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Abwicklung Ladekosten Firmen KFZ

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  •  Hyperactive
11.9.2022 - 19.1.2024
73 Antworten | 22 Autoren 73
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Hallo,
Ich habe bereits ein paar Einträge dazu gelesen, bin aber noch nicht wirklich schlau daraus geworden. 
Nachdem ich nun auch Besitzer eines Firmen E-Fahrzeugs (VW) bin, bin ich auf der Suche nach einer Lösung für folgende Themen:

- Laden in der Firma: Hier stellt die FIrma Ladeboxen auf und wir können dort gratis laden. Somit ok.

- Laden unterwegs: Wie ist hier die Abwicklung? Welche Anbieter sind hier in Betracht zu ziehen? Nachdem es ein VW ist, wäre hier WeCharge eine Möglichkeit? Ich finde jedoch bei der Auswahl der Tarife keine Möglichkeit, die Firmenadresse einzugeben? Hat hier jemand bereits dieselbe Aufgabenstellung bewerkstelligt? Gibt es auch Anbieter, wo man die Autowäsche dann auch direkt mit einer Abwicklung (Karte) durchführen kann?

- Laden zuhause: Ich benötige auch eine Möglichkeit, dass ich zuhause zum einen das Firmen E-Fahrzeug lade und auch das private E-Fahrzeug laden kann. Mit der Firma möchte ich dann direkt dier Abrechnung durchführen. Welche Möglichkeiten gibt es hier? Was gilt hier auch rechtlich und finanztechnisch korrekt? Welche Wallboxen kommen hier in Frage? 
Vielleicht gibt es hier auch eine Wallbox, welche bereits 2 Anschlüsse integriert hat, damit man nicht immer umstecken muss?

- Bidirektionale Möglichkeit: Der VW hat bereits die Möglichkeit, dass man V2H (Vehicle To Home) konfiguriert. Da bin ich gerade direkt in Kontakt mit VW, damit das Feature beim Auto freigeschaltet wird. Ich möchte mir somit den Batteriespeicher "sparen" und für etwaige Blackouts den Speicher vom Auto nutzen. Welche Wallbox hat bereits die Möglichkeit, dass man diese Konfiguration umsetzt? Welcher Wechselrichter ist dafür notwendig? Was muss man hier sonst noch beachten?

Vielen Dank im Voraus für euren Input.

Danke und LG,
Hyper

  •  Baumau
  •   Gold-Award
12.1.2023  (#21)

zitat..
gdfde schrieb: Ganz sauber ist die Regelung aber auch nicht...das geht zu Lasten der Firmen.
zb. ich lad das Auto mit sehr günstigen oder Gratisstrom in der Nacht von Awattar und krieg dann einen sehr hohen Durchschnittspreis von letzten Jahr vergütet.

Muss ja nicht sein. Die veröffentlichten Werte stellen den max. steuerfreien Preis dar, der Arbeitgeber kann aber durchaus die tatsächliche Abrechnung verlangen und einen niedrigeren oder höheren Preis auszahlen.

Bei einem niedrigeren bleibt es halt steuerfrei, wenn er höher ist steuerpflichtig. Schlecht für den Dienstnehmer wäre es nur wenn der veröffentlichte Wert unter dem eigenen Strompreis liegt.


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  •  Seppl82
  •   Bronze-Award
13.1.2023  (#22)
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.889926&portal=oegkdgportal

Ersatz der Ladekosten Ersetzt oder trägt die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber die Kosten für das Aufladen eines firmeneigenen Elektrofahrzeuges, ist seit 01.01.2023 kein Sachbezug anzusetzen, wenn
 • die Kosten des Aufladens an einer öffentlichen Ladestation nachgewiesen werden, oder
 • die verwendete Ladeeinrichtung die Zuordnung der Lademenge zum firmeneigenen Elektrofahrzeug sicherstellt. Als Kostenersatz sind für das Kalenderjahr 2023 22,247 Cent/Kilowattstunde anzusetzen. Ab dem Jahr 2024 ist der Strompreis vom Bundesminister für Finanzen spätestens bis 30.11. jeden Jahres im Rechts- und Fachinformationssystem des Finanzressorts zu veröffentlichen.


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
13.1.2023  (#23)

zitat..
Baumau schrieb: Die veröffentlichten Werte stellen den max. steuerfreien Preis dar, der Arbeitgeber kann aber durchaus die tatsächliche Abrechnung verlangen und einen niedrigeren oder höheren Preis auszahlen.

In der Praxis werdens einfach den e-control Preis refundieren.
Alles andere wäre ja ein Wahnsinnsaufwand, der zusätzlich zu stemmen ist und halbwegs fair ist es auch.


zitat..
Seppl82 schrieb: Als Kostenersatz sind für das Kalenderjahr 2023 22,247 Cent/Kilowattstunde anzusetzen.

Genau, das beinhaltet aber alles (Netzgebühr, Steuern usw.).

