Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig
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wieso? Man könnte mittels Individualantrag beim VfGH vorstellig werden und damit gegen die Art der Gebührenverrechnung vorgehen. Wenn dieser dann am Ende zum Schluss kommt, dass die Republik die vergangenen Jahre (wie beim konkreten BAWAG-OGH-Urteil) unrechtmäßig verrechnet hat, dann wäre es nur konsequent, ebenfalls die Gebühren 30 Jahre rückwirkend rückzuverrechnen und den Auftrag zur Reparatur des Gesetzes zu erteilen. Bräuchte man nur wen, der Klage einbringt. Vielleicht findet sich ja wer. |
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könnte man - oder man überfliegt kurz die Entscheidung https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20250219_OGH0002_0070OB00169_24I0000_000/JJT_20250219_OGH0002_0070OB00169_24I0000_000.pdf (Seite 23) - v.a. den Teil zur gesetzlichen Gebührenordung |
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der Link funktioniert leider nicht - was steht drinnen? |
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Hier der korrekte Link: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20250219_OGH0002_0070OB00169_24I0000_000/JJT_20250219_OGH0002_0070OB00169_24I0000_000.pdf |
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Der OGH stößt sich in den Urteilen immer daran, dass die Gebühr in Prozenten verrechnet wird, UNABHÄNGIG vom Aufwand. Die Gebühren an sich werden ja grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Ich denke schon, dass es da Ansatzpunkte gibt, ganz spontan fallen mir da die Immobilienmakler und die Kreditvermittler ein. Bei beiden fällt ja auch ein prozentueller Betrag an, obwohl der Aufwand de facto ja nicht steigt. Ob jemand einen Kredit über 200.000 oder 500.000 aufnimmt (oder eine Wohnung kauft) ändert nichts am Aufwand (wie bei der Banken BAG BAG [Bearbeitungsgebühr]). Immer mit dem Grundsatz: Gebühr an sich ok, aber nicht prozentuell. Und NIE VERGESSEN: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand :) |
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Hallo andi102, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Mir sowieso immer unverständlich gewesen, wie man solche Beträge an allseits bekannte Kreditmakler abdrücken kann. Noch besser geht' s bei den Immo-Maklern zu: 3% plust Ust., also 3,6%. Würde ich nie und nimmer zahlen. Edit: dafür wird gerne die Höhe der Provision von Versicherungsmaklern zerlegt, die einen Bruchteil dessen ausmacht😌 |
Naja, 3% von 500K hören sich halt besser an als 15.000 €😀. ||
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Hallo speeeedcat, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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richtig, ebenso wie |
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