Netzgebühren fürs Einspeisen kommen - Seite 81
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Eine PV ist nicht nur eine Absicherung gegen hohe Strompreise, sie ist auch eine Spekulation dafür => höhere Strompreise mehr Ertrag. Weiters kauft man sich mit diesem Invest geringere Betriebskosten. Nur mal so als Gedankenanstoß, eine Feuerversicherung bringt genau 0 wenn es nicht brennt! Gibt es hier irgendjemanden der sich gegen die Absicherung von Bränden entschieden hat oder vielleicht nur das halbe Haus? Eine PV bringt auch etwas wenn der Strompreis nicht sehr hoch ist (Dank Netzkosten)! Und dann wird diskutiert ob sie überhaupt sinvoll ist oder nur das halbe Dach besser wäre? Die vom Minister geforderten Netzkosten für Einspeiser, werden sicher auch den Energiepreis beeinflussen und diesen erhöhen, insofern ist dies für PV Besitzer wieder weniger ein Problem des Geldes von der PV. Also rein bezüglich der PV sind wir auch wieder abgesichert. Das Problem liegt eher an zwei anderen Dingen, deultich mehr Bürokratie und die Wirtschaft bräuchte billigere Energie. Billigere Energie erreicht man durch mehr Förderung und nicht durch weniger oder gar einer Gegenförderung (Netzkosten für Einspeiser). Das heißt rudert der Minister doch zurück (keine Netzkosten, noch mehr PV) würde das der Wirtschaft helfen und würde indirekt den meisten Arbeitnehmer und Selbstständigen mehr Wohlstand bringen, für die PV isoliert betrachtet wäre das aber blöd, wenn man wegen dem Überschuss kaum etwas dafür bekommt. Und da für mich meine 44kWp Anlage nicht meine Haupteinkunftsquelle ist, sie ist einfach zu klein, bin ich klar gegen den Entwurf und für billigere Sterompreise. |
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Ein mir bekannter Handwerker hatte das. Und tatsächlich ist ihm das Haus abgebrannt. 😩 Ich nehme an, jetzt hat er eine Versicherung. |
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Tankst Du Heizöl ? ODER wo gibts Sprit um 1,33 € ? |
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Heute etwas konkreter und vor allem logischer: Bis zu einer Einspeiseleistung von sieben Kilowatt sind Erzeuger befreit. Besitzer einer PV-Anlage werden damit weitgehend ausgenommen. Auch wer eine Anlage von 20 Kilowatt-Peak auf seinem Dach hat, zahlt für Einspeiseleistung von bis zu sieben Kilowatt nichts. Quelle https://www.derstandard.at/story/3000000296895/guenstiger-strom-gesetz-drei-eckpunkte-aus-dem-mammut-vorhaben-der-regierung |
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Ok, 7 Kilowatt. Und wie wird das jetzt umgesetzt? An der Menge pro Jahr? Oder wird ständig gemessen?
Wenn ich meinen Wechselrichter auf 6,99 kW Einspeisung begrenze, alles gut? |
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Ich hoffe wirklich, dass das dann auf eine 15 Minuten Messung hinausläuft. Das heißt, man hat einen freien Einspeisebetrag von 7kW, und alles darüber hinaus muss man erst bezahlen. Da bin ich sogar mit meinen 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] und 16 kW Einspeiselimitierung nicht wahnsinnig oft drüber, v.a. wenn man den Akku schön zur Spitzenkappung verwendet und man eine schöne Walmdach - alle Himmelsrichtungen - PV statt einer reinen Südanlage hat. Je nach Netzgebühr lässt sich somit auch ein fetterer Akku bei der eigenen Regierung argumentieren, oder auch den Vollausbau des 1-phasigen Victrons zu 3-phasig... 🤩 Kleinere Anlagen (bis ca. 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]) würden dann tatsächlich nicht viel zahlen müssen, und ich selber müsste mich halt um ein vernünftiges Lastmanagement kümmern - aber das alles ist halt immer abhängig von der Entgeldhöhe. Ich bin nach wie vor tiefenentspannt. |
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Ich würde von "Menge pro Jahr" ausgehen, wobei ja ein Freibetrag kolportiert wurde. Das würde für mich heißen, 10 kW Leistungslimit -> 7 frei, oder anders gesagt 30% der Einspeisung unterliegen den Einspeisegebühren. Wäre meine Vermutung. (nicht dass ich das für sinnvoll erachte, aber so ist es nach den bisherigen Infos vorstellbar) |
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Leider gibt es ja noch keine näheren Infos - aber gerade dieser Vorschlag würde sehr wenig Sinn machen, denn dann braten alle bis September alles in die Leitung, und es ist wieder keinem geholfen. Außerdem ist die Einspeiseleistung immer ein Momentanwert, sonst wären es ja kWh (Arbeit)... |
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Stimmt, das wäre sicher nicht in Sinne des Erfinders. Stellt sich die Frage, ob und wie die Leistung ständig abgegriffen werden kann. Ich bin aber auch recht entspannt: ich habe gerade mal nachgeschaut und komme seit Juni auf genau zwei Messwerte meiner Anlage mit einer Produktion von über 7kW. Produktion, nicht Einspeisung. |
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Also das WIE sollte kein Thema sein, alle Smartmeter können die Leistung messen und tun das auch schon (bei der Netz OÖ zB in 15min Intervallen, momentan nur zur "Information" beim Einspeisezählpunkt). Das würde somit dann einfach "scharf gestellt" werden müssen. |
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Achtung, das stimmt idR so nicht: ja, SmartMeter können (Momentan-) Leistungen messen, aber dieser werden *nicht* an den Netzbetrieber übermittelt! Was du da siehst sind Rekonstruktionen der Durchschnittsleistung aus den 15-Minuten Energiewerten |
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Hauptsache wir haben einen schönen Namen für das neue Gesetzt gefunden: Der Name hat sich im Finish noch einmal geändert. Statt Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) soll das Mammutprojekt der Koalition in Sachen Strommarkt nun auf den Namen "Günstiger-Strom-Gesetz" hören. Gegen das "Günstiger-Strom-Gesetz" kann ja wirklich nun keiner mehr sein, oder? Marketing ist alles. 😏 |
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Der 15min wäre hierfür aber absolut ausreichend. Ich würde diese 7 kW Regelung tatsächlich mal für eine sinnvolle Lösung halten. Ob sie nicht vielleicht noch höher sein könnte, kann man natürlich diskutieren, aber ganz falsch ist das nicht. Da kann man dann (mit Speicher) wenigsten sinnvolle Lösungen bauen um das auch bei größeren Anlagen möglichst einzufangen und die Einspeisung über den Tag zu glätten. Und für ein günstiges/stabiles Netz wäre ja genau das das Ziel. Interessant wäre, ob das für Energiegemeinschaften dann auch (voll) gilt, bzw. wie hoch der Preis dafür dann tatsächlich sein wird. |
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Find auch dass sich das mal nicht so blöd anhört, kommt natürlich dann auch noch drauf an wieviel man ab den 7kW abgeben muss. Für meine 20kWp Süd-Anlage wär mir natürlich ein höherer Wert lieber, aber denk dass ich das schon in den Griff bekomme, hab ja jetzt auch schon netzdienlich (bzw. EEG dienlich und dadurch auch gut für mein Konto 😉) nachts entladen und tagsüber verzögert den Speicher gefüllt. |
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Bei den kolportierten 0,05 ct/kWh, würde die Gebühr auch ohne 7 kWh Grenze pro 1.000 kWh Einspeisung bei 50 ct liegen, also ohnehin total irrelevant. |
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Ist ja schon mal besser als vorher die Lösung. Ich habe 7,3 kW am Dach. Wenn die ersten 7 kostenfrei sind, dann könnte ich mir doch ausrechnen, ob es nicht günstiger ist den WR WR [Wechselrichter] auf 6,99 zu begrenzen, weil sonst bezahle ich für die 0,31 kW mehr als was ich fürs einspeisen erhalte. Edit: Wobei wenn ich mir jetzt den Artikel bei Krone nochmal durchlese "Bei der laufenden Einspeisegebühr („Netznutzungsentgelt“) sind die ersten sieben Kilowatt-Peak ausgenommen. Dafür fällt somit kein Entgelt an. Ab dem achten Kilowatt-Peak wird dann einen Einspeisegebühr verrechnet." Das heißt doch bis 7,99 und erst ab 8,00 bezahlen. |
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finde ich so nicht im Artikel? |
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kann ich nirgend so rauslesen... Selbst der orf schreibt, wenn 11KW Einspeiseleistung benötigt werden, muss für die Differenz (4KW) ein Einspeiseentgelt bezahlt werden.. Also für mich klingt das nach 15min Werte... Jahresmengen wären da am Ziel vorbei |
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Hier. Ist weiter unten, vorletzter Absatz. Artikel: https://www.krone.at/3961198 |
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Am Einfachsten umzusetzen und am Verursachergerechtesten wäre einfach eine Bepreisung der Netzwirksammen Lesitung >7kW (Pauschale proJahr und KW). Netzausbau kann nur durch Beschränkung der Netzwirksammen Leistung tatsächlich verringert werden. Peak shaving bringt nicht viel wenn an ein paar Juni-Tagen dann trotzdem die volle Leistung eingespeist wird. Einspeiseglättung mittels Speicher muss beanreizt werden. Geht halt nur wenn nach Leistungen bepreist wird und nicht nach eingespeister Menge... |
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Was "Kilowatt-Peak"? Was haben die Kilowatt-Peak bitte für eine Auswirkung auf das Netz? Arbeit (kWh) kann es auch nicht sein. Bleibt als sinnvolle Kenngrösse nur die Leistung (kW). Kennt der schlaue Hatti überhaupt den Unterschied? |
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