Gut, dass es Awattar gibt 😎




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  •  moef
  •   Gold-Award
14.1.2023  (#24)

zitat..
Seppl82 schrieb: Als Kostenersatz sind für das Kalenderjahr 2023 22,247 Cent/Kilowattstunde anzusetzen.

Soll das der durchschnittliche von den Haushalten bezahlte Tarif sein, der im im ersten Halbjahr 2022 verrechnet wurde?


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
14.1.2023  (#25)

zitat..
moef schrieb: Soll das der durchschnittliche von den Haushalten bezahlte Tarif sein, der im im ersten Halbjahr 2022 verrechnet wurde?

Nein, das ist der von der e-Control ermittelte durchschnittliche Strom-Gesamtpreis der Haushaltspreise.

Wieviel jetzt von den Haushalten tatsächlich durchschnittlich pro kwh bezahlt wurden, wird vermutlich abweichen...hängt ja davon ab, wer welchen Tarif gewählt hat.
Das rauszufinden wird auch schwierig sein.

Interessant ist auch, dass es auch möglich ist 30 € pro Monat pauschaul steuerfrei ersetzt zu bekommen, wenn die Wallbox nicht in der Lage ist, die Energiemenge auszuwerten.
Das betrifft dann zb. auch die "Steckdosenlader".


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  •  Hyperactive
28.1.2023  (#26)
Hallo,

Sehr gut - nun gibt es eine offizielle Lösung ab 2023.
Sind die 22,247 Cent/Kilowattstunde brutto oder netto bzw. sind in den Kosten all-in (auch Netzbezug) berechnet.
Wenn ich z.B.: 300 kwh lt. Wallbox verbrauche, so mulipliziere ich dies dann mit mit den 22,247 Cent ==> 66,74€ 
Ist diese Rechnung so korrekt angesetzt?

Danke und LG,
Hyper

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
28.1.2023  (#27)
Brutto, "all in", also Gesamtkosten inkl. Steuern, netzgebühr, zählerpauschale, Grundgebühr usw.

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  •  moef
  •   Gold-Award
28.1.2023  (#28)
Bis zu 22,247 Cent/Kwh ist kein Sachbezug anzusetzen. 
Eigenartig ist folgendes Szenario:  Zu Hause zahlt man z.b. 60 Cent all-inn. Sagen wir die Firma vergütet die 60 Cent. Damit sind ca. 38 Cent Sachbezug. Steuer ca. 19 Cent für den Dienstnehmer.   Wenn der DN zum öffentlichen Laden fährt, wird jeder Tarif vergütet, auch wenn es für den Dienstgeber teurer ist als z.B. die 60 Cent zu Hause.   Wenn der DN überhaupt nur die 22,247 vergütet, kostet das Laden in obigem Fall zu Hause 38 Cent/kwh mehr als beim Öffentlichen Laden.   Wie kann man das lösen?


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  •  Executer
  •   Gold-Award
29.1.2023  (#29)
Kompletter Murks diese Regelung, zumal aktuell keiner um 22,xx Cent zuhause kostendeckend laden kann.

Warum kann man nicht einfach den kWh Tarif des Arbeitnehmer als steuerfreie Grundlage verwenden? Könnte man ganz einfach über Stromliefervertrag oder Rechnung nachweisen.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
29.1.2023  (#30)

zitat..
moef schrieb: Wenn der DN überhaupt nur die 22,247 vergütet, kostet das Laden in obigem Fall zu Hause 38 Cent/kwh mehr als beim Öffentlichen Laden.   Wie kann man das lösen?

Der DN könnte dir eine Lademöglichkeit über einen Dienstleister (Shell usw.) zuhause zur Verfügung stellen, die dann direkt mit dem DN abrechnen und dir die tatsächlichen Stromkosten ersetzen.

zitat..
Executer schrieb: Kompletter Murks diese Regelung, zumal aktuell keiner um 22,xx Cent zuhause kostendeckend laden kann.

Finde ich nicht.
Bis 2022 hast die kompletten Kosten versteuern müssen, auch der DN.
Jetzt gibts eine Lösung dafür.

Warum kannst um 22,48ct/kwh nicht kostendeckend laden?
Ich sehe da kein Problem, wenn ich mir die Strompreise ansehe.


2023/20230129582706.png

Mußt noch ca. 8ct/kwh dazurechnen, für Netzgebühren, Steuern usw.


zitat..
Executer schrieb: Warum kann man nicht einfach den kWh Tarif des Arbeitnehmer als steuerfreie Grundlage verwenden? Könnte man ganz einfach über Stromliefervertrag oder Rechnung nachweisen.

Weil das ein ziemlicher verwaltungstechnischer Aufwand wäre und es mit dem durchschnittlichen Strompreis eh eine halbwegs gerechte Lösung gibt.




