Netzgebühren fürs Einspeisen kommen
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Es geht mir um die Formulierung "in voller Höhe" Ich lese Die Regulierungsbehörde hat durch Verordnungen gemäß § 127 Abs. 1 und 2 das Netznutzungsentgelt zu bestimmen. Also die Höhe wird erst festgelegt. |
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Ja, wobei der Entwurf augenscheinlich nicht weiter zwischen Einspeiser und Verbraucher differenziert. Sieht so aus als wäre das Netznutzungsentgelt tatsächlich für beide gleich hoch. |
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Dafür sehe ich keinen Anhaltspunkt und das kann ich mir absolut nicht vorstellen. |
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Das glaube ich nicht, es wird mind. in einer gewissen Relation zum "Wert" des PV Stromes stehen. Wenn nicht, speist keiner mehr ein. |
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So ist es. Es wurde ja auch die Möglichkeit für variable Netzentgelte geschaffen, das wäre für PV -Einspeisung sinnvoll. |
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Ich gehe davon aus, dass die Leonore mit den ihren diesem Schabernack made by ÖVP keine notwendige Verfassungsmehrheit zukommen lassen wird. Und FPÖ ist sowieso gegen alles, was die Regierung vorlegt. Somit geht dieser Blödsinn zurück an den Start. Zumindest Teile (die Netzgebühren für PV Einspeiser) zumindest. |
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Leute, so funktioniert auch eine hobbyjuristische Begutachtung nicht... Ihr müsst schon konkrete Gesetzespassagen nennen, die eure Vermutungen stützen :) § 120 Absatz 3 Z3 nennt zumindest: "zeitvariablen und/oder lastvariablen Ausgestaltung des Netznutzungsentgelt" -- Eine Unterscheidung zw. Einspeiser u. Entnehmer, wie es z.B. beim Netzverlustentgelt in § 121 Absatz 1 sehe ich im § 120 nicht, was für michauf eine Gleichbehandlung hindeutet. Bei so großen Gesetzesentwürfen gibt es für gewöhnlich noch Erläuterungen/Erklärungstexte. Vielleicht geben die dazu noch etwas her (sollte dann auf parlament.gv.at bei der Gesetzesinitative bzw. Ministerialentwurf zu finden sein). |
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Ich muss grundsätzlich gar nichts nennen wenn ich eine Vermutung äußere. Die entscheiden Regelungen werden übrigens nicht aus dem Gesetz kommen, sondern über Verordnungen. |
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Steht doch eh drinnen und ist bereits seit längerem bekannt - les dir einfach § 120 Absatz 3 durch dann hast du deine erklärung (e-control muss es festlegen - zeit haben sie 1 jahr dazu) und nein - das schließt mit nahezu unendlich hoher Wahrscheinlichkeit eine Gleichbehandlung im Sinne von denselben Kosten aus |
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ich warte auf die fakten danach passe ich die variablen von mir aus kriegens garkeinen strom mehr einspeiserecht bis 22 kW bezugsrecht 20 kW 162 kwh speicherkapazität (2 Autos & 22 kwh speicher) 2027 soll ihnen die eu den arsch aufreisen mit dieser hirnlosen hin & her politik im übrigen sind spätestens 2050 80% aller aktuellen LWp verboten(F Gase verordung) ... dann werde ich mit mit einer förderung was neues holen |
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man bezahlt uns 5,8 cent oder weniger verkauft ihn dann für 16 & will noch gebühren wo bleibt die leistingsmessung für alle!? |
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Naja es gibt derzeit ziemlich gute Fixpreisanbieter um 9-10 cent netto. Da ist die Differenz nicht so groß. Noch dazu haben die Netzanbieter davon nix, weil diese Differenz bekommt ja der Stromanbieter. Die Differenz zwischen Einspeisepreis und Bezugspreis ist für mich OK, ist halt der Markt. Netzgebühren auf Einspeisen, 60% Abregelung, usw ist für mich nicht OK. |
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Hallo crazy, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Im übrigen werden 100% der LWps bis 2050 sowieso Schrott sein, also who cares? |
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Wie wollen sie zeitabhängige Netztarife für"alle" einführen, wenn man sogar mit PV und Smart Meter der 15 Minuten Erfassung nicht zustimmen muss? Ohne PV gar opt-out mit einmal jährlicher Datenübertragung. |
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Wird geändert, dann sind alle automatisch auf opt-in. Für opt-out musst du dann selbst im Portal auf Aus stellen, wenn du es nicht willst. |
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Opt-outs haben ne Sunsetklausel bekommen. |
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Na, was steht denn im Abs. 3 oder im § 127? Einen Passus der eine Gleichbehandlung ausschließt oder eine Ungleichbehandlung festlegt habe ich (noch) nicht gesehen. § 120 Abs. 2 is klar: Es gibt bei Netznutzungsentgelten keinen gesetzlichen Unterschied zwischen Einspeisern und Entnehmern mehr. Verordnungen dürfen dem Gesetz nicht widersprechen. Stufenbau der Rechtsordnung! Die Netznutzungsentgelte wären laut Entwurf für Einspeiser in voller (per Verordnung iSd. § 127 festgelegter) Höhe zu bezahlen, Abschläge (c.f. § 120 Abs. 4) gibt es nur für EEGs. Zuckerlregierung: Wie halbiert man die Netzentgelte für Konsumenten? Man lässt die andere Hälfte die Erzeuger zahlen. Econ 101 🤣 |
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ich werde den pool heizen und die pool umrandung kühlen ;) verkauft wer kühlschränke, gerne auch ohne Tür, Energieklasse ab Y |
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Gute Idee, das nervt schon echt stark sich ständig die Füße zu verbrennen 😄 |
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Das heißt ich muss mich selbst wieder um die Weiterführung kümmern oder bedeutet der Netzbetreiber evaluiert zu einem bestimmten Stichtag ob es aufgehoben wird? |
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Meine Glaskugel hat funktioniert bei der Entscheidung gleich einen Speicher mitzumachen... Nur hätte er ruhig 5kWh größer sein können. BYD HVM nach einem Jahr noch aufstocken? 11 hab ich. Und das angeeignete Wissen mit HA wird sich auch bald auszahlen. Bin schon gespannt auf die variablen Netzgebühren und ob bzw. wie weit die im Voraus angekündigt werden. Da wirds dann interessant für eine ausgefeilte Logik. |
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