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steuerreform

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  •  atma
  •   Gold-Award
17.3. - 2.4.2015
88 Antworten 88
88
freuts euch auch schon drauf?
absetzbeträge für kredite, versicherungen, etc sollen ja u.a. gestrichen werden... wie soll mich das dazu animieren, mehr geld auszugeben, wenn das, was ich monatlich mehr bekommen dann beim steuerausgleich wegfällt?

*kopfkratz*

gehts euch auch so?

  •  Arling
  •   Bronze-Award
18.3.2015  (#41)

zitat..
Jelly schrieb: seh ich das richtig, alle die KEINE lohnsteuer zahlen werden hier als "systemausnutzer" die eh nix arbeiten hingestellt???


Ich weiß nicht wo du das rausliest, aber so ist das nicht gemeint! Es geht um diejenigen, die NICHT WOLLEN - dass das System zwischen jenen, die wollen, und jenen, die ausnützen, nicht unterscheidet ist das Problem!

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  •  mrs_simsi
18.3.2015  (#42)
Achso, ja da kann die Lohnverrechnung nix dafür (fürs nicht eingeben schon aber dafür gibts ja den Jahresausgleich).
Wir sind gezwungen die Werte laut Pendlerrechner zu übernehmen auch wenn alle wissen das er kompletter Blödsinn ist.

Bin auch schon gespannt was bei der Steuerreform genau rauskommt. Die Lohnverrechnung soll ja vereinfacht werden. Aber wie in Österreich üblich gibts bestimmt wieder hunderte Ausnahmen und übergangsbestimmungen, dann ist erst wieder alles komplizierter emoji
Also mir wird in nächster Zeit nicht langweilig in meinem Job emoji

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  •  kalki80
  •   Gold-Award
18.3.2015  (#43)
Nächsten Punkt gelesenAlso bei mir schauts momentan so aus (was mich bisher trifft an der Änderung):
+
> mehr Netto
-
> Sachbezug Privatnutzung Firmen PKW
> Ratenzahlung des Hausbaukredit nicht mehr absetzbar
> Pellets sollen mit 13% statt 10% besteuert werden [NEU]
> natürlich auch das Wirtshaus emoji

Momentan noch im Plus...so jetzt schauen wir mal was weiter folgen wird (Familienbehilfe, weitere Belastungen,.....)

lg,

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  •  atma
  •   Gold-Award
18.3.2015  (#44)

zitat..
mrs_simsi schrieb: Achso, ja da kann die Lohnverrechnung nix dafür (fürs nicht eingeben schon aber dafür gibts ja den Jahresausgleich).
Wir sind gezwungen die Werte laut Pendlerrechner zu übernehmen auch wenn alle wissen das er kompletter Blödsinn ist.


najo, paar monate früher eingegeben und zettel ned wegschmeissen wären 600EUR mehr im jahr... :(

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  •  Richard3007
18.3.2015  (#45)
nein alle Pendlerpauschalen mussten doch neu abgegeben werden!

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  •  atma
  •   Gold-Award
18.3.2015  (#46)
ja, im herbst... ;) und seit 1.1. wirds nochmal neu gerechnet

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  •  mrs_simsi
18.3.2015  (#47)
Dann kannst du die Monate die in der Lohnverrechnung nicht berücksichtigt wurden, beim Jahresausgleich reingeben.

Das Geld ist nicht verloren emoji
Letztes Jahr wurde die Pendlerpauschale geändert. Es mussten heuer nur wieder neue Anträge abgegeben werden,wenn der letzte Antrag vor dem 1.7.2014 abgegeben wurde ,weil danach der Pendlerrechner überarbeitet wurde. An der Pauschale selbst wurde nichts mehr geändert.
Das kannst du mir glauben, denn letztes Jahr habe ich für alle meine Dienstnehmer (440) die Anträge ausgefüllt.Heuer habe ich das ganze dann nochmal gemacht.... emoji


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  •  mrs_simsi
18.3.2015  (#48)
Bei der kleinen pendlerpauschale 600 mehr?! Da müssen viele Monate vergessen werden......

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  •  atma
  •   Gold-Award
18.3.2015  (#49)
zwischen kleiner und großer pauschale... aber nachdem das 3 monate alte formular ja entsorgt wurde, anstatt es einzugeben, zählt das neue... somit kann ich die große pauschale nicht berücksichtigen... und das geld ist doch verloren... ;) 600er aufs ganze jahr gerechnet = 50 EUR monatlich und das ja für die zukunft...

blöderweise wurde doch was geändert... kleinigkeiten, die sich bei sicher 99% der leute ned auswirken, bei mir aber leider schon...