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  •  moef
  •   Gold-Award
30.1.2023  (#31)
Wie wird der Durchschnittliche Strompreis ermittelt?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
30.1.2023  (#32)
Steht hier beschrieben:
https://www.energiesparhaus.at/forum-abwicklung-ladekosten-firmen-kfz/69202_1#708566

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  •  moef
  •   Gold-Award
30.1.2023  (#33)
danke. Sollte nächstes Jahr deutlich steigen. 

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
30.1.2023  (#34)
Da wäre ich mir nicht so sicher.
Die Strompreise sind jetzt mittlerweile schon wieder sehr im Sinken.

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  •  newHome
  •   Bronze-Award
20.2.2023  (#35)
Nachdem der Thread gerade etwas zum Erliegen gekommen ist,
kappere ich diesen mal kurz mit einem verwandtem Thema:

Bei uns in der Firma wird die nächsten Monate ebenfalls auf E-Fahrzeuge umgestellt.
Fürs Laden@Home bekommen wir eine Wallbox, welche die Verbräuche an einen Dienstleister meldet, welcher mit jedem Arbeitnehmer die 22c Vergütung dementsprechend abrechnet.
Soweit so gut. 

Meine Frage zielt auf die möglicherweise notwendige Änderung der Netzebene ab:
Derzeit habe ich wohl einen Standard-EFH Anschluss Netzebene 7 (4kW) im NetzNÖ Netz.
Die Wallbox+Auto kann 11kW AC laden. 
Von der Absicherung reicht das locker aus, aber die 11kW liegen natürlich über den 4kW.

Was ich jetzt mal gefunden habe wäre, dass ich eine Wallbox bis 11kW lediglich bei NetzNÖ melden muss, aber muss ich auch eine Anpassung des Netzzutritt/Netzebene durchführen?

Und weiß zufällig auch wie es sich im Netz der Engergie Steiermark verhält, da hier die meisten Kollegen zu Hause sind.

Danke!

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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
20.2.2023  (#36)
Dein Hausanschluss kann natürlich mehr als 4kW.

Erworbene Leistung auf Netzebene 7 mit 4kW heißt lediglich dass du eine 25A Nachzählersicherung hast.


2023/20230220456364.png

Wenn bei dir Ofen Geschirrspüler und Waschmaschine laufen sind das ja schon mehr als 4kW...

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  •  newHome
  •   Bronze-Award
20.2.2023  (#37)
Danke für die Rückmeldung. Genau, wir haben 25A Nachzählersicherungen.

Das der Anschluss mehr als 4kW kann, ist mir soweit klar.
Aber wozu dann die 4kW Benennung und ab wann würde es hier Handlungsbedarf geben,
wenn durchs Laden doch immer wieder mehrere Stunden dieser Wert deutlich überschritten wird?

Hab mal interessehalber durch die Verbrauchsansicht im Fronius-SM geblättern,
ganz selten überschreiten wir derzeit mal die 4kW ganz kurzzeitig.
Im Gegenzug, wenn das Auto mal mit 11kW lädt, sollte man parallel zusätzliche Großverbraucher schon mal im Blick behalten?

DAnke!

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
20.2.2023  (#38)

zitat..
newHome schrieb: Aber wozu dann die 4kW Benennung und ab wann würde es hier Handlungsbedarf geben,
wenn durchs Laden doch immer wieder mehrere Stunden dieser Wert deutlich überschritten wird?

Weil du dann für den Anschluß mehr bezahlen mußt...ausserdem muß der EVU dann checken, ob das Netz in deiner Gegend das überhaupt hergibt.

Mit den 25A kannst du ca. 17 kw beziehen.


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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
6.3.2023  (#39)
Wir haben 35A NZS und 11 Kw Bezugsrecht.
Eine 22kw Wallbox geht mit ach und krach meinte heute der NetzOÖ Techniker am Telefon, man sollte halt nicht dann auch noch den Herd und Geschirrspüler gleichzeit einschalten, was ich eh nicht vor habe.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
6.3.2023  (#40)
Oder du stellst, sofern möglich, die Wallbox halt von 32A auf 25A - das sind immerhin auch noch 17 kW.

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  •  Lindenwirzt
  •   Silber-Award
9.3.2023  (#41)
Also bei uns gibts von der Firma die LINZ AG Ladekarte zum externen Laden. Am Firmenstandort sind auch ein paar wenige kostenlose Ladestationen, da ist aber noch Luft nach oben. Für zu Hause laden gibt es keine Refundierung und auch keinen Zuschuss für Wallboxen. Dafür 60€ netto monatlich Ladezuschuss.
Ich denke damit fahre ich ganz gut. Bisher war ich bei ca. € 800 Sachbezug, also € 400 netto Kosten monatlich fürs Auto. Und um die € 400 plus € 60 Zuschuss kann ich viel zu Hause laden jedes Monat. Ich gehe aber mal davon aus dass ich hauptsächlich den Schnellader im nächsten Ort aufsuchen werde. (mit LINZ AG für mich kostenfrei)

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