« Photovoltaik / PV  |

Netzgebühren fürs Einspeisen kommen

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 ... 3 ... 16  17  18  19 ... 20 
  •  Pedaaa
  •   Gold-Award
10.3. - 5.7.2025
389 Antworten | 94 Autoren 389
66
455
  •  ck
4.7.2025 16:03  (#341)

zitat..
bfroemel schrieb:

§ 120 Absatz 2 und Absatz 4

Es geht mir um die Formulierung "in voller Höhe"

Ich lese
Die Regulierungsbehörde hat durch Verordnungen gemäß § 127 Abs. 1 und 2 das
Netznutzungsentgelt zu bestimmen.

Also die Höhe wird erst festgelegt.


1
  •  bfroemel
  •   Bronze-Award
4.7.2025 16:18  (#342)

zitat..
ck schrieb: Also die Höhe wird erst festgelegt.

Ja, wobei der Entwurf augenscheinlich nicht weiter zwischen Einspeiser und Verbraucher differenziert. Sieht so aus als wäre das Netznutzungsentgelt tatsächlich für beide gleich hoch.


1
  •  ck
4.7.2025 16:21  (#343)

zitat..
bfroemel schrieb:

Ja, wobei der Entwurf augenscheinlich nicht weiter zwischen Einspeiser und Verbraucher differenziert. Sieht so aus als wäre das Netznutzungsentgelt tatsächlich für beide gleich hoch.

Dafür sehe ich keinen Anhaltspunkt und das kann ich mir absolut nicht vorstellen.


1
  •  sir0x
  •   Bronze-Award
4.7.2025 16:24  (#344)

zitat..
bfroemel schrieb:

──────..
ck schrieb: Also die Höhe wird erst festgelegt.
───────────────

Ja, wobei der Entwurf augenscheinlich nicht weiter zwischen Einspeiser und Verbraucher differenziert. Sieht so aus als wäre das Netznutzungsentgelt tatsächlich für beide gleich hoch.

Das glaube ich nicht, es wird mind. in einer gewissen Relation zum "Wert" des PV Stromes stehen. Wenn nicht, speist keiner mehr ein.


1
  •  ck
4.7.2025 16:27  (#345)

zitat..
sir0x schrieb:

Das glaube ich nicht, es wird mind. in einer gewissen Relation zum "Wert" des PV Stromes stehen. Wenn nicht, speist keiner mehr ein.

So ist es.
Es wurde ja auch die Möglichkeit für variable Netzentgelte geschaffen, das wäre für PV -Einspeisung sinnvoll.

1
  •  viermax
  •   Bronze-Award
4.7.2025 16:30  (#346)
Ich gehe davon aus, dass die Leonore mit den ihren diesem Schabernack made by ÖVP keine notwendige Verfassungsmehrheit zukommen lassen wird. 
Und FPÖ ist sowieso gegen alles, was die Regierung vorlegt. 

Somit geht dieser Blödsinn zurück an den Start. Zumindest Teile (die Netzgebühren für PV Einspeiser) zumindest. 


1
  •  bfroemel
  •   Bronze-Award
4.7.2025 17:05  (#347)

zitat..
ck schrieb: das kann ich mir absolut nicht vorstellen.

zitat..
sir0x schrieb: Das glaube ich nicht

Leute, so funktioniert auch eine hobbyjuristische Begutachtung nicht... Ihr müsst schon konkrete Gesetzespassagen nennen, die eure Vermutungen stützen :) § 120 Absatz 3 Z3 nennt zumindest: "zeitvariablen und/oder lastvariablen Ausgestaltung des Netznutzungsentgelt" -- Eine Unterscheidung zw. Einspeiser u. Entnehmer, wie es z.B. beim Netzverlustentgelt in § 121 Absatz 1 sehe ich im § 120 nicht, was für michauf eine Gleichbehandlung hindeutet.

Bei so großen Gesetzesentwürfen gibt es für gewöhnlich noch Erläuterungen/Erklärungstexte. Vielleicht geben die dazu noch etwas her (sollte dann auf parlament.gv.at bei der Gesetzesinitative bzw. Ministerialentwurf zu finden sein).


1
  •  ck
4.7.2025 17:13  (#348)

zitat..
bfroemel schrieb: Leute, so funktioniert auch eine hobbyjuristische Begutachtung nicht... Ihr müsst schon konkrete Gesetzespassagen nennen, die eure Vermutungen stützen

Ich muss grundsätzlich gar nichts nennen wenn ich eine Vermutung äußere. Die entscheiden Regelungen werden übrigens nicht aus dem Gesetz kommen, sondern über Verordnungen.


1
  •  cutcher
4.7.2025 17:24  (#349)

zitat..
bfroemel schrieb:

──────..
ck schrieb: das kann ich mir absolut nicht vorstellen.
───────────────

──────..
sir0x schrieb: Das glaube ich nicht
───────────────

Leute, so funktioniert auch eine hobbyjuristische Begutachtung nicht... Ihr müsst schon konkrete Gesetzespassagen nennen, die eure Vermutungen stützen :) § 120 Absatz 3 Z3 nennt zumindest: "zeitvariablen und/oder lastvariablen Ausgestaltung des Netznutzungsentgelt" -- Eine Unterscheidung zw. Einspeiser u. Entnehmer, wie es z.B. beim Netzverlustentgelt in § 121 Absatz 1 sehe ich im § 120 nicht, was für michauf eine Gleichbehandlung hindeutet.

Bei so großen Gesetzesentwürfen gibt es für gewöhnlich noch Erläuterungen/Erklärungstexte. Vielleicht geben die dazu noch etwas her (sollte dann auf parlament.gv.at bei der Gesetzesinitative bzw. Ministerialentwurf zu finden sein).

Steht doch eh drinnen und ist bereits seit längerem bekannt - les dir einfach § 120 Absatz 3 durch dann hast du deine erklärung
(e-control muss es festlegen - zeit haben sie 1 jahr dazu)
und nein - das schließt mit nahezu unendlich hoher Wahrscheinlichkeit eine Gleichbehandlung im Sinne von denselben Kosten aus

1
  •  EARL
4.7.2025 17:34  (#350)
ich warte auf die fakten
danach passe ich die variablen 
von mir aus kriegens garkeinen strom mehr

einspeiserecht bis 22 kW
bezugsrecht 20 kW
162 kwh speicherkapazität
(2 Autos & 22 kwh speicher)

2027 soll ihnen die eu den arsch aufreisen
mit dieser hirnlosen hin & her politik

im übrigen sind spätestens 2050 80% aller aktuellen LWp verboten(F Gase verordung)
... dann werde ich mit mit einer förderung was neues holen

1
  •  EARL
4.7.2025 17:45  (#351)
man bezahlt uns 5,8 cent oder weniger
verkauft ihn dann für 16
& will noch gebühren

wo bleibt die leistingsmessung für alle!?

1
  •  crazy
4.7.2025 17:57  (#352)
Naja es gibt derzeit ziemlich gute Fixpreisanbieter um 9-10 cent netto. Da ist die Differenz nicht so groß. Noch dazu haben die Netzanbieter davon nix, weil diese Differenz bekommt ja der Stromanbieter. 
Die Differenz zwischen Einspeisepreis und Bezugspreis ist für mich OK, ist halt der Markt. Netzgebühren auf Einspeisen, 60% Abregelung, usw ist für mich nicht OK.

1
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo crazy, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
4.7.2025 19:04  (#353)

zitat..
EARL schrieb:

ich warte auf die fakten
danach passe ich die variablen 
von mir aus kriegens garkeinen strom mehr

einspeiserecht bis 22 kW
bezugsrecht 20 kW
162 kwh speicherkapazität
(2 Autos & 22 kwh speicher)

2027 soll ihnen die eu den arsch aufreisen
mit dieser hirnlosen hin & her politik

im übrigen sind spätestens 2050 80% aller aktuellen LWp verboten(F Gase verordung)
... dann werde ich mit mit einer förderung was neues holen

Im übrigen werden 100% der LWps bis 2050 sowieso Schrott sein, also who cares?


1
  •  Magnum2
  •   Silber-Award
4.7.2025 19:25  (#354)
Wie wollen sie zeitabhängige Netztarife für"alle" einführen, wenn man sogar mit PV und Smart Meter der 15 Minuten Erfassung nicht zustimmen muss? Ohne PV gar opt-out mit einmal jährlicher Datenübertragung.

1
  •  Markus98
4.7.2025 20:00  (#355)

zitat..
Magnum2 schrieb:

Wie wollen sie zeitabhängige Netztarife für"alle" einführen, wenn man sogar mit PV und Smart Meter der 15 Minuten Erfassung nicht zustimmen muss? Ohne PV gar opt-out mit einmal jährlicher Datenübertragung.

Wird geändert, dann sind alle automatisch auf opt-in. Für opt-out musst du dann selbst im Portal auf Aus stellen, wenn du es nicht willst.


1
  •  berndti
4.7.2025 20:03  (#356)

zitat..
Magnum2 schrieb:

Wie wollen sie zeitabhängige Netztarife für"alle" einführen, wenn man sogar mit PV und Smart Meter der 15 Minuten Erfassung nicht zustimmen muss? Ohne PV gar opt-out mit einmal jährlicher Datenübertragung.

Opt-outs haben ne Sunsetklausel bekommen. 


1
  •  berndti
4.7.2025 20:30  (#357)

zitat..
cutcher schrieb:

──────..
bfroemel schrieb:

──────..
ck schrieb: das kann ich mir absolut nicht vorstellen.
───────────────

──────..
sir0x schrieb: Das glaube ich nicht
───────────────

Leute, so funktioniert auch eine hobbyjuristische Begutachtung nicht... Ihr müsst schon konkrete Gesetzespassagen nennen, die eure Vermutungen stützen :) § 120 Absatz 3 Z3 nennt zumindest: "zeitvariablen und/oder lastvariablen Ausgestaltung des Netznutzungsentgelt" -- Eine Unterscheidung zw. Einspeiser u. Entnehmer, wie es z.B. beim Netzverlustentgelt in § 121 Absatz 1 sehe ich im § 120 nicht, was für michauf eine Gleichbehandlung hindeutet.

Bei so großen Gesetzesentwürfen gibt es für gewöhnlich noch Erläuterungen/Erklärungstexte. Vielleicht geben die dazu noch etwas her (sollte dann auf parlament.gv.at bei der Gesetzesinitative bzw. Ministerialentwurf zu finden sein).
───────────────

Steht doch eh drinnen und ist bereits seit längerem bekannt - les dir einfach § 120 Absatz 3 durch dann hast du deine erklärung
(e-control muss es festlegen - zeit haben sie 1 jahr dazu)
und nein - das schließt mit nahezu unendlich hoher Wahrscheinlichkeit eine Gleichbehandlung im Sinne von denselben Kosten aus

Na, was steht denn im Abs. 3 oder im § 127?
Einen Passus der eine Gleichbehandlung ausschließt oder eine Ungleichbehandlung festlegt habe ich (noch) nicht gesehen.
§ 120 Abs. 2 is klar: Es gibt bei Netznutzungsentgelten keinen gesetzlichen Unterschied zwischen Einspeisern und Entnehmern mehr.
Verordnungen dürfen dem Gesetz nicht widersprechen. Stufenbau der Rechtsordnung!
Die Netznutzungsentgelte wären laut Entwurf für Einspeiser in voller (per Verordnung iSd. § 127 festgelegter) Höhe zu bezahlen, Abschläge (c.f. § 120 Abs. 4) gibt es nur für EEGs.

Zuckerlregierung: Wie halbiert man die Netzentgelte für Konsumenten? Man lässt die andere Hälfte die Erzeuger zahlen. Econ 101 🤣


1
  •  EARL
4.7.2025 20:38  (#358)
ich werde den pool heizen
und die pool umrandung kühlen ;)

verkauft wer kühlschränke, gerne auch ohne Tür, Energieklasse ab Y 

1
  •  TomF79
  •   Bronze-Award
4.7.2025 20:41  (#359)

zitat..
EARL schrieb:

und die pool umrandung kühlen ;)

Gute Idee, das nervt schon echt stark sich ständig die Füße zu verbrennen 😄


1
  •  Puitl
  •   Silber-Award
4.7.2025 20:42  (#360)

zitat..
berndti schrieb:

Opt-outs haben ne Sunsetklausel bekommen.

Das heißt ich muss mich selbst wieder um die Weiterführung kümmern oder bedeutet der Netzbetreiber evaluiert zu einem bestimmten Stichtag ob es aufgehoben wird?


1
  •  MPP33
4.7.2025 20:57  (#361)
Meine Glaskugel hat funktioniert bei der Entscheidung gleich einen Speicher mitzumachen... Nur hätte er ruhig 5kWh größer sein können. BYD HVM nach einem Jahr noch aufstocken? 11 hab ich.

Und das angeeignete Wissen mit HA wird sich auch bald auszahlen.

Bin schon gespannt auf die variablen Netzgebühren und ob bzw. wie weit die im Voraus angekündigt werden. Da wirds dann interessant für eine ausgefeilte Logik.

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]