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  •  mrs_simsi
18.3.2015  (#50)
Ja der pendlerrechner wurde überarbeitet.die pendlerpauschale selber nocht mehr.
Trotzdem funktioniert das Ding nicht richtig >:(

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  •  mrs_simsi
18.3.2015  (#51)
Dann sind ja "nur" die 3 monate verloren?! Zumindest danach wurde was eingegeben oder nicht??
Und das hätte dann auch rückwirkend eingegeben werden können.und wenn ein paar Monate nicht abgerechnet wurde, kannst du das immer noch in den Ausgleich geben.Allerdings dann nurmehr die Kleine.
Aber wahrscheinlich reden wir sowieso aneinander vorbei, ist ja nicht so leicht so von derFerne emoji

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  •  atma
  •   Gold-Award
18.3.2015  (#52)
ja, glaub, das is aus der ferne schwer, es san 150eur aus 2014 und f jedes jahr ab 2015 je 50 eur je monat ;)
stimmt leider wirklich :(

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  •  Jelly
  •   Gold-Award
19.3.2015  (#53)
gibts denn hier experten was pendlerpauschale betrifft???

ich wohne ca. 15km von meinem arbeitsplatz entfernt, und arbeite gleitzeit

bin bis jetzt noch nie auf die idee gekommen, dass mir eine pauschale zusteht, die kleine sowieso nicht, da es nur 15km sind, und die große nicht, wegen der gleitzeit, da gibts halbwegs brauchbare busverbindungen

SO jetzt habe ich mal meine daten in den pendler rechner eingegeben, und der sagt mir, dass es 21km sind, UND dass mir die GROSSE pauschale zustehen würde!!!

weil da ja eine arbeitszeit einzugeben ist, habe ich die "normalarbeitszeit" 7:00 bis 15:30 eingegeben was aber nicht der kernzeit entspricht

kann da jemand licht ins dunkel bringen???

EDIT:
jetzt habe ich die arbeitszeit auf 08:00 bis 16:30 geändert, und JA meine annahme wurde bestätigt, es besteht kein anspruch weder klein noch groß

da bin ich ja irgendwie beruhigt, dass ich da dem staat nicht schon jahrelang geld geschenkt habe emoji

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  •  mrs_simsi
19.3.2015  (#54)
@atma ich glaube du verwechselst da was. Du hast Anspruch auf die kleine Pendlerpauschale von 20-40km.Das heisst die Lohnsteuerbemessungsgrundlage verringert sich monatlich um €58,- das macht beim Nettoverdienst ein paar € mehr aus die du rausbekommst. Bei der großen wären es € 123.

Wenn ich einen Bruttoverdienst von € 2000,- monatlich annehme sind der Unterschied zw. großer und kleiner Pauschale gerade mal € 24 netto beim Auszahlungsbetrag
@jelly ja das ist seit dem Pendlerrechner ein großes Thema.....Zu unserer Firma gibts keine öffentlichen Verkehrsmittel, ich habs also relativ einfach mit der Berechnung.
Grundsätzlich ist bei Gleitzeit der Arbeitsbeginn an die öffis anzupassen. Wenn dir ganz fad ist kannst du dir deine monatlichen Arbeitszeiten ansehen und schauen um welche Zeit du überwiegend gearbeitet hast. Diese Zeit gibst in den Pendlerrechner ein. Das musst du monatlich wiederholen.Wenn du immer an öffi-freien Zeiten arbeitest kann es sein das dir die große Pauschale in manchen Monaten zusteht und in manchen nicht. Außer du arbeitest immer gleich.
Das müsstest du allerdings dann über den Jahresausgleich machen.Es wird wohl keine Lohnverrechnerin geben die das freiwillig monatlich macht.
Solltest du sowas vorhaben musst halt wirklich alle Stundenaufzeichnungen und deine monatlich gedruckten Pendlerrechnerauswertungen aufheben. Das wird dann höchstwahrscheinlich geprüft emoji

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  •  mrs_simsi
19.3.2015  (#55)
@atma ich glaube du verwechselst da was. Du hast Anspruch auf die kleine Pendlerpauschale von 20-40km.Das heisst die Lohnsteuerbemessungsgrundlage verringert sich monatlich um €58,- das macht beim Nettoverdienst ein paar € mehr aus die du rausbekommst. Bei der großen wären es € 123.

