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Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig

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  •  DonJohnson
3.4.2024 - 27.8.2025
207 Antworten | 55 Autoren 207
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Liebe Forum Mitglieder,

wahrscheinlich habt ihr auch die Meldungen bzgl. unzulässiger Kreditbearbeitungsgebühr mitverfolgt.

https://help.orf.at/stories/3224373/

Aus meiner Sicht ist es sehr wahrscheinlich, dass die Entscheidung gegen die Kreditbearbeitungsgebühr fallen wird.

Begründung: Auch der deutsche Bundesgerichtshof hat damals so entschieden und die Rechtsmeinungen zwischen Deutschland und Österreich sind meist sehr ähnlich (sollte ohnehin europäisch geregelt sein).
Ebenso schlägt das Thema Servicepauschale o.ä. in eine ähnliche Kerbe.

Also ich denke es wird nun zu einem Paradigmenwechsel kommen.

Wie seht ihr das bzw. was ist eure Meinung dazu?

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
27.8.2025  (#201)

zitat..
mkurzmann schrieb: Das wird halt so nicht auf die gleiche Weise funktionieren, da sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Notariatskosten gesetzlich geregelt sind

wieso? Man könnte mittels Individualantrag beim VfGH vorstellig werden und damit gegen die Art der Gebührenverrechnung vorgehen. Wenn dieser dann am Ende zum Schluss kommt, dass die Republik die vergangenen Jahre (wie beim konkreten BAWAG-OGH-Urteil) unrechtmäßig verrechnet hat, dann wäre es nur konsequent, ebenfalls die Gebühren 30 Jahre rückwirkend rückzuverrechnen und den Auftrag zur Reparatur des Gesetzes zu erteilen.

Bräuchte man nur wen, der Klage einbringt. Vielleicht findet sich ja wer.

1
  •  zasta
27.8.2025  (#202)

zitat..
LiConsult schrieb:

wieso? Man könnte mittels Individualantrag beim VfGH vorstellig werden und damit gegen die Art der Gebührenverrechnung vorgehen. Wenn dieser dann am Ende zum Schluss kommt, dass die Republik die vergangenen Jahre (wie beim konkreten BAWAG-OGH-Urteil) unrechtmäßig verrechnet hat, dann wäre es nur konsequent, ebenfalls die Gebühren 30 Jahre rückwirkend rückzuverrechnen und den Auftrag zur Reparatur des Gesetzes zu erteilen.

könnte man - oder man überfliegt kurz die Entscheidung https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20250219_OGH0002_0070OB00169_24I0000_000/JJT_20250219_OGH0002_0070OB00169_24I0000_000.pdf  (Seite 23) - v.a. den Teil zur gesetzlichen Gebührenordung


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
27.8.2025  (#203)
der Link funktioniert leider nicht - was steht drinnen?

1
  •  andi102
  •   Gold-Award
27.8.2025  (#204)
Hier der korrekte Link: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20250219_OGH0002_0070OB00169_24I0000_000/JJT_20250219_OGH0002_0070OB00169_24I0000_000.pdf

1
  •  andi102
  •   Gold-Award
27.8.2025  (#205)

zitat..
LiConsult schrieb:

──────..
mkurzmann schrieb: Das wird halt so nicht auf die gleiche Weise funktionieren, da sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Notariatskosten gesetzlich geregelt sind
───────────────

wieso? Man könnte mittels Individualantrag beim VfGH vorstellig werden und damit gegen die Art der Gebührenverrechnung vorgehen. Wenn dieser dann am Ende zum Schluss kommt, dass die Republik die vergangenen Jahre (wie beim konkreten BAWAG-OGH-Urteil) unrechtmäßig verrechnet hat, dann wäre es nur konsequent, ebenfalls die Gebühren 30 Jahre rückwirkend rückzuverrechnen und den Auftrag zur Reparatur des Gesetzes zu erteilen.

Bräuchte man nur wen, der Klage einbringt. Vielleicht findet sich ja wer.

Der OGH stößt sich in den Urteilen immer daran, dass die Gebühr in Prozenten verrechnet wird, UNABHÄNGIG vom Aufwand. Die Gebühren an sich werden ja grundsätzlich nicht in Frage gestellt.

Ich denke schon, dass es da Ansatzpunkte gibt, ganz spontan fallen mir da die Immobilienmakler und die Kreditvermittler ein. Bei beiden fällt ja auch ein prozentueller Betrag an, obwohl der Aufwand de facto ja nicht steigt. Ob jemand einen Kredit über 200.000 oder 500.000 aufnimmt (oder eine Wohnung kauft) ändert nichts am Aufwand (wie bei der Banken BAG BAG [Bearbeitungsgebühr]). Immer mit dem Grundsatz: Gebühr an sich ok, aber nicht prozentuell.

Und NIE VERGESSEN: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand :)


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.8.2025  (#206)

zitat..
andi102 schrieb: Gebühr an sich ok, aber nicht prozentuell.

Naja, 3% von 500K hören sich halt besser an als 15.000 €😀.
Mir sowieso immer unverständlich gewesen, wie man solche Beträge an allseits bekannte Kreditmakler abdrücken kann.
Noch besser geht' s bei den Immo-Maklern zu: 3% plust Ust., also 3,6%. Würde ich nie und nimmer zahlen.

Edit: dafür wird gerne die Höhe der Provision von Versicherungsmaklern zerlegt, die einen Bruchteil dessen ausmacht😌

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
27.8.2025  (#207)

zitat..
andi102 schrieb: Der OGH stößt sich in den Urteilen immer daran, dass die Gebühr in Prozenten verrechnet wird, UNABHÄNGIG vom Aufwand.

richtig, ebenso wie

zitat..
LiConsult schrieb: die Republik oder deren Institutionen (Gerichte) und ihre Erfüllungsgehilfen (Notare)

zitat..
LiConsult schrieb: Man könnte mittels Individualantrag beim VfGH vorstellig werden

zitat..
LiConsult schrieb:
Bräuchte man nur wen, der Klage einbringt. Vielleicht findet sich ja wer.

 

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