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Steuerausgleich

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  •  STP123
  •   Silber-Award
25.1. - 31.8.2017
149 Antworten | 25 Autoren 149
149
Hallo,

da hier voriges Jahr wertvolle Tipps gepostet wurden, würde ich gerne die Kenner unter euch befragen, ob ICH die private Krankenversicherung meiner Tochter und die meiner Frau (2016 nicht erwerbstätig) abschreiben kann?

Meine Frau kann für 2016 keinen Steuerausgleich machen, daher würde ich diesen Posten gerne bei mir abschreiben, falls das geht.

  •  Fernmelder
  •   Bronze-Award
25.1.2017  (#1)
Fürs Kind geht es sowieso, sollte immer der hinein nehmen der mehr Sonderausgaben hat, für die Frau geht es auch.

Tipp: Auf der Homepage des BMF gibt es für jedes Jahr ein sogenanntes "Steuerbuch" - nach dem richte ich mich immer, wenn ich den Ausgleich mache.

https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-Steuerbuch_2016_dt.pdf

Ist auf Seite 55 zu finden.

LG


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  •  wosishi
25.1.2017  (#2)

zitat..
Fernmelder schrieb: sollte immer der hinein nehmen der mehr Sonderausgaben hat


Darf ich fragen, wieso Du das empfiehlst?

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  •  atma
  •   Gold-Award
25.1.2017  (#3)
wers reinnimmt kommt meiner meinung nach aufs gehalt drauf an. ab einem gewissen jährlichen gehalt kannst gar nix mehr absetzen - da bringts auch nix, wenn die summe höher wird.

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  •  STP123
  •   Silber-Award
25.1.2017  (#4)
Danke, bei den Sonderausgaben wird ja auch die Wohnraumschaffung eingetragen. Die reize ich schon voll aus. Also macht es ws keinen Sinn bei miremoji

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  •  Fernmelder
  •   Bronze-Award
25.1.2017  (#5)

zitat..
Fernmelder schrieb: sollte immer der hinein nehmen der mehr Sonderausgaben hat

Darf ich fragen, wieso Du das empfiehlst?


Da hatte ich meine eigene Situation zu Grunde gelegt, muss mich korrigieren:
Das kann vorteilhaft sein, wenn das Gehalt (Danke wosishi für den Hinweis) und die Summe der Sonderausgaben stimmen, weil nur einmal die Pauschale abgezogen wird:

2017/20170125589441.jpg

Steuerbuch 2016 Seite 56

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
25.1.2017  (#6)
es sollte die person reinnehmen welche mehr lohnsteuer einzahlt. wennst unter 11.000 euro im jahr bist dann bekommst eh deine ganze lohnsteuer zurück, somit hats wenig sinn da irgendetwas abzusetzen sondern eben alles beim partner.

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  •  VWG40
  •   Gold-Award
25.1.2017  (#7)
Wie sieht es denn eigentlich mit Anwaltskosten aus?
Also bei Streitigkeiten beim Hausbau.
Kann ich die irgendwie absetzen?

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  •  streicher
  •   Gold-Award
25.1.2017  (#8)
Man kann pro Person max. 27xx Euro für Sonderausgaben und max. 27xx Euro für Werbungskosten absetzen. D.h. alles was darüber ist könnt ihr euch ohnehin sparen bzw. sollte man schauen es sich aufzuteilen zwischen Partnern.

Bzw. ist es ja mittlerweile generell vorbei mit dem Absetzen von Hausbaukosten. Laufende Kredite darf man noch bis 2020 absetzen, dann ist es auch vorbei.
Quelle:
http://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/innenpolitik/Viele-Sonderausgaben-ab-2016-nicht-mehr-absetzbar;art385,1809944

Auserdem neuerdings:
"Ab dem Veranlagungsjahr 2016 erhalten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ihre Steuergutschrift automatisch"
Quelle:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/34/Seite.340000.html


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  •  wosishi
26.1.2017  (#9)
Die automatische Arbeitnehmerveranlagung wird aber nur Dinge verarbeiten können, die automatisiert gemeldet werden. Außertürliche Werbungskosten (zB Fortbildung, Arbeitsmittel etc. muss man weiterhin "manuell" geltend machen um zu seinem Geld zu kommen.
Für Werbungskosten gibt es keine betragliche Grenze. Bei den Topfsonderausgaben wird eingeschliffen. Daher kann man auch nicht sagen, dass es automatisch günstiger ist, wenn der Besserverdiener die Sonderausgaben geltend macht.

Anwaltskosten sind keine Sonderausgaben (Steuerberaterkosten schon und zwar betraglich unbegrenzt). Als Werbungskosten kommen Anwaltskosten im Zusammenhang mit Hausbau wohl auch nicht in Frage - sie dienen ja nicht der Erzielung von Einkommen.

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  •  stecri
  •   Gold-Award
26.1.2017  (#10)

zitat..
Bzw. ist es ja mittlerweile generell vorbei mit dem Absetzen von Hausbaukosten.


das heisst ich kann Rechnungen wie z.b. installateur oder carport oder ähnliches reinnehmen - wenn ja wo und wieviel?

zitat..
Laufende Kredite darf man noch bis 2020 absetzen, dann ist es auch vorbei.


monatliche kreditzahlung geht auch ?
wenn ja wieviel und wo?

uns kinderkosten von kindergarten ?
essen und nachmittagsbetreuung?
danke

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  •  Richard3007
26.1.2017  (#11)

zitat..
stecri schrieb: das heisst ich kann Rechnungen wie z.b. installateur oder carport oder ähnliches reinnehmen - wenn ja wo und wieviel?


2920 € pro Jahr und pro Person. Wenn du zB. Alleinverdiener bist könntes 5840 € mit rein nehmen. Wenn das Familieneinkommen 60.000 € übersteigt, bekommst aber ohnehin nichts dafür. Ab 36.200 nur mehr die hälfte oder so angerechnet, wenn ich es richtig im Kopf habe.
Es gilt aber nur WOHNRAUMSCHAFFUNG ab zu setzen. Ein Carport ist für mich kein Wohnraum. Aber die Badewanne gehört dazu. etc...

zitat..
stecri schrieb: monatliche kreditzahlung geht auch ?
wenn ja wieviel und wo?


Nur wenn der Kredit vor 01.01.16 Unterschrieben worden ist.

zitat..
stecri schrieb: uns kinderkosten von kindergarten ?
essen und nachmittagsbetreuung?


Ja ich glaub unter außergewöhnliche Belastungen.

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  •  stecri
  •   Gold-Award
26.1.2017  (#12)

zitat..
WOHNRAUMSCHAFFUNG


Flachdach und Attika über Windfang - also müsste gehen

zitat..
Nur wenn der Kredit vor 01.01.16 Unterschrieben worden ist.


ist geschehen

zitat..
Ja ich glaub unter außergewöhnliche Belastungen.


ok

zu 2 und 3: wieviel weisst du auch zufällig?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.1.2017  (#13)
Kosten zur Kinderbetreuung können geltend gemacht werden.
Am besten zu viel als zu wenig angeben, rausstreichen können´s es eh noch immer ;)

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
27.1.2017  (#14)
Kinderbetreuung ist pro Jahr und pro Kind um bis zu 2300 Euro absetzbar. Gibt man mehr als 2300 an, wird automatisch nur bis zur Grenze angesetzt.
Gilt für Kinder die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Kurioserweise ist auch Essengeld, Jausengeld etc. absetzbar (Bastelpauschale ebenfalls).

TIPP, weil man das gerne vergisst: Auch (Voll-)Kosten für Ferienlager o.ä. sind absetzbar, sofern "pädagogisch qualifiziert".

Wer es darauf anlegt und entsprechend argumentiert/nachweist könnte sogar anteilsmäßig die Urlaubskosten absetzen, wenn im Urlaub eine entsprechende Kinderbetreuung inkludiert ist.

zitat..
Am besten zu viel als zu wenig angeben, rausstreichen können´s es eh noch immer ;)


Insbesondere Arbeitnehmerveranlagungen werden im Regelfall kaum geprüft, sondern automatisiert durchgewunken. Auch wenn es automatisiert durchgewunken wurde, heißt es nicht dass die Angaben damit vom FA endgültig abgesegnet wurden. Für die Richtigkeit der Abgabenerklärung ist der Steuerpflichtige verantwortlich.
Kommt es zu einer Steuerprüfung (kann auch Jahre später der Fall sein), sind bei falschen Angaben mit den entsprechenden Konsequenzen zu rechnen, wobei es hier um deutlich schmerzhaftere Konsequenzen als nur um die Rückforderung unzurecht erhaltener Beiträge gehen kann.
Sollte man halt schon nicht komplett aus dem Auge verlieren ...

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  •  Twenty
  •   Silber-Award
27.1.2017  (#15)
Wenn man falsche Angaben bei der ANV macht warum auch immer gibt's meines Wissens nach wenn man es selbermacht nur ein auf die Finger klopfen. Da man nur Laie ist Könnens einen nicht viel machen. Ausser man geht nen Steuerberater da kann's dann haariger werden

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
27.1.2017  (#16)
Dass Arbeitnehmerveranlagungen kaum geprüft werden, kann ich wohl nur als die Ausahme welche ja angeblich die Regel bestätigt, glauben. Von meinen letzten 6 Einreichungen wurden 5 geprüft - obwohl ich immer das selbe angab (LV, Kindesunterhalt,). Da half auch keine Übersiedelung in ein anderes Bundesland...

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  •  utes
  •   Gold-Award
27.1.2017  (#17)

zitat..
speeeedcat schrieb: Am besten zu viel als zu wenig angeben, rausstreichen können´s es eh noch immer ;)

ganz ganz schlechter Rat- die sind nicht doof. wenn sich an deinem Ausgleich etwas wesentliches zum vorjahr ändert pickt dich das System heraus. abgesehen davon ist auch ein Bescheid kein Freibrief. die können Jahre später noch alles nachfordern, dann möcht ich nicht geschwindelt haben, schon gar nicht über mehrere Jahre.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.1.2017  (#18)
Nein, mein Lieben, falsch verstanden .... falsch formuliert aufgrund meiner vermutlichen Betriebsblindheit, da ich ohnehin jedes Jahr geprüft werde.
Ich meinte natürlich keine bewussten Falschangaben, sondern wie donalonso schrieb, dass auch Essens- und Jausenrechnungen der Kinder gehen. Wer denkt da dran schon?
Also in diesem Sinne eher mehr als zu wenig angeben, aber keine Faslchangaben machen. Alles klar?

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
28.1.2017  (#19)
Kinderschikurs - reinrechnen

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  •  webdesigne
  •   Gold-Award
28.1.2017  (#20)
Es kommt drauf an wann und was man absetzt, nur von dem hängt es ab welche Anträge vom System als "auffällig" aufscheinen, diese werden dann jeweils v. Sachbearbeiter kontrolliert und dieser entscheidet dann ob ein Vorhalt rausgeschickt wird oder nicht. Es werden v. System her auch Stichproben durchgeführt (zb. für die letzten x Jahre) also macht es nicht Sinn wenn man etwas absetzt, das auch in dem Jahr bekommt und später wenn das Geld ausgegeben wurde muss im besten Fall (meistens ist es auch so außer man kann Betrug nachweisen, dann ist die Strafe meist das doppelte von dem was man zurückzahlen muss) alles zurückgezahlt werden.

Die Belege immer mind. 7 Jahre aufheben!

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  •  STP123
  •   Silber-Award
24.2.2017  (#21)
Weil ich gerade gelesen haben, dass Kinderschikurs absetzbar ist. Wie sieht es mit Kinderturnen aus?
Und Essensgeld, Bastelpauschale usw für eine Kindergartenkind sind auch wirklich absetzbar?

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