Wenn ich einen Bruttoverdienst von € 2000,- monatlich annehme sind der Unterschied zw. großer und kleiner Pauschale gerade mal € 24 netto beim Auszahlungsbetrag
@jelly ja das ist seit dem Pendlerrechner ein großes Thema.....Zu unserer Firma gibts keine öffentlichen Verkehrsmittel, ich habs also relativ einfach mit der Berechnung.
Grundsätzlich ist bei Gleitzeit der Arbeitsbeginn an die öffis anzupassen. Wenn dir ganz fad ist kannst du dir deine monatlichen Arbeitszeiten ansehen und schauen um welche Zeit du überwiegend gearbeitet hast. Diese Zeit gibst in den Pendlerrechner ein. Das musst du monatlich wiederholen.Wenn du immer an öffi-freien Zeiten arbeitest kann es sein das dir die große Pauschale in manchen Monaten zusteht und in manchen nicht. Außer du arbeitest immer gleich.
Das müsstest du allerdings dann über den Jahresausgleich machen.Es wird wohl keine Lohnverrechnerin geben die das freiwillig monatlich macht.
Solltest du sowas vorhaben musst halt wirklich alle Stundenaufzeichnungen und deine monatlich gedruckten Pendlerrechnerauswertungen aufheben. Das wird dann höchstwahrscheinlich geprüft emoji

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
19.3.2015  (#56)
da hama ja eine Expertin bez. PP da ;), super!
darf ich dich bitte auch was fragen?

meine bessere hälfte arbeitet 21 Wochenstunden, sie fährt 3x die Woche mit ihrem KFZ zum Arbeitsplatz (der wäre sicher auch mit öffis erreichbar). eine strecke beträgt rund 25km.
sie fällt aufgrund der Teilzeit in keine lohnsteuerklasse.

hat sie Anspruch auf PP?
wie bzw. wo muss das beantragt werden?
wie hoch würde eine eventuelle PP ausfallen?

sorry für die vielleicht blöd klingenden fragen, hab mich damit noch nie beschäftig (beschäftigen müssen).

thx!

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  •  mrs_simsi
19.3.2015  (#57)
Sie kann das über die Arbeitnehmerveranlung geltend machen.Da sie keine Lohnsteuer bezahlt hat sie Anspruch auf die Negativsteuer. Die beträgt 10% der jährlichen SV Beiträge. Mit Anspruch auch PP 18% bis max. 400€.


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  •  Jelly
  •   Gold-Award
19.3.2015  (#58)
@ mrs_simsi: danke für die erklärung, die zeit die ich da brauchen würde um alles zu berechnen sind es die paar euro nicht wirklich wert denke ich mal

zitat..
speeeedcat schrieb: da hama ja eine Expertin bez. PP da ;), super!


stimmt genau, und damit könnten wir auch endlich klären ob es DIE oder DAS pauschale heißt???

von offiziellen stellen hört man ja immer wieder dass es "DAS pauschale" heißt, und das klingt irgendwie sehr komisch meiner meinung nach... emoji

@atma: ja das hab ich mir auch gedacht, 50,- pro monat??? es wird ja immer nur der betrag reduziert, von dem man steuer zahlen muss

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  •  atma
  •   Gold-Award
19.3.2015  (#59)
ich kann ja alles in den brutto-netto rechner eingeben und da ist der NETTO-unterschied zwischen großer und kleiner pauschale im bereich 40-60km bei meinem gehalt 48 EUR irgendwas...
bitte ned falsch verstehn, aber i kann auch rechnen. ;)

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  •  Jelly
  •   Gold-Award
19.3.2015  (#60)
aha aha ich hab das auch mal versucht ja das stimmt, der wirft einem aus, dass man so und soviel weniger lohnsteuer zu zahlen hat

eben etwas um die 50,-

aber es ist ja so, dass die pendlerpauschale eben das bruttogehalt (bzw. die bemessung für die lohnsteuer) um einen gewissen betrag reduziert

grob:

2000,- brutto, macht ca. 230,- lohnsteuer

mit einer fiktiven penderlpauschale von 100,- zahlt man nur die lohnsteuer von 1900,- euro also ca. 200,-

macht dann 1900-200=1700 plus eben die 100,- lohnsteuer freien euro

beim beispiel wurden natürlich alle anderen abgaben nicht berücksichtigt

aber was rechne ich da? wir haben ja eine expertin emoji

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  •  Richard3007
19.3.2015  (#61)

zitat..
atma schrieb: großer und kleiner pauschale im bereich 40-60km bei meinem gehalt 48 EUR irgendwas...


weiter oben hast du geschrieben das du einen Arbeitsweg von 23KM hast. Das musst du eintragen nicht hin und retour oder?

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