Bearbeitungsgebühren - Seite 16
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Wie sieht das eigentlich mit den Ordergebühren bei Banken beim Wetrpapierdepot aus? Da muss man ja immer einen Prozentsatz vom Ordervolumen zahlen als Provision/Gebühr. Das kann doch auch keinen Unterschied machen ob man jetzt 100 Aktien zu 100 Euro - also 10.000 Euro oder 10 Aktien zu 3.000 Euro - wären dann Gebühren von 30.000 handelt. Bei der zweiten Transaktion müsste man mehr Gebühr zahlen, obwohl weniger Aktien. Das wäre doch eigentlich genauso einklagbar wie die Kreditbearbeitungsgebühr. |
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Gibt wahrscheinlich mehrere Gebühren die man da hinterfragen könnte. Grundbucheintragung fällt mir spontan ein......böse Zungen würden eventuell Maklerprovisionen sagen, wobei es schon einen Unterschied macht ob man eine Villa verkauft oder doch ein Loch im Glasscherbenviertel. |
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Oder Notare, Treuhänder, uswusf. Die Banken fressen halt die Krot, auch wenn die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] oft im Gesamtkontext mit der Abwicklung UND der Kondition zu sehen war. |
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Wobei ja im "UND der Kondition" die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] fast im Rauschen untergeht, bei den Laufzeiten, Zinsen und Kontoführungsgebühren. |
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Das eigentliche Problem ist ja, dass mit der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] eine gewisse Beschönigung betrieben wurde. Natürlich existiert auch der effektive Zinssatz, aber an diesem Punkt steigen Hinz und Kunz eh schon aus. Dadurch kann der Berater mit vermeintlich schönen Zahlen glänzen. Das erinnert ein wenig an die Angabe des maximalen Motormoments bei Fahrzeugen. Dort sieht umgekehrt ein besonders hoher Wert gut aus – obwohl er in der Praxis oft wenig aussagekräftig ist. |
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Vermeintlichkeit oder Beschönigung gibt es beim reinen Zahlenwerk nicht - nichts "geht unter". Es liegt alles auf dem Tisch - nachweislich und den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend. Das ist das Problem bei der Wahrnehmung - genauer eigentlich bei der Vorgabe des Gesetzgebers, den Verbraucher in einen Kenntnisstand versetzen zu wollen, der es ihm ermöglichen soll, mit allen Informationen ausgestattet eine Entscheidung treffen zu können. Wird der Informationsgehalt eines Kreditangebotes lediglich auf die "wesentlichen" Kennzahlen beschränkt, finden sich zahlreiche Stimmen, die ein Mehr an Informationen für wichtig erachten - ansonsten "alle" Grundlagen für die Wahl des geeigneten Angebotes fehlen. Werden auf der anderen Seite noch mehr Informationen (und diese mehrfach mit ESIS und Kreditvertrag, und und und) in aller Ausführlichkeit dargestellt, steigt dann "Hinz und Kunz" auf einmal wieder aus. Man kann es sich stets aussuchen, auf welcher Seite man sich positioniert. Der Kreditgeber muss sich ohnehin immer erklären, früher, heute, künftig, mit weniger, mittlerer, voller oder übervoller Information. |
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Was genau wird hier kritisiert? Geht es darum, dass Banken ihre Gebühren offen ausweisen müssen? Weshalb kalkulieren sie nicht von Anfang an einen entsprechenden Zinssatz, sodass keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren erhoben werden müssen? |
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es ging um die Behauptung, dass "eine gewisse Beschönigung" betrieben wurde - dies ist nachweislich nicht der Fall, da alle Zahlen transparent und nach Maßgabe der gesetzlichen Erfordernisse dargestellt werden. Es werden alle Kosten dargestellt - nicht mehr, nicht weniger Weil der Ausweis der Gebühren und deren getrennte Verrechnung gesetzlich erlaubt ist, und es eine geschäftspolitische Entscheidung der jeweiligen Bank ist, das so handzuhaben. Wird die Bearbeitungsgebühr ausgewiesen, so findet sie sich als Betrag im Angebot wieder, wird wie auch die Kontoführungsgebühr, Schätzgebühr, Beglaubigungskosten, Verwahrgebühr, etc. prozentuell in den Effektivzinssatz eingerechnet und findet Berücksichtigung in den Gesamtkosten und im Gesamtbetrag. Sollte daher eine Bank A trotz Bearbeitungsgebühr zinsseitig und damit im Sinne der vorgenannten Parameter günstiger sein als Bank B ohne Bearbeitungsgebühr, liegen die Fakten klar ausgewiesen auf dem Tisch. Es mangelt jedenfalls nicht an Vergleichsmöglichkeiten. Die scheinbare Überforderung von Hinz und Kunz als Argument gegen einen Ausweis aller Kosten und Vergleichsparameter anzuführen greift jedenfalls zu kurz. |
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So wie bei der Stromrechnung, alle wollen Transparenz, und wenn diese gegebenen ist, dann ist es plötzlich zu kompliziert. |
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dann such dir einen Broker der eine fixe Ticketfee für EIGENE Spesen hat, zB Flatex. Da hast du drei Gebührenstufen je nach Ordergröße (für AT AT [Außentemperatur] und DE Börsen): 5,90, 9,90 und 19,90 EUR Und wenn du mit prozentuellen Gebühren für Börsetransaktionen nicht einverstanden bist, dann lass die Finger von der Börse, dort hast du dann wirklich nichts verloren! Schau dir dazu bitte die Verrechnung der FREMDEN Gebühren an den unterschiedlichen Börsen an, zB wieder bei Flatex, Fremdspesen ja nach Handelsplatz, hier im Beispiel Deutsche Börse Frankfurt:
oder Börse Wien:
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Nur weil man etwas für nicht korrekt sieht, soll man die Finger davon lassen. Ich bin selbst beruflich seit Jahrzehnten im Investmentbanking tätig, weiß also wovon ich rede. Und habe die Gebühr generell angesprochen, nicht nur der Bank. Auch die Börsen sollten das nicht so verrechnen dürfen natürlich. |
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Das wird nicht bestritten. Das auch nicht. Das wurde nicht behauptet. Kritisiert wird nicht die Ausweisung der BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] - wenn sie anfällt, muss sie selbstverständlich transparent dargestellt werden. Das Problem liegt vielmehr darin, dass die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] instrumentalisiert wird, um den nominalen Zinssatz künstlich zu schönen. Eine Gebühr, die prozentuell an die Kreditsumme gekoppelt ist, fungiert de facto wie ein versteckter Zinsbestandteil. Dadurch entsteht ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Kreditkosten, aus der Perspektive von Hinz und Kunz – und genau das ist der Kern der Kritik. |
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Das Problem liegt ja deutlich woanders: Banken bieten mit Hypothekarkrediten ein sehr einfach vergleichbares Produkt an, bei dem man sich auch nicht durch irgendwelche Sonderleistungen oder besserem Service differenzieren kann. Der Kunde weiß eigentlich ganz genau was er bekommt -> den Betrag X zu einer Verzinsung von Y. Um die Vergleichbarkeit zu verwässern, werden dann halt Teile des Zinssatzes in sonstige Gebühren ausgelagert und das Vergleichsmerkmal „Zinssatz“ gedrückt. Das ist bei so ziemlich allen generischen Produkten ähnlich (Telefonie (Servicepauschale), Strom (Rabattaktionen)). |
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Deswegen vergleicht man auch nicht den Nominalzins, sondern den Effektivzins und die Gesamtkosten. (das macht übrigens auch bei Telefonie und Strom so) |
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Was sind "sonstige Gebühren"? Gebühren sind im Detail benannt und einzeln ausgewiesen. Abgesehen davon, dass mit dem Effektivzinssatz ein Instrument existiert, das sämtliche Kostenelemente beinhaltet und Vergleichbarkeit herstellen soll. Auch jede pauschal dargestellte Bearbeitungsgebühr kann kalkulatorisch klarerweise prozentuell ausgewiesen werden. Es handelt sich um eine Gebühr für eine Gegenleistung - deswegen war diese) trotz Schlingerbewegung des OGH) in der Sache auch nie ein Thema - der Zinssatz ist die Gegenleistung für die Zurverfügungstellung des Kapitals. Es kann (auch nicht selten) passieren, dass Wo findet hier die Instrumentalisierung statt? |
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Kontoführungsgebühr, Grundbuchprüfungsgebühr z.B. Ja, es gibt den Effektivzinssatz. Das ist aber eine hatscherte Lösung für das beschriebene, zugrundeliegende Problem: Damit wird den Banken vorgeschrieben, die Kosten für den Kredit auf das Kapital zu beziehen. Beworben wird aber nicht der Effektivzinssatz, sondern der nominelle Zinssatz – und der wird mittels im weiteren Sinne „versteckter“ Gebühren gedrückt. Warum rechnen die Banken nicht alle Kosten in den (nominellen) Zinssatz ein? |
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das sind keine sonstigen Kosten, sondern klar ausgewiesene. Die Grundbuchüberprüfung verursacht bei der Bank u.a. Kosten des Grundbuchsgerichtes, die Kontoführungsgebühr verursacht bei der Bank Kosten des Rechenzentrums, etc.. nein, denn die o.a. Kosten sind seit jeher in Pauschalbeträgen ausgewiesen. beworben wird viel - gesetzlich geliefert werden muss für alle gleich. Der nominelle Zinssatz wird auch nicht gedrückt, denn nochmals: was wird dann in diesem Fall gedrückt? |
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Was willst Du von mir hören, wenn Du mir bestätigst, was ich sage: Natürlich ist es eine „geschäftspolitische Entscheidung“, da behauptet auch niemand etwas anderes. Die Beweg- und Hintergründe dieser Entscheidungen habe ich dargelegt. |
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Ich denke es ist klar, worum es geht. In der Preistheorie existiert dafür sogar ein eigener Fachbegriff: price partitioning. |
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Das würde ich, bekanntlich als Vermittler auf der Verkäuferseite-stehend, begrüßen. Ich habe kein Problem damit, bereits beim Erstgespärch meine Kosten klar und transparent auf den Tisch zu legen. Schlussendlich ist es für die Kunden (m)eine Dienstleistung, die auch bezahlt werden will. Dafür kauft er ja auch das rundumsorglos-Paket: vom Erstkontakt über die Einreichung, Fragen-Antworten, Konditionierung bis hin zum unterschriftsreifen Kreditvertrag. Somit wäre dem Katz-und Mausspiel ein Riegel vorgeschoben. Ich appeliere seit Jahren, die Gesamtkosten verschiedener Kreditangebote (also was kostet der Kredit über die gesamte Laufzeit, zins- UND kostenseitig) zu vergleichen. Denn nur dort steht eben die Zins- und Kostenwahrheit, also was kostet dem Kunden das Ding unterm Strich. Teileinspruch: es ergeben sich durchaus Unterschiede, z.B. Pönale freie Sondertilgungsmöglichkeiten, diverse Auflagen/weniger Auflagen, Crossselling durchaus kostenlos (Stichwort Girokonto), zeitliche Komponente (Stichwort Dauer Einreichung ---> Zusage), usw. |
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Guten Abend Ich kann jetzt nur von mir berichten Raika hat mir die 1% Bearbeitungsgebühr incl Zinsen zurück überwiesen (~1800€) Bausparkasse hat mir damals 2600€(genau 2%) Entgelt für die Bereitstellung des Darlehens + 1105€ Verwaltungskostenbeitrag + noch 1-2 kleine Beträge verrechnet,und damit hab ich absolut nicht gerechnet hier bekomm ich auch ~2000€ retour |
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