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steuerreform

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  •  atma
  •   Gold-Award
17.3. - 2.4.2015
88 Antworten 88
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freuts euch auch schon drauf?
absetzbeträge für kredite, versicherungen, etc sollen ja u.a. gestrichen werden... wie soll mich das dazu animieren, mehr geld auszugeben, wenn das, was ich monatlich mehr bekommen dann beim steuerausgleich wegfällt?

*kopfkratz*

gehts euch auch so?

  •  Richard3007
19.3.2015  (#61)

zitat..
atma schrieb: großer und kleiner pauschale im bereich 40-60km bei meinem gehalt 48 EUR irgendwas...


weiter oben hast du geschrieben das du einen Arbeitsweg von 23KM hast. Das musst du eintragen nicht hin und retour oder?

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  •  mrs_simsi
19.3.2015  (#62)
Ich hab auch mit den 23km gerechnet?!

Und es heißt das Pauschale.ich sag trotzdem die Pauschale emoji

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  •  webdesigne
19.3.2015  (#63)
Nur dieser eigene Rechner wird v. Finanzamt akzeptiert -> https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/ was die Pendlerpauschale betrifft.

Das er nicht 100% richtig ist wissen wir eh alle aber was ist schon richtig in unseren System?

Die Steuerreform, wenn Sie wirklich so bleiben sollte, ist so ein mittelding, es hätte uns auch viel schlimmer treffen können.

Es werden auch nur (wahrscheinlich) die neuen Absetzbeträge der Lebensversicherungen gestrichen. Die anderen die es schon seit Jahren absetzen die bleiben bestehen...

Bringt aber nicht viel das wir jetzt schon über das Thema hier schreiben den das Jahr ist seeeehr lang und da kann (und ich denke WIRD) sich noch einiges ändern und leider nicht zu unseren Gunsten!

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  •  atma
  •   Gold-Award
19.3.2015  (#64)

zitat..
atma schrieb: nun sind 23km pkw-fahrt ein öffentliches verkehrsmittel, weils nur 47% und ned >50% der gesamtstrecke ist


nö... die 23 km sind 47% meiner wegstrecke, in summe fahr ich (na no na ned) pro richtung knap 50km.

ich sag auch immer die, obwohls das heißt... aber das is wie bei der/die billa ;)

zitat..
as musst du eintragen nicht hin und retour oder?


na geh, das tut aber echt weh emoji

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  •  mrs_simsi
19.3.2015  (#65)
Aso ich bin von 23km Wegstrecke ausgegabgen.Das erklärt alles emoji

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  •  atma
  •   Gold-Award
19.3.2015  (#66)
emoji

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  •  bauherr79
  •   Bronze-Award
20.3.2015  (#67)
Weil es hier dazu passt. Was fast unbemerkt blieb bis jetzt noch ist, dass gleichzeitig die Sozialversicherung erhöht wurde (der Höchstbemessungsbetrag). Da wird jetzt schon fleißig wieder das mehr vom Brutto zurückgeholt.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
20.3.2015  (#68)
@bauherr79 - Dass die Höchstbeitragsgrundlage - zusätzlich zur jährlichen Indexanpassung - alle 2-3 Jahre noch zusätzlich "ein bisl" erhöht wird, weil irgendwo Geld benötigt wird, ist doch eh schon üblich.

Abgesehen davon: Ich finde es ja immer besonders witzig wenn sich Jungunternehmer, noch mit kaum Gewinn, beschweren dass sie 1.900 Euro im Jahr für Pension/Krankenversicherung/Unfallversicherung an die SVA zahlen müssen.

Dagegen zahlt man später mit HBG flotte 18.200 (!) pro Jahr.
Also fast das 10-fache, für die selbe gesetzliche Krankenversicherung, für die selbe Unfallversicherung (ob die Pension dann wenigstens höher ausfallen wird, wird man erst viel später sehen).

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  •  hopfgarten
20.3.2015  (#69)

zitat..
ildefonso schrieb: Abgesehen davon: Ich finde es ja immer besonders witzig wenn sich Jungunternehmer, noch mit kaum Gewinn, beschweren dass sie 1.900 Euro im Jahr für Pension/Krankenversicherung/Unfallversicherung an die SVA zahlen müssen.


die beschweren sich auch, dass sie immer arbeiten müssen und niemand ihre leistungen will. viele kreative consultants, webdesigner, social media experten und hängetaschentragende kaffeehauszungenküsser fühlen sich durch die überbordende arbeit und den existenzbedrohlichen sva beiträgen schon ins eck gedrängt emoji

man muss natürlich auch eines bedenken, wenn man selsbtändige mit unselbständigen vergleicht.

beispiel angesteller

krankenversicherung: 3,8% dienstnehmer + 3,8 % Dienstgeber
pensionsversicherung:10,25% dienstnehmer + 12,55 % Dienstgeber
arbeitslose: 3,0% dienstnehmer + 3,0 % Dienstgeber
sonstige beiträge: 7% dienstgeber

=> diensgeber zahlt bis zu 26% dazu.

https://www.ooegkk.at/portal27/portal/ooegkkportal/content/contentWindow?action=2&viewmode=content&contentid=10007.705214

beispiel selbständiger:

krankenversicherung: 7,65 % (man zahlt sich alles selbst)
pensionsversicherung: 18,5% (der eigenanteil ist auch höher, die gesamthöhe aber niedriger)
keine arbeitslose, jetzt gibt es eine freiwillige selbstversicherung.
je stunde arbeit werden noch 20% umsatzsteuer fällig, was ich eigentlich nicht verstehe, weil dann das für alle arbeitenden menschen gelten müsste.

http://esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/content/contentWindow?contentid=10007.713903&action=2

so gesehen liefert man als selsbtändiger, der sich keine tochtergesellschaften zur steueroptimierung leisten kann und menschen anstellt, nur ab. bleiben tut eigentlich nicht viel. aber die freiheit ist ja viel wert. außerdem führt das zu den grotesken erscheinungsformen, wo wirte, friseure, kosmetiker und tankstellen keine rechnungen ausstellen. sie sind fast angefressen, wenn man einen beleg will oder bringen einen nichtssagenden wisch ohne adresse, zeitpunkt, steueranteil.

es wäre sinnvoll, wenn alle österreicher die gleichen beitragssätze hätten. das wäre eine wahre reform. vereinheitlichung der beitragssätze, gleiche rechtsgrundlage, gleiche berechnung. diese klientenpolitik führt nur auf das wirtschaftliche abstellgleis.

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  •  atma
  •   Gold-Award
21.3.2015  (#70)
Das geht doch nicht.... Da wären wir doch alle gleich.... Dann würden wir j evtl auch anders wählen...

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  •  mrs_simsi
21.3.2015  (#71)
Was auch noch nicht durchgedrungen ist, die Grenze für die 6% Besteuerung der Sonderzahlungen wird auch um einiges nach unten gehen.Wird zwar anfangs immer noch "nur" die Besserverdiener treffen, wird aber in den nächsten Jahren immer etwas nach unten gesetzt und plötzlich werden unsere Sonderzahlungen normal besteuert ohne das man es wirklich mitbekommt emoji
Dafür bleibt wahrscheinlich die Steuerfreiheit der 10 Überstunden mit max. 86€.




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  •  mrs_simsi
21.3.2015  (#72)
Bei der HBG wars sowieso klar das die dann um mehr als üblich erhöht wird.
Witzig wird auch die Sachbezugsbewertung der PKW nach dem CO2 Ausstoß.
Laut Experten wird es nicht halten,dass für Elektrofahrzeuge kein Sachbezug anzusetzen ist.
Die Erhöhung des max. PKW Sachbezugswertes ist auch nicht gerade wenig.

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  •  BoZm
28.3.2015  (#73)
Also ich habe gehört dass nur bei "neuen" Versicherungen und so weiter, die Versicherungen nicht abgesetzt werden können.
Alle bestehenden können weiter abgesetzt werden.

Eventuell wird dies dann bei den Wohnraumschaffungsabsatzbeträgen auch so sein.

Bei uns sind gerade die Kollektivgehälter ausverhandelt wurden.
Seitens der Firma würden erhöhungen von 0,1% schon den Untergang des Unternehmens bedeuten. Da denke ich mir oft mein Teil. emoji

Aber bei den Versicherungen etc. sind die bestehenden angeblich nicht inbegriffen. Nur neue die nach dem Übergangszeitraum abgeschlossen werden.

Hat da wer genauere Informationen?
Irgendwie hasse ich es, die schmeißen uns immer so paar knochen zum abnagen her und nicht konkretes.

Zuerst immer das schlimmste an die Wand malen und dann wird gestrichen , dass wieder alle sagen können dass es eh nicht sooo schlimm ist.
Gemolken werden wir dennoch.

lg

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
28.3.2015  (#74)
BoZm

habe oben schon geschrieben das dies nur für die neuen (Es wird einen fixen Stichtag geben!) Versicherungen usw. gelten wird. Und ich weiß es zu 1000% emoji

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  •  BoZm
28.3.2015  (#75)
@webdesigne

Super, weil wir wollen wenn es sich noch ausgeht die Versicherungen für das Haus vorher noch abschließen.

Letztendlich wird es sicher nur eine Übergangsfrist geben und dann gilt nichts mehr... weder neu noch alt.

bin gespannt was die noch für uns vorbereiten.

lg

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  •  streicher
  •   Silber-Award
28.3.2015  (#76)

zitat..
BoZm schrieb: Super, weil wir wollen wenn es sich noch ausgeht die Versicherungen für das Haus vorher noch abschließen.


Die konnte man bisher auch nicht absetzen.
Absetzen kannst sowas wie: Krankenversicherung, Unfallversicherung, ...
Also lauter Versicherungen die man eigentlich freiwillig macht.
Haftplichtversicherung für Auto, Haus kann man nicht absetzen.


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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
28.3.2015  (#77)

zitat..
Absetzen kannst sowas wie: Krankenversicherung, Unfallversicherung, ...


"Personenversicherung" lautet das Zauberwort, daher die Versicherung eines Menschen (Reiseschutzversicherung, Rechtschutz, Lebensversicherung, Krankenzusatzversicherung, Unfallzusatzversicherung, Insassenunfallversicherung...), nicht aber die Versicherung von Sachen (Auto, Haus/Wohnung, Haushalt, Geräte...).

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  •  streicher
  •   Silber-Award
28.3.2015  (#78)
Also Rechtsschutz Versicherung war auch mir neu.

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  •  Andrew91
  •   Silber-Award
28.3.2015  (#79)
Ich bin ein Befürworter der Steuerreform und der pers. Überzeugung,
dass die in Summe sehr positiv ist.

Man muss immer das Gesamtpaket betrachten... emoji

Wenn man sich nur einzelne Punkte herauspickt kann man immer alles schlechtreden...

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
28.3.2015  (#80)
es ging und geht die Rechtsschutz nicht zum absetzenemoji.

alle arten von unfall- und kranken- Zusatzversicherungen, BU´s.
bei den LV´s nur rentenversicherungen (und sollte man das kapitalwahlrecht in Anspruch nehmen, muss man die beträge wieder retourzahlen).

that´s it.
PS: web, bist leicht in der IT einer Versicherung?

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  •  Richard3007
28.3.2015  (#81)
Also ich zahlt definitiv drauf und das gar nicht so wenig.
alleine beim Firmenwagen zieht es mir 100,- netto weg. Dann die Erhöhte MwsT auf Dinge die ich gerne Konsumiere sind auch immerhin ein paar Euro im Monat. Zuzüglich der fast verdoppelten Grundsteuer. Ergibt es bereits ein sattes Minus.
Ende 2016 weiß man es dann genauer, wie sich das mehr netto vom brutto auswirkt. Ich zahle definitiv drauf. Umso mehr bekannt wird desto schlimmer wird's für mich. Ich zahle fast in allen Bereichen drauf.

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