das willst. Wenn er das nicht will, soll er sich selbst einen Zaun bauen auf seinem Grund. Wenn du das nicht willst, rührst du keinen Finger. Sache geklärt.
|
||
|
||
Immer noch ihm, wenn er ihn nicht explizit mitverkauft. Potenzielle Käufer werden wohl auch nicht auf die Idee kommen, dass ein Zaun auf deinem Grundstück ihnen gehören könnte. Und wenn, was sollen sie machen? Im schlimmsten Fall könnten sie ihn abmontieren. Einen neuen (für dich schlechteren) Zaun können sie ohne dein Einverständnis nicht auf deiner Seite aufstellen. Also ich würd mir da echt nicht zu viel denken und den Nachbarn einfach machen lassen, wenns für dich eh ok ist. Es geht ja nur um einen Holzzaun und nicht um ein Hochhaus. |
||
|
||
Dem Nachbarn gehört er dann in keinem Fall! Wenn du auf Superädifikat anspielst ist das auf einen Zaun kaum anwendbar, da es kein Gebäude ist. Der Aufwand dafür wäre außerdem unverhältnismäßig hoch. |
||
|
||
Wieder ein neues Wort (und die Bedeutung) gelernt 🙂 Also du meinst das Eigentum geht sofort auf den Grundeigentümer über? Mangels Eigentumsnachweis wird man davon in der Praxis wohl ausgehen. So oder so - ich kann mir nichts schlimmes vorstellen was passieren könnte, egal wem der Zaun gehört. |
||
|
||
Alles, was mit dem Grund niet- und nagelfest verbunden ist, gehört eben zu diesem. Der Zaun kann praktisch nur dem gehören, auf dessen Grund er steht. Im Zuge des Errichtens könnte man aber das Material schenken, dass es transparent ins andere Eigentum übergeht. Eben damit am Ende niemand sagt, aber ich hab mir gedacht der Zaun gehört eh uns... |
||
|
||
Wenn's vermessen und in den Grenzkataster eingetragen wurde ist er sehr wohl automatisch Eigentümer, bei der Verhandlung konnte jeder Anrainer Einspruch erheben bzw hat unterschrieben dass es passt Und wenn's im Grenzkataster steht ist eine Ersitzung nahezu unmöglich, dafür ist er ja da |
||
|
||
So simpl die Sache zunächst klingen mag (Errichtung eines einfachen Holzzaunes), so komplex können die Auswirkungen rechtlich sein. Ich denke, dass hier bisher niemand in der Lage war, die korrekten rechtlichen Schritte bzw. Konsequenzen aufzuzeigen. Man darf hier die Komplexheit des Zivilrechtes (ABGB) einerseits und die Bedeutung von kleinsten Sachverhaltselementen des jeweiligen Einzelfalles andererseits nicht unterschätzen. Daher: eine abschließende und vor allem rechtlich einwandfreie Antwort auf die Frage von @szapo wird nur ein mit dem ABGB erfahrener Rechtsanwalt geben können. Ich selbst kann max. dazu beitragen, die Diskussion in geordnetere Bahnen zu lenken. Ganz grob gibt es hier 3 Varianten: Variante a): Es gibt folgenden allgemein gültigen Grundsatz im ABGB (von den Juristen mit "superficies solo cedit" bezeichnet), welcher bedeutet, dass das Eigentum am Grundstück und an einem darauf errichteten Bauwerk nicht verschiedenen Personen zusteht. D.h. Alle Bauwerke auf einem Grundstück stehen grundsätzlich im Eigentum des Grundeigentümers. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Bauwerke, welche nicht vom Grundeigentümer, sondern von anderen auf diesem Grundstück errichtet wurden. Zu diesem Grundsatz gibts allerdings auch (zu begründende) Ausnahmen - siehe Varianten b) und c). Es wäre also zunächst diese Variante a) im ggst. Fall zu diskutieren bzw. festzustellen, ob sie zutrifft oder nicht und warum? Falls Variante a) nicht zutrifft, wären im Wesentlichen noch folgende VArianten denkbar: Variante b): Das Eigentum am Bauwerk UND am darunter befindlichen Grund fallen auch dann zusammen, wenn jemand auf fremden Grund ein Bauwerk errichtet. D.h. der "fremde" Errichter des Bauwerkes wird auch zum Eigentümer des unter dem Bauwerk liegenden Grundes (von Juristen als "außerbücherlicher originärer Grunderwerb" bezeichnet). Die näheren Umstände und Voraussetzungen, die gem. ABGB zu einer solchen Situation führen können, muss man sich im Detail anschauen und prüfen/entscheiden, ob sie im ggst. Fall ein Thema sein könnten. Variante c): Die einzige mir bekannte Möglichkeit, dass weder Variante a) noch b) - also dass Bauwerkseigentümer und Grundeigetümer ident sind, zutrifft (entweder der Eine oder der Andere) wäre ein Superädifikat. Hier sind Bauwerkseigentümer und Grundeigentümer verschieden, was im ggst. Fall ebenso Thema sein könnte. Die Voraussetzungen dafür sind im Detail zu prüfen. (Übrigens: die pauschale Feststellung stimmt nicht, dass es Superädfikate nur bei Gebäuden gibt. Auch Einfreidungsmauern, Zäune udgl. KÖNNEN Superädifkate sein - nähere Details dazu wären allerdings zu klären). Es wäre also hilfreich, wenn in einer fortgesetzten Diskussion, den einzelnen Beiträgen klar zu entnehmen wäre, auf welche der 3 Varianten sich der Beitrag bezieht und was genau die dazugehörigen Gründe sind, warum man meint, dass eine Variante zutrifft oder nicht bzw. unter welchen genauen Voraussetzungen (alles auf Grundlage der maßgeblichen Bestimmungen des ABGB). Vielleicht kann man sich auf diese Art und Weise einem gemeinsamen Ergebnis in der Diskussion nähern. Noch ein Hinweis: Das alles hier hat nichts mit dem Thema "Grenzkataster" und "Ersitzung" zu tun. Die Konsequenz, was hier letztlich gilt und zutrifft, entsteht durch die Errichtung des Bauwerks zum Zeitpunkt der Errichtung. Bei der Variante b) handelt es sich um einen "Eigentumserwerb", und zwar zum Zeitpunkt der Errichtung. Das ist keine "Ersitzung", die der Grenzkataster ausschließt und im übrigen erst frühestens in 30 Jahren spruchreif sein könnte. Die Variante b) hat zur Folge, dass der (außerbücherliche) Grundeigentümer unter dem Bauwerk einen Teilungsplan und eine Übertragung dieses Grundstücksteiles in sein bücherliches Eigentum erzwingen kann (unter Ersatz der Des Bodenwertes). Dem steht weder der Grenzkataster entgegen, noch braucht man dafür 30 Jahre zu warten.
|
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]