Bearbeitungsgebühren - Seite 16
|
|
||
|
Wie sieht das eigentlich mit den Ordergebühren bei Banken beim Wetrpapierdepot aus? Da muss man ja immer einen Prozentsatz vom Ordervolumen zahlen als Provision/Gebühr. Das kann doch auch keinen Unterschied machen ob man jetzt 100 Aktien zu 100 Euro - also 10.000 Euro oder 10 Aktien zu 3.000 Euro - wären dann Gebühren von 30.000 handelt. Bei der zweiten Transaktion müsste man mehr Gebühr zahlen, obwohl weniger Aktien. Das wäre doch eigentlich genauso einklagbar wie die Kreditbearbeitungsgebühr. |
||
|
||
|
Gibt wahrscheinlich mehrere Gebühren die man da hinterfragen könnte. Grundbucheintragung fällt mir spontan ein......böse Zungen würden eventuell Maklerprovisionen sagen, wobei es schon einen Unterschied macht ob man eine Villa verkauft oder doch ein Loch im Glasscherbenviertel. |
||
|
||
|
Oder Notare, Treuhänder, uswusf. Die Banken fressen halt die Krot, auch wenn die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] oft im Gesamtkontext mit der Abwicklung UND der Kondition zu sehen war. |
||
|
||
|
Wobei ja im "UND der Kondition" die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] fast im Rauschen untergeht, bei den Laufzeiten, Zinsen und Kontoführungsgebühren. |
||
|
||
|
Das eigentliche Problem ist ja, dass mit der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] eine gewisse Beschönigung betrieben wurde. Natürlich existiert auch der effektive Zinssatz, aber an diesem Punkt steigen Hinz und Kunz eh schon aus. Dadurch kann der Berater mit vermeintlich schönen Zahlen glänzen. Das erinnert ein wenig an die Angabe des maximalen Motormoments bei Fahrzeugen. Dort sieht umgekehrt ein besonders hoher Wert gut aus – obwohl er in der Praxis oft wenig aussagekräftig ist. |
||
|
||
|
Vermeintlichkeit oder Beschönigung gibt es beim reinen Zahlenwerk nicht - nichts "geht unter". Es liegt alles auf dem Tisch - nachweislich und den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend. Das ist das Problem bei der Wahrnehmung - genauer eigentlich bei der Vorgabe des Gesetzgebers, den Verbraucher in einen Kenntnisstand versetzen zu wollen, der es ihm ermöglichen soll, mit allen Informationen ausgestattet eine Entscheidung treffen zu können. Wird der Informationsgehalt eines Kreditangebotes lediglich auf die "wesentlichen" Kennzahlen beschränkt, finden sich zahlreiche Stimmen, die ein Mehr an Informationen für wichtig erachten - ansonsten "alle" Grundlagen für die Wahl des geeigneten Angebotes fehlen. Werden auf der anderen Seite noch mehr Informationen (und diese mehrfach mit ESIS und Kreditvertrag, und und und) in aller Ausführlichkeit dargestellt, steigt dann "Hinz und Kunz" auf einmal wieder aus. Man kann es sich stets aussuchen, auf welcher Seite man sich positioniert. Der Kreditgeber muss sich ohnehin immer erklären, früher, heute, künftig, mit weniger, mittlerer, voller oder übervoller Information. |
Beitrag schreiben / Